Quartierplan Unteres Böschengut
Procedura di piano di quartiere · Chur
Documento
- Numero
- 01.GDEf4
- Tipo
- Procedura di piano di quartiere
- Comune
- Chur
- Cantone
- Grigioni
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- In vigore dal
- 3 set 2001
Carta
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File
3901_B_QP_Unteres Böschengut_SRB.pdfApri in una nuova scheda
Testo
IJ
Beschluss des Stadtrates von Chur Sitzung vom 3. September 2001
Mitgeteilt am _
5.
p. 2001
Quartierplan "Unteres Böschengut" Genehmigung 1.
Der Quartierplan "Unteres Böschengut, umfassend Teile der städtischen Parzellen Nr. 2730,6818 und 6683 am Ende der Lürlibadstrasse, wird gemäss Art. 7 und Art. 27 ff. des städtischen Baugesetzes (BauG) genehmigt.
2.
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Die Unterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen (Auflageakten) gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.
3.
Für die gemäss Art. 7 Abs. 4 BauG erforderlichen Näherbaurechte werden die notwendigen Ausnahmebewilligungen erteilt.
4.
Die Quartierplangenehmigung erfolgt unter Vorbehalt der rechtsgültigen Waldgrenze.
5.
Die Höhen der Vorplätze sind mit dem städtischen Tiefbauamt abzusprechen.
6.
Auf dem öffentlichen Platz an der Lürlibadstrasse ist die Pflanzung eines grösseren Baumes vorgesehen (ist durch die Anstösser zu dulden). Der Platz darf nicht zur Parkierung benützt werden.
7.
Für die Bauten auf Parzelle Nr. 1 ist auf der ausserhalb des Quartierplanes liegenden Stammparzelle Nr. 2730 ein Grenzbaurecht einzutragen. Das Grenzbaurecht soll derart ausformuliert werden, dass eine Weiterführung des Quartierplanes mit seitlich reduzierten Grenzabständen möglich bleibt.
8. Die überbaubaren Flächen sind mit Koordinaten festgehalten; es gelten die Berechnungen des städtischen Vermessungsamtes. 9. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. 10.
Für die Behandlung des Quartierplanes ist eine Gebühr von (interne Verrechnung).
zu bezahlen
11 . Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. 12.
Mitteilung an: - Finanz- und Liegenschaftenverwaltung - Bearth und Deplazes Architekten, Wiesentalstr. 7, 7000 Chur - Departement 3 - Grundbuchamt - Finanzkontrolle - Tiefbau- und Vermessungsamt - Baup olizei /', - Hochbauamt (2-fach) NAMENS DES STADTR
L
Der Stadtpräsident
t.... /L'-JChristian Boner
Markus Frauenfelder
Basi legali
801.100 · KRG · Cantone
801.110 · KRVO · Cantone
801.500 · Cantone
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantone
920.100 · KWaG · Cantone
920.110 · KWaV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione