Überbauungsplan Isenhammer (Cilander)

Piano d'utilizzazione speciale · Flawil

Documento

Numero
2007-7960
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Flawil
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
5 nov 2007
In vigore dal
5 nov 2007

Carta

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Testo

flawil.ch

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Besondere Vorschriften 1.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

1 Der Überbauungsplan Eisenhammer besteht aus dem Situationsplan 1:500 und

den besonderen Vorschriften. 2 Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente sind für die Projektierung und Beurteilung von Bauvorhaben wegleitend.

3 Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes sowie des Baureglements der Gemeinde Flawil.

Art. 2 Zweck

Der Überbauungsplan regelt die Bauvorschriften im Baugebiet des Teilzonen plans Isenhammer mit der Gewerbe-Industrie-Zone GI-NB mit Nutzungsbeschränkung. Ins­

besondere werden folgende Regelungen getroffen: - Abstände von Bauten und Anlagen zu Gewässern und Wald;

- Ausdehnung und Höhe sowie Abstände von Hochbauten; - Erscheinung von Bauten und Anlagen;

M 1:500

13.03.2007

Überbauungsplan Isenhammer (Cilander) Vom Gemeinderat erlassen am

- Unterhalt und Gestaltung der Umgebung.

II. Erschliessung

Art. 3 Interne

Verkehrserschliessung

für den Personen- und Güterverkehr. 3 Die bezeichnete Stelle ist als Wendemöglichkeit und Manövrierfläche für Lastenzü­ ge vorzusehen und entsprechend dauernd dafür freizuhalten.

20. März 2007

Der Gemeindepräsident

’ Die Zu- und Wegfahrt erfolgen über den privaten Divisionsweg. 3 Die bezeichnete Verkehrsfläche dient der internen Erschliessung des Betriebsareals

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Art. 4 Abstellplätze

In den bezeichneten Bereichen sind nicht überdeckte Autoabstellplätze für Personal und Besucher zulässig.

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Vom Baudepartement des Kantons St. Galien genehmigt am

III. Bebauung

Art. 5 - 5. Nov. 2007

Baubereiche / Gebäude-

1

Hochbauten sind innerhalb der Baubereiche A bis C anzuordnen.

höhen

3

Für die einzelnen Baubereiche gelten die folgenden maximalen Dachkoten:

3

Baubereich A:

598.00 m ü.M.

Baubereich B:

592.50 m ü.M.

Baubereich C:

590.00 m ü.M.

Der Zusammenbau von Gebäuden, unabhängig der Baubereiche, istzulässig. Feu­

erpolizeiliche Auflagen bleiben vorbehalten.

Art. 6

Art. 7 Baubereich

In den bezeichneten Bau bereichen sind Vordächer und offene Überdachungen zuläs-

Überdachungen

sig. Die maximale Dachkote beträgt 589.50 m ü.M.

Baubereich Tankanlagen

Im bezeichneten Bereich sind Tankanlagen bis zu einer maximalen Höhenkote von 595.50 m ü.M. zulässig.

Art. 8 Technische Installationen

1 Ausserhalbder Baubereiche sind mit Ausnahme von technisch zwingend notwen­ digen Installationen keine Bauten zulässig.

Strittmatter Partner AG

Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St. Gallen

3 Berechtigte Installationen haben den gesetzlichen Wald- bzw. Gewässerabstand

T 071 222 43 43 I F 071 222 26 09

einzuhalten.

www.strlttmatter-partner.ch | [email protected]

Gestaltung

1 Gebäudefassaden und Oberflächen von Tanks sowie technische Installationen sind in zurückhaltender, matter Farbgebung auszuführen. Mit der Baueingabe ist dem Gemeinderat ein Gestaltungskonzept mit Angaben über Material und Farbwahl ein­

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Art. 9

zureichen. 2 Die Dachform istfrei. Geneigte Dächer sind in Materialien mit zurückhaltenden Farben einzudecken. Neue Flachdächer sind zu begrünen.

Legende

Art. 10 Festlegungen

Geltungsbereich

Art. SBV

Energie

Bezüglich Heizwärmebedarf von Bauten sind die Zielwerte der SIA Norm 380/1 (2001) Thermische Energie im Hochbau verbindlich.

IV. Umgebung

Arti

Art. 11 Zu- und Wegfahrt

Art. 3 Verkehrsflächen

13 altri articoli

Art. 3 /12

Belagsgestaltung

1 Die Verkehrsflächen sind mit Schwarzbelag auszuführen. 2 Die übrigen Betriebsflächen sind mitchaussiertem Belag wasserdurchlässig auszu­ gestalten.

Wende- und Manövrierbereich

Art. 3 Bereich Autoabstellplätze

Art. 4 Baubereich A

Art. 5 Baubereich B

Art. 5 Baubereich C

Art. 5 Baubereich Überdachungen

Art. 6 Baubereich Tankanlagen

Art?

Höhekoten Baubereiche

Art. 5 -7

Übrige Betriebsflächen

Art. 11 Umgebungsflächen

Art. 12 Zugang Gewässer

Art. 13 ©

Hinweise Referenzpunkt für Dachkoten in m ü. M.

Strassenflächen / Zufahrtsstrasse bestehend

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Bauten bestehend

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Art. 12 Unterirdisches Löschwasser - Rückhaltebecken

Trafostation bestehend

Gasdruck - Reduzierstation bestehend

Betriebskamine bestehend Gewässer / Bachböschung

Wald Wald- / Stockgrenze

Eingedoltes Gewässer Gemeindegrenze

Umgebungsflächen

Die Umgebungsflächen sind mit Bezug auf die angrenzenden Gewässer und den

Wald zu bestocken oder extensiv zu begrünen. Es sind nur einheimische standortge­ rechte Arten zulässig. Anlagen, die nicht dem Unterhalt der „Glatt“ dienen, sind nicht

zulässig.

Art. 13 Zugang Gewässer

Die bezeichneten Abschnitte sind, mit Ausnahme der Verkehrsanlagen, von Bauten,

Anlagen und festen Installationen freizuhalten, um den Zugang für den Unterhalt der „Glatt“ jederzeit zu gewährleisten.