Teilrevision Valla

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Obersaxen Mundaun

Documento

Numero
02.729
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Obersaxen Mundaun
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
21 mag 2002

Carta

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3600_B_OPTR_Valla_RB_02.729.pdfApri in una nuova scheda

Testo

« Informationskopie ohne Glwäh‘ltelISIBItegeBileR << Informationskopie ohne GeewähflNS WBEflBEW'FÜR- ll—lm III

AMT FUR RAUMPLANUNG RAUM AMT FÜR

Die Regierung Die Regierung des Kantons Kantons Graubünden Graubünden des

Governo IIII Governo del Cantone del Cantone dei dei Grigioni Grigioni

Sitzung vom Sitzung vom

Mitgeteilt den den Mitgeteilt

21. Mai 21. Mai 2002 2002

23. Mai 23. Mai 2002 2002

La regenza La regenza dal Grischun dal chantun chantun Grischun Protokoll Protokoll Nr. Nr.

729 729

A. A. Surcuolm beschlossen Die Stimmberechtigten beschlossen an Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde Surcuolm an der der GemeindeverGemeindever-

sammlung folgende welchefolgende Ortsplanung,welche der Ortsplanung, Teilrevision der eine Teilrevision 2001 eine März 2001 23. März vom 23. sammlung vom umfasst: Planungsmittel umfasst:

_-

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.._-

BauG) bis BauG) 21 bis und21 Baugesetzesrevision (Art. 21 und (Art. 21 Baugesetzesrevision

Plan da parziala) (Revisiun parziala) Valla (Revisiun 1:2'000 Vallä zonas 1:2'000 da zonas Plan [Teilrevision]) Valla [Teilrevision]) (Zonenplan 1:2'000 1:2'000 Vallä (Zonenplan

Plan general parziala) (Revisiun parziala) Valla (Revisiun 1:1'000 Vallä formaziun 1:1'000 da formaziun general da Plan

(Genereller Gestaltungsplan [TeilrevisionD Valla [Teilrevision]) 1:1'000 Vallä Gestaltungsplan 1:1'000 (Genereller

Plan general parziala) (Revisiun parziala) Valla (Revisiun 1:2'000 Vallä d‘avertura 1:2'000 general d'avertura Plan

(Genereller Erschliessungsplan [Teilrevision]) Valla [Teilrevision]) 122'000 Vallä ErschliessunQSplan 1:2000 (Genereller

Ein PlanungsVerordnung eidg. Verordnung der eidg. 47 der

Art. 47

von Art. Sinne von im Sinne Mitwirkungsbericht im und Mitwirkungsbericht Planungs— und Ein

über die Vorlage die Vorlage darauf, die verzichtete darauf, Gemeinde verzichtete Die Gemeinde vor. Die liegt vor. (RPV) liegt Raumplanung (RPV) die Raumplanung über

lassen. zulassen. unterziehenzu Vorprüfung unterziehen einer Vorprüfung (ARP) einer Raumplanung (ARP) für Raumplanung durch das Amt für

Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe März 23. März vom 23. Gemeindeversammlungsbeschlusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des Die 2001 gemäss am erfolgte am (KRG) erfolgte Raumplanungsgesetzes (KRG) kantonalen Raumplanungsgesetzes des kantonalen 37a des Art. 37a gemäss Art. 2001

29. März RegieseparatenRegieeinem separaten in einem wird in Diese wird ein. Diese Beschwerde ein. eine Beschwerde ging eine Es ging 2001. Es März 2001. 29. rungsbeschluss behandelt. rungsbeschluss behandelt.

Mit Schreiben Geum GeSurcuolm um Gemeindevorstand Surcuolm der Gemeindevorstand ersuchte der 2001 ersuchte April 2001 3. April vom 3. Schreiben vom Mit nehmigung der KRG. 37 KRG.

Art. 37

von Art. Rahmen von im Rahmen Revisionsvorlage im der Revisionsvorlage nehmigung

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B.

Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung mit Übereinstimmun Gemäss Art. obliegt (RPG) obliegt Raumplanung (RPG) die Raumplanung über die Bundesgesetzes über des Bundesgesetzes Abs. 22 des 26 Abs. Art. 26 Gemäss

der Überder ÜberPrüfung der die Prüfung auch die anderem auch unter anderem Genehmigungsbehörde unter kantonalen Genehmigungsbehörde der kantonalen einstimmung der Richtplanung. derRichtplanung. mitder Nutzungspläne mit der Nutzungspläne einstimmung

Die kantonale Die kantonale Richtplanung Richtplanung Graubünden Graubünden befindet befindetsich sichgesamthaft gesamthaftininÜberarbeitung Überarbeitung

(Projekt Richtplan Graubünden Graubünden 2000, 2000, RIP RIP GR GR2000). 2000). Während Währenddie (Projekt Richtplan die Vorlage Vorlageim imSomSom-

Vorprüfungsverfahrens desVorprüfungsverfahrens Rahmendes imRahmen Bund im derBund sich der und sich mer 2001 auflag und öffentlich auflag 2001 öffentlich mer

Behördenverbindlichkeit provisorischeBehördenverbindlichkeit die provisorische Regierung die die Regierung beschloss die damit befasste, beschloss

optieineroptiInteresseeiner ImInteresse 2001).Im Mai2001). 8. Mai vom8. 770vom Nr. 770 (RB Nr. für innerkantonale Belange (RB innerkantonale Belange für

der Revisionder malen Planabstimmung vorliegendeRevision dievorliegende istdie RPG ist Art. 22 RPG von Art. Sinne von im Sinne Planabstimmung im malen

Diese prüfen.Diese zuprüfen. Richtplanzu Ortsplanung soweit zukünftigenRichtplan demzukünftigen nach dem auch nach möglich auch soweit möglich Ortsplanung ergeben: folgendes ergeben: hat folgendes Prüfung hat

auch u.a. auch welchen u.a. zu welchen -nutzungen, zu und—nutzungen, Im Freizeitanlagenund Speziellen Freizeitanlagen der Speziellen Bereich der Im Bereich

kon— aufkonRichtplanauf KantonaleRichtplan Campingplätze gezählt derKantonale sich der beschränktsich werden, beschränkt gezählt werden, Campingplätze

regionale dieregionale durchdie stufengerechtdurch zeptionelle Leitüberlegungen die stufengerecht Grundsätze, die und Grundsätze, Leitüberlegungen und zeptionelle können. werden können. differenziert werden und differenziert konkretisiert und Richtplanung konkretisiert

mit 1993mit Mai 1993 vom 1.1. Mai Die Region Richtplan vom Regionalen Richtplan einen Regionalen über einen verfügt über Surselva verfügt Region Surselva Die

sind. enthaltensind. Regelungen enthalten Campinganlagen Regelungen bezüglich Campinganlagen auch bezüglich dem auch in dem Ergänzungen, in

für Bedarf für einen Bedarf der ETH Nachdem eine ETH Zürich Zürich einen Kulturtechnik der für Kulturtechnik Instituts für des Instituts Studie des eine Studie Nachdem

dem mitdem Richtplanmit zusätzliche Campingplätze RegionaleRichtplan derRegionale wurde der hat, wurde ausgewiesen hat, Campingplätze ausgewiesen zusätzliche CamanCamAngebotesan neuen Angebotes desneuen Verteilung des räumliche Verteilung optimale räumliche eine optimale Ziel überarbeitet, eine

der Sinneder imSinne wurden im Dabei wurden sicherzustellen. Dabei Standorten sicherzustellen. geeigneten Standorten und geeigneten pingplätzen und pingplätzen

genediegeneTeilräumendie nach Teilräumen optimalen räumlichen Campingangebotesnach des Campingangebotes Verteilung des räumlichen Verteilung optimalen Standortkondiesem StandortkonGemäss diesem (Standortkonzept). Gemäss festgesetzt (Standortkonzept). Standorträume festgesetzt rellen Standorträume rellen

Festset— als FestsetSurcuolm als Obersaxen—— Surcuolm StandortraumObersaxen imStandortraum Campingplatzim neuer Campingplatz zept ist ein neuer ist ein zept

GemeinbeteiligtenGemeinden beteiligten zwischen den Absprache zwischen in Absprache zwischenzeitlich in Der zwischenzeitlich enthalten. Der zung zung enthalten.

Standort präzisierteStandort Surselva präzisierte Gemeindeverband Surselva dem Gemeindeverband mit dem Einvernehmen mit im Einvernehmen und im den den und

Valla in Surcuolm Surcuolm ist ist mit mit der der Festsetzung Festsetzung auf aufregionaler regionalerStufe Stufe räumlich räumlich abgestimmt. abgestimmt. Vallä in

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Mit Beschluss Mit Beschluss Nr. Nr. 1937 1937 vom vom 18. 18. Dezember Dezember 2001 2001 hat hat die die Regierung Regierungeine eineentspreentspre-

chende Anpassung chende Anpassung des des regionalen regionalen Richtplans Richtplans Konzept Konzept Campingplätze Campingplätze(Objektblatt (Objektblatt

Nr. 2.550) genehmigt. Nr. 2.550) genehmigt. Die Die Abstimmung Abstimmung der der Ortsplanung OrtSplanung mit mitder derRichtplanung Richtplanungist istsoso-

erfolgt. mit ausreichend ausreichend erfolgt. mit

C.

Baugesetzesrevision (Art. 21 BauG)

Baugesetzesrevision(Art.21BauG)

Die am Die am 23. 23. März März 2001 2001 verabschiedete verabschiedete Baugesetzesrevision Baugesetzesrevision umfasst umfasstdie dieAufhebung Aufhebung

der Bestimmung über über die die aufgehobene aufgehobene Sportzone Sportzone (Art. (Art. 21 21 BauG) BauG) und undden denErlass Erlasseiei-

nes neuen bis BauG BauG betreffend nes neuen Art. Art. 21 21bis betreffend der der Campingzone. Campingzone. Die Die Baugesetzesrevision Baugesetzesrevision

werden. genehmigt werden. kann genehmigt sie kann Anlass; sie Bemerkungen Anlass; gibt zu keinen Bemerkungen zu keinen gibt D. D.

Zonenplan 1 :2'000 Vallä (Teilrevision)

Zonenplan1:2'00Valä(Teilrevision)

Umzonung die Umzonung Wesentlichen die im Wesentlichen umfasst im (Teilrevision) umfasst Valla (Teilrevision) 1:2'000 Vallä Der Zonenplan 1:2'000

Campingzone. zur Campingzone. Fläche zur der bis zugewiesenen Fläche Sportzone zugewiesenen der Sportzone anhin der bis anhin der Gewässerschutz tz

Der Standort der geplanten Campingzone Campingzone befindet befindet sich sich gemäss gemäss GewässerschutzGewässerschutzkarte Graubünden 1:25'000 1:25'000 (Stand (Stand 2000) 2000) in in einer einer summarischen summarischen GrundwasserGrundwasser-

Hinweise entsprechende Hinweise fehlen entsprechende schutzzone. Im Mitwirkungsbericht fehlen und Mitwirkungsbericht Planungs- und lm Planungsschutzzone. Quellschutzzound QuellschutzzoGrundwasser- und detaillierten Grundwassereiner detaillierten resp. Abklärungen Abklärungen betreffend betreffend einer reSp.

nenausscheidung. Da in in einer einer Gewässerschutzzone Gewässerschutzzone S2 S2 die die Anlegung Anlegung eines eines CamCamnenausscheidung. Da pingplatzes unzulässig und und in in einer einer S3 83 nur nur mit mit Auflagen Auflagen zulässig zulässig wäre, wäre, wurde wurde die die pingplatzes unzulässig

Gemeinde Surcuolm vom vom ARP ARP mit mit Schreiben Schreiben vom vom 2. 2. August August 2001 2001 angewiesen, angewiesen, die die Gemeinde Surcuolm

notwendigen Abklärungen betreffend betreffend GrundwasserGrundwasser- und und Quellschutzzonen Quellschutzzonen vornehvornehnotwendigen Abklärungen

men lassen. In In der der Folge Folge liess Iiess die die Gemeinde Gemeinde vom vom geologischen geologischen Büro Büro „GeoCon„GeoConmen zu zu lassen.

Cav“ welches zum zum klaren klaren Ergebnis Ergebnis kam, kam, dass dass die die fragliche fragliche Cav" ein Gutachten erstellen, welches

Campingzone weit ausserhalb ausserhalb von von Schutzzonen Schutzzonen (S1, (S1, S2 S2 oder oder SS 3) 3) liege. liege. Campingzone weit

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Gemäss Einschätzung Einschätzung des des Amtes Amtes für für Umwelt Umwelt (AfU) (AfU) kann kannjedoch jedochnur nurmittels mittelseines eines

Färbversuches mit Färbversuches mit Injektionspunkt Injektionspunkt innerhalb innerhalb der der fraglichen fraglichen Campingzone Campingzonemit mitGeGe-

wissheit gesagt gesagt werden, werden, dass wissheit dass sie sie ausserhalb ausserhalbder derS3 83liege. liege. Auch Auchwenn wennnicht nichtanzuanzu-

nehmen ist, dass dass sich sich mit mit einem einem solchen nehmen ist, solchen Färbversuch Färbversuch am am gutachterlichen gutachterlichenResultat Resultat

etwas ändern sollte, sollte, wird wird bis bis zum zum Vorliegen Vorliegen dieser dieserResultate Resultatedie dieGenehmigung Genehmigungder der

verbunden: Auflagen verbunden: folgenden Auflagen Campingzone mit folgenden Campingzone mit

—-

Die Die schützende schützende Deckschicht Deckschicht darf darf nicht nicht wesentlich wesentlich vermindert vermindertwerden werden(Anhang (Anhang44

Ziffer 221 Ziffer 221 Abs. Abs. 11 lit. Iit. dd der der eidg. eidg. Gewässerschutzverordnung, Gewässerschutzverordnung, GSchV). GSchV).MöglicherMöglicher-

weise können weise können nicht nicht alle alle geplanten geplanten Terrainveränderungen Terrainveränderungenvorgenommen vorgenommenwerden, werden,

Aufschüttungen. die Aufschüttungen. nur die Wesentlichen nur sondern im im Wesentlichen sondern

Beim Bau des des Parkplatzes Parkplatzes und und der der Strasse Strasse sind sind Schutzmassnahmen Schutzmassnahmenvorzusehen vorzusehen

-

(z.B. treffen(z.B. zu treffen Schutzmassnahmen zu sind Schutzmassnahmen Abwasseranlagen sind der Abwasseranlagen Erstellung der der Erstellung Bei Bei der

-

-

-

Abwassers). des Abwassers). Ableitung des und Ableitung Sammlung und (z.B. Belag, Sammlung dichter Belag, (z.B. dichter

Leitungen). doppelwandige Leitungen). doppelwandige

CampingzodieCampingzodassdie bestätigt, dass Färbversuch bestätigt, Wenn der durchzuführende Färbversuch Frühjahr durchzuführende im Frühjahr der im Wenn

wider Fallswider hinfällig. Falls Auflagen hinfällig. ne ausserhalb obenerwähnten Auflagen die obenerwähnten sind die so sind liegt, so 83 liegt, der S3 ausserhalb der ne Grundwassummarischen Grundwaseiner summarischen zu einer Campingplatzes zu des Campingplatzes Zugehörigkeit des Erwarten die Zugehörigkeit

des Rahmendes imRahmen Vorhabenim dasVorhaben istdas sermüsste, ist werden müsste, bejaht werden Quellschutzzone bejaht und Quellschutzzone ser— und

Gewässerschutzgesetzes eidg. Gewässerschutzgesetzes des eidg. Baubewilligungsverfahrens nach Abs. 22 des 19 Abs. Art. 19 nach Art. Baubewilligungsverfahrens zu (KGSchV)zu Gewässerschutzverordnung (KGSchV) kantonalen Gewässerschutzverordnung der kantonalen (GSchG) Iit. dd der

Art. 77

lit. und Art. (GSchG) und

erteilen. zu erteilen. Bewilligung zu prüfen und entsprechende Bewilligung eine entsprechende Umwelt eine für Umwelt Amt für das Amt durch das und durch prüfen Altlasten

Altablagerung die Altablagerung dass die ergeben, dass haben ergeben, Trinkwassers haben des Trinkwassers Analysen des Die Die chemischen chemischen Analysen

Damit ist. Damit sanierungsbedürftig ist. nicht sanierungsbedürftig Campingplatzes nicht vorgesehenen Campingplatzes des vorgesehenen im Bereich Bereich des im

Campingplatzes eines Campingplatzes Erstellung eines die Erstellung für die Voraussetzungen für die Voraussetzungen sind in Hinsicht die dieser Hinsicht in dieser sind erfüllt. (Alt) erfüllt. Altlasten-Verordnung(AItIV) eidg. Altlasten-Verordnung der eidg. nach nach Art.

Art. 33 der

zu 2001 zu März 2001 23. März vom 23. (Teilrevision) vom Valla (Teilrevision) 1:2‘000 Vallä Zonenplan 1:2'000 der Zonenplan gibt der Übrigen gibt Im Im Übrigen

werden. genehmigt werden. kann genehmigt er kann Anlass; er Bemerkungen Anlass; keinen keinen Bemerkungen

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E.

Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Vallä Gener(Teilrevision) el er Gestaltungsplan 1:1'000 Val ä (Teilrevision) Der Generelle Der Generelle Gestaltungsplan GestaltunQSplan 1:1'000 1:1'000 Vallä Valla (Teilrevision) (Teilrevision) enthält enthältdie diegeplante geplanteDeDe-

tailgestaltung und —nutzung tailgestaltung und des Campingplatzes. Campingplatzes. So -—nutzung des So ist ist unter unter anderem anderem eine eineBepflanBepflanzung entlang zung entlang der der Kantonsstrasse Kantonsstrasse vorgesehen. vorgesehen. Sollte Solltedie die vorgesehene vorgeseheneBepflanzung Bepflanzung zwischen Kantonsstrasse zwischen Kantonsstrasse und und Parkplatz Parkplatz aus aus Hochstämmen Hochstämmen bestehen, bestehen,ist istgemäss gemäss

Art. Art. 12 12 der der Vollziehungsverordnung Vollzie hungsverordnung zum zum Strassengesetz Strassengesetz eine eineAusnahmebewilligung Ausnahmebewilligung

einzuholen. des Tiefbauamtes Tiefbauamtes einzuholen. des

Der Generelle Der Generelle Gestaltungsplan GestaltungSplan 1:1'000 1:1'000 Vallä Valla (Teilrevision) (Teilrevision) vom vom 23. 23. März März2001 2001 gibt gibt

werden. zu keinen genehmigtwerden. kann genehmigt er kann Anlass; er Bemerkungen Anlass; weiteren Bemerkungen keinen weiteren zu F.

(Teilrevision) Generel er Erschl iessungsplan 1:2'000 Val ä (Teilrevision) Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Vallä 2001 März2001 23.März vom23. Der Generelle (Teilrevision)vom Valla(Teilrevision) 1:2‘000Vallä Erschliessungsplan1:2'000 Generelle Erschliessungsplan Der

werden. genehmigt werden. gibt kann genehmigt er kann Anlass; er Bemerkungen Anlass; keinen Bemerkungen zu keinen gibt zu KRG Abs. 33 KRG 37 Abs.

Art. 37

auf Art. Gestützt Gestützt auf

beschliesst die Regierung: Regierung: beschliesst die 1. März 2001 2001 verabschiedete verabschiedete Baugesetzesrevision (Art. 21 21 und und21 21bis bis Die am am 23. 23. März Baugesetzesrevision (Art. 1. Die

genehmigt. BauG) wird wird genehmigt. BauG)

Zonenplan 1:2'000 2. 1:2'000 Vallä Vallä (Teilrevision) (Teilrevision) vom 23. März März 2001 2001 wird wird im im Sinne Sinne vom 23. 2. Der Der Zonenplan

genehmigt: Auflagen genehmigt: der Erwägungen folgenden Auflagen mit folgenden und mit EnNägungen und der

a) Dieschützende schützendeDeckschicht Deckschichtdarf darfnicht nichtwesentlich wesentlich vermindert vermindertwerden werden (Anhang (Anhang a) Die

4 Ziffer 221 221 Abs. Abs. 11it. 1Iit. dd GSchV). MöglichenNeise können können nicht nicht alle alle geplanten geplanten 4 Ziffer GSchV). Möglicherweise

Terrainveränderungen vorgenommen vorgenommen werden, werden, sondern sondern im im Wesentlichen Wesentlichen nur nur Terrainveränderungen Aufschüttungen; die die Aufschüttungen;

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Beim Bau b) Beim b) Bau des des Parkplatzes Parkplatzes und und der der Strasse Strasse sind sind Schutzmassnahmen Schutzmassnahmenvorzuvorzusehen (z.B. sehen (z.B. dichter dichter Belag, Belag, Sammlung Sammlung und und Ableitung Ableitung des des Abwassers); Abwassers);

c) c) Bei Bei der der Erstellung Erstellung der der Abwasseranlagen Abwasseranlagen sind sind Schutzmassnahmen Schutzmassnahmenzu zutreffen treffen (z.B. doppelwandige Leitungen). doppelwandige Leitungen). (z.B.

Wird durch Wird durch den den im im Frühjahr Frühjahr durchzuführenden durchzuführenden Färbversuch Färbversuch mit mitInjektionspunkt Injektionspunkt innerhalb der innerhalb der Campingzone Campingzone bestätigt, bestätigt, dass dass die die Campingzone Campingzone ausserhalb ausserhalbeiner einer

S3 liegt, BedieBebleibtdie Andernfallsbleibt hinfällig. Andernfalls Auflagen hinfällig. obenerwähnten Auflagen die obenerwähnten sind die so sind liegt, so S3

willigung willigung nach nach Art.

Art. 19

19 Abs. Abs. 22 GSchG GSchG und und Art. Art. 77lit. lit. dd KGSchV KGSchVvorbehalten. vorbehalten.

Genereller Gestaltungsplan vom 23. Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 Vallä Vallä (Teilrevision) (Teilrevision) vom 23. März März Der Genereller 3. Der

2001 wird genehmigt. Erwägungen genehmigt. der Erwägungen Sinne der im Sinne wird im 2001

4.

vom 23. Der Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 1:2'000 Vallä Vallä(Teilrevision) (Teilrevision) vom Der Genereller 23. März März

genehmigt. wird genehmigt. 2001 wird 2001

Der Gemeindevorstand geeigneter in geeigneter Beschluss in diesen Beschluss ersucht, diesen wird ersucht, Surcuolm wird Gemeindevorstand Surcuolm 5. Der geben. zu geben. Form bekannt zu öffentlich bekannt Form öffentlich

6.

Die behandelt. Regierungsbeschluss behandelt. separaten Regierungsbeschluss einem separaten in einem wird in Beschwerde wird Die Beschwerde

7.

Das Amt Amt für Beschlus— dieses Beschlusaufgrund dieses die aufgrund beauftragt, die wird beauftragt, (ARP) wird Raumplanung (ARP) für Raumplanung Das

ses nötigen sowie 1:2'000 sowie Gestaltungsplan 1:2'000 und Gestaltungsplan Zonenplan und im Zonenplan Kennzeichnungen im nötigen Kennzeichnungen ses vor1984, vorNovember 1984, 16. November vom 16. beide vom 122'000, beide Erschliessungsplan 1:2'000, im Generellen Erschliessungsplan

zunehmen. Die der Exemplare der ihre Exemplare Zwecke ihre diesem Zwecke zu diesem AFiP zu dem ARP stellt dem Gemeinde stellt Die Gemeinde zunehmen. genannten Verfügung. zur Verfügung. Planungsmittel zur genannten Planungsmittel

Soweit für 8. Soweit notArt notirgendwelcher Art Bewilligungen irgendwelcher Planung Bewilligungen der Planung Verwirklichung der die Verwirklichung für die wendig sind, wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten.

9. Es Es werden werden für für das das Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben.

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10. Mitteilung an— Mitteiiung an 10-

Namens der Regierung Regierung Namens der Der Präsident: Der Präsident:

MMMM 74i0A4;e1A4,10,4 •' Claudio Lardi

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Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen