Teilrevision Chanzla
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Obersaxen Mundaun
Documento
- Numero
- 11.72
- Tipo
- Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
- Comune
- Obersaxen Mundaun
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 25 gen 2011
Carta
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Testo
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Die Regierung Die Regierung des Kantons des Kantons Graubünden Graubünden
La regenza La regenza dal chantun chantun Grischun dal Grischun
Sitzung Sitzung vom vom
Mitgeteilt Mitgeteilt den den
25 Januar2011 25. Januar
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ANT r r 141; n ri ro .nn-u-
f: |.. ‚g..'..r-._ F‘. g.— _‚.. r-s ...._ g. 'I -.-_.. _' v.' -' . 15...). ‚. -‚'___‚-a ‚f- : 5-, q' 2" . '
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Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde Obersaxen Die Stimmberechtigten Obersaxen beschlossen an der der GemeindeGemeindebeschlossen an
versammlung 11. Dezember Dezember 2009 2009eine eineprojektbezogene projektbezogeneNutzungsplanung versammlung vom vom 11. NutzunQSplanung „Chanzla". Im „Chanzla“. Im Einzelnen Einzelnen wurden wurden folgende folgende Planungsmittel Planungsmittel verabschiedet: verabschiedet: Ergänzung Baugesetz Ergänzung Baugesetz (Art. (Art. 46 bis , 54 b1s und 46"“, 54mg und 61) 61)
— -
Zonenplan 1:2‘000 Chanzla Chanzla Zonenplan 1:2'000
— -
Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 1:2‘000 Chanzla Chanzla Genereller
— -
Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 Chanzla Chanzla Genereller
Neben diesen diesen Planungsmitteln Planungsmitteln reichte Neben reichte die die Gemeinde Gemeinde Obersaxen Obersaxen die die folgenden folgenden weiteweite-
ein: Unterlagen ein: ren ren Unterlagen
I— -
— -
Planungs47 der der Planungs- und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht vom vom 15. 15. Dezember Dezember 2009 2009 gemäss gemäss Alt.
Art. 47 (RPV)
Raumplanungsverordnung (RPV) eidgenössiSChen eidgenössischen Raumplanungsverordnung
Studie Vital-Resort Obersaxen Zürich. AG.Zürich, ArchitekturAG, Planung && Architektur BOHRAUS Planung der BOHRAUS Obersaxen der Studie Vital-Resolt
vom 5. 2009 Februar 2009 5. Februar vom
I
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Planungsbüros und Planungsbüros Ingenieur— und des IngenieurChumma des Materialablagerung Chumma Lärmprognose Lärmprognose Materialablagerung
2007 Juli 2007 vom 4.4. Juli Chur, vom AG, Chur, Partner AG, s. Partner Tuffli Tuffli &
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Protokoll Nr. Protokoll Nr.
A. A.
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llII Governo Governo del Cantone del Cantone dei dei Grigioni Grigioni
26 Januar Januar2011 26.
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einen 2009einen Juni2009 25. Juni vom 25. Das Amt für Datum vom mit Datum verfasste mit (ARE) verfasste Raumentwicklung (ARE) für Raumentwicklung Das Amt
wurde. ergänztwurde. 2009ergänzt November2009 19. November vom 19. Datum vom Vorprüfungsbericht, welcher mitDatum welchermit Vorprüfungsbericht,
De11. Devom 11. Gemeindeversammlungsbeschlusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des öffentliche Bekanntgabe Die öffentliche Die
GraubünKanton Graubünden Kanton für den Raumplanungsgesetzes für des Raumplanungsgesetzes 48 des
Art. 48
gemäss Art. 2009 gemäss zember zember 2009
Am ein.Am Beschwerdenein. keineBeschwerden gingen keine Es gingen 2009. Es Dezember 2009. 17. Dezember am 17. erfolgte am (KRG) erfolgte den den (KRG)
der und der Graubünden und Natura Graubünden Pro Natura die Pro 8. März Heimatschutz, die Bündner Heimatschutz, der Bündner reichten der März reichten 8.
WWF Graubünden eine eine gemeinsame gemeinsame Stellungnahme Stellungnahme nach nach Art.
Art. 104
104 Abs. Abs. 22 KRG KRG ein. ein. WWF Graubünden
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Mit Schreiben vom 1. 1. Februar Februar 2010 2010 ersuchte ersuchte der derGemeindevorstand GemeindevorstandObersaxen Obersaxenum um
Genehmigung der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im Genehmigung der im Rahmen Rahmen von von Art.
Art. 49
49KRG. KRG.
B.
Gegenstand Gegenstand der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage
Gegenstand der projektbezogenen projektbezogenen Nutzungsplanung Nutzungsplanung der der Gemeinde Gegenstand der Gemeinde Obersaxen Obersaxen bilbil-
det die Schaffung Schaffung der dernutzungsplanerischen nutzungsplanerischen Voraussetzungen det die Voraussetzungen für fürdie dieErstellung Erstellungeiei-
nes HotelHotel- und und Gesundheitszentrums Gesundheitszentrums im Gebiet Chanzla. Chanzla. Die Die Studie nes im Gebiet Studie Vital-Resort Vital-Resort
Obersaxen als Grundlage Grundlage für für die die Erarbeitung Erarbeitung der derortsplanerischen ortsplanerischenGrundlaObersaxen diente diente als Grundla-
gen. Aufgrund dieser dieser Planungsstudie Planungsstudie sind sind rund rund 300 gen. Aufgrund 300 Hotel-Betten, Hotel-Betten, diverse diverseVerpfleVerpfle-
gungsstätten, Kongress- und und Seminarräume, Seminarräume, ein ein Amphitheater, Amphitheater, Räume gungsstätten, KongressRäumefür fürLadenloLadenlo-
kale, Dienstleistungsbetriebe und und für für den den Gesundheitsbereich, Gesundheitsbereich, Aussensportanlagen, kale, Dienstleistungsbetriebe Aussensportanlagem
Personalwohnungen unterirdische Parkierungsanlage Parkierungsanlage mit rund 250 250 ParkParkPersonalwohnungen und und eine eine unterirdische mit rund
plätzen geplant. Das Das HotelHotel- und und Gesundheitszentrum Gesundheitszentrum ist ist in in einem einem natürlichen natürlichen GelänGelänplätzen geplant. deeinschnitt zwischen den den beiden beiden Fraktionen Fraktionen Miraniga Miraniga und und Misanenga Misanenga vorgesehen. vorgesehen. deeinschnitt zwischen
C.
Prüfung der projektbezogenen Nutzungsplanung Prüfung der projektbezogenen„Chanzla“ Nutzungsplanung „Chanzla" Richtplanung derRichtplanung mitder Übereinstimmungmit l.I. Übereinstimmung
obliegt (RPG) obliegt Raumplanung (RPG) die Raumplanung über die Bundesgesetzes über des Bundesgesetzes Abs. 22 des Gemäss Art. 26 26 Abs. Gemäss Art.
der Übereinstimmung der der Übereinstimmung Prüfung der die Prüfung Genehmigungsbehörde u.a. kantonalen Genehmigungsbehörde der der kantonalen u.a. die
TeilvorliegendeTeildievorliegende obdie prüfen, ob zu prüfen, somit zu ist somit Es ist Richtplanung. Es der Richtplanung. mit der Nutzungspläne mit Nutzungspläne (RIP2000. 2000(RIP2000, Graubünden 2000 Richtplan Graubünden dem Richtplan mit dem einerseits mit Ortsplanung einerseits revision der revision der Ortsplanung
vom Bundesrat genehmigt genehmigt am am 19. 19. September September 2003) 2003) und und anderseits anderseits mit mit dem dem rechtsrechtsvom Bundesrat
Juni 5. Juni vom 5. Surselva vom Regiun Surselva Resorts der Konzept Resorts Richtplan Konzept kräftigen kräftigen Regionalen Regionalen Richtplan der Regiun
2009 (von der der Regierung Regierung genehmigt genehmigt mit mit Beschluss Beschluss Nr. Nr. 1139 1139 vom vom 24. 24. November November 2009 (von 2009) 2009) übereinstimmt.
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1. RIP2000 1. RIP2000
Eine wichtige Eine wichtige Zielsetzung Zielsetzung des des Richtplanes Richtplanes ist ist die die Stärkung Stärkung der derKernwirtschaft KernWirtschaftdes des
Tourismus (vgl. RIP2000, RIP2000, Kap. Kap. 5.3.4 5.3.4 — — 3). allem die die Hotellerie, Hotellerie, welwelTourismus (vgl. 3). Darunter Darunter fällt fällt vor vor allem
che einen sehr sehr wichtigen wichtigen Beitrag Beitrag an an die die wirtschaftliche wirtschaftliche Entwicklung Entwicklung eines einesOrtes Orteszu zu che einen
leisten vermag. Dienstleistungen angebotenenDienstleistungen Hotellerieangebotenen derHotellerie vonder die von attraktiver die Je attraktiver vermag. Je leisten
und Infrastrukturen Infrastrukturen sind, sind, desto desto attraktiver attraktiver ist ist die dieTourismusdestination. Tourismusdestination.Die DieWiederWiederund
belebung der kommerziellen kommerziellen Aktivitäten Aktivitäten der der Destinationen Destinationen (Erhöhung (Erhöhungder derAuslastung Auslastung belebung der
des Bettenangebotes; Erstellung Erstellung und und Ansiedlung Ansiedlung neuer neuer Hotels) Hotels) stellt stellteine einelangfristige langfristige des Bettenangebotes; und wertschöpfungsorientierte Aufgabe dar. dar. Deshalb Deshalb entspricht entspricht die die Realisierung Realisierung von von und wertschöpfungsorientierte Aufgabe
Grundsätden GrundsätResorts/Tourismusresidenzen mit bewirtschafteten Zweitwohnungen den bewirtschafteten Zweitwohnungen Resorts/Tourismusresidenzen mit
Bereiche drei Bereiche in drei Standortanforderungen in die Standortanforderungen gliedert die zen RIP2000 gliedert Der RIP2000 Richtplans. Der des Richtplans. zen des
(natürliche, infrastrukturelle und und institutionelle institutionelle Standortanforderungen), Standortanforderungen), wobei wobei je je nach nach. (natürliche, infrastrukturelle
auch kann auch Es kann werden. Es gewichtet werden. anders gewichtet Anforderungen anders angestrebtem angestrebtem Angebot Angebot die die Anforderungen
vorgesehedasvorgesehedass das werden, dass festgestellt werden, hier festgestellt bereits hier Ausführungen bereits detaillierte Ausführungen ohne ohne detaillierte
RIP2000, (vgl. RIP2000, erfüllt (vgl. Anforderungen erfüllt ne Hotelresort richtplanerischen Anforderungen allgemeinen richtplanerischen die allgemeinen Hotelresort die ne
Anfordeprojektbezogene Anfordespezifische, projektbezogene Richtplan spezifische, Kap. 6). Zudem Zudem enthält enthält der der Richtplan — 6). 5.3.4 — Kap. 5.3.4
Hotelredas Hotelrefür das Massgebend für sind. Massgebend erfüllen sind. zu erfüllen Hotelresort zu einem Hotelresort von einem rungen, welche rungen, welche von
Anforderungen: sort sind folgende Anforderungen: sind folgende sort
Landschaftsbild und Landschaftsbild Orts- und das Ortsin das Eingliederung in Sorgfältige Eingliederung — — Sorgfältige
Gesamtanlage als Gesamtanlage Gestaltung als architektonische Gestaltung Gute architektonische ——— Gute
hängt Landschaftsbild hängt und Landschaftsbild Orts— und das Ortsin das Hotelresorts in des Hotelresorts Eingliederung des Die sorgfältige Eingliederung Die sorgfältige
ProjekdesProjekGestaltung des architektonisChen Gestaltung guten architektonischen der guten bei der der vorliegenden vorliegenden Vorlage von der Vorlage von bei
können. werden können. beurteilt werden zusammen beurteilt Anforderungen zusammen beide Anforderungen tes ab, weshalb beide ab, weshalb tes
Auffasder Auffasheraus der Erwägungen heraus grundsätzlichen Erwägungen aus grundsätzlichen Regierung aus die Regierung ist die In erster erster Linie Linie ist l'n
vorliegendesvorliegenGrössenordnung des derGrössenordnung in der Weiterentwicklung in sung, dass bauliche Weiterentwicklung eine bauliche dass eine sung,
sorgfältige als sorgfältige dann als nur dann Geländeeinschnitt nur natürlichen Geländeeinschnitt einen natürlichen in einen Bauvorhabens in den den Bauvorhabens
ein wennein kann, wenn werden kann, betrachtet werden Landschaftsbild betrachtet und Landschaftsbild Orts- und das OrtsEingliederung Eingliederung in in das
Thematik Diese Thematik wird. Diese gestalterisch-architektonisch gestalterisch-architektonisch hochstehendes hochstehendes Projekt Projekt realisiert realisiert wird.
Heimatund HeimatNatur- und der NaturStellungnahme der eingegangenen Stellungnahme der eingegangenen Zentrum der im Zentrum auch im steht steht auch
aufUmweltorganisationen aufden Umweltorganisationen von den zudem von wird zudem und wird Graubünden und schutzkommission schutzkommission Graubünden
ViStudieViliegendeStudie Grundeliegende zu Grunde Nutzungsplanung zu projektbezogenen Nutzungsplanung der projektbezogenen Die der gegriffen. gegriffen. Die
GestalarchitektonischenGestal„guten architektonischen der„guten Anforderung der die Anforderung vermag die Graubünden vermag taI—Resort Graubünden tal-Resort
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Gemeinder GemeinAbsicht der die Absicht nicht die auch nicht war auch tung als Es war erfüllen. Es zu erfüllen. nicht zu Gesamtanlage“ nicht als Gesamtanlage" tung
Baugute Baueine gute für eine Massnahme für de Obersaxen, qualitätssichernde Massnahme als qualitätssichernde Studie als diese Studie Obersaxen, diese de
BauvoluderBauvoluAnordnung der der Anordnung Studie der die Studie gestaltung zu diente die Vielmehr diente verwenden. Vielmehr zu verwenden. gestaltung
Sie Projektes. Sie desProjektes. men Wirtschaftlichkeit des derWirtschaftlichkeit Beurteilung der dieBeurteilung und die Gelände und das Gelände in das men in
RahmenbedingunraumplanerischenRahmenbedingundiente zugleich der Festlegung maximalen raumplanerischen dermaximalen Festlegung der zugleichder diente gen. gen.
die es die dass es aufgeführt, dass 18 aufgeführt, Seite 18 auf Seite wird auf Im Planungs(PMB) wird Mitwirkungsbericht (PMB) und Mitwirkungsbericht Planungs- und Im
eiHotelanlage eider Hotelanlage Realisierung der die Realisierung für die ist, für lnitianten ist, der Initianten und der Gemeinde und Absicht der der Gemeinde Absicht
architekguten architekder guten Anforderung der die Anforderung Damit die nen Architekturwettbewerb Architekturwettbewerb durchzuführen. durchzuführen. Damit nen
die dass die Auffassung, dass der Auffassung, tonischen Gestaltung Regierung der die Regierung ist die kann, ist werden kann, erfüllt werden Gestaltung erfüllt tonischen zu Mittel zu geeignetes Mittel als geeignetes Durchführung eines Konkurrenzverfahrens als architektonischen Konkurrenzverfahrens eines architektonischen Durchführung
dieseiner diesmit einer Genehmigungsbeschluss mit betrachten vorliegende Genehmigungsbeschluss der vorliegende wird der Folglich wird ist. Folglich betrachten ist.
ArchitektureinArchitekturob ein werden, ob offengelassen werden, bezüglichen Auflage verbunden. kann offengelassen Es kann verbunden. Es bezüglichen Auflage
oder lngenieurwettbewerbe) oder und Ingenieurwettbewerbe) Architektur— und für Architektur(Ordnung für 142 (Ordnung SIA 142 wettbewerb nach SIA
lngenieurundIngenieurArchitektur—und fürArchitektur(Ordnung für 143 (Ordnung SlA 143 nach SIA ein Architekturstudienauftrag Architekturstudienauftrag nach ein
guten einerguten Aufgrundeiner studienaufträge) für ist. Aufgrund zielführender ist. und zielführender dienlicher und Sache dienlicher die Sache für die studienaufträge) werden, ausgegangenwerden, davon ausgegangen kann davon Hotelresorts kann des. Hotelresorts architektonischen Gestaltung des architektonischen Gestaltung
gewährleistet Landschaftsbild gewährleistet dass eine und Landschaftsbild Orts- und das Ortsin das Eingliederung in sorgfältige Eingliederung eine sorgfältige dass ist. ist.
„Resorts“ 2. Regionaler Siedlungskonzept„Resorts" Surselva, Siedlungskonzept Richtplan Surselva, RegionalerRichtplan 2.
Resorts für Resorts Grundsätze für und Grundsätze Das regionale Konzept „Resorts" legt fest, welche Ziele und
Standortevaluation dieStandortevaluation Weisedie welche Weise aufwelche und auf gelten und Kriterien und welchen Kriterien nach welchen und nach gelten
wurden Richtplanes wurden Regionalen Richtplanes des Regionalen durchgeführt werden soll. Zielsetzungen des Als Zielsetzungen soll. Als durchgeführt werden
TouriswettbewerbsfähigenTourisundwettbewerbsfähigen formuliert, dass nachhaltigen und einemnachhaltigen Vorhaben einem das Vorhaben dass das formuliert,
anAuslastung anhohen Auslastung einer hohen mit einer Betten mit mus bewirtschaftete Betten professionell bewirtschaftete sowie professionell dient sowie mus dient
berücksichtigt Grundsätzeberücksichtigt undGrundsätze strebt. Es Zielsetzungen und folgendeZielsetzungen obfolgende prüfen, ob zu prüfen, gilt zu Es gilt strebt.
werden: werden:
'
Betten bewirtschaftete Betten professionell bewirtschaftete bieten professionell a) Tourismusresidenzen bieten oderTourismusresidenzen Resorts oder a) Resorts
Verdie Verfür die Dauer für auf Dauer an. Die Tourismusresidenzen sind auf oder Tourismusresidenzen Resorts oder in Resorts Betten in Die Betten an.
mietung gesichert;
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kantona— gemäss kantonaTourismusräumen gemäss in Tourismusräumen Resorts oder liegen in Tourismusresidenzen liegen oder Tourismusresidenzen b) b) Resorts
Ober— BrigeIs—Waltensburg, Oberlem Disentis-Tujetsch, Brigels-Waltensburg, FIims—Laax—Falera, Disentis-Tujetsch, Richtplan: Flims-Laax-Falera, Iem Richtplan:
saxen-Vella und saxen-Vella und Vals; Vals;
welches voraus, welches Gesamtkonzept voraus, ein Gesamtkonzept setzen ein Resorts oder Tourismusresidenzen setzen oder Tourismusresidenzen c) c) Resorts
Fideren Fiund deren Erschliessung und eine die Erschliessung und die aufweist und Qualität aufweist gestalterische Qualität hohe gestalterische eine hohe nanzierung regelt; regelt;
undinin schrittweiseund erfolgt schrittweise Die Standortevaluation Tourismusräume erfolgt der Tourismusräume innerhalb der Standortevaluation innerhalb d) d) Die
kantonalen betroffenen kantonalen und betroffenen Gemeinde und Investor, Gemeinde zwischen Investor, Zusammenarbeit zwischen enger Zusammenarbeit
Stellen; Stellen;
Siedlungsgebestehende Siedlungsgean bestehende möglichst an sind möglichst Resorts oder Tourismusresidenzen sind oder Tourismusresidenzen e) Resorts e) potentiellen Die potentiellen anzubinden; Die Einrichtungen anzubinden; biete und touristische Einrichtungen bestehende touristische und bestehende biete
sein; erschlossen sein; Standorte sollen weitgehend erschlossen sollen weitgehend Standorte
Moorlandschaften, BLN-Gebiete, Moorlandschaften, sind: BLN-Gebiete, Standorte sind: mögliche Standorte Ausschlusskriterien für für mögliche f) f) Ausschlusskriterien
LandschaftsundLandschaftsNatur— und Richtplanung, Naturder Richtplanung, Natur- und Landschaftsschutzgebiete der und Landschaftsschutzgebiete Natur—
Ge» sowie Ge82 sowie und S2 81 und Gewässerschutzzonen S1 Nutzungsplanung, Gewässerschutzzonen schutzzonen der Nutzungsplanung,
Waldflägrössere Waldfläund grössere 1 und wässerschutzareale, Naturgefahren 1 Wildschutzzonen, Naturgefahren wässersChutzareale, Wildschutzzonen, chen.
AusmitAusdassmit festhalten, dass Ausführungen festhalten, Die Regierung detaillierte Ausführungen ohne detaillierte bereits ohne kann bereits Regierung kann Die
Regionalen desRegionalen Grundsätze des undGrundsätze nahme des Grundsatzes Zielsetzungen und dieZielsetzungen c) die Grundsatzes c) nahme
Grundsatzesc)c) desGrundsatzes Bezüglich des werden. Bezüglich Richtplanes durch berücksichtigt werden. Vorlage berücksichtigt die Vorlage durch die Richtplanes
werden. veniviesen werden. RIP2000 verwiesen zum RIP2000 kann auf Ausführungen zum vorstehenden Ausführungen die vorstehenden auf die kann
Ausführungen vorstehenden Ausführungen der vorstehenden Zusammenfassend kommt aufgrund der Regierung aufgrund die Regierung kommt die Zusammenfassend
touristinachhaltige touristieine nachhaltige beiträgt, eine dazu beiträgt, zum Schluss, Nutzungsplanvorlage dazu die Nutzungsplanvorlage dass die Schluss, dass zum
Nutzungspla— projektbezogene NutzungsplaDie projektbezogene sche Entwicklung sicherzustellen. Die Obersaxen sicherzustellen. in Obersaxen Entwicklung in s'che
des Realisierung des dieRealisierung und die Projektierung und weitere Projektierung die weitere nung „Chanzla", für die Basis für welche Basis „Chanzla“, welche nung
archieines archiDurchführung eines zur Durchführung Hotelprojektes bildet, mit der der erwähnten erwähnten Auflage Auflage zur - mit ist — bildet, ist Hotelprojektes
Regionadem Regionaund dem RIP2000 und tektonischen Konkurrenzverfahrens konform mit mit dem dem RIP2000 — konform Konkurrenzverfahrens — tektonischen „Resorts“. len Richtplan Siedlungskonzept„Resorts". Surselva, Siedlungskonzept Richtplan Surselva, len
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(NHK) Graubünden(NHK) II. Naturund Heimatschutzkommission HeimatschutzkommissionGraubünden Natur- und II. 1. Stellungnahme NHK derNHK Stellungnahmeder 1.
a)
Einleitung
Nutzungsplaprojektbezogenen Nutzungsplazurprojektbezogenen NHK zur die NHK hat die Mit Schreiben 2010 hat März 2010 26. März vom 26. Schreiben vom Mit
Baudas Baufür das nung „Chanzla" Regierung, für empfiehlt der Regierung, NHK empfiehlt bezogen. Die NHK Stellung bezogen. „Chanzla“ Stellung nung
verlangen zu verlangen vorhaben zwingend Architekturwettbewerbs zu eines Architekturwettbewerbs Durchführung eines die Durchführung zwingend die vorhaben
zu bzw. zu genehmigen bzw. und den Generellen zu genehmigen 1:2'000 Chanzla nicht zu Gestaltungsplan 1:2'000 Generellen Gestaltungsplan und
im Festlegungen im sämtlicherFestlegungen Gültigkeit sämtlicher sistieren. Im die Gültigkeit NHK, die die NHK, empfiehlt die Weiteren empfiehlt Im Weiteren sisti’eren.
GelänvorbereitendeGelänPlanungsperimeter auf sollenvorbereitende Ebenfalls sollen befristen. Ebenfalls zu befristen. Jahre zu fünf Jahre auf fünf Planungsperimeter
Baubewilligung erteilterBaubewilligung und erteilter deeingriffe erst Finanzierungsnachweis und erbrachtem Finanzierungsnachweis nach erbrachtem erst nach deeingriffe
umfolgt umwie folgt sich wie lassen sich erfolgen dürfen. dürfen. Die Rügen der NHK lassen Forderungen der und Forderungen Rügen und erfolgen
“schreiben:
Architektunvettbewerbes eines Architekturwettbewerbes b) Durchführung Durchführung eines b)
des Konkretisierung des und Konkretisierung Nach Auffassung Weiterbearbeitung und dieWeiterbearbeitung fürdie ist für NHK ist Auffassung der NHK Nach
einach eiForderung nach Der Forderung Architekturwettbewerb vorzusehen. Der ein Architekturwettbewerb zwingend ein Vorhabens zwingend
nachgegrundsätzlich nachgenem Architekturwettbewerb Obersaxen grundsätzlich Gemeinde Obersaxen die Gemeinde sei die Architekturwettbewerb sei nem
Freiräume inin dessen Freiräume kommen, Gestaltungsplan dessen Generelle Gestaltungsplan beschlossene Generelle der beschlossene wobei der kommen, wobei
Weiterbe— dieWeiterbefürdie NHK für der NHK wesentlichen Belangen Sicht der aus Sicht ist aus Deshalb ist beschneide. Deshalb Belangen beschneide.
Architekturwettbeein Architekturwettbezwingend ein arbeitung und die Vorhabens zwingend des Vorhabens Konkretisierung des die Konkretisierung arbeitung
optimale eine optimale sein, eine es sein, werb nach müsste es Wettbewerbs müsste des Wettbewerbs Ziel des vorzusehen. Ziel 142 vorzusehen. SIA 142 nach SIA werb
eine sowie eine Gestaltung sowie Volumenverteilung, eine höchsten genügende Gestaltung Anforderungen genügende höchsten Anforderungen
vorliegenden “des vorliegenden Aufgrund des bestmögliche landschaftliche erreichen. Aufgrund zu erreichen. Einpassung zu landschaftliche Einpassung bestmögliche erfüllt. nichterfüllt. jedenfallsnicht Zielejedenfalls dieseZiele Überbauungs- und seien diese Gestaltungskonzeptesseien und Gestaltungskonzeptes Überbaüungs-
genehmigen nicht genehmigen Chanzla nicht Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Chanzla Gestaltungsplan 1:2'000 c) Genereller c)
FestleIm Weiteren nutzungsplanerische Festledass nutzungsplanerische aufmerksam, dass darauf aufmerksam, NHK darauf die NHK macht die Weiteren macht Im
Obersaxen Vital-ResortObersaxen StudieVital-Resort die Studie gungen beschlossen aufdie gestalterisch auf die gestalterisch wurden, die beschlossen wurden, gungen
einerheblicheinArealerheblich fraglichen Areal dem fraglichen auf dem Gestaltung auf weitere Gestaltung die weitere und die abgestützt seien und
dem Arealplanpflichtdem einer Arealplanpflicht mit einer schränken. Nach Zonenplan mit ein Zonenplan wäre ein NHK wäre der NHK Ansicht der Nach Ansicht schränken.
bedeutend Projektentwicklungbedeutend Bedürfnis nach ortsentsprechenden Projektentwicklung und ortsentsprechenden offenen und einer offenen nach einer Bedürfnis
Generelle erlasseneGenerelle dererlassene dass der Meinung, dass der Meinung, ist der NHK ist Die NHK besser entgegengekommen. Die
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im derzeit im die derzeit Gestaltungsplan Projektentwicklungen vorwegnimmt, die entscheide vorwegnimmt, und —entscheide Projektentwicklungen und GestaltunQSplan
sind. absehbarsind. nichtabsehbar noch nicht geforderten Ausarbeitungsgrad Ausarbeitungsgrad noch geforderten befristen zeitlich befristen Festlegungen im Plan ungsperimeter zeitlich im Planungsperimeter d) d) Festlegungen
Progrossen Promit grossen der mit aufgrund der Entscheide aufgrund Ferner führt führt die die NHK planerische Entscheide dass planerische an, dass NHK an, Ferner
Bezeitlicher Bemit zeitlicher Erfahrungen mit gesammelten Erfahrungen jekten bislang gesammelten Graubünden bislang Kanton Graubünden im Kanton jekten im PlaimPladass im werden, dass verhindert werden, könne verhindert so könne Nur so sollten. Nur fristung erlassen werden sollten. erlassen werden fristung
mehr nicht mehr die nicht entstehen, die Bauten entstehen, nungsperimeter nach nach Jahrzehnten Jahrzehnten Anlagen Anlagen und und Bauten nungsperimeter
sind. zeitgemäss sind. zeitgemäss
Baubewilligung der Baubewilligung Erteilung der nach Erteilung erst nach Vorbereitende Geländeeingriffe Geländeeingriffe erst e) e) Vorbereitende
sollen" solchesollen Geländeeingriffe: solche vorbereitende Geländeeingriffe: Die letzte betrifftvorbereitende NHK betrifft der NHK Forderung der letzte Forderung Die
Erteiund ErteiFinanzierungsnachweis und erbrachtem Finanzierungsnachweis nach erbrachtem nach Auffassung erst nach NHK erst der NHK Auffassung der nach dürfen. erfolgen dürfen. Baubewilligung erfolgen der Baubewilligung Iung lung der
Obersaxen Standortgemeinde Obersaxen der Standortgemeinde Vernehmlassung der 2. 2. Vernehmlassung
und Natur- und der NaturEingabe der zur Eingabe Obersaxen zur Gemeinde Obersaxen die Gemeinde Am nahm die 2010 nahm August 2010 16. August Am 16.
nachdarauf nachwird darauf erforderlich, wird Soweit erforderlich, Stellung. Soweit ausführlich Stellung. Heimatschutzkommission Heimatschutzkommission ausführlich
eingegangen. näher eingegangen. stehend stehend näher
3. Beurteilung 3. Beurteilung
Architektunlvettbewerbes eines Architekturwettbewerbes Durchführung eines Zur Forderung betreffend Durchführung Forderung betreffend a) a) Zur
der von der wird von durchzuführen, wird Die Forderung Architektunlvettbewerb durchzuführen, einen Architekturwettbewerb NHK, einen der NHK, Forderung der Die aufgeGenehmigungsbeschluss aufgeden Genehmigungsbeschluss in den Auflage in sichernden Auflage einer sichernden Regierung mittels mittels einer Regierung
4). Seite4). aufSeite Ausführungen auf vorstehende Ausführungen nommen (vgl. (vgl. vorstehende nommen
Gestaltungsplanes Generellen Gestaltungsplanes des Generellen Zur Forderung Nichtgenehmigung des betreffend Nichtgenehmigung Forderung betreffend b) b) Zur Bauvoluder BauvoluAnordnung der die Anordnung Ziel, die zum Ziel, u.a. zum hatte u.a. Obersaxen hatte Die Vital-Resort Obersaxen Studie Vital-Resort Die Studie
Rahmenbedingungen raumplanerischenRahmenbedingungen maximalenraumplanerischen diemaximalen men zu und die untersuchen und zu untersuchen men
im Bereicheim sonstigenBereiche undsonstigen Bau-und die Bauu.a. die konnten u.a. Studie konnten dieser Studie festzulegen. Aufgrund Aufgrund dieser festzulegen.
sich hat sich Obersaxen hat Gemeinde Obersaxen Die Gemeinde Generellen Gestaltungsplan festgelegt werden. werden. Die GestaltunQSpIan festgelegt Generellen
legen, zulegen, Geländeeinschnittzu den Geländeeinschnitt in den Hauptbau in den Hauptbau für den dabei bemüht, Bauvolumen für das Bauvolumen bemüht, das dabei
bzw. wird bzw. wahrgenommen wird wenig wahrgenommen möglichst wenig Umgebung möglichst damit er weiterenUmgebung derweiteren in der er in damit
das wird das Situation wird topografischen Situation vorhandenen topografischen der vorhandenen Aufgrund der schlecht einsehbar ist. Aufgrund einsehbar ist. schlecht
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KandieKanund die Wald und den Wald (Einschnitt), den Baufenster durch durch die Geländeform (Einschnitt), natürliche Geländeform die natürliche Baufenster
welcher Hochbauten I,I, welcher Bereich Hochbauten der Bereich tonsstrasse begrenzt. Dementsprechend wurde der Dementsprechend wurde tonsstrasse
mit Gestaltungsplan mit Generellen Gestaltungsplan für die im Generellen ist, im vorgesehen ist, Hauptbaus vorgesehen des Hauptbaus Erstellung des die Erstellung für
BruttomaximalenBruttoeinermaximalen miteiner und mit M. und einer maximalen ü. M. m. ü. 1‘425 m. von 1'425 Gebäudehöhe von maximalen Gebäudehöhe einer
reiDispositionen reiraumplanerischen Dispositionen Diese raumplanerischen festgelegt. Diese m22 festgelegt. geschossfläche von 19'000 m von 19'000 geschossfläche und aus und zen Geländeeinschnitt‚vollständig aus im Geländeeinschnitt Landfläche im bebaubare Landfläche mögliche bebaubare die mögliche zen die
Architekturwettbewerbs des Architekturwettbewerbs erweisen sich Durchführung des spätere Durchführung eine spätere auf eine Hinblick auf im Hinblick sich im erweisen
Generelle beschlosseneGenerelle derbeschlossene als zweckmässig. wonach der NHK, wonach der NHK, Einwänden der Den Einwänden zweckmässig. Den als
einArchitektunNettbewerb einGestaltungsplan den Freiraum nachfolgenden Architekturwettbewerb den nachfolgenden für den Freiraum für Gestaltungsplan den
demkann demvorwegnimmt, kann -—entscheide vorwegnimmt, und—entscheide schränkt Projektentwicklungen und die Projektentwicklungen und die schränkt und
trotzdem Architektumrettbewerbstrotzdem nach nicht des Architekturwettbewerbs Ergebnis des das Ergebnis Sollte das werden. Sollte gefolgt werden. nicht gefolgt nach
BauguteBaueine gute aufzeigen, GestaltunQSplanes eine Generellen Gestaltungsplanes des Generellen Festlegungen des die Festlegungen dass die aufzeigen, dass
der Weg der den Weg über den frei, über Obersaxen frei, gestaltung verhindern, steht steht es es der Gemeinde Obersaxen der Gemeinde gestaltung verhindern,
Re— Die Reanzupassen. Die Teilrevision Gestaltungsplan anzupassen. Generellen Gestaltungsplan den Generellen Ortsplanung den Teilrevision der Ortsplanung
Arealplanpflicht inin vorgeschlagene Arealplanpflicht gierung bezweifelt NHK vorgeschlagene der NHK von der die von dass die zudem, dass bezweifelt zudem, gierung
Vielmehr könnte. Vielmehr beitragen könnte. etwas beitragen Bezug auf Gestaltung etwas architektonische Gestaltung gute architektonische eine gute auf eine Bezug
der Rahmen der im Rahmen Planungsverfahren im ist davon zusätzliches Planungsverfahren ein zusätzliches dass ein auszugehen, dass davon auszugehen, ist
Suche die Suche auf die Ortsplanung die weitere erschwerend auf sich erschwerend und sich verzögert und Planung verzögert weitere Planung Ortsplanung die
die sich die sieht sich Gründen sieht genannten Gründen den genannten nach einem Aus den könnte. Aus auswirken könnte. Investor auswirken einem Investor nach
von Chanzla von 1:2'000 Chanzla GestaltunQSplan 1:2'000 Regierung Generellen Gestaltungsplan den Generellen veranlasst, den nicht veranlasst, Regierung nicht
festzuleArealplanpflichtfestzuleeine Arealplanpflicht der Genehmigung stattdessen eine und stattdessen auszuschliessen und Genehmigung auszuschliessen der gen. gen.
Planungsperimeter im Planungsperimeter c) Zur Festlegungen im der Festlegungen Befristung der betreffend Befristung Forderung betreffend ZurForderung c)
Planungspe— im PlanungspeFestlegungen im Der Forderung ortsplanerische Festlegungen sämtliche ortsplanerische für sämtliche NHK, für der NHK, Forderung der Der
mit Obersaxen mit Gemeinde Obersaxen die Gemeinde ist die rimeter eine vorzusehen, ist Befristung vorzusehen, zeitliche Befristung eine zeitliche rimeter
beurzu beurlediglich zu gilt lediglich Es gilt nachgekommen. Es BauG nachgekommen. Abs. 55 BauG bis Abs. 54bis
Art. 54
und Art. b'' Abs. Abs. 66 und 46bis
Art. 46
Art.
die oder die Jahren oder 10 Jahren von 10 teilen, ob Befristung von zeitliche Befristung beschlossene zeitliche Baugesetz beschlossene im Baugesetz die im ob die teilen,
Erfahrungsge— ist.Erfahrungsgevon der zweckmässigerist. Jahrenzweckmässiger von 55Jahren Befristung von geforderte Befristung NHK geforderte der NHK von
Zeit ausreichend Zeit Grössenordnung ausreichend mäss ist vorliegenden Grössenordnung dervorliegenden Hotelprojekt inin der ein Hotelprojekt für ein ist für mäss
Investorensudie Investorensudass die für die berücksichtigen, dass zu berücksichtigen, gilt zu Es gilt einzuräumen. Es Bauplanung einzuräumen. die Bauplanung für
ordas orund das che ArchitektunNettbewerb und der Architekturwettbewerb Verhandlungen, der dazugehörenden Verhandlungen, die dazugehörenden und die che und
deshalb ist deshalb Regierung ist Die Regierung dentliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen sind. sind. Die Baubewilligungsverfahren durchzuführen dentliche
ist. angemessenist. der Meinung, Jahren angemessen 10 Jahren von 10 Befristung von beschlossene Befristung die beschlossene dass die Meinung, dass der
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9
d) Zur Geländeeingriffe vorbereitende Geländeeingriffe vorzeitiger vorbereitende Unterlassung vorzeitiger betreffend Unterlassung Forderung betreffend ZurForderung d)
Bezüglich dieser dieser Forderung Bezüglich Forderung der der NHK NHK bleibt bleibt nur nur festzuhalten, festzuhalten, dass dass vorbereitende vorbereitende GeGeländeeingriffe Iändeeingriffe und und dergleichen dergleichen selbstverständlich selbstverständlich erst erst nach nach erteilter erteilterBaubewilligung Baubewilligung
dürfen. erfolgen erfolgen dürfen.
Zusammenfassend festgehalten werden, werden, dass dass die die Forderungen Forderungen und und Einwände Einwände Zusammenfassend kann kann festgehalten
der NHK der NHK nicht nicht ausreichen, ausreichen, um um die dievon vonder derGemeinde GemeindeObersaxen Obersaxenbeschlossenen beschlossenen
ortsplanerischen Festlegungen ausgeführt—— wieausgeführt kann—...wie Vorlagekann DieVorlage zurückzuweisen.Die Festlegungenzurückzuweisen. ortsplanerischen in Verbindung mit mit der der Auflage Auflage zur zurDurchführung Durchführung eines einesarchitektonischen architektonischen WettbeWettbein Verbindung
werbsverfahrens genehmigt werden. genehmigt werden. werbsverfahrens
I
Umweltorganisationen III.Stellungnahme Stellungnahme von von beschwerdeberechtigten beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen III.
Ausgangslage 1. 1. Ausgangslage
Umweltorganisa— beschwerdeberechtigten Umweltorganisadie beschwerdeberechtigten müssen die KRG müssen Abs. 22 KRG 104 Abs.
Art. 104 Gemäss
Gemäss Art.
tionen in in der der Nutzungsplanung Nutzungsplanung nicht nicht mehr mehr förmlich förmlich Planungsbeschwerde Planungsbeschwerde an an die dieReRetionen
gierung erheben, um um die die Möglichkeiten Möglichkeiten des des Weiterzuges Weiterzuges des des regierungsrätlichen regierungsrätlichenOPOPgierung erheben,
Bundesgericht) (Venrvaltungsgericht, Bundesgericht) Gerichte (Verwaltungsgericht, die Gerichte Genehmigungsbeschlusses Genehmigungsbeschlusses an an die
geKRGgeAbs. 44KRG 48 Abs.
Art. 48
in Art. der in während der sich während sie sich wenn sie genügt, wenn Es genügt, nicht nicht zu zu venNirken. verwirken. Es
innert danach innert und danach anmelden und (ARE) anmelden regelten Beschwerdeauflage bei der der Fachstelle Fachstelle (ARE) Beschwerdeauflage bei regelten
dieser Von dieser einreichen. Von Stellungnahme einreichen. einer von eine Stellungnahme Frist eine gesetzten Frist Fachstelle gesetzten der Fachstelle von der einer
Pro Heimatschutz,Pro BündnerHeimatschutz, Umweltorganisationen Bündner Möglichkeit haben die Umweltorganisationen vorliegend die haben vorliegend Möglichkeit
Diese gemacht. Diese Gebrauch gemacht. Natura und WWF mit Stellungnahme Gebrauch gemeinsamen Stellungnahme einer gemeinsamen mit einer und WWF Natura
OPvorliegenden OPden vorliegenden gegen den gewahrt, gegen Recht gewahrt, das Recht Organisationen haben sich sich damit damit das Organisationen haben
erhezu erheVenlvaltungsgericht zu das Verwaltungsgericht an das Beschwerde an Genehmigungsbeschluss allenfalls allenfalls Beschwerde Genehmigungsbeschluss
vorliegen—n desvorliegenVerteilerdes den Verteiler in den ben. Entsprechend Umweltorganisationen in die Umweltorganisationen werden die Entsprechend werden ben.
aufgenommen. den Genehmigungsbeschlusses Genehmigungsbeschlusses aufgenommen. den
WWF undWWF Naturund ProNatur Heimatschutz,Pro 2. Stellungnahme Stellungnahme Bündner BündnerHeimatschutz, 2.
HeimatBündnerHeimatderBündner rügen der 2010 rügen März 2010 6. März In ihrer vom 6. Stellungnahme vom gemeinsamen Stellungnahme ihrer gemeinsamen ln
Punkte verschiedene Punkte Graubünden verschiedene WWF Graubünden schutz, die die Pro der WWF und der Graubünden und Natura Graubünden Pro Natura schutz,
der vorliegenden vorliegenden Ortsplanung. Anträge: folgende Anträge: beinhaltet folgende Stellungnahme beinhaltet Die Stellungnahme Ortsplanung. Die der
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10 10
a) Schaffung a) richtplanerischer Voraussetzungen Voraussetzungen Schaffung richtplanerischer
Die Umweltorganisationen stellen auf den den Standpunkt, Standpunkt, dass dass die dierichtplaneriDie Umweltorganisationen stellen sich sich auf richtplaneri-
schen Voraussetzungen Voraussetzungen für für dieses schen dieses Vorhaben Vorhaben nicht nicht erfüllt erfüllt seien. seien. Ein Ein Bauprojekt Bauprojekt mit mit
rund 300 300 Betten Betten stelle stelle für für eine eine Gemeinde Gemeinde in rund in der der Grösse Grösse von _von Obersaxen Obersaxen eine eineneue neue Dimension Eine derartige derartige Angebotserweiterung Angebotsenlveiterung dürfe Dimension dar. dar. Eine dürfe nur nur bei beinachgewiesenem nachgewiesenem
Bedarf erfolgen. Aufgrund Aufgrund von von Statistikdaten Statistikdaten erscheine erscheine das das Resort ResortüberdimensioüberdimensioBedarf erfolgen.
niert. Obersaxen weise weise lediglich lediglich 14 14 Logiernächte Logiernächte pro pro Einwohner Einwohner auf auf(Vella (Vella15, niert. Obersaxen 15, DisenDisen-
tis/Mustär 29 163). Moritz 163). St. Moritz und St. 29 und tis/Muster
b) ArchitektunNettbewerb b) Durchführung Durchführung Architekturwettbewerb
Die Umweltorganisationen sind der Die Umweltorganisationen sind der Ansicht, Ansicht, dass dass die die Durchführung Durchführung eines einesArchitekArchitek-
tunlvettbewerbs unumgänglich sei. Nur auf auf diese diese Weise Weise könne könne eine eine optimale optimale GestalGestalturwettbewerbs unumgänglich sei. Nur tung und Einordnung Einordnung der der Bauten Bauten erreicht erreicht werden. werden. Die Die landschaftlich landschaftlichund undtopografisch topografisch tung und
sehr sensible Situation sehr sensible Situation sowie sowie die die enorme enorme Grösse Grösse des des Bauvorhabens Bauvorhabensstellen stellenhöchste höchste
Ansprüche an das das Projekt Projekt hinsichtlich Ansprüche an hinsichtlich der derarchitektonischen architektonischen Form, Form, Gestaltung Gestaltung und und
der Iandschaftsräumlichen Einbettung. der landschaftsräumlichen Einbettung. Entsprechend EntSprechend dem dem ambitiösen ambitiösen Vorhaben Vorhaben und und
dem schwerwiegenden dem schwenlviegenden landschaftlichen landschaftlichen Eingriff Eingriff seien seien an an die die Erarbeitung Erarbeitung der derWettWett-
Qualifikation die Qualifikation an die und an Architekturbüros und der Architekturbüros Auswahl der bewerbsgrundlagen, an bewerbsgrundlagen, an die die Auswahl
des Beurteilungsgremiums sehr hohe Ansprüche Ansprüche zu zu stellen. stellen. Die Die Begleitung Begleitung mit miteieides Beurteilungsgremiums sehr hohe nem Fachgremium nem Fachgremium sei sei unbedingt unbedingt vorzusehen. vorzusehen.
c) c) Festlegung Festlegung Arealplanpflicht Arealplanpflicht
Die Umweltorganisationen Umweltorganisationen sind sind der der Auffassung, Auffassung, dass dass der derGenerelle GenerelleGestaltungsplan Gestaltungsplan Die
sowie
Art. 46 46bis
BauG sehr sehr detailliert detailliert auf auf die dieStudie Studie Vital-Resort Vital-Resort Obersaxen Obersaxen abgeabgesowie Art. b's BauG
gueiner guAnforderungen einer die Anforderungen stützt wurden. wurden. Deshalb Konzept die vorliegende Konzept das vorliegende erfülle das Deshalb erfülle stützt
jetzum jetseien zum Infolgedessen seien ten Gestaltung nicht. Infolgedessen Landschaft nicht. die Landschaft in die Einpassung in und Einpassung Gestaltung und ten
eine einmal eine erst einmal sondern erst zigen Zeitpunkt Gestaltungspläne, sondern konkreten Gestaltungspläne, keine konkreten noch keine Zeitpunkt noch zigen
Arealplanplicht Arealplanplicht festzulegen. festzulegen.
d) von Art.
Art. 46 46m
Abs. 33 BauG BauG d) Nichtgenehmigung Nichtgenehmigung von bis Abs. Die Umweltorganisationen beantragen, beantragen, Art.
Art. 46 46bis
Abs. 33 BauG BauG sei sei nicht nicht zu zu genehmigenehmi— Die Umweltorganisationen bjs Abs. sind. zulässig sind. Flachdächer zulässig und Flachdächer Kuppel- und BestimmungKuppeldieser Bestimmung gemäss dieser da gemäss gen, da gen,
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11 11
e) Nichtgenehmigung Bereich südlichen Bereich im südlichen Anlagefestlegungen im derAnlagefestlegungen Nichtgenehmigung der e)
Die Umweltorganisationen beantragen, die die Festlegungen Die Umweltorganisationen beantragen, Festlegungen für für Freizeitanlagen Freizeitanlagen und und
gastronomische gastronomische Betriebe Betriebe im im südlichen südlichen Bereich Bereich des des Planungsperimeters Planungsperimeters seien seien nicht nicht
zu Stattdessen seien zu genehmigen. genehmigen. Stattdessen seien Synergien Synergien mit mit dem dem geplanten geplanten Freizeitpark Freizeitpark zu zu nutnut-
zen. zen. Eine Eine Nutzung Nutzung der der oberen oberen Fläche Fläche für fürFreizeitanlagen Freizeitanlagen wäre wäreunnötiger unnötigerLandverLandver—
schleiss. schleiss.
Aufgrund.der Summe Summe an an Einwänden Einwänden wird wird schliesslich schliesslich beantragt, beantragt, die dievorliegende vorliegendeTeilAufgrund,der Teilrevision Ortsplanung in in dieser dieser Form Form abzulehnen abzulehnen resp. resp. zur zur Überarbeitung Überarbeitung zurückrevision der der Ortsplanung zurück-
zuweisen. zuweisen.
'
4. 4. Stellungnahme Stellungnahme der der Standortgemeinde Standortgemeinde Obersaxen Obersaxen
Am 16. 16. August August 2010 2010 nahm nahm die die Gemeinde Gemeinde Obersaxen Obersaxen zur zur Eingabe Eingabe der der NaturNatur— und und Am
Heimatschutzkommission ausführlich Stellung. Stellung. Soweit Soweit erforderlich, erforderlich, wird wird darauf darauf nachnachHeimatschutzkommission ausführlich
eingegangen. näher eingegangen. stehend stehend näher
5. 5.
Beurteilung Beurteilung
a) Zur Forderung Forderung betreffend betreffend Schaffung Schaffung richtplanerischer richtplanerischer Voraussetzungen Voraussetzungen a) Zur
für Voraussetzungen für richtplanerischen Voraussetzungen Die Regierung dierichtplanerischen dass die Auffassung, dass der Auffassung, ist der Regierung ist Die
diesbekanndiesbeEs kann sind. Es gegeben sind. „Chanzla“ gegeben Nutzungsplanvorlage „Chanzla" projektbezogene Nutzungsplanvorlage die die projektbezogene
verhievor verAbschnitt II hievor C Abschnitt Kapitel C unter Kapitel Ausführungen unter entsprechenden Ausführungen die entsprechenden züglich züglich auf auf die
Rügen richtplanerischenRügen denrichtplanerischen mit den wiesen Umweltorganisationen mit die Umweltorganisationen Sofern die werden. Sofern wiesen werden.
hinzudaraufhinzuist darauf meinen, ist eine Richtplan meinen, regionalen Richtplan im regionalen Standortfestlegung im konkrete Standortfestlegung eine konkrete
Der 6). Der — 6). 5.3.4— (RIP2000,5.3.4 ist(RIP2000, erforderlich ist nicht erforderlich weisen, dass Festlegung nicht solche Festlegung eine solche dass eine weisen,
Misa— Fraktionen Misabeiden Fraktionen den beiden zwischen den sich zwischen befindet sich gewählte Standort Standort des Resorts befindet des Resorts gewählte
StandortfestEine StandortfestBauzonen. Eine bestehenden Bauzonen. die bestehenden an die angrenzend an Miraniga, angrenzend und Miraniga, nenga und nenga
ein wenn ein notwendig, wenn dann notwendig, nur dann Wäre nur Richtplans wäre regionalen Richtplans des regionalen legung im im Rahmen Rahmen des legung
Siedlungsgebiete bestehendeSiedlungsgebiete an bestehende angrenzend an nicht angrenzend der nicht stünde, der Standort zur Debatte stünde, zur Debatte Standort
zu liegen käme. käme. zu liegen
eiObersaxen eiGemeinde Obersaxen die Gemeinde dass die hin, dass darauf hin, weisen darauf Die dargelegten dargelegten Statistikwerte Statistikwerte weisen Die
woraus Einwohner), woraus pro Einwohner), Gebäude pro (1.82 Gebäude verfügt (1.82 Zweitwohnüngen verfügt viele Zweitwohnungen über viele nerseits über nerseits
Logiertiefen Logierdie tiefen deuten die Anderseits deuten resultiert. Anderseits % resultiert. 78 % ca. 78 von ca. Zweitwohnungsanteil von ein ein Zweitwohnungsanteil
Bediesem Bedass inin diesem hin, dass darauf hin, Obersaxen darauf Gemeinde Obersaxen der Gemeinde in der Einwohner in nächte pro nächte pro Einwohner
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Wertdie Wertbestrebt, die Gemeinde bestrebt, die Gemeinde ist die reich Nachholbedarf besteht. Gerade deshalb ist Gerade deshalb Nachholbedarf besteht. reich
zusätzlichen vonzusätzlichen schöpfung im Schaffungvon dieSchaffung über die Logiernächte über die Logiernächte und die Tourismus und im Tourismus schöpfung
bewirtschafteten Betten Betten insbesondere zu Vergleichzu Im Vergleich erhöhen. Im zu erhöhen. Hotelsektor zu im Hotelsektor insbesondere im bewirtschafteten
den genannten den genannten Tourismusdestinationen Tourismusdestinationen verfügt verfügt die die Gemeinde Gemeinde Obersaxen Obersaxen über über eine eine geringere Anzahl Anzahl an geringere an Hotels Hotels bezogen bezogen auf auf die die Einwohnerzahl. Einwohnerzahl. Die Die Realisierung Realisierung eines eines
Resorts mit bewirtschafteten bewirtschafteten Betten Betten entspricht entspricht grundsätzlich grundsätzlich den den Zielsetzungen Resorts mit Zielsetzungen des des
Richtplans, und Richtplans, und deshalb deshalb werden werden diese diese Bestrebungen Bestrebungen der der Gemeinde Gemeinde Obersaxen Obersaxen unun-
terstützt. terstützt.
b) Zur Zur Forderung b) Forderung betreffend betreffend Architekturwettbewerb ArchitektunNettbewerb‘
Die Regierung Die Regierung teilt teilt die die Auffassung Auffassung der der Umweltorganisationen, Umweltorganisationen, wonach wonach ein ein architekarchitek-
Ausführungen vorstehendeAusführungen (vgl. vorstehende ist (vgl. durchzuführen ist tonisches Konkurrenzverfahren Konkurrenzverfahren durchzuführen tonisches
auf Seite auf Seite 4). 4). Die Die Regierung Regierung geht geht davon davon aus, aus, dass dass das das gesamte gesamtePlanungsgebiet Planungsgebietdiedieser Wettbewerbspflicht Geländes des Geländes Gestaltung des optimale Gestaltung eine optimale kann eine So kann unterliegt. So Wettbewerbspflicht unterliegt. ser
Begleitung dieBegleitung Auch die mit den werden. Auch sichergestellt werden. Weise sichergestellt befriedigender Weise in befriedigender Bauten in den Bauten mit
143. oder 143. 142 oder SIA 142 des Fachgremiums nach SIA Konkurrenzverfahren nach der Konkurrenzverfahren Bestandteil der ist Bestandteil Fachgremiums ist des
Das Fachgremium andeund andeGemeindevorstandes und des Gemeindevorstandes Vertretern des mit Vertretern einerseits mit ist einerseits Fachgremium ist Das bestücken. zu bestücken. Fachleuten zu rerseits mit qualifizierten Fachleuten mit qualifizierten rerseits
Zur Forderung c) Zur Forderung betreffend betreffend Arealplanpflicht Arealplanpflicht c)
einer Festlegungeiner dieFestlegung dass die Die Regierung Auffassung, dass der Auffassung, ausgeführt, der bereits ausgeführt, wie bereits ist, wie Regierung ist, Die
Es b). Es Iit. b). Arealplanpflicht nicht nicht zweckmässig zweckmässig ist ist (vgl. (vgl. vorstehend vorstehend Kapitel Kapitel IIII Ziffer Ziffer 33 lit. Arealplanpflicht
werden. verweisen werden. kann auf die diesbezüglichen Ausführungen verweisen diesbezüglichen Ausführungen auf die kann
b15 Abs. BauG Abs. 33 BauG 46b“
Art. 46
von Art. Zur Forderung Nichtgenehmigung von betreffend Nichtgenehmigung d) Zur Forderung betreffend d)
Flachdächer und Flachdächer Kuppel- und keine Kuppelwonach keine Die Forderung Umweltorganisationen, wonach der Umweltorganisationen, Forderung der Die
kann Es kann werden. Es nachvollzogen werden. nicht nachvollzogen für kann nicht seien, kann zuzulassen seien, Hotelanlage zuzulassen die Hotelanlage für die
Satteldächer nurSatteldächer Chanzla nur Gebiet Chanzla im Gebiet dass im nicht Sinn sein, dass Planung sein, der Planung Zweck der und Zweck Sinn und nicht
des Rahmen des im Rahmen Freiraum im entstehen. Mit gestalterische Freiraum der gestalterische würde der Forderung würde dieser Forderung Mit dieser entstehen.
unerlässlich, ist unerlässlich, Es ist eingeschränkt. Es Architekturwettbewerbs wesentlich und und unnötig unnötig eingeschränkt. ArchitektunNettbewerbs wesentlich
Umweltorganisaden Umweltorganisadiesen gestalterischen von den wie von damit, wie beizubehalten, damit, Freiraum beizubehalten, gestalterischen Freiraum diesen
und. Orts- und das OrtsGebäude inin das der Gebäude tionen selbst Einpassung der bestmögliche Einpassung eine bestmögliche gefordert, eine selbst gefordert, tionen Verbot einem Verbot nach einem Landschaftsbild erfolgen erfolgen kann. Forderung nach der Forderung kann der Demzufolge kann kann. Demzufolge Landschaftsbild
of„möglichst ofeines „möglichst Zielsetzung eines der Zielsetzung diametral der welche diametral für KuppelFlachdächer, welche und Flachdächer, Kuppel- und für
fenen Wettbewerbsverfahrens" fenen Wettbewerbsverfahrens“ entgegensteht, entgegensteht, nicht nicht gefolgt gefolgt werden. werden.
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13 13
Süden im Süden Anlagefestlegungen im von Anlagefestlegungen e) Nichtgenehmigung von betreffend Nichtgenehmigung Forderung betreffend ZurForderung e) Zur Er— und ErSport und Kultur, Sport für Kultur, Zone für 54bis Abs. Abs. 11 BauG der Zone in der vorgesehen, in BauG vorgesehen,
8 altri articoli
Art. 54b 's
nach Art. ist nach Es Es ist
holung Anlagen Anlagen für Die zuzulassen. Die Erholung zuzulassen. und Erholung Aussensport und Anlässe, Aussensport kulturelle Anlässe, für kulturelle holung
wie Aussenanlagen wie drei entsprechende Aussenanlagen auf entsprechende sind auf Erholung sind und Erholung Sport und Kultur, Sport Bereiche Kultur, drei Bereiche
Spazierwege, Gartenanlagen, Insangewiesen. InsSporteinrichtungen angewiesen. sowie Sporteinrichtungen Sitzbänke sowie Gartenanlagen, Sitzbänke Spazierwege,
besondere den Gesundheitsbereich Gesundheitsbereich (u.a. (u.a. RehaReha- und und Physioangebot) Physioangebot) sind sind inin der der besondere für für den Umgebung Erholungserfor— Anlagenerforbebaute Anlagen welche bebaute schaffen, welche zu schaffen, Ruheoasen zu und Ruheoasen Erholungs- und Umgebung
dern. Die Die Regierung Regierung geht geht mit dern. mit den den Umweltorganisationen Umweltorganisationen einig, einig, dass dass die dievorhandenen vorhandenen Synergien des Freizeitparkes Freizeitparkes mit mit der der Hotelanlage Hotelanlage zu Synergien des zu nutzen nutzen sind. sind. Dennoch Dennoch gilt gilt es es zu zu
berücksichtigten, sich die die Hotelgäste Hotelgäste und und deren deren Bedürfnisse Bedürfnisse von von den den angeboteangeboten berücksichtigten, das das sich nen Leistungen für für die die Besucher Besucher des des Freizeitparkes Freizeitparkes unterscheiden. unterscheiden. Die Die Regierung Regierungist ist nen Leistungen
deshalb der der Ansicht, Ansicht, dass dass die die geplanten geplanten Aussenanlagen Aussenanlagen ein ein wichtiger wichtiger und und unerlässliunerlässlideshalb
Freizeitdes FreizeitAngebote des die Angebote durch die welche durch cher Bestandteil darstellen, welche Konzepts darstellen, des Konzepts Bestandteil des cher
parks nicht gedeckt gedeckt sind. sind. Es Es ist ist davon davon auszugehen, auszugehen, dass dass die die vorgesehenen vorgesehenenAnlagen Anlagen parks nicht
in der Umgebung Umgebung ebenso ebenso Bestandteil Bestandteil des des Wettbewerbs Wettbewerbs bilden, bilden, damit damitsich die die GeGein der
Nichtgenehmigung EineNichtgenehmigung eingliedert. Eine Umgebungeingliedert. bestehendeUmgebung diebestehende in die samtanlage gut gut in samtanlage
sich lässtsich und lässt schmälern und Hotelanlage schmälern der Hotelanlage Attraktivität der die Attraktivität würde die der Aussenanlagen würde der Aussenanlagen
Freizeitpark einFreizeitpark Umgebung ein näheren Umgebung dernäheren in der sich in dass sich Umstand, dass den Umstand, lediglich durch durch den lediglich befindet, nicht rechtfertigen. rechtfertigen.“ befindet, nicht
architektonieines architektoniDurchführung eines zur Durchführung Auflage zur der Auflage mit der Meinung, mit der Meinung, Die Regierung ist ist der Die-Regierung
angemessen Umweltorganisationen angemessen der Umweltorganisationen schen Konkurrenzverfahrens Anliegen der die Anliegen Konkurrenzverfahrens die schen
RückmitRückreichen mit Einwendungen reichen und Einwendungen Rügen und übrigen Rügen Die übrigen haben. Die berücksichtigt berücksichtigt zu zu haben.
der Trägerin der als Trägerin Gemeinde als der Gemeinde Handlungsspielraum der sicht auf raumplanerischen Handlungsspielraum den raumplanerischen auf den sicht
Genehmider Genehmivon der Ortsplanung von der Ortsplanung Teilrevision der die Teilrevision Ortsplanung jedenfalls nicht aus. die nicht aus, Ortsplanung jedenfalls
zurückzuweisen. Überarbeitung zurückzuweisen. zur Überarbeitung bzw. zur gung auszuschliessen bzw. gung auszuschliessen
Planungsmitteln einzelnen Planungsmitteln den einzelnen zu den Bemerkungen zu IV. IV.Spezifische Spezifische Bemerkungen
Baugesetz Ergänzung des 1. 1. Ergänzung des Baugesetz
46b“, (Art. 46 Baugesetzes (Art. des Baugesetzes Ergänzung des beschlossene Ergänzung bis , 2009 beschlossene Dezember 2009 11. Dezember am 11. Die Die am werden. genehmigtwerden. kann genehmigt sie kann Anlass; sie Bemerkungen Anlass; keinen Bemerkungen zu keinen gibt zu 61) gibt und 61) 54bis 54b's und
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14 14
2. Zonenplan Chanzla 1:2'000 Chanzla Zonenplan 1:2'000 2.
Waldfeststellung a) Waldfeststellung a)
Gestützt auf aufWaldgrenze aufdie Waldgrenze ist die (KWaG) ist Waldgesetzes (KWaG) kantonalen Waldgesetzes des kantonalen 18 des Art. 18 auf Art. Gestützt
grund einer einer rechtskräftigen rechtskräftigen Waldfeststellung Waldfeststellung oder oder einer einerWaldfeststellungsverfügung Waldfeststellungsverfügung grund
im Sinne von von Art. Art. 13 13 KWaG KWaG ininden denZonenplan Zonenplaneingetragen eingetragen worden. worden. Damit Damitkommt kommt im Sinne
dieser Waldgrenze dieser Waldgrenze statische statische Wirkung Wirkung im im Sinne Sinne von von Art.
Art. 13 13KWaG
KWaGzu. zu. b) Naturschutz
Die Zone Zone für für Hotel, Die Hotel, Gesundheit Gesundheit und und Kultur Kultur sowie sowie die die Zone Zone für für Kultur, Kultur, Sport Sportund undErhoErhol-
Iung lung beanspruchen beanspruchen eine eine ökologisch ökologisch wertvolle wertvolle und und gut gutstrukturierte strukturierteGeländekammer. Geländekammer.
Entsprechend den den Ausführungen Entsprechend Ausführungen in in Kap. Kap. 6.3 6.3 des des PlanungsPlanungs- und und MitwirkungsberichMitwirkungsberich-
tes ist tes ist sobald sobald als als möglich möglich eine eine Lebensraumkartierung Lebensraumkartierung von von Fauna Fauna und und Flora Flora unter unter Beizug erstellen. Sofern Sofern schutzwürdige schutzwürdige Lebensräume Lebensräume nach nach Art. Art. Beizug einer Fachperson zu erstellen.
14 14 Abs. Abs. 33 der der Verordnung Verordnung über über den denNaturNatur—und undHeimatschutz Heimatschutz(NHV) (NHV)beeinträchtigt beeinträchtigt
werden, sind die die erforderlichen erforderlichen Ersatzmassnahmen Ersatzmassnahmen nach nach Art.
Art. 18
18 Abs. Abs.1 1m" des BunBunwerden, sind ter des
desgesetzes den NaturNatur— und und Heimatschutz Heimatschutz (NHG) (NHG) im im Einvernehmen Einvernehmen mit mit dem dem desgesetzes über über den
auszuweisen. Baugesuchauszuweisen. im Baugesuch (ANU) im Umwelt (ANU) und Umwelt Natur und für Natur Amt Amt für
2010 Dezember2010 11. Dezember vom 11. Im Übrigen Chanzla vom 1:2'000 Chanzla Zonenplan 1:2'000 zum Zonenplan sich zum drängen sich Übrigen drängen Im
werden. genehmigtwerden. keine kann genehmigt erkann auf; er Bemerkungen auf; weiteren Bemerkungen keine weiteren 3. Genereller 3. GenerellerGestaltungsplan Gestaltungsplan1:1'000 1:1'000Chanzla Chanzla
Der Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan (GGP) 1:1'000 Chanzla Chanzla vom vom .11. Dezember 2010 2010 Der Generelle (GGP) 1:1'000 11. Dezember
kann ArchitekturverdurchzuführendenArchitekturverdesdurchzuführenden aufgrund des sich aufgrund Sofern sich werden. Sofern genehmigt werden. kann genehmigt
ist aufdrängen, ist Optimierungen aufdrängen, fahrens Abweichungen gestalterischen Optimierungen von gestalterischen Sinne von im Sinne Abweichungen im fahrens der GGP revidieren. zu revidieren. entsprechend zu GGP entsprechend der
Chanzla 1:2'000Chanzla Erschliessungsplan1:2'000 GenerellerErschliessungsplan 4. 4. Genereller
2010 Dezember2010 11. Dezember vom 11. Chanzla vom 1:2'000 Chanzla (GEP) 1:2'000 Erschliessungsplan (GEP) Generelle Erschliessungsplan Der Generelle Der
werden. genehmigtwerden. kann genehmigt erkann gibt Anlass; er Bemerkungen Anlass; keinen Bemerkungen zu keinen gibt zu
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15 15
Baubewilligungsverfahren das Baubewilligungsverfahren auf das Hinblick auf imHinblick V. Hinweise Hinweiseim V. Die Gemeinde Obersaxen Obersaxen wird wird ersucht, ersucht, der der Bauherrschaft Bauherrschaft noch Die Gemeinde noch vor vor Erarbeitung Erarbeitung der der
Baugesuchsunterlagen die die nachfolgenden nachfolgenden Punkte Punkte in in geeigneter geeigneter Form Form mitzuteilen: mitzuteilen: Baugesuchsunterlagen
a) Emissionsmindernde Massnahmen Emissionsmindernde Massnahmen Fa)
Für geplante Projekt Projekt ist ist eine eine unterirdische unterirdische Parkierungsanlage Parkierungsanlage mit mit rund rund 250 250 StellStellFür das das geplante
plätzen vorgesehen. vorgesehen. Die Die Gemeinde plätzen Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass bei beiParkierungsParkierungs-
anlagen anlagen mit mit mehr mehr als als 150 150 Parkplätzen Parkplätzen von von erheblichen erheblichen Luftverunreinigungen Luftverunreinigungen auszuauszu—
gehen ist (Art. (Art. 4 4 Abs. Abs. 11 lit. Iit. aa der der kantonalen kantonalen Umweltschutzverordnung Umweltschutzverordnung [KUSV]). [KUSV]). DiesDiesgehen ist
bezüglich ist nach Art.
Art. 13
13 Abs. Abs. 11 des deskantonalen kantonalen Umweltschutzgesetzes Umweltschutzgesetzes (KUSG) bezüglich ist nach (KUSG) eiei-
des . Rahmen des imRahmen (ANU) im Umwelt (ANU) und Umwelt Natur und für Natur Amtes für des Amtes Zustimmungsverfügung des ne Zustimmungsverfügung ne Baubewilligungsverfahrens Gestützt auf auf eine eine Emissionserklärung Emissionserklärung sind sind Baubewilligungsverfahrens erforderlich. erforderlich. Gestützt
für die Gebäude Gebäude dieser dieserParkierungsanlage Parkierungsanlage emissionsmindernde emissionsmindernde Massnahmen Massnahmen für für für die den Betrieb vorzusehen vorzusehen (z.B. (z.B. CO2-neutrales Cog-neutrales Heizsystem, Heizsystem, Wärmerückgewinnung, Wärmerückgewinnung,MiMiden Betrieb
nergie—Standard). nergie-Standard).
b) Luftreinhaltung der Bauphase Bauphase b) Luftreinhaltung während während der
(BauRLL) Luft (BauRLL) Baurichtlinie Luft die Baurichtlinie Bauvorhaben die beim Bauvorhaben dass beim Es wird wird darauf hingewiesen, dass darauf hingewiesen, Es
Luft— eidg. Luftdereidg. 88 der Ziffer 88 Anhang 22 Ziffer auf Anhang gestützt auf (BAFU) gestützt Umwelt (BAFU) Bundesamtes für des des Bundesamtes für Umwelt
Bauvorha? desBauvorhaGrösse des absehbare Grösse Die absehbare reinhalte-Verordnung (LRV) (LRV) einzuhalten einzuhalten ist. ist. Die reinhalte-Verordnung
wird, handeln wird, Grossbaustelle handeln eine Grossbaustelle um eine sich um es sich dass es Annahme, dass zur Annahme, Grund zur gibt Grund bens gibt bens
dato bis dato den bis Mit den ist. Mit zuzuordnen ist. BauRLL zuzuordnen wonach sie der BauRLL B der Massnahmenstufe B der Massnahmenstufe sie der wonach UmweltschutzmassdetailliertenUmweltschutzmasskeine detaillierten noch keine sich noch lassen sich Unterlagen lassen vorliegenden Unterlagen vorliegenden
emissizuemissiBauherrschaftzu die Bauherrschaft ersucht, die daher ersucht, wird daher Gemeinde wird Die Gemeinde nahmen nahmen festlegen. festlegen. Die
verzu verBauRLL zu der BauRLL gemäss der B gemäss Massnahmenstufe B der Massnahmenstufe onsmindernden Massnahmen Massnahmen der onsmindernden
nach Massnahmekatalog nach einMassnahmekatalog istein Bauausschreibung ist dieBauausschreibung auf die Hinblick auf lm Hinblick pflichten. pflichten. Im
UmsetDie Umsetauszuarbeiten. Die (UBB) auszuarbeiten. BauRLL unter Umweltbaubegleitung (UBB) einer Umweltbaubegleitung Beizug einer unter Beizug BauRLL
kontrollieren. zu kontrollieren. UBB zu die UBB durch die ist durch Massnahmen ist der Massnahmen zung der zung Bauphase der Bauphase c) Lärmschutz während während der c) Lärmschutz
Aushubbedingungen derAushubbedingungen Beschaffenheitder nachBeschaffenheit je nach sind je Lärmschutz sind Betreffend dem Lärmschutz Betreffend dem
(rammen, Arbeiten(rammen, undArbeiten Bauphasen und Iärmintensiven Bauphasen derlärmintensiven Dauer der die Dauer für die Bauart für der Bauart und und der
gemäss Massnahmenstufengemäss die Massnahmenstufen Bautransporte die derBautransporte sowie der etc.) sowie hämmern etc.) sprengen, sprengen, hämmern
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der aktualisierten Bauabläufe alleBauabläufe füralle 2006 für März 2006 23. März vom 23. BAFU vom des BAFU Baulärmrichtlinie des aktualisierten Baulärmrichtlinie der
festzulegen festzulegen und und entsprechende entSprechende Massnahmen Massnahmen anzuordnen. anzuordnen. Dies Dies sollte sollte im im Hinblick Hinblick auf auf die Bauausschreibung die Bauausschreibung unter unter Beizug Beizug einer einer UBB UBB möglichst möglichst rasch rasch geschehen. geschehen. Die Die UmUmsetzung der setzung der Massnahmen Massnahmen ist ist durch durch die die UBB UBB zu zu kontrollieren. kontrollieren. d) Lärmschutz Lärmschutz während während der d) der Betriebsphase Betriebsphase
Nach Art. Art. 9 Nach 9. der der Lärmschutz-Verordnung Lärmschutz-Verordnung (LSV) (LSV) darf darf der der Betrieb Betrieb neuer neuer ortsfester ortsfester AnAn-
lagen nicht dazu dazu führen, führen, dass dass durch durchdie dieMehrbeanspruchung Mehrbeanspruchungeiner einerVerkehrsanlage lagen nicht Verkehrsanlage
die Immissionsgrenzwerte die Immissionsgrenzwerte der der angrenzenden angrenzenden Wohnzonen Wohnzonen überschritten überschritten werden. werden. DieDieser Nachweis ser Nachweis (entlang (entlang der der Wohnzonen Wohnzonen auf auf den den Zufahrtsstrecken Zufahrtsstrecken zum zum Resort) Resort)fehlt fehltinin
den Ortsplanungsunterlagen den Ortsplanungsunterlagen und und ist ist folglich folglich im im Rahmen Rahmen des des’BaubewilligungsverfahBaubewilligungsverfah—
rens noch rens noch zu zu erbringen. erbringen. Die Die prognostizierten prognostizierten Beurteilungspegel Beurteilungspegel sind sind im im Projekt Projekt aufauf-
zuzeigen, und zuzeigen, und das das entsprechende entsprechende Gutachten Gutachten ist ist vor vor Erteilung Erteilung der derBaubewilligung Baubewilligung dem ANU ANU zur dem zur Stellungnahme Stellungnahme einzureichen. einzureichen.
Die Heizungs-, gelten als Die Heizungs-‚ LüftungsLüftungs- oder oder Kühlanlagen Kühlanlagen gelten als neue neue ortsfeste ortsfeste Anlagen. Anlagen. Die Die
von diesen dürfen nach nach Art. Art. 7 7 Abs. von diesen Anlagen Anlagen ausgehenden ausgehenden Lärmimmissionen Lärrnimmissionen dürfen Abs. 11 LSV LSV die Planungswerte und Industrie- und für IndustriePlanungswerte für die Planungswerte bzw. die überschreiten, bzw. nicht überschreiten, Planungswerte nicht die
BaubewillidesBaubewilliRahmendes Im Rahmen einzuhalten. Im sind einzuhalten. LSV sind Anhang 66 LSV Gewerbelärm gemäss Anhang Gewerbelärm gemäss
nachZU» gungsverfahrens ist ist gestützt LärmgutachtensnachzueinesLärmgutachtens mittelseines LSVmittels
Art. 77 LSV
auf Art. gestützt auf gungsverfahrens
weisen, auf dem die Umgebung die der Umgebung in der Betriebsareal in dem Betriebsareal Lännquellen auf sämtliche Lärmquellen dass sämtliche weisen, dass
einhalten. LSVeinhalten. Planungswerte der Anhang 66LSV nach Anhang Empfindlichkeitsstufe IIII nach der Empfindlichkeitsstufe Planungswerte
Zufahrten ab Kantonsstrasse ab Kantonsstrasse e) Zufahrten e)
Tiefdes TiefBewilligung des Die geplanten geplanten Zufahrten einer Bewilligung bedürfen'einer Kantonsstrasse bedürfen der Kantonsstrasse ab der Zufahrten ab Die
An— definitiven Andie definitiven bauamtes. Im sind die Baubewilligungsverfahrens sind des Baubewilligungsverfahrens Rahmen des Im Rahmen bauamtes. festzulegen. Ilanz,festzulegen. Bezirk66Ilanz, Tiefbauamt, Bezirk dem Tiefbauamt, mit dem Einvernehmen mit im Einvernehmen schlusspunkte im
Archäologische Fundstelle f) Fundstelle f) Archäologische
im welche im Im Hügelkuppe, welche markante Hügelkuppe, eine markante sich eine befindet sich Chanzla befindet Flur Chanzla der Flur Bereich der Im Bereich
oberen Hügelsektor oberen Hügelsektor einen einen eigenartigen eigenartigen „Umlaut' „Umlauf“ aufweist, aüfweist, der derauf aufalte alteSiedlungsreste Siedlungsreste
hinweisen könnte. könnte. Deshalb ist vor (ADG) vor Graubünden (ADG) Dienst Graubünden Archäologische Dienst der Archäologische ist der hinweisen Baubeginn zu zu informieren, gegebenenundgegebenenSondiergrabungenund archäologische Sondiergrabungen damit archäologische informieren, damit Baubeginn
können. werden können. falls vorgenommen werden Flächengrabungen vorgenommen auch Flächengrabungen falls auch
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Gestützt auf Art. 49 KRG 49 KRG
Regierung: dieRegierung: beschliesst die beschliesst 1. Die 1. Die am am 11. 11. Dezember Dezember 2010 2010 von Gemeinde Obersaxen provon der der Gemeinde Obersaxen beschlossene projektbezogene Nutzungsplanung bestehend aus Ergänzung jektbezogeneNutzungsplanung„Chanzla", „Chanzla“, bestehend aus einer einer Ergänzung des Baugesetzes bis, 54bis des Baugesetzes (Art. (Art. 46 46b“, 5413:5 und und 61 61 BauG), BauG), aus aus einem Zonenplan einem Zonenplan
1:2'000 Chanzla, Generellen Gestaltungsplan und 1:2'000 Chanzla, aus aus einem einem Generellen Gestaltun93plan 1:1'000 1:1'000 Chanzla Chanzla und
aus einem wird im aus einem Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan1:2'000 1:2'000Chanzla, Chanzla, wird im Sinne Sinne der der Erwägungen und vägungen und mit mit folgenden folgenden Auflagen, Auflagen, Feststellungen, Feststellungen, Hinweisen Hinweisen und und AnlieAnlie-
gen genehmigt: gen genehmigt:
a) Es Es ist nach der der SIA Archiein Archioder ein 142 oder Ordnung 142 SIA Ordnung Architekturwettbewerb nach ein Architekturwettbewerb ist ein a) tekturstudienauftrag nach tekturstudienauftrag nach der der SIA SIA Ordnung Ordnung 143 143 durchzuführen. durchzuführen.
Es wird wird festgestellt, b) Es b) festgestellt, dass dass den den Waldfeststellungen Waldfeststellungen statische statische Wirkung Wirkung im im Sinne Sinne von von Art.
Art. 13 13 KWaG
KWaG zukommt. zukommt.
Baugesuchseingabe zurBaugesuchseingabe biszur dass bis hingewiesen, dass darauf hingewiesen, wird darauf Gemeinde wird Die Gemeinde c) c) Die
14
Art. 14
auf Art. gestützt auf die Beeinträchtigung Lebensräume gestützt schutzwürdigen Lebensräume der schutzwürdigen Beeinträchtigung der die
Abs. 33 NHV Abs. NHV unter unter Beizug Beizug einer einer Fachperson Fachperson und und in in Absprache Absprache mit mit dem dem Amt Amt
Lebensschutzwürdige LebensSofern schutzwürdige ist. Sofern ermitteln ist. zu ermitteln für Natur (ANU) zu Umwelt (ANU) und Umwelt Natur und für
räume räume nach nach Art.
Art. 18
18 Abs. Abs. 11ter NHG NHG beeinträchtigt beeinträchtigt werden, werden, sind sind die die erforderlierforderli-
auszuweisen. Baugesuch auszuweisen. chen Ersatzmassnahmen im Baugesuch Ersatzmassnahmen im chen
Bauder BauDie Gemeinde Erarbeitung der der Erarbeitung vor der Bauherrschaft vor die Bauherrschaft ersucht, die d) Die wird ersucht, Gemeinde wird d)
aufgeführten gesuchsunterlagen über über die die unter V auf 15f. aufgeführten Seite 15f. auf Seite Abschnitt V unter Abschnitt gesuchsunterlagen
setzen. zu setzen. Bild zu ins Bild Aspekte für Baubewilligungsverfahren ins das Baubewilligungsverfahren für das Aspekte
Inhalt wesentlichen Inhalt den wesentlichen angewiesen, den 2. Der wird angewiesen, Obersaxen wird Gemeindevorstand Obersaxen DerGemeindevorstand 2.
bekannt des Dispositives öffentlich bekannt Genehmigungsbeschlusses öffentlich vorliegenden Genehmigungsbeschlusses des vorliegenden Dispositives des des
zu geben. Publikationsorganen wie die wiedie gleichen'Publikationsorganen dengleichenhatininden Bekanntgabe hat Diese Bekanntgabe geben. Diese
2010 Dezember 2010 11. Dezember vom 11. Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe
zu zu erfolgen. erfolgen. Im Im Publikationstext Publikationstext ist ist darauf darauf hinzuweisen, hinzuweisen, dass dass der der GenehmiGenehmi-
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gungsbeschluss bei der Gemeinde Gemeinde eingesehen eingesehen werden werden kann kann und und innert innert 30 30TaTagungsbeschluss bei der gen ab ab dem dem Publikationsdatum Publikationsdatum nach nach Massgabe Massgabe des des Gesetzes Gesetzes über über die die VerwalVerwalgen
tungsrechtspflege (VRG) beim beim Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht Graubünden Graubünden Beschwerde Beschwerde erertungsrechtspflege (VRG) kann. hoben werden kann.
direkte Adressaten Adressaten des 3. Für des vorliegenden vorliegenden Beschlusses Beschlusses beginnt beginnt die die30-tägige 30-tägigeBeBeFür direkte schwerdefrist an das das Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht bereits bereits ab ab dem dem Zeitpunkt Zeitpunkt der der Eröffnung Eröffnung schwerdefrist an des vorliegenden Beschlusses. Beschlusses. des vorliegenden
4. Soweit für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcherArt Artnotnot— Soweit für
wendig sind, Sind, bleibt bleibt der derBewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig
Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten.
5. Der Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Obersaxen Obersaxen sorgt sorgt für für die die Nachführung Nachführung der derdigitalen digitalenDaten Daten
ARE. des ARE. nach nach den den Vorgaben Vorgaben des
Genehmigungsverfahren werden werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. 6. Für das Genehmigungsverfahren
7. Mitteilung an: -
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-
Namens Regierung Namens der der Regierung
WM/‚Z/ Der Präsident: Präsident: Der
Dr. Dr. Martin Schmid
.
‚m
Der Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione