Quartierplan Rebberg Fontana

Procedura di piano di quartiere · Chur

Documento

Numero
14.GDE70
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Chur
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
4 feb 2014

Carta

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File

3901_B_QP_Rebberg Fontana_SRB.pdfApri in una nuova scheda

Testo

mpil I Stadt Chur Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 4. Februar 2014

mitgeteilt am

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2314

SRB.2014.70 QP Rebberg Fontana; Genehmigung Der Quartierplan umfasst die Parzelle Nr. 432 und befindet sich im Gebiet Lochert an der südlichen Ecke zwischen Lürlibadstrasse und Arlibonstrasse, zwischen der Kantonalen Frauenklinik Fontana und dem Kantonsspital. Der Quartierplan sieht eine Überbauung mit vier Baukörpern (zwei Mehrfamilienhäuser und zwei Einfamilienhäuser) vor. Die Parkierung erfolgt mittels zentraler Tiefgarage von der Arlibonstrasse her. Ein Teil der Baulinie entlang der Arlibonstrasse wird mit dem Quartierplan aufgehoben. Die Baukommission hat sich anlässlich der Sitzungen vom 17. Juli 2013 und 4. September 2013 mit diesem Quartierplan auseinandergesetzt und stellt dem Stadtrat den Antrag, den Quartierplan zu genehmigen. Gemäss den Planunterlagen vom 11. Juli 2013 wurde von den Gesuchstellern und Planverfassern mit einem Ausnützungsbonus von 20 % der maximalen zulässigen Ausnützungsziffer(AZ)gerechnet. Die Baukommission beantragt aufgrund Art. 88 Abs. 4 des Baugesetzes der Stadt Chur die Gewährung eines Bonus von 15 %. Der Quartierplan lag ab dem 13. September 2013 während 30 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es sind darauf zwei Einsprachen eingegangen, die jedoch am 10. Dezember 2013 und am 15. Januar 2014 zurückgezogen wurden. Beschluss 1.

Der Quartierplan Rebberg Fontana wird genehmigt.

2.

Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.

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3.

Der Stadtrat gewährt einen Ausnützungsbonus von 15 %.

4.

Das Tiefbau- und Vermessungsamt wird beauftragt, die Baulinien gemäss V4 Erschliessungsplan im städtischen Baulinienplan darzustellen.

5.

Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. Der Stadtarchitekt wird hiermit ermächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden.

6.

Für den Quartierplan wird eine Gebühr von abwarten).

7.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

105733 / 631.20.40

(inkl. MwSt)erhoben (Rechnung

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8.

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Mitteilung an

Departement 3(DEP3S) Hochbauamt(HBAA) Abteilung Stadtentwicklung (PLANA) Tiefbau- und Vermessungsamt(TBVAA) Grundbuchamt(GBAA) Finanzkontrolle (FIKOA) Finanz- und Liegenschaftenverwaltung (FLVS)

Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident / U s Marti

Der tadtschreiber

// Markus Frauenfelder