Überbauungsplan Ahornstrasse
Piano d'utilizzazione speciale · St. Gallen
Documento
- Numero
- 1999-0166
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- St. Gallen
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 9 feb 1999
- Approvato
- 25 mar 1999
- Pubblicato
- 17 ago 1998
- In vigore dal
- 25 mar 1999
Carta
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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
25. März 1999
Stadtrat 9001 St. Gallen
VII 1 St. Gallen: Genehmigung von zwei Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: -
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Zonenplanänderung Ahornstrasse (Parz. Nrn. 3394, 3395, 1303) Überbauungsplan Ahornstrasse (Parz. Nrn. 3394. 3395. 1303)
Die Zonenplanänderung sieht die Umzonung des Gebietes von der W3 in die Wohn-GewerbeZone (WG3) und in die Grünzone (G) vor. Der Überbauungsplan bezweckt die Verdichtung der bestehenden drei Wohnbauten und die Verbesserung der aussenräumlichen Situation betref fend der Parkierung. Der Plan wurde aufgrund eines Augenscheines anlässlich des ersten Ge nehmigungsverfahrens geändert und dem Verfahren ein zweites Mal unterstellt. Die Prüfung ergibt, dass beide Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'000.~ (Fr. 500.-- für die Zonenplanänderung; Fr. T 5 0 0 .- für den Überbauungsplan).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
G-StGallen Genehmig bdbih 0469 19990325.doc
Baudepartement Planungsamt
-
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes
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- f.
C 2
Dr. P. pfaad
Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
G-StGallen Genehmig bdbih 0469 19990325 doc
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Plan mit besonderen Vorschriften
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Stadt St.GaHen
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Überbauungsplan Ahornstrasse
BESONDERE
VORSCHRIFTEN
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St. Gallen (BO).
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1:500
FESTLEGUNGEN
Parzellen-Nr : 3 3 9 4 / 3395 / 1303
Umgrenzung Plangebiet Baubereich A/B/C mit Vollgeschosszahl
ArL 1 G eltungsbereich / V erbindlichkeit
ArL 5
Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend. 09.03.98
Die im Oberbauungsplan bezeichneten Bäume sind zu erhalten/ersetzen. Es ist eine Kompostiermöglichkeit einzurichten und im Baugesuchsverfahren aufzuzeigen.
gemäss Art. 22 Baugesetz vom 6. Juni 1872
Baubereich für offene Baikone Der Stadtammann :
VOM STADTRAT BESCHLOSSEN i G
AM :
Grünbereich
1
I
ff r
Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber :
ÖFFENTLICH AUFGELEGT
B IS : '
1 6. Sep.
!
M06/7
Ein-/Ausfahrt Tiefgarage
I
MP
m 1999
AM :
Bäume zu erhalten / zu ersetzen
In den Baubereichen A/B/C sind vier Vollgeschosse zulässig. Die im Plan eingetragenen Gebäude- und Grenzabstände dürfen nicht unterschritten werden, dabei entfällt der Mehrlängenzuschlag. Die Gebäude höhe beträgt max. 14.5 m. im Baubereich für offene Baikone dürfen auf der gesamten Fassadenlänge offene Balkon angebracht werden.
Kehrichtsammelstelle
Art. 4 Architektonische Gestaltung
Wendeplatz
Das Dach in den Baubereichen A/B/C ist als Satteldach mit einer Neigung zwischen 25° und 30° a.T. auszubilden. Der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken sowie Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Einzelne Dachflächenfenster bis max. 0 5 m2 sind erlaubt.
Fläche für oberirdische Parkplätze Hauptfirstrichtung
VOM STADTRAT ERLASSEN
Der Stadtammann :
A r Ä I/»
Der Stadtschreiber :
HINWEISE
& m VOM BAUDEPARTEMENT GENEHMIGT:
Parzelle Nr.
Gewässer eingedoltes Gewässer
-C2 _
5
10
■HML.——JHI m
5010 40£
15
— --
20
25
1
Der Energiebedarf der Überbauung an nicht erneuerbarer Energie darf die Energiekennzahl von 210 MH/m2A nicht überschreiten. Der Nachweis ist vor Baubeginn zu erbringen. Art. 7
Befristung
Der Überbauungsplan wird auf 10 Jahre befristet. Wird innerhalb dieser Frist mit den Bauarbeiten nicht begonnen, gilt der Überbauungsplan als aufgehoben. Art, 8
Parkierung
Die maximale Anzahl der Parkplätze beträgt 38. Die zulässigen oberirdischen Parkplätze sind im Plan festgefegt. Die übrigen Parkplätze sind in den bestehenden Garagen (in den Bauten A u. C) und in der neuen Tiefgarage anzuordnen. Die Veränderungen des gewachsenen Terrains dürfen maximal 1 m betragen, dabei hat die Überdeckung der Tiefgarage generell 50 am zu betragen.
Verkehrsfläche öffentlich
Dui Vufwiwlw) "dwö Baudepapfenientes :
Mit Ermächtigung : Der Leiter des Planungsamtes
0 ^
Der Überbauungsplan bezweckt eine Verdichtung der bestehenden 3 Wohnbauten sowie eine Verbesserung der aussenräumiichen Situation betreffend der Parkierung. Art. 3 Überbauung
VA
1 7, Aug. 1998
Art, 6 Energie Art. 2 Zweck
Umgrenzung Tiefgarage
2/
V0M .
Verkehrsfläche privat
Um gebungsgestaltung
3394 3395 1303
1177
Stadtplanung Datum: März 1998
1:500
Grundeigentümer Wohnbaugenossenschaft "zum Holz" Holzstrasse 58 A p . ‘••QOI’O'Stv Gallen 071/245 63 33
Unterschrift
7