Änderung Überbauungsplan Tratt II Kriessern
Piano d'utilizzazione speciale · Oberriet (SG)
Documento
- Numero
- 2010-2660
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Oberriet (SG)
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 5 lug 2010
- Approvato
- 18 nov 2010
- Pubblicato
- 16 lug 2010
- In vigore dal
- 18 nov 2010
Carta
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Testo
Genehmigungsverfügung
Baudepartement des Kantons St.Gallen
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18. November 2010
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Oberriet Postfach 282 Staatsstrasse 92 9463 Oberriet
Gemeinde Oberriet: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
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Teilzonenplan Tratt
•
Änderung Überbauungsplan Tratt II Kriessern
Am 20. März 1997 wurde der Überbauungsplan Tratt vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt. Im April 2005 wurde der Überbauungsplan Tratt aus dem Jahr 1997 ein erstes Mal überarbeitet und durch den Überbauungsplan Tratt II ersetzt (Genehmigung durch Baudepartement: 6. Dezember 2005). Der Überbauungsplan Tratt II erstreckt sich über die Parzellen Nrn. 4575, 5719, 5987, 5995, 5996, 5997, 5998, 5813, 5814, 5747, 5986, 5854, 5893 (Gesamtfläche: ca. 2.3 ha). Nach dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde Oberriet liegen die beiden Parzellen Nrn. 4575 und 5719 und ein Teil der Parzelle Nr. 5987 in der dreige schossigen Wohnzone W3. Der restliche Teil des Überbauungsplanperimeters liegt in der zweigeschossigen Wohnzone W2. Im Osten grenzt Wald und übriges Gemeindegebiet an den Überbauungsplanperimeter. Die Parzellen südlich und westlich des Überbauungsplanperime ters liegen grösstenteils in der zweigeschossigen Wohnzone W2, ein kleiner Teil liegt in der zweigeschossigen Wohn-Gewerbezone WG2. Die Parzellen nördlich des Überbauungsplange biets, auf der gegenüberliegenden Seite der Unterdorfstrasse, liegen in der Landwirtschaftszo ne. Der Überbauungsplan Tratt II Kriessern soll eine architektonisch und ortsbaulich gute Über bauung mit einem gemischten Wohnungsangebot sicherstellen sowie die Erschliessung des Gebiets Tratt regeln. Er unterteilt das Überbauungsplangebiet in einen Baubereich A für Einfa milienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser (Etappe I und II), in einen Baubereich B für Reihen bauten, Doppeleinfamilienhäuser und Einfamilienhäuser und in einen Baubereich C für Mehr familienhäuser (Etappe I und II). Durch die vorliegende Änderung des Überbauungsplans Tratt II Kriessern soll der gesamte Baubereich B dem Baubereich A zugeschlagen werden. Die Etappierung des Baubereichs A
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soll neu in drei Stufen aufgeteilt werden. Die Bauetappe A II ist mit dem Bau der sechs Gebäu de als abgeschlossen zu betrachten. In der nächsten Etappe A III ist der Bau von zehn weite ren Gebäuden vorgesehen. Auf die Ausscheidung der Baubereiche G3 und G2 (Parkierung) wird verzichtet, weil jedes Gebäude individuell erschlossen und auf eine gemeinsame Parkie rung entlang der Hofwaldstrasse verzichtet werden kann. Durch die Auflösung der Baubereiche G3 und G2 wird die Hofwaldstrasse auf der Höhe des bisherigen Baubereichs B einen geraden Verlauf nehmen (vgl. Teilstrassenplan). Im Weiteren soll der Zonenplan angepasst werden. Offenbar ist im Baubereich B, der grössten teils in der Bauzone W3 liegt, eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Bereits im Überbauungsplan aus dem Jahr 1997 sowie in der darauffolgenden Änderung in den Überbau ungsplan Tratt II verlief die Zonengrenze zwischen W2 und W3 stets innerhalb des Baube reichs C. Durch den Teilzonenplan Tratt soll eine Fläche von 2'130 m2 von der zweigeschossi gen in die dreigeschossige Wohnzone W3 umgezont werden. Mit dieser Umzonung wird die Grenze der Bauzonen zwischen den Baubereichen A und C verlaufen, sodass sich der ganze Baubereich C in der dreigeschossigen Wohnzone W3 befinden wird. Mit Schreiben vom 28. Juni 2010 wurde der Erlass vorgeprüft.
Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön nen.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'200.--.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Freundliche Grüsse Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
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Plan mit besonderen Vorschriften
Oberriet SG 5461
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Auenstrasse in ni l i
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1 Änderung Überbauungsplan Tratt II Kriessern
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Strittm atter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St Gallen T 071 222 43 43 I F 071 222 26 09
Strittm atter Partner AG
www.strittmatter-partner.ch I [email protected]
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Festlegungen A u s g a n g s la g e
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Umgrenzung Planungsgebiet
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Art. 2 1
2 Zur Berechnung der A usnützungsziffer fü r die Baubereiche A
Besondere Vorschriften
zeichneten Flächen gemäss Plan zu verwenden.
Art. 3 1
Baubereich A Baubereich B
Art. 3 1
Baubereich C
Art. 3 1
Bezugsfläche Ausnützungszifferberechnung
Art. 3 2
Baubereich G
Art. 3 4
Etappierung
1.
Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Not zufahrt
Art. 8
Der M ehrlängenzuschlag kom m t nicht zur Anw endung.
4
Innerhalb des Baubereiches C sind m indestens 20 Prozent der W ohnungen so zu er
Zweck 4
Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich gu
im Baubereich G dürfen gedeckte U nterstände und Garagengebäude bis 6 0 m 2
G rundfläche erstellt werden. Die Gebäudehöhe beträgt dabei max. 2.80 m und die First
ten Überbauung m it einem gem ischten W ohnungsangebot sowie die Regelung der Er
Art. 2
Art. 9 El
Bereitstellungsplatz Abfall
Art. 10 1
K
Kompostierplatz
Art. 10 2
stand von 2.5 m. 5
Geltungsbereich / Verbindlichkeit
Die Erdgeschosskote d a rf m axim al 0.30 m über dem N iveaupunkt des gewachsenen
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15 altri articoli
Art. 12 2
Spielfläche
Art. 12 3
Hochstämmiger Laubbaum
Art. 13 1
Hecke
Art. 13 2
gende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Die übri
Art. 4 Etappierung
M it d e r . w e 1 -n n a h te n Etappe d a rfe rs t begonnen werden, wenn die erste im gleichen 2 Soweit nachfolgend nichts anderes bestim m t w ird, gelten die Vorschriften des kanto
Baubereich im Rohbau abgeschlossen ist.
Art. 5
II.
Architektonische Gestaltung
1 Die Baukörper sind als einfache, klar gegliederte Formen auszubilden und haben be
Überbauungsvorschriften
2 Die Firstrichtung bei den Baubereichen B C und G sind parallel der Längsfassade zu
Für die Baubereiche gelten die nachfolgenden Ü berbauungsvorschriften: A EFH/DEFH
1...................1
An der bezeichneten Stelle ist eine N o tzu fa h rt von 3 m Breite zu erstellen. Diese dient zu gleich als Fusswegverbindung.
Art. 9 Fusswege
Reihe n baut en-,
frei
S attel oder-f la -
Ill
Erschliessungsvorschriften
reduzierter Gebäudeabstand so-
Stockgrenze
gemäss Detail plan 4 zum Zonenplan Oberriet vom 10.10.94
I fern keine Räume nach Art. 19.4
Art. 6 BauR sowie Art. 20.1 BauR und
Die Aus- und E infahrt fü r die Tiefgarage hat an den bezeichneten Stellen zu erfolgen.
Art. 10 Abfallentsorgung
1 An den bezeichneten Stellen sind gemeinsame Bereitstellungsplätze fü r die A bfallentsorgung einzurichten. D J x 'i 4 nd die Sichlzon'-n nach V E Noi men SN ' p. : ",o im d SN
2 Für den Baubereich C ist ein gem einsamer Kom postierplatz m it einer Fläche von rund 30m 2 anzulegen und m it den erforderlichen Einrichtungen zu versehen.
Art. 11 Wärmeversorgung
Im Baube re ich B-i-st pro zusam m engeb a u te Ge böudezeile und In den Baubereichen C ist
Erschliessungsstrasse bestehend / neu
halten sind.
Mögliche Bebauung
max. Gebäudetänge
21 m
25 m
1 A utoabstellplätze zu den W ohnungen im Baubereich C sind unterirdisch und im
Bestehende Baute
A usnützungsziffer
0.45
0.65
Baubereich Gi zu erstellen. Abste llplätze zu den W ohnungen im Baubereich B sind
Gefahrengebiet Überschwemmung, Gering Gefahrengebiet Überschwemmung, Restgefahr
Art. 12 Umgebungsgestaltung
1 Die U m gebungsgestaltung hat nach einem Gesam tkonzept zu erfolgen. M it dem Bau gesuch ist ein U m gebungsplan einzureichen m it Angaben der D etailgestaltung von We
Feuerschutzvorschriften eingeArt. 7
Parkierung
Aufhebung bisherigen Rechts
aufgehoben.
6.00 m Zu- und W egfahrt
Art. 14
Linienführung ein Streifen von mindestens 1.50 m Breite freizuhalten.
III. Umgebungsgestaltung
Sattel- o de rfla -
gemäss Detailplan 4 zum Zonenplan Oberriet vom 10.10.94
Geschützter Baum gemäss Schutzverordnung
Schlussbestimmungen
Der Überbauungsplan Tratt vom Baudepartem ent genehm igt am 20. März 1997, wird
MFH
Waldgrenze
6.00 m
IV
Zwischen den Richtungspunkten ist fü r eine Fusswegverbindung m it m öglichst direkter
versorgung n icht Gas oder erneuerbare Energiequellen verw endet wird.
ches Pultdach
1.7
2 Gegenüber der Parz. Nr. 4709 ist eine Hecke m it einheim ischen Sträuchern anzulegen. Notzufahrt
DE FM / EFH
Hinweise Dachgestaltung
als wegweisend.
Oberirdische Abstellplätze sind m it einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen.
pro Bauetappe eine gem einsam e Heizanlage zu erstellen, sofern fü r die W ärm e
führen.
Bebauungsart
o
Laubbaumreihen vorzusehen. Die im Plan bezeichneten Stellen fü r ihre Plazierung gelten
züglich M aterialw ahl, G liederung der Baukörper, M assstäblichkeit und Farbgebung pro
Reduzierter Waldabstand für Anlagen Baulinien Bauten
Zweck zugänglich zu halten.
nalen Baugesetzes und die kom m unale Bauordnung der Gemeinde Oberriet.
Baubereich einen einheitlichen Charakter aufzuweisen.
E
1 Entlang der Erschliessungsstrasse sind auf die Lage abgestim m te hochstäm m ige
1 Die besonderen Vorschriften gelten fü r das im Plan um grenzte Gebiet. Alle in der Le
gen Pianelemente sind w egleitend.
Quartierplatz
serhalb der W aldabstandslinie anzuordnen, zu kennzeichnen und dauernd fü r diesen
3
Begrünung
höhe max. 4.00 m. Es gelten die Grenzabstände fü r Nebenbauten und ein Gebäudeab
T e ra in s liegen.
Richtungspunkt Fussweg
Art. 13
Art. 8
nen. Art. 1
Art. 4 Aus- und Einfahrt Tiefgarage
3
2 Die erforderlichen Besucherparkplätze sind entlang der Erschiiessungsstrasse, aus
stellen, dass sie behindertengerecht gem. Art. 55bis NGz BauG eingerichtet w erden kön
schliessung des Gebietes Tratt.
TA
und C sind die be-
gen, Plätzen, und E ntsorgungseinrichtung sowie der Begrünung und Bepflanzung 2 Der Q uartierplatz ist als attraktiver Verweilbereich einzurichten und m it einem unver siegelten Belag zu versehen. A u f eine ansprechende Gestaltung, Sitzgelegenheiten und Beleuchtung ist W ert zu legen.