Gesamtrevision
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Falera
Documento
- Numero
- 16.338
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Falera
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 12 apr 2016
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Falera con le zone edificabili.Apri la carta completa
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3572_B_OP_Gesamtrevision_RB_16.338.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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Regierung Die Regierung Die Graubünden des Kantons Graubünden des Kantons
11" nr
vom Sitzung vom Sitzung
April 2016 .12. April 12. 2016
IIII Governo Governo Grigioni del dei Grigioni Cantone dei del Cantone
regenza La regenza La Grischun dal chantun Grischun dal chantun Mitgeteilt den Mitgeteilt den
.
14. 2016 April 2016 14. April
.
Nr. Protokoll Protokoll Nr.
338 338
A
Gemeindeverder Gemeindeverbeschlossen an Die der Gemeinde Gemeinde Falera Falera beschlossen an der Stimmberechtigten der Die Stimmberechtigten Einzelnen lm Einzelnen Ortsplanung. Im der Ortsplanung. Gesamtrevision der sammlung vom 25. 25. Juni eine Gesamtrevision 2015 eine Juni 2015 sammlung vom
verabschiedet: Planungsmittel verabschiedet: folgende Planungsmittel wurden folgende wurden -—
Baugesetz Baugesetz
-—
Gestaltungsplan 1:10 Genereller Gestaltungsplan und Genereller Zonen- und Zonen1:10 000 000
-—
Entsorgung und Entsorgung Ver- und Erschliessungsplan 1:2000 Genereller Erschliessungsplan Genereller 1:2000 Ver-
-——
-—
—-
Gestaltungsplan 1:2000 Genereller Gestaltungsplan und Genereller Zonen- und Zonen1:2000
und Ausstattung Verkehr und Erschliessungsplan -1:2000 Verkehr Genereller Erschliessungsplan Genereller
:10 000 Erschliessungsplan 11:10 Genereller 000 Genereller Erschliessungsplan
und Planungs— und einen PlanungsPlanungsmitteln reichte diesen Planungsmitteln Neben diesen Neben reichte die die Gemeinde Gemeinde Falera Falera einen
Raumeidgenössischen Raumder eidgenössischen Mitwirkungsbericht vom26. 26. Juni Juni2015 2015 gemäss gemäss Art.
Art. 47 47 der
Mitwirkungsbericht vom
planungsverordnung (RPV) ein. planungsverordnung (RPV) ein.
RaumentwiCklung (ARE) für Raumentwidklung Das (ARE) verfasste verfasste mit mit Datum Datum vom vom25. 25. November'2014 November 2014 Amt für Das Amt
Vorprüfungsbericht. einen einen Vorprüfungsbericht.
Juni Gemeindeversammlungsbeschlusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des Die vom 25. 25. Juni öffentliche Bekanntgabe Die öffentliche
2015 .gemäss gemäss Art.
Art. 48 48des
desRaumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes für für den den Kanton Kanton Graubünden Graubünden 2015
(KRG) erfolgte erfolgte am 2. Juli Juli 2015. 2015. Es Es ging ging eine eine Beschwerde Beschwerde ein. ein. Diese Diese wird _wird in in einem einem (KRG) am 2.
separaten Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss behandelt. ersuchte separaten behandelt. Mit Mit Schreiben Schreiben vom vom 9. 9. Juli Juli 2015 2015 ersuchte
der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Falera um Genehmigung Genehmigung der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im Rahmen der Falera um im Rahmen
voniArt. von
Art. 49
49 KRG. KRG.
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<Informationskopie 2
B. Gegenstand Gegenstand der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage
überarbeiteein überarbeitebilden ein Gegenstand Ortsplanung bilden der Ortsplanung Totalrevision der vorliegenden Totalrevision der vorliegenden Gegenstand der rechtskräftige Die rechtskräftige Nutzungspläne. Die tes sämtlicher Nutzungspläne. Überarbeitung sämtlicher die Überarbeitung sowie die Baugesetz sowie tes Baugesetz
Anpassungsbedarf ergab 1984. Anpassungsbedarf Ortsplanung stammt im im Wesentlichen Wesentlichen aus aus dem dem Jahre Jahre 1984. ergab Ortsplanung stammt
kanRevisionen der erfolgten Revisionen Jahren erfolgten sich vor allem allem wegen wegen den der kanvergangenen Jahren den vergangenen in den den in sich vor
neuen Raumplanungsgesetzgebung sowie tonalen sowie wegen wegen der der neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzgebung und eidgenössischen tonalen und
zulässige die zulässige eidg. welche nicht nicht ohne ohne Einfluss Einfluss auf auf die ZweiMohnungsgesetzgebung, welche eidg. Zweitwohnungsgesetzgebung,
sollte. sein sollte. Wohnbauzonen sein Bauzonengrösse der Wohnbauzonen Bereich der im Bereich Bauzonengrösse im
C. C.
Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung mit Ü Übereinstimmung
kantonaobliegt der (RPG) obliegt Raumplanungsgesetzes (RPG) eidg. Raumplanungsgesetzes Gemäss der kantonades eidg. Abs. 22 des 26 Abs. Art. 26 Gemäss Art.
NutzunQSpläder NutzungspläÜbereinstimmung der der Übereinstimmung Prüfung der die Prüfung u.a. die len Genehmigungsbehörde u.a. Ien Genehmigungsbehörde
Ortsplanungsrevivorliegende Ortsplanungsrevidie vorliegende ob die prüfen, ob ne zu prüfen, somit zu ist somit Es ist Richtplanung. Es der Richtplanung. mit der ne mit
am genehmigt am Bundesrat genehmigt vom Bundesrat (RIP2000, vom sion dem Richtplan Graubünden 2000 2000 (RIP2000, Richtplan Graubünden mit dem sion mit
Surselva Richtplan Surselva Regionalen Richtplan 19. rechtskräftigen Regionalen demrechtskräftigen mitdem sowiemit 2003) sowie September 2003) 19. September
erfolgt nachstehend Prüfung erfolgt übereinstimmt. nachstehend im im gegebenen gegebenen Zusammenhang. Zusammenhang. Diese Prüfung übereinstimmt. Diese
D. Baugesetz Baugesetz
Bemerkung EinleitendeBemerkung 1. Einleitende
das auf das unterzogen und Totalrevision unterzogen einer Totalrevision Baugesetz einer ihrBaugesetz Die und dabei dabei auf hat ihr Gemeinde hat Die Gemeinde Interkantonale Die Interkantonale abgestimmt. Die kantonale (KRG und und .KRVO) KRVO) abgestimmt. Raumplanungsrecht (KRG kantonale Raumplanungsrecht
beebenfalls beBaubegriffe (IVHB) Vereinbarung der Baubegriffe (IVHB) wurde wurde ebenfalls Harmonisierung der die Harmonisierung über die Vereinbarung über Baugesetz. rücksichtigt. Damit verfügt verfügtdie die Gemeinde Gemeinde Falera Falera über über ein ein zeitgemässes zeitgemässes Baugesetz. rücksichtigt. Damit
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h :I
Prüfung 2. Materielle Prüfung 2. Materielle
.
Mutta La Mutta Artikel Hotel La Touristikzone Hotel 22, Touristikzone Artikel 22,
Teilreviprojektbezogenen Teilrevieiner projektbezogenen Rahmen einer im Rahmen Die Touristikzone La Mutta wurde im IVlutta wurde Hotel La Touristikzone Hotel Genehmigung beschlossen und sion der der Ortsplanung im Jahre Jahre 2011 2011 beschlossen und genehmigt. genehmigt. Die Die Genehmigung Ortsplanung im
Bewurde der landschaftlich heiklenLage Lage mit mit der der Auflage Auflage verknüpft, verknüpft, eine eine Belandschaftlich heiklen aufgrund der wurde aufgrund
landgleitkommission einzuberufen,welche welche die die architektonische architektonischeQualität Qualität sowie sowie die die landgleitkommission. einzuberufen,
schaftliche Einordnung des des Hotelprojektes Hotelprojektes sicherstellen sicherstellen sollte. sollte. Mit Mit einer einer Vereinbarung Vereinbarung schaftliche Einordnung
wurde April 2014 zwischen der Gemeinde, Gemeinde, den den Projektanten und dem dem ARE ARE vom vom 9. 9. April 2014 wurde Projektanten und zwischen der
die eine eingesetzt. Zwischenzeitlich Zwischenzeitlich wurde wurde die Expertenkommission eingesetzt. entsprechende Expertenkommission eine entsprechende
haben eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen die eigentumsrechtlichen und die vorangetrieben, und Planung Rahmenbedingungen haben Planung vorangetrieben,
Prosich wodurch das das Projekt Projekt verbessert verbessert werden werden konnte. konnte. Das Das geänderte geänderte Progeändert, wodurch sich geändert,
vom Nutzungsplanung vom projektbezogenen Nutzungsplanung der projektbezogenen mehr der nicht mehr allerdings nicht entspricht allerdings jekt entspricht jekt Gegenzug im Gegenzug ist im und das aufgehoben. und nun aufgehoben, diese nun wurde diese Deshalb wurde Jahre 2011. Jahre 2011. Deshalb das Gebiet Gebiet ist
Zeit Arealplanpflicht unterstellt der Arealplanpflicht der unterstelltworden. worden.InInden den Arealplan Arealplan können können zu zu gegebener gegebener Zeit dann auch auch die die GestaltungsGestaltungs- und und Erschliessungselemente Erschliessungselemente aufgenommen dann aufgenommen werden. werden.
weiterBegleitkommission weiterder Begleitkommission bezüglich der Auflage bezüglich die Auflage dass die hinzuweisen, dass darauf hinzuweisen, ist darauf Es ist Es
hin gilt und und dass dass die die Befn‘stung Befristungder derZone Zoneauf aufzehn zehnJahre Jahre gemäss gemäss Art.
Art. 22
22 Abs. Abs. 55 BauG hin gilt BauG
unabhängig ab dem dem Zeitpunkt Zeitpunkt der unabhängig von von der der vorliegenden vorliegenden Ortsplanungsrevision Ortsplanungsrevisionab der rechtsrechts-
kräftigen Einzonung zu rechnen rechnen ist. ist kräftigen Einzonung im im Jahre Jahre 2011 2011 zu
weiteren keinen weiteren zu keinen Baugesetz zu beschlossene Baugesetz 2015 beschlossene Juni 2015 25. Juni am 25. gibt das Übrigen gibt Im Übrigen Im das am
Bemerkungen es kann werden. Bemerkungen Anlass; Anlass; es kann genehmigt genehmigt werden.
E. Zonen- und und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2000 1 Zonen-
1. Wohnbauzonen Wohnbauzonen 1.
1 Grösse Grösse der der Wohnbauzone 1.1 Wohnbauzone
Anfangs 2015 umfassten die die rechtskräftigen rechtskräftigen Bauzonen gemäss Anfangs 2015 umfassten Bauzonender der Gemeinde Gemeinde Falera Falera gemäss
Planungs- und Mitwirkungsbericht eine Planungsund Mitwirkungsbericht eineFläche Flächevon vonca. ca.39,2 39,2 ha, ha. wovon wovon rund rund
7,2 ha ha noch noch nicht nicht überbaut überbaut waren. waren. Gemäss Gemäss dem demPlan Plan„Überbauungsstand „Überbauungsstand der der 7,2
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1:3500“ vom 23. Februar Februar 2015 gehören gehören zu den 7,2 7,2 ha ha Bauzonenreserven Bauzonenreserven Bauzonen 1:3500"
insgesamt 2.99 2,99 ha ha unüberbaute unüberbaute Wohnbauzonen.
Laut Planungsrechnetdie dieGemeinde Gemeinde Falera Falera mit mit einem einem BePlanungs— und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht rechnet
sieht Erstwohnungen. Demgegenüber sieht für Erstwohnungen. Bauplätzen für drei Bauplätzen bis drei darf von jährlich zwei bis
Falera Gemeinde Falera Bevölkerungsprognose für der Bevölkerungsprognose Szenario der höchste Szenario selbst für die die Gemeinde selbst das höchste
Personen vor. nicht Zuwachs von von ein ein bis bis zwei zwei Personen vor. Dies entjährlichen Zuwachs nicht mehr als einen jährlichen
also beträgt also nach Wohnbauzonen beträgt Bedarf nach Jahr. Der Bedarf spricht etwa einem Bauplatz pro Jahr. spricht etwa
unüberbauten ha unüberbauten nur etwas mehr als 1 ha für die'nächsten nächsten 15 Jahre. Jahre. Neben den den 2.99 2,99 ha
wurReserven. Diese wurnoch innere existieren in Wohnbauzonen existieren in Falera Falera zudem auch noch innere Reserven.
unüberbauten und'unan unüberbauten Stallgebäude). Die Reserven an den teilweise (z.B. Stallgebäude). ermittelt (z.B. teilweise ermittelt
ausreichend. als) ausreichend. (mehr als) temutzten Parzellen demnach (mehr sind demnach Parzellen sind
Liung“ „Er Liung" Gebiet„Er im Gebiet Genehmigungsvorlage im derGenehmigungsvorlage Faleraininder Dennoch hat Gemeinde Falera die Gemeinde hat die
m22 1782 m rund 1782 von rund Neueinzonung von eine Neueinzonung 1207 eine und 1207 1205 und Nr. 1205 Parzellen Nr. auf Teilen der Parzellen
m2). 924 m2). m2 ++ 924 beschlossen (858 beschlossen (858 m2
1.2 Neueinzonung Liung“ Gebiet „Er Liung" Im Gebiet Neueinzonung im Ausgangslage a) Ausgangslage
des ‚RPG Teilrevision des eine Teilrevision 2013 eine März 2013 Das Schweizer Stimmvolkhat hatam am 3. 3. März RPG Schweizer Stimmvolk
der Anpassung der dazugehörende Anpassung sowie die dazugehörende Gesetzesrevision sowie angenommen. angenommen. Diese Gesetzesrevision
vorlieder vorlieBeurteilung der dieBeurteilung fürdie somitfür undsomit getretenund Kraftgetreten RPV sind 2014ininKraft Mai2014 am 1.1. Mai sind am
Juni berücksichtigen, zumal genden Totalrevision zu berücksichtigen, zumaldiese diese am am 25. 25. Juni Ortsplanung zu Totalrevision der Ortsplanung
ist. ' worden ist. beschlossen worden 2015 beschlossen 2015
Liung" „Er Liung" Neueinzonung „Er prüfenden Neueinzonung zu prüfenden näher zu Im vorliegend näher dervorliegend mit der Zusammenhang mit lm Zusammenhang
sind namentlich die folgenden Bestimmungen Bestimmungen des des geänderten geänderten RPG von Bedeutung:
RPG: sb‘s RPG: Iit. abis Abs. 22 lit. Art. 11 Abs. - Art.
Raumplanung mit Massnahmen unterstützen mit und Gemeinden unterstützen Bund, Kantone und Massnahmen der der Raumplanung
Berücksichtigung unter Berücksichtigung Siedlungsentwicklung unter die Siedlungsentwicklung insbesondere Bestrebungen. die insbesondere Bestrebungen,
lenken; zu lenken; innen zu nach innen einer Wohnqualität nach angemessenen Wohnqualität einer angemessenen
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-
RPG: ab“ RPG: lit. abis Abs. 33 lit. Art.
Art. 33
Abs.
brachIiegenden der brachliegenden Nutzung der Insbesondere sollen Massnahmen Massnahmen zur zur besseren besseren Nutzung Insbesondere sollen
Ausbesseren Auszur besseren Bauzonen sowie oder ungenügend genutzten Flächen Flächen in in Bauzonen sowie zur ungenügend genutzten
getroffen werschöpfung der Möglichkeiten zur Verdichtung Verdichtung der der Siedlungsfläche Siedlungsfläche getroffen werMöglichkeiten zur schöpfung der -
-
den; den;
Planungsmehrwertaus— den Planungsmehrwertausüber den Vorschriften über Jahren Vorschriften Der fünf Jahren innert fünf hat innert Kanton hat Der Kanton
KRG); gleich gleich zu zu erlassen erlassen (Art. (Art. 55 i.V.m. i.V.m. Art.
Art. 38a
38a Abs. Abs. 44 KRG);
Art. 15
15 Abs. Abs. 4 4 lit. Iit. bb RPG: RPG: Art.
einer Falle einer Land kann zugewiesen werden, werden, wenn wenn es es auch auch im im Falle Bauzone zugewiesen einer Bauzone neu einer kann neu _Land
bestehenden konsequenten der inneren inneren Nutzungsreserven Nutzungsreserven in in den den bestehenden Mobilisierung der konsequenten Mobilisierung
und erschlossen und benötigt, erschlossen Jahren benötigt, Bauzonen innerhalbvon von 15 15 Jahren voraussichtlich innerhalb Bauzonen voraussichtlich -
überbaut wird; wird; überbaut
Art. 38a Abs. 11 und
und 22 RPG: RPG: Art. 38a Abs.
_
des Teilrevision des der Teilrevision Inkrafttreten der nach Inkrafttreten Jahren nach Die fünf Jahren innert fünf passen innert Kantone passen Die Kantone
Art. 8a und Art.
Art. 8
von Art. Anforderungen von dieAnforderungen andie Richtplänean ihreRichtpläne 2014ihre Mai2014 am 1.1. Mai RPG am RPG 8 und 8a
den durch den Richtplananpassung durch dieserRichtplananpassung Genehmigungdieser Abs.1 zurGenehmigung Biszur an.Bis RPG an. Abs.1 RPG
ausgeschierechtskräftig ausgeschieder rechtskräftig Fläche der Bundesrat darf im die Fläche Kanton die betreffenden Kanton im betreffenden Bundesrat darf Iit. aa denen nichtvergrössert vergrössertwerden. werden.InInArt.
Art. 52a
52a Abs. Abs. 22 lit. insgesamt nicht Bauzonen insgesamt denen Bauzonen
Übergangsder Übergangswährend der dass während präzisiert, dass dahingehend präzisiert, Vorgabe dahingehend diese Vorgabe wird diese RPV wird RPV
wenn _ dürfen, wenn werden dürfen, genehmigt werden nur genehmigt Einzonungen nur RPG Einzonungen 2 RPG Abs. 2 frist von frist von Art.
Art. 38a
38a Abs.
die mindestens die 2014 mindestens Mai 2014 Inkrafttreten der seit Inkrafttreten Kanton seit im Kanton im der RPG-Revision RPG-Revisionam am 1. 1. Mai dem mit dem Auszonung mit flächengleiche Auszonung eine flächengleiche oder eine wurde oder ausgezont wurde Fläche ausgezont gleiche Fläche gleiche
gleichen Entscheid Entscheid erfolgt. erfolgt. gleichen
Liung“ „Er Liung" Gebiet „Er im Gebiet Neueinzonung im derNeueinzonung Beurteilungder b) Beurteilung b)
Die im im vorliegenden vorliegenden Zonen— und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:2000 vorgenommene Die Zonen- und 1:2000 vorgenommene
flädurch eine muss durch Liung" muss „Er Liung" Gebiet „Er im Gebiet m2 im Bauzonenerweiterung vonca. ca. 1782 1782 m2 eine fläBauzonenerweiterung von 52a chengleiche Auszonungkompensiert kompensiertwerden werden(Art. (Art.38a 38aAbs. Abs.22RPG RPG i.V.m. i.V.m. Art.
Art. 52a chengleiche Auszonung
Abs. 2 Iit. aa RPV). Abs. 2 lit. RPV).
Vorliegend werden Gefahrenzone 11 Vorliegend werden verschiedene verschiedeneWohnzonen, Wohnzonen,die die neu neu von von einer einer Gefahrenzone
von Halte von Gemeindegebiet ausgezont übriges Gemeindegebiet Zone übriges die Zone überlagert werden, überlagert werden, in in die ausgezont (im (im Halte
ca. 1000 1000 m2). m2). Zudem Zudem wird wird im im Gebiet Gebiet „Trutg" „Trutg“ die m2 grosse grosse PaIzeIIe ca. die rund rund 1490 1490 m2 Parzelle Nr. Nr. 39 39
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übriges Zone übriges die Zone in die sowie in m2) sowie “Freihaltezone (ca. einer Freihaltezone von (ca. 1039 1039 m2) Wohnzone 22 einer der Wohnzone von der
Genehmigung der einer Genehmigung stünde einer Damit stünde zugewiesen. Damit Gemeindegebiet (ca. Gemeindegebiet (ca. 451 451 m2) zugewiesen.
Kompensation der Kompensation Aspekt der dem Aspekt unter dem zumindest unter Liung" zumindest „Er Liung" Neueinzonung Gebiet „Er im Gebiet Neueinzonung im
entgegen. nichts entgegen. RPG nichts Abs. 22 RPG 38a Abs.
16 altri articoli
Art. 38a
gemäss Art. gemäss
I
l
gemäss Kompensationsvorgabe gemäss derKompensationsvorgabe nebst der indessen nebst Bei sind indessen Neueinzonungen sind Bel Neueinzonungen
Art. 38a
Abs. von Art.
Art. 15 15 und
und Art.
Art. 15a 15a RPG
RPG Anforderungen von zentralen Anforderungen die zentralen auch die RPGauch Abs. 22 RPG
und gmndlegenden Ziele sowie Ziele und zusammengefassten grundlegenden vorstehend zusammengefassten die vorstehend generell die sowie generell
erfüllen. zu erfüllen. Grundsätze der Raumplanung zu der Raumplanung
1
Abs. 11 Voraussetzung bildet Eine bedeutende bildet zunächst zunächsteinmal einmalder der Bedarf Bedarf (Art. (Art. 15 15 Abs. bedeutende Voraussetzung
geüber geunbestrittenermassen über verfügtunbestrittenermassen Faleraverfügt GemeindeFalera DieGemeinde RPG). Die Iit. bb RPG). und Abs. 4 lit. Nutzungsreserven in weitere Nutzungsreserven über weitere sowie über unüberbaute Wohnbauzonen sowie nügend noch noch unüberbaute
15 Form von Stallbauten. Nach Nach Art.
Art. 15
leerstehenden Stallbauten. Bauparzellen und leerstehenden untemutzten Bauparzellen von untemutzten
Bedarf der Bedarf wenn der werden, wenn genehmigt werden, nur genehmigt Abs. Neueinzonungen nur dürfenNeueinzonungen RPGdürfen Iit. bb RPG Abs. 4 lit.
Jahren Baumöglichkeiten inin den resp. Baumöglichkeiten nach den nächsten nächsten 15 15 Jahren Bauparzellen resp. zusätzlichen Bauparzellen nach zusätzlichen in Nutzungsreserven in inneren Nutzungsreserven Mobilisierung der inneren konsequenten Mobilisierung einerkonsequenten Falle einer selbst im Falle
der gestillt werden nicht gestillt den bestehenden werden könnte. könnte. Das Das erscheint erscheint im im Falle Falle der Bauzonen nicht bestehenden Bauzonen Einwohnerzuwachs prognostizierte Einwohnerzuwachs derprognostizierte Gemeinde Falera zumal der unwahrscheinlich, zumal Falera unwahrscheinlich,
gegen Sollte gegen könnte. Sollte untergebracht werden Reserven untergebracht locker in werden könnte. vorhandenen Reserven den vorhandenen in den
inneren bestehenden inneren die bestehenden erhoben werden, diese Betrachtungsweise der Einwand werden, die Einwand erhoben Betrachtungsweise der bleibt festzumobilisieren, bleibt schlecht mobilisieren, sehr schlecht nur sehr Falera nur in Falera sich in Nutzungsreserven liessen festzuIiessen sich
Gewährleistung zur Gewährleistung Massnahmen zur hätte, Massnahmen Hand hätte, der Hand in der es ja in halten, dass die Gemeinde es
in Gemeinde in hat die der der bestehenden Reserven zu zu ergreifen. ergreifen. Das Das hat die Gemeinde bestehenden Reserven Verfügbarkeit der der Verfügbarkeit
geOrtsplanung gevorliegenden Ortsplanung der vorliegenden in der Nutzungsreserven in Bezug auf bestehenden Nutzungsreserven die bestehenden auf die
einwenVerständnis einwengewissen Verständnis einem gewissen mit einem Gemeinde mit rade nicht Soweit die Gemeinde nicht gemacht. Soweit
verdichoder verdichuntemutzten oder von untemutzten Form von in Form die in Reserven, die det, sie die Reserven, wolle die oder wolle könne oder sie könne
typihergebrachte typidie hergebrachte Rücksicht auf tungswürdigen Bauzonenteilen bestünden, bestünden, aus aus Rücksicht auf die tungswürdigen Bauz°nenteilen bleibt darauf sche der Zweitwohnungssiedlung Falera nicht nicht ändern, ändern, bleibt darauf ZweiMohnungssiedlung Falera Siedlungsstrukur der sche Siedlungsstrukur
andere Berücksichtigung dieser ohneBerücksichtigung auch ohne hinzuweisen, dieser Reserven Reserven genügend genügend andere hinzuweisen. dass auch
leerstehenden oder leerstehenden ha) oder Parzellen (2,99 unüberbauten Parzellen Reserven in (2,99 ha) noch unüberbauten von noch Form von in Form des Liung" kann „Er Liung" Ställen vorhanden sind. kann somit somit bereits bereits wegen wegen des Neueinzonung ,,Er Die Neueinzonung sind. Die
Befriedizur Befriedidass zur genehmigt, dass nicht genehmigt, Erkenntnis nicht der Erkenntnis wegen der fehlenden fehlenden Bedarfs bzw. wegen in Nutzungsreserven, z.B. innere Nutzungsreserven, genügend innere objektiv genügend gung des bestehenden z.B. in Bedarfs objektiv bestehenden Bedarfs
*4
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leerstehen„Trutg" oder in „Trutg" wie in Bauzonen wie Form oder in in Form Form von von leerstehenunüberbauten Bauzonen noch unüberbauten von noch Form von
verfügbar nicht verfügbar Reserven nicht diese Reserven den Ställen, wären. Dass Gemeinde diese die Gemeinde Dass die vorhanden wären. Ställen, vorhanden geht gemacht nicht zum zum Vorteil Vorteil gereichen. gereichen. Jedenfalls Jedenfalls geht selbstverständlich nicht ihr selbstverständlich kann ihr hat, kann gemacht hat,
nach Siedlungsentwicklung nach die Siedlungsentwicklung wonach die es vor Grundsatzes, wonach des Grundsatzes, Hintergrund des dem Hintergrund vor dem
vorzunehmen innen zu lenken ist, auch nicht an, am am Bauzonenrand Bauzonenrand Neueinzonungen Neueinzonungen vorzunehmen nicht an, ist, auch zu lenken
beschliessen. zu beschliessen. Siedlung Auszonungen der Siedlung und Auszonungen zu Inneren der im Inneren dafür im und dafür
diihren diin ihren Gemeinde in Bei allem vermögen im im Übrigen Übrigen auch auch die die von von der der Gemeinde Verständnis vermögen allem Verständnis
geversen Anhörungsschreibenund undininder derSitzung Sitzungmit mitdem dem ARE ARE ge(aktenkundigen) Anhörungsschreiben versen (aktenkundigen)
rechtfernicht zu Liung“ nicht „Er Liung" äusserten zu rechtferEinzonung „Er der Einzonung Genehmigung der eine Genehmigung Argumente eine äusserten Argumente
aufgrund Liung" aufgrund „Er Liung" in „Er EinZonung in eine Einzonung kann eine tigen. Zeitpunkt kann heutigen Zeitpunkt im heutigen Zumindest im tigen. Zumindest
komBetracht komin Betracht nicht in Ausgangslage nicht rechtlichen Ausgangslage und rechtlichen der Bedarfslage und gegebenen Bedarfslage der gegebenen
erst spielt erst würde, spielt handeln würde, Einheimischenzone handeln eineEinheimischenzone umeine men. dabei um sich dabei es sich Dass es men. Dass
ohnehin Zukunft ohnehin in Zukunft Zeitwohnungsgesetzgebung in derZeitwohnungsgesetzgebung wegender es wegen recht da es Rolle, da keine Rolle, recht keine wird. geben wird. Einheimische geben für Einheimische Wohnbauten für als Wohnbauten mehr als nichts anderes nichts anderes mehr
im dass im aus, dass ihrem Anhörungsschreiben in ihrem Die Anhörungsschreibenvom vom22. 22. Januar Januar 2015 2015 aus, führt in Gemeinde führt Die Gemeinde natürlich Liung" natürlich „Er Liung" Gebiet„Er im Gebiet Einzonung im der Einzonung Nichtgenehmigung der allfälligen Nichtgenehmigung einer allfälligen Falle einer Falle
von „Auszonung“ von beschlossene „Auszonung" Neueinzonung beschlossene dieserNeueinzonung auch Kompensation dieser zurKompensation die zur auch die
be„Trutg“ nicht Gebiet „Trutg" im Gebiet Bürgergemeinde im der Bürgergemeinde Land der Land nicht genehmigt genehmigtwerden'dürfe. werden dürfe. Die Die be-
einem schlossene Auszonung sind sind tatsächlich tatsächlich in in einem kompensationsbedingte Auszonung und kompensationsbedingte Ein— und schlossene Ein-
ge— nicht zu stossend wäre, Kontext zu beurteilen, weshalbes es in in der der Tat Tat stossend wäre, das das eine eine nicht zu gebeurteilen, weshalb Kontext zu
er„Trutg“ erGebiet „Trutg" im Gebiet die im wird auch Entsprechend wird schon. Entsprechend andere schon. nehmigen auch die das andere und das nehmigen und
Auszonung diese Auszonung her diese nicht genehmigt Auszonung nicht folgte Auszonung folgte genehmigt _(obschon (obschon rein rein vom vom Bedarf Bedarf her
gerechtfertigt wänoch gerechtfertigt Liung” noch „Er Liung" Einzonung „Er der Einzonung Nichtgenehmigung der einer Nichtgenehmigung bei einer selbst bei selbst wä-
übri— und übri(Freihaltezone und „Tmtg“ (Freihaltezone Gebiet„Trutg" im Gebiet 39im Nr. 39 Parzelle Nr. der Parzelle auf der Auszonung auf Die Auszonung re). Die re).
im Neueinzonung im m2) wird wird somlt somit ebenso ebenso wie wie die die Neueinzonung Gemeindegebiet, total ges Gemeindegebiet, ges total ca. ca. 1490 1490 m2)
in Fläche in Gebiet von der der Genemigung Genemigung ausgenommen, ausgenommen, und und die die betreffende betreffende Fläche Liung“ von „Er Liung" Gebiet „Er
rechtskräfbisher rechtskräfdem bisher entsprechend dem „Trutg“ wird „Trutg" wirdwieder wieder der der Dorfzone Dorfzone 22 zugewiesen, zugewiesen, entsprechend tigen Zonenplan. tigen Zonenplan.
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BeschwerdebedlngeSistierungen Sistierungen 2. Beschwerdebedinge
Wegen einer einer Planungsbeschwerde, Planungsbeschwerde, deren deren Behandlung Behandlung noch eine. Wegen eine gewisse Zeit in An-
spruch spruch nimmt, nimmt, wird das das Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren bezüglich bezüglich folgender Festlegungen Festlegungen sistiert:
a) Zonenschema Art.
Art. 17 BauG, Zeile W2, soweit davon
davon die die Parzellen Parzellen Nr. Nr. 536, 536, 1651 und und 539 539 inin „Samun" ‚.Samun" betroffen betroffen sind; sind;
und GenerelZonen- und im Zonenund 539 im 1651 und Nr. 536, 1651 auf den erwähnten ParzellenNr. b) Die auf b)
17)“; len „Höhenzuschlag z:z: ++ 1,5 1,5 m (Art. 17)"; Ien Gestaltungsplan festgelegte Schraffur „Höhenzuschlag
ausgeschiedeParzellen Nr. Nr. 537 und 1651 ausgeschiedeBereichen der Parzellen südlichen Bereichen den südlichen auf den c) Die auf c) und Anbauten. Kleinbauten und für Kleinbauten Zone für ne Zone
'
Anlagen und Anlagen Bauten und 3. Zone öffentllcheBauten füröffentliche Zonefür
grosse Zone für m2 grosse Schiessstand in Im Gebiet in eine eine rund rund 30 30 m2 Mutta" wurde der alte Schiessstand „La Mutta" Gebiet „La
in isoliert in völlig isoliert liegt völlig ZöBAliegt Diese ZöBA eingezont. Diese öffentliche öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) eingezont.
Rechtsprechung der Rechtsprechung Nach der umgeben. Nach der Landschaft Landschaft und ist von einer Freihaltezone umgeben.
VorgesetZeswidrig. VorgrundsätZIich gesetzeswidrig. Punktbauzonen grundsätzlich sind Kleinstbauzonen sog. Punktbauzonen Kleinstbauzonen oder sog.
unzulässigen solch unzulässigen einersolch Paradebeispiel einer einParadebeispiel um ein geradezu um sich geradezu handelt es sich liegend liegend handelt
über Bestimmungen über Punktbauzone, welche offensichtlich einzig zur Umgehung der Bestimmungen offensichtlich einzig
genicht gewird nicht ZöBA wird ausgeschieden wurde. Die ZöBA das Bauen Bauzonen ausgeschieden der Bauzonen ausserhalb der Bauen ausserhalb
Nichteine NichtFläche eine entsprechende Fläche ersucht, für die entsprechende wird ersucht, nehmigt, Gemeinde wird nehmigt, und die Gemeinde
übriges GemeindegeZwischenzeitlich ist festzulegen. Zwischenzeitlich bauzone festzulegen. ist die die Fläche Fläche als als Zone Zone übriges Gemeindege-
vom Anhörungsschreiben vom imAnhörungsschreiben Gemeinde im der Gemeinde Ausführungen der DieAusführüngen biet zu betrachten. Die zu betrachten.
rechtfertigen. zu rechtfertigen. nicht zu Zonenicht dieserZone Genehmigung dieser eineGenehmigung vermögeneine 2015vermögen Oktober 2015 23. Oktober
Gewässerraumzone 4. Gewässerraumzone 4.
Bemerkungen Allgemeine Bemerkungen 4.1 Allgemeine
in Gewässerschutzgesetzgebüng in eidgenössischeGewässerschutzgesetzgebung revidierteeidgenössische dierevidierte tratdie Im Jahre 2011 trat Jahre 2011
haDanach haGSchV). Danach die GSchV). Juni 2011 1. Juni und am GSchG und 1. Januar 2011 das GSchG Kraft (am 1. am 1. 2011 die
ben die Kantone sowie stehendeGewässer stehende Gewässer einen einen GewässerGewässerKantone für alle Fliessgewässer sowie
natürliche die natürliche soll die Gewässerraum soll Dieser Gewässerraum GSchG). Dieser raum auszuscheiden (Art. 36a GSchG). auszuscheiden (Art.
Gewässemutzung die Gewässemutzung sowie die Hochwasser sowie vor Hochwasser Schutz vor den Schutz Gewässer, den Funktion Funktion der Gewässer,
Mai gewährleisten. Die Übergangsbestimmungen in der der GSchV GSchV zur zur Änderung Änderung vom vom 4. 4. Mai Übergangsbestimmungen in
abzuKantone diese 2011 bestimmt, diese Arbeiten Arbeiten bis biszum zum 31. 31. Dezember Dezember 2018 2018 abzubestimmt. dass die Kantone
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würden haben, würden festgelegt haben, nicht festgelegt schliessen haben. Solange Solange sie Gewässerraum nicht den Gewässerraum sie den schliessen haben.
gelten. die von Art.
Art. 41c
41CAbs. Abs. 11 und und 22 GSchV GSchV gelten. Vorschriften von die Vorschriften
„GewäsLeitfaden „Gewäsden Leitfaden (ANU) den Umwelt (ANU) und Umwelt Natur und Am 11. für Natur Amt für das Amt hat das 2015 hat Juni 2015 11. Juni
Bej serraumausscheidung Graubünden"vorgelegt. vorgelegt.Dieser Dieser ist ist von von der der Regierung Regierung mit mit Beserraumausscheidung Graubünden“
die soll die Danach soll worden. Danach genommen worden. Kenntnis genommen schluss Nr. 640 640 vom zur Kenntnis 2014 zur Juni 2014 24. Juni vom 24. schluss Nr.
erfolNutzungsplanung erfolder Nutzungsplanung Gewässerraumausscheidung im Kanton Kanton Graubünden Graubünden in in der Gewässerraumausscheidung im
Ortspla— der OrtsplaGesamtrevision der vorliegenden Gesamtrevision dervorliegenden in der sich in hatsich Falera hat gen. Gemeinde Falera Die Gemeinde gen. Die
da vorerst nur Gewässerraum vorerst nung den Gewässerraum nur im im Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet (Ual (Ual da beschränkt, den darauf beschränkt, nung darauf
in Gewässerräume in Mulin) für alle alle übrigen'Gewässer übrigen Gewässer möchte möchte sie sie die die Gewässerräume auszuscheiden; für Mulin) auszuscheiden;
zur einer ausscheiden.Die Die Regierung Regierung nimmt nimmt dies dies zur OrtSplanungsrevision ausscheiden. nächsten Ortsplanungsrevision einer nächsten
Kenntnis. Kenntnis.
L
4.2 Materielle Materielle Bemerkungen Bemerkungen 4.2
Gewässerraums. des Gewässerraums. Breite des minimale Breite die minimale bezeichnen die GSchVbezeichnen und 22 GSchV Abs. 11 und 41a Abs.
Art. 41a
Art.
Gerinnesole von Danach mit einer einer Gerinnesole von we— weFliessgewässer mit für Fliessgewässer Gewässen'aum für der Gewässerraum muss der Danach muss
niger da Mulin" mindestens 11 11 m m betragen betragen (vgl. (vgl. Art.
Art. 41
41a Abs. Abs. 22 Mulin" mindestens „Ual da beim „Ual wie beim m wie 2m als 2 niger als
da „Ual da der „Ual Bereich der langen Bereich m langen 160 m rund 160 unteren, rund im unteren, wird im Vorgabe wird Diese Vorgabe GSchV). Diese lit. a lit. a GSchV).
Mulin“ südlich Mulin" südlichder derVia Via Dual Dual sut sut eingehalten. eingehalten. Die Die ausgeschiedene ausgeschiedene Gewässerraumzone Gewässerraumzone kann in in diesem diesem Bereich Bereich (südlich denn auch auch kann (südlich der der Strassenparzellen StrassenparzellenNr. Nr.444 444 und und 445) 445) denn
Begenehmigt werden. weiteres genehmigt ohne weiteres ohne werden. Hingegen Hingegen ist ist der der Gewässerraum Gewässerraum im im oberen oberen BeMinieinzuhaltenden Minibeidseitig einzuhaltenden die beidseitig insbesondere die wobei insbesondere schmaler, wobei teilweise schmaler, reich teilweise reich
eingehalten nicht eingehalten m nicht von 55 m Gewässers von Uferlinie des aktuellen Uferlinie der aktuellen malabstände ab malabstände ab der des Gewässers
werden.
Gemäss Art.
Art. 41a
41a Abs. Abs. 44 GSchV GSchVkann kann die die Breite Breite des des Gewässerraums Gewässerraums in in dicht dicht überüberGemäss
bauten Gebieten Gebieten den den baulichen baulichen Gegebenheiten Gegebenheiten angepasst angepasst werden, soweit der der bauten werden, soweit
Schutz vor vor Hochwasser Hochwasser gewährleistet gewährleistet ist. im oberen oberen Bereich Bereich ausgeschiedene ausgeschiedene Schutz ist. Der Der im
Gewässerraum liegt liegt offensichtlich offensichtlich im UVEK-Merkblatt Gewässerraum im dicht dicht überbauten überbauten Gebiet Gebiet (vgl. (vgl. UVEK-Merkblatt
„Gewässerraum im „Gewässerraum im Siedlungsgebiet“ Siedlungsgebiet"vom vom18. 18.Januar Januar2013). 2013). Zudem Zudem liegen liegen die die ausaus-
geschiedenen Gewässerräume Gewässerräume nicht nicht innerhalb geschiedenen innerhalb einer einer Gefahrenzone Gefahrenzone mit mit hoher hoher Gefahr Gefahr
(Gefahrenzone 1), 1), weshalb weShaIb auch auch der der Nachweis Nachweis der derHochwassersicherheit Hochwassersicherheit grundsätzgrundsätz(Gefahrenzone
lich als lich als erbracht erbracht gelten gelten kann. kann. Gemäss Gemäss ANU-Leitfaden ANU-Leitfaden (vgl. (vgl.S. S. 27) 27) darf darf der der GewässerGewässer-
raum in in dicht dicht überbauten überbauten Gebieten 1. Priorität Priorität auf bestehenden HäuserHäuserraum Gebieten in in einer einer 1. auf die die bestehenden
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Minimalabstand beidseitiger Minimalabstand ein beidseitiger jedoch ein ist jedoch fluchten Priorität ist 2. Priorität einer 2. In einer werden. In gelegt werden. fluchten gelegt
verausdrücklich verwurde ausdrücklich Dabei wurde einzuhalten. Dabei von Gen'nnesolenbreite einzuhalten. aktueller Gerinnesolenbreite ab aktueller m ab von 55 m
Bemerkt, dass einen BeGewässerraumstreifens einen 5-metrigen Gewässerraumstreifens dieses 5-metrigen innerhalb dieses Gebäude innerhalb dass Gebäude
standesschutz geniessen. standesschutz geniessen.
Gewässerraumzonenausscheidung einzelne derGewässerraumzonenausscheidung beider Die einzelne GeGehatbei Falera hat Gemeinde Falera Die Gemeinde
bäude „umfahren" und auch auch andernorts andernorts diesen diesen Mindestabstand Mindestabstand gegenüber gegenüber dem dem GeGe„umfahren“ und
Siedlungsgebiet Im Siedlungsgebiet problematisch. Im ist problematisch. Das ist unterschritten. Das teilweiseunterschritten. mteilweise wässer von 55 m
Hochwasserdes HochwasserFunktion des die Funktion muss der Gewässerraum vornehmlich die enNähnt vornehmlich wie erwähnt Gewässerraum wie
So erreicht. So m erreicht. Mindestabstand von durch einen wird durch schutzes einen Mindestabstand von 55 m Dies wird gewähfleisten. Dies schutzes gewährleisten.
zusätzlichen ohne zusätzlichen Sofortmassnahmen ohne können im entsprechenden Sofortmassnahmen die entsprechenden Ereignisfall die im Ereignisfall
ergriffen wer-Gerätschaften ergriffen und Gerätschaften Maschinen und Aufwand rasch wergeeigneten Maschinen den geeigneten mit den und mit rasch und
Mindestabdieser Mindestabstellt dieser Gewässer stellt der Gewässer Unterhalt der den. normalen Unterhalt den normalen für den auch für Aber auch den. Aber
re— nötige Unterhalt stand sicher, dass mit der nötige Unterhalt der der Gewässer Gewässer reMaschinen der geeigneten. Maschinen mit geeigneten sicher, dass
der Unterhalt der kostengünstiger Unterhalt Ein kostengünstiger lativ sichergestellt werden werden kann. kann. Ein kostengünstig sichergestellt lativ kostengünstig
aus Beispiel aus öffentlichen Interesse. grossen öffentlichen Infrastrukturanlagen liegt in in einem einem grossen Interesse. Ein Ein Beispiel lnfrastrukturanlagen liegt
Gewässerabbemessener Gewässerabklein bemessener zu klein wegen zu dass wegen einer anderen zeigt, dass Gemeinde zeigt, anderen Gemeinde werden eingesetzt werden Baumaschinen eingesetzt kleine Baumaschinen nur" kleine standslinien bei einer Bachsanierung nur einer Bachsanierung standslinien bei
wird Entsprechend wird führte. Entsprechend Arbeiten führte. der Arbeiten konnten, Verteuerung der unnötigen Verteuerung einerunnötigen was'zu einer konnten. was
einzuhalAbstand einzuhal5-metrigen Abstand diesen 5-metrigen empfohlen, diesen den Gemeinden ANU-Leitfaden empfohlen, im ANU-Leitfaden Gemeinden im ist Siedlungsgebiets ist des Siedlungsgebiets innerhalb des ten. Eine Abstands innerhalb 5-metrigen Abstands des5-metrigen Reduktion des Eine Reduktion
rechtferhöchstens dann sich jedoch lässt sich zwar ausgeschlossen, lässt jedoch höchstens dann rechtfervöllig ausgeschlossen, nicht völlig rechtlich nicht zwar rechtlich Konseergebenden Konsedaraus ergebenden sich daraus die' sich über die Gemeinde über tigen, die Gemeinde sich die erstens sich wenn erstens tigen, wenn
Bachsanievorgängig die quenzen bewusst die Machbarkeit Machbarkeit einer einer Bachsaniezweitens vorgängig wenn zweitens und wenn ist und bewusst ist ist. worden ist. abgeklärt worden Mitteln abgeklärt finanziellen Mitteln tragbaren finanziellen rung oder Räumung zu tragbaren Notfall zu im Notfall Räumung im
Beausgeschiedene Gewässerraum Das ist Der ausgeschiedene Gewässerraum im im oberen oberen Beerfolgt. Der nicht erfolgt. vorliegend nicht ist vorliegend Genehmider Genehmivon der daher von wird daher und 445 reich Nr. 444 444 und 445 wird Strassenparzellen Nr. den Strassenparzellen zu den bis zu reich bis
Arbeider ArbeiRahmen der Überarbeitung im zur Überarbeitung gung ausgenommen und an die im Rahmen Gemeinde zur die Gemeinde und an im Ausführungen der Die Ausführungen ten für der Gemeinde Gemeinde im zurückgewiesen. Die Gewässer zurückgewiesen. übrigen Gewässer die übrigen für die
ebenfalls Genehmigung ebenfalls eine Genehmigung vermögen eine Anhörungsschreiben vom 23. 23. Oktober Oktober 2015 2015 vermögen Anhörungsschreiben vom wenn dannzumal. wenn Grundeigentümer werden nicht zu werden dannzumal, betroffenen Grundeigentümer Die betroffenen “rechtfertigen. Die Zu rechtfertigen.
gegebenenfestlegt, gegebenenerneut festlegt, Gebiet erneut fraglichen Gebiet im fraglichen Gewässerraum im den Gewässerraum Gemeinde den . die Gemeinde können. erheben können. falls erheben Planungsbeschwe falls Planungsbeschwerde
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Juni 25. Juni Gestaltungsplan 1:2000 Im 1:2000 vom vom 25. Generelle Gestaltungsplan und Generelle Zonen- und gibt der ZonenÜbrigen gibt lm Übrigen
genehmigt werden. 2015 werden. Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt weiteren Bemerkungen keinen weiteren zu keinen 2015 zu
F. 000 '1:10 000 Gestaltungsplan 1:10 ZonenGenereller Gestaltungsplan und Genereller Zonen- und touristlsche Einrichtungen 1. Zone für touristische
Sogn Crap Sogn Gestaltungsplan 1:10 Im Zonen1:10000 000 wurden wurden auf auf dem dem Crap Generellen Gestaltungsplan und Generellen Zonen— und
touristische fürtouristische Zonenfür Gion, sowie bei bei der Alp Alp Dado Zonen Pumpwerk sowie beim Pumpwerk Cumius. beim Gion, auf Cumius,
gemäss Einrichtungen dürfen touristische Einrichtungen Einrichtungen ausgeschieden. Zonen für touristische dürfen gemäss Einrichtungen ausgeschieden.
Zoausgeschieden werden. Bergstationen ausgeschieden und Bergstationen MItteI- und TaI-‚ Mittelbei Tal-, nur bei Art. werden. Die Die ZoKRG nur
Art. 29 KRG
liegen Pumpwerk liegen beim Pumpwerk sowie beim nen für Einrichtungenbei beider'Alp der Alp Dado Dado sowie touristische Einrichtungen für touristische
werden grundsätzlich nicht genehmigt Zonen grundsätzlich nicht in solchen genehmigt werden solchen Gebieten, weshalb die Zonen
können.
GeEinrichtungen handelt tduristische Einrichtungen für touristische Bei der handeltes essich sichum um eine eine Bauzone. Bauzone. GeZone für der Zone
durch andernorts durch Flächen andernorts einzuzonenden Flächen dieeinzuzonenden müssendie RPGmüssen Abs. 22RPG mäss Art.
Art. 38a
Abs. Richtkantonaler Richtentsprechend grosse entsprechend grosse Auszonungen Auszonungen kompensiert kompensiertwerden, werden, bis bis ein ein kantonaler
resp. Kompensation resp. plan Siedlung vorliegt. vorliegt. Bis zum Vorliegen einer entsprechenden Kompensation
die für die Richtplans Siedlung wird das Genehmigungsverfahren für bis-zum Vorliegen des Richtplans
sis— Cumius sistouristische Einrichtungen Zonen für touristische Einrichtungenauf aufdem demCrap Crap Sogn Sogn Gion Gion und und auf auf Cumius
tiert.
2. Wintersportzone Wlntersportzone 2.
eine Richtung Munt Piste Richtung Für die Piste Munt Sura Sura wurde wurde im im Masterplan Masterplan der der Weissen Weissen Arena Arena AG AG eine
Wintersportzone führtlln festgelegte Wintersportzone vorliegend festgelegte andere Linienführung definiert. Die vorliegend in Linienführung definiert.
und Planungs- und Gemäss PlanungsGebiete. Gemäss heikle Gebiete. durch heikle Boden durch Laaxer Boden Fortsetzung auf der Fortsetzung der auf Laaxer
MitWirkungsbericht wurde Wintersportzone lediglich lediglich ‚.vorsorglich“ Mitwirkungsbericht wurde diese diese Wintersportzone „vorsorglich"inin den den ZoZo-
aufgenommen, weil die Weiterführung Weiterführung auf Laax noch noch nicht nicht nenplan aufgenommen, auf Gemeindegebiet Laax
wird Sura“ wird „Munt Sura" Gebiet „Munt im Gebiet Wintersportzone im ausgeschiedene Wintersportzone neu ausgeschiedene Die neu geklärt sei. Die
genehmigungsfähige Fortsetzung sistiert, bis deshalb sistiert, bis eine eine genehmigungsfähige Fortsetzungauf auf Laaxer Laaxer GemeindegeGemeindege-
biet vorliegt.
i
I
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12 12
3. WaldWald- und und Wildschonzonen Wildschonzonen 3.
„Gonund „Gon„Tschessas“ und „Fuorcla“. „Tschessas" Wildschonzonen„Fuorcla", undWildschonzonen Wald-und derWaldAbgrenzungen der Die Abgrenzungen Die
bei ersucht, bei deshalb ersucht, Gemeindelwird deshalb nicht dem entsprechen nicht da" entsprechen da" dem aktuellen aktuellen Stand. Stand. Die Die Gemeinde
einer der OrtSplanung Ortsplanung die die Perimeter Perimeter dieser dieser Zonen Zonen anzupassen. anzupassen. Teilrevision der nächsten Teilrevision einer nächsten
Juni 25. Juni Gestaltungsplan 1:10 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Im 1:10 000 000 vom vom 25. Zonen- und der Zonengibt der Übrigen gibt Im Übrigen
genehmigt werden. kann genehmigt er kann Anlass; er Bemerkungen Anlass; 2015 werden. weiteren Bemerkungen keinen weiteren zu keinen 2015 zu G. G. Ausstattung und Ausstattung Verkehr und 1:2000 Verkehr Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Genereller Erschllessungsplan
Entsorgung und Entsorgung Ver- und 1:2000 VerGenereller Erschliessungsplan 1:2000 Genereller Erschllessungsplan werden. genehmigt werden. Bemerkungen genehmigt ohne Bemerkungen Diese können ohne Pläne können Diese Pläne
H. 000 1:10 000 Genereller Erschliessungsplan 1:10 Genereller Erschllessungsplan
1. Wanderweg Wanderweg 1.
Be-lokaler BeFlachmoorbiotope von tangiert Flachmoorbiotope Der von lokaler 1809“ tangiert Punkt 1809" — Punkt ‚.Curnius — Wanderweg „Cumius Der Wanderweg
dahingehend Linienführung dahingehend die Linienführung Detailprojektierung die deutung. Die derDetailprojektierung hatininder Gemeindehat Die Gemeinde
Flachmoorbiotope tangiert keine Flachmoorbiotope möglichst keine zu tangiert werden. werden. dass möglichst optimieren, dass zu optimieren,
GrünabfalI-Kompostie 2. Grünabfall-Kompostierplatz 2.
das in das nicht weiter sich nicht darf sich 895 darf Der auf der der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 895 weiter in GrünabfaII-Kompostierplatz auf Der Grünabfall-Kompostierplatz prüMassnahmen zu geeignete Massnahmen ersucht, geeignete wird ersucht, Gemeinde wird Wäldchen zu prüDie Gemeinde ausdehnen. Die Wäldchen' ausdehnen. etc.). Zaun etc.). (z.B. Zaun fen (z.B. fen
ErschliesGenerellen Erschlieszum Generellen Bemerkungen zum weiteren Bemerkungen Im Übrigen keine weiteren sich keine ergeben sich Übrigen ergeben
genehmigt werden. kann genehmigt er kann 2015; er Juni 2015; 25. Juni vom 25. sungsplan 1:10 vom werden. sungsplan 1:10.000
7
1
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13 13
Gestützt auf Art.
Art. 49 49 KRG
Regierung: die Regierung: beschliesst beschliesst die geHinweis gefolgendem Hinweis mit folgendem wird mit Baugesetzwird beschlossene Baugesetz 2015 beschlossene Juni 2015 25. Juni am 25. Das am 1. Das 1.
nehmigt: nehmigt:
dass genehmigt, dass Hinweis genehmigt, dem Hinweis mit dem Art. Hotel La wird mit Mutta) wird La Mutta) (Touristikzone Hotel 22 (Touristikzone
Art. 22 Einset2011angeordnete EinsetJahre 2011angeordnete
Im Jahre Zone im die der Zone Genehmigung der der Genehmigung Zuge der im Zuge die im
zung weiterhingilt giltund unddass dassdie dieininArt.
Art. 22
22 Abs. Abs. 55 Begleitkommission weiterhin einer Begleitkommission zung einer
BauG Befristungder derZone Zone nach nachwie wie vor vor ab ab der der GeGezehnjährige Befristung vorgesehene zehnjährige BauG vorgesehene ist. rechnen ist. zu rechnen im Jahre nehmigung der Zone Zone im Jahre 2011 2011 zu nehmigung der
im wird im 2015 wird Juni 2015 25. Juni vom 25. 1 :2000 vom Zonen- und Gestaltungsplan 1:2000 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Der Zonen2. Der genehmigt: Vorbehalten genehmigt: folgenden Vorbehalten mit folgenden Sinne Erwägungen mit der Erwägungen Sinne der
1205 im Bereich Bereichder der Parzellen Parzellen Nr. Nr. 1205 Liun_g" im „Er Liung" Gebiet „Er im Gebiet Neueinzonung im Die Neueinzonung a) a) Die
und samt der der auf auf der der Neueinzonungsfläche Neueinzonungsflächefestgelegten festgelegten QuarQuarwird samt 1207 wird Nr. 1207 und Nr.
tierplanpflicht nichtgenehmigt, genehmigt,und unddie die entsprechenden entsprechendenTeilflächen Teilflächen der der ParPartierplanpflicht nicht
bauliche künftige bauliche fürkünftige Zone für der Zone stattdessen der werdenstattdessen 1207werden und 1207 1205 und Nr. 1205 zellen Nr. zellen
Nutzung zugewiesen. Nutzung zugewiesen.
und (Freihaltezone und „Trutg“ (Freihaltezone Gebiet„Trutg" im Gebiet 39 im Nr. 39 Parzelle Nr. der Parzelle auf der Auszonung auf Die Auszonung b) b) Die
) wird nicht nicht genehmigt, genehmigt, und und die die bebem2)wird übriges Gemeindegebiet, übriges Gemeindegebiet, total total ca. ca. 1490 1490 m2
treffende wieder der der Dorfzone Dorfzone 22 zugewiesen. zugewiesen. wird wieder Fläche wird treffende Fläche
Bauten und undAnlagen-auf Anlagen aufder derParzelle Parzelle Nr. Nr. 458 458 im im GeGeöffentliche Bauten für öffentliche Zone für Die Zone c) Die
ent-' ersucht, die biet wird nicht nicht genehmigt. genehmigt. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, die entMutta" wird „La Mutta" biet „La die ist die Zwischenzeitlich ist zuzuweisen. Zwischenzeitlich Nichtbauzone zuzuweisen. einer Nichtbauzone sprechende Fläche Fläche einer sprechende
Fläche als als Zone Zone übriges übriges Gemeindegebiet Gemeindegebiet zu zu behandeln. behandeln. Fläche
nördlichen den nördlichen auf den Bezug auf in Bezug wird in Mulin wird da Mulin Ual da beim UaI d) Gewässerraumzone beim Die Gewässerraumzone d) Die
Genehmigung der Genehmigung von der 445 von Strassenparzeilen Nr. den Strassenparzellen bis zu Bereich bis Bereich zu den Nr.444 444 l/ 445 zurückgewiesen. Überarbeitung zurückgewiesen. zur Überarbeitung Gemeinde zur und an ausgenommen und ausgenommen an die die Gemeinde
‘
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14 14
3. wird 2015 wird Juni 2015 25.Juni vom 25. 000vom 1:10000 Gestaltungsplan1:10 GenerelleGestaltungsplan undGenerelle Zonen-und DerZonen3. Der
im im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen mit mit folgenden folgenden Vorbehalten Vorbehalten und und folgendem folgendem Anliegen Anliegen genehmigt: genehmigt:
PUmpbeim PumpEinrichtungen bei touristische Einrichtungen für touristische Zonen für Die Zonen a) Die beider der Alp Alp Dado Dado und und beim a)
entspredie entspreersucht, für wird ersucht, Gemeinde wird genehmigt. Die nicht genehmigt. werden nicht werk werden werk Die Gemeinde für die
Fläentsprechenden FläDie entsprechenden chenden festzulegen; Die Nichtbauzone festzulegen. eine Nichtbauzone Flächen eine chenden Flächen
betrachten. Landwirtschaftszone zu chen zu betrachten. als Landwirtschaftszone inzwischen als sind inzwischen chen sind
auf Einrichtungen auf touristische Einrichtungen für touristische Zonen für die Zonen für die b) Genehmigungsverfahren für Das Genehmigungsverfahren b) Das Kompensations— eine Kompensationsbis eine dem sistiert, bis wird sistiert, Cumiuswird aufCumius und auf Gion und Sogn Gion Crap Sogn dem Crap
ist. genehmigt ist. „Siedlung“ genehmigt Richtplan „Siedlung" kantonale Richtplan lösung oder der der kantonale vorliegt oder Iösung vorliegt
Wintersportzone ausgeschiedene Wintersportzone neu ausgeschiedene die neu für die Genehmigungsverfahren für Das Genehmigungsverfahren c) Das c)
Fortsetzung auf entsprechende Fortsetzung eine entsprechende bis eine sistiert, bis im auf wird sistiert, Sura" wird „Munt Sura" Gebiet „Munt im Gebiet
vorliegt. Gemeindegebiet vorliegt. Laaxer Gemeindegebiet Laaxer
Wildschonzound WildschonzoWald- und der WaldAbgrenzungen der die Abgrenzungen ersucht, die wird ersucht, Gemeinde wird Die Gemeinde d) Die d) nen und „Gonda“ „Gonda" zu zu überprüfen. überprüfen. ‚_‚Tschessas" und „Fuorcla", „Tschessas" nen „Fuorcla",
ErGenerelle Erder Generelle und der Verkehr und 1:2000 Verkehr Erschliessungsplan 1:2000 4. Der GenerelleErschliessungsplan DerGenerelle 2015, Juni 2015, 25. Juni vom 25. beide vom Entsorgung, beide und Entsorgung, schliessungsplan 1:2000 1:2000 VerVer- und schllessungsplan werden genehmigt. genehmigt. werden
Sinne im Sinne wird im 2015wird Juni2015 25.Juni vom25. 000vom 1:10000 5. Der Erschliessungsplan1:10 GenerelleErschliessungsplan DerGenerelle genehmigt: Anliegen genehmigt: folgendem Anliegen und folgendem Hinweis und der folgendem Hinweis mit folgendem Erwägungen mit der Erwägungen
Detailprojektierung des derDetailprojektierung beider dassbei hingewiesen,dass a) Die daraufhingewiesen, wirddarauf Gemeindewird DieGemeinde
ist, Optimiemn ist, zu optimieren Linienführung so Wanderwegs Punkt 1809 so zu die Linienführung 1809 die — ‚Punkt Cumius — Wanderwegs Cumius
dass tangiert werden. werden. Flachmoorbiotope tangiert keine Flachmoorbiotope möglichst keine dass möglichst
des Schutz des den Schutz Massnahmen für geeignete Massnahmen b) für den ersucht, geeignete wirdersucht, Gemeindewird DieGemeinde b) Die
treffen. zu treffen. Waldes auf der der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 895 895 zu GrünabfaII—Kompostierplatz auf beim Grünabfall-Kompostierplatz Waldes beim
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Aus behandelt. Aus Zeitpunkt behandelt. späterenZeitpunkt 6. Die einemspäteren wirdzuzueinem Planungsbeschwerdewird DiePlanungsbeschwerde
diesem Grund das Genehmigungsverfahren bezüglich folgender folgender ananGenehmigungsverfahren bezüglich hiermit das wird hiermit Grund wird
sistiert: Planungsmitteln sistiert: neuen Planungsmitteln gefochtener den neuen in den Festlegungen in gefochtener Festlegungen
536, ' soweit davon
Art. 17 17 BauG,
BauG, Zeile Zeile W2, W2, soweit davon die die Parzellen Parzellen Nr. Nr. 536, Zonenschema Art. a) Zonenschema a) sind; betroffen sind; 1651 und „Samun“ betroffen 539inin„Samun" und 539
536, Gestaltungsplan auf auf den den Parzellen Parzellen Nr. Nr. 536, Generellen Gestaltungsplan und Generellen Zonen- und im ZonenDie im b) Die b)
17)"; (Art. 17)"; m (Art. „Höhenzuschlag z:z: ++ 1,5 Schraffur „Höhenzuschlag 1651 1,5 m festgelegte Schraffur 539 festgelegte und 539 1651 und
ausgeschie537 ausgeschieund 537 südlichen Bereichen Bereichen der der Parzellen Parzellen Nr. Nr. 1651 1651 und den südlichen in den Die in c) Die c)
Anbauten. und Anbauten. Kleinbauten und für Kleinbauten dene Zone für dene Zone
des Inhalt des wesentlichen Inhalt den wesentlichen angewiesen, den Falera'wird 7. Der wird angewiesen, Gemeindevorstand Falera DerGemeindevorstand
zu Genehmigungsbeschlusses öffentlich Dispositives des vorliegenden öffentlich bekannt bekannt zu vorliegenden Genehmigungsbeschlusses Dispositives des
BePublikationsorganen wie gleichen Publikationsorganen den gleichen in den geben. wie die die Behat in Bekanntgabe hat Diese Bekanntgabe geben. Diese
erfolkanntgabe vom25. 25.Juni Juni2015 2015 zu zu erfolGemeindeabstimmungsbeschlusses vom des Gemeindeabstimmungsbeschlusses kanntgabe des Genehmigungsbeder Genehmigungsbedass der hinzuweisen, dass darauf hinzuweisen, ist darauf gen. Publikationstext ist Im Publikationstext gen. Im
entdarin entschluss bei der der Gemeinde Gemeinde eingesehen eingesehen werden werden kann kann und und dass dass gegen gegen darin schluss bei
Publikahaltene Auflagen und und Anweisungen Anweisungen innert innert30 30Tagen Tagen ab ab dem dem PublikaVorbehalte, Auflagen haltene Vorbehalte,
Vemaltungsrechtspfleg dieVerwaltungsrechtspflege über.die Gesetzes über des Gesetzes tionsdatum nach Massgabe MaSSQabe des tionsdatum nach kann. Beschwerde erhoben (VRG) Graubünden Beschwerde erhoben werden werden kann. Verwaltungsgericht Graubünden beim Verwaltungsgericht (VRG) beim
BeBeschlusses beginnt die vorliegenden Beschlusses desvorliegenden 8. Für die 30-tägige 30-tägige BeAdressatendes direkteAdressaten Fürdirekte
Eröffnung der Eröffnung Zeitpunkt der schwerdefrist an das das Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht bereits bereits ab ab dem dem Zeitpunkt schwerdefrist an
Beschlusses. vorliegenden Beschlusses. des vorliegenden des
notArt notirgendwelcher Art Bewilligungen irgendwelcher PlanungBewilligungen derPlanung 9. Soweit Verwirklichungder dieVerwirklichung fürdie Soweitfür
oder Behörde oder zuständigen Behörde Bewilligungsentscheid der der Bewilligungsentscheid wendig der zuständigen bleibt der sind, bleibt wendig sind,
Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten.
Beaufgrund dieses beauftragt, die wird beauftragt, Raumentwicklung (ARE) für Raumentwicklung Amt für Das Amt 10. Das 10. (ARE) wird die aufgrund dieses Be-
schlusses nötigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen in in den den eingereichten eingereichten graphischen graphischen Auszügen Auszügen schlusses nötigen vorzunehmen.
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Nutzungsplandaten Nachführung der Nutzungsplandaten die Nachführung für die sorgt für Falera sorgt “Gemeindevorstand Falera Der Gemeindevorstand 11. Der 11.
beachten, zu beachten, ist zu Raumentwicklung. Dabei für Raumentwicklung. Amtes für des Amtes Vorgaben des nach Dabei ist den Vorgaben nach den
betrachtet rechtskräftig betrachtet definitiv rechtskräftig als definitiv dass Nutzungsplanfestlegungen erst dann als Nutzungsplanfestlegungen erst
inGenehmigungsbeschluss inentsprechenden Genehmigungsbeschluss denentsprechenden gegen den wenn gegen können, wenn werden können,
VerwaltungsgerichtsbeschwerkeineVerwaltungsgerichtsbeschwerPublikationsdatumkeine demPublikationsdatum abdem Tagenab 30 Tagen nert 30
Verwaltungsgerichtsbeschwerden allfälligeVerwaltungsgerichtsbeschwerden den eingereicht wennallfällige bzw.wenn werden bzw. eingereicht werden
abgewiesen worden sind.
12. 12. Mitteilung an:
Der Präsident: Der Präsident:
Namens der Regierung
Dr. Chr. Rathgeb
Kanzleidirektor. Der Der Kanzleidirektor.
Q. Riesen Dr. C.
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione