Quartierplan Kantonsspital

Procedura di piano di quartiere · Chur

Documento

Numero
12.GDE401
Tipo
Procedura di piano di quartiere
Comune
Chur
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
18 giu 2012

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Chur con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3901_B_QP_Kantonsspital_SRB.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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Stadt Chü_~ ; ~~~

Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 18. Juni 2012(SRB 401)

mitgeteilt

2 6.

Quartierplan Kantonsspital Graubünden; Genehmigung ~~

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--- -~--- ~ ----~-s E ...._~_ ---~ ~ ~ L ?4: .:i Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses aus dem Jahr 200~ur di Ern uerung un~~Er= Weiterung des Kantonsspitals Graubünden wurde ein Quartierplan erarbeitet. Dieser ümfässt~ie~ Parzelle Nr. 1624. Der Quartierplan beinhaltet neben einer neuen Umgebungsgestaltung und diversen An- und Umbauten die Erstellung eines neuen Baukörpers entlang der Loestrasse und ein neues Bettenhaus auf der Seite Calunastrasse. Neu erfolgt die Haupterschliessung zum Spital ab der Loestrasse. Beim neuen Vorplatz gegenüber dem alten Wingerthäuschen entsteht der neue Haupteingang, durch den die zentralen und öffentlichen Haupterschliessungskorridore über Treppen und Lifte erreichbar sind. f-~

Der Quartierplan Kantonsspital Graubünden lag ab 9. Juli 2010 während 30 Tagen öffentlich auf. Es sind vier Einsprachen eingegangen, welche im Februar 2012 zurückgezogen und mit den entsprechenden Verfügungen vom 30. Mai 2012 als gegenstandslos abgeschrieben wurden. Beschluss Der Quartierplan Kantonsspital Graubünden wird genehmigt. 2.

Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 4 der Quartierplanbestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.

3.

Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. Der Vorsteher des Departements 3 wird hiermit bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden.

4. Für den Quartierplan wird eine Gebühr von

erhoben (Rechnung abwarten).

5. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

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6.

Mitteilung an Departement 3 Hochbauamt(3-fach) Abteilung Planung Tiefbau- und Vermessungsamt Grundbuchamt Rechtskonsulent Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Dep~tadtschrei

!~~ ~ ~ Christian Boner

/Markus Frauenfelder