Überbauungsplan Vadian- / Kesslerstrasse -> Änderung

Piano d'utilizzazione speciale · St. Gallen

Documento

Numero
2002-0161
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
St. Gallen
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
8 mag 2002
Approvato
28 mag 2002
Pubblicato
2 apr 2002
In vigore dal
7 giu 2002

Carta

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Baudepartement / RechteabteMung

2 8 .M a i;6 t3 S ang

2 9. Mai 2002

Stadtrat 9000 St. Gallen

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Bearb. Nr.

VI11 St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Stadträte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -

Änderung Überbauungsplan 1:500 Vadian /Kesslerstrasse vom 29.09.2000

Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

U. Strauss

G-St. Gallen G-ÜP Vadian-Kesslerstrasse BDLeA 20020528

Baudepartement Planungsamt

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-St. Gallen G-ÜP Vadian-Kesslerstrasse BDLeA 20020528

Plan

Legende Festlegungen

Überbauungsplan 1:500 Vadian-/ Kesslerstrasse

Parkplatz entfällt

Änderung des Planes vom 29.09.2000 gemäss Art. 22 ff. Baugesetz vom 6. Juni 1972

Hinweise gemäss ÜPL vom 29.09.2000

Vom Stadtrat beschlossen

Umgrenzung Plangebiet

Am:

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Der Stadtpräsident

Baubereiche A, B und C Baubereich D

Im Namen des Stadtrates: Dei% S tad tschreib e r-V P k :

Markierungslinie Öffentlich aufgelegt

Geschossmarkierungslinie 4. Obergeschoss

Vom: bis:

Baulinie Untergeschosse Baulinie Attikageschoss Baubereich Laubengang (Attikageschoss)

WÊËM

Baubereich Überdeckung Tiefgaragezufahrt Hofbereich

Vom Baudepartement genehmigt

Vorland Am:

2 £. Mai 2002

M it Ermächtigung: Der Leiter des Planungsamtes

Ein- / Ausfahrt Tiefgarage Strasse / Trottoir

Architektur: Planung:

Forrer Krebs Ley, A rchitekturbüro AG, Teufenerstr. 26, 9001 St. Gallen ERR Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, 9004 St. Gallen

071 220 30 30 071 227 62 62

S/O

Baum bestehend / neu Geschützte Baute

10

15

20

25m

*

Stadtplanung Datum: 0 7.03.2002

besondere Vorschriften

#////////// Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Vadian-ZKesslerstrasse Änderung der Vorschriften vom 29.09.2000 gemäss Art. 22ff Baugesetz vom 6. Juni 1972

Vom Stadtrat erlassen

Am; 08. M ai 2002

Der Stadtpräsident

Im Namen des Stadtrates: Der S tadtschreiber-V t'a'..-

Öffentlich aufgelegt

vom: 02, April 2002 bis; 02. M ai 2002

Vom Baudepartement genehmigt

Am;

2 8. Mai 2002

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Planungsamtes

Architektur: Forrer Krebs Ley, Architekturbüro AG, Teufenerstrasse 26, 9001 St. Gallen Planung: ERR Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, Kirchgasse 16, 9004 St. Gallen

»

071 220 30 30 071 227 62 62

Stadtplanung Datum: 07.03. 2002

Stadt St. Gallen - ÜPL V adian/Kesslerstrasse • Änderung Besondere Vorschriften

Aufgehoben Neu

Art. 3 =

=

Seite 2

durchgestnchenfett

Erschliessung 1 Die verkehrsmässige Erschliessung des Plangebietes hat ausschliesslich über die im Überbauungsplan bezeichneten Erschliessungselemente zu erfolgen. 2 Die Zufahrt zur Tiefgarage ist so anzuordnen, dass auf p rivatem Grund fü r mindestens 2 einfahrende Personenwagen ein Stauraum vorhanden ist.

Art. 4 Parkierung

1 Für die Überbauung gemäss d iesem Üborbauungsplan sind innerhalb der Baubereiche A, B und D dürfen in einer unterirdischen Sammelgarage maximal JQ 97 Parkplätze zu­ lä s s ig erstellt werden. Davon sind 70 Parkplätze für Nutzungen innerhalb dieser Baube­ reiche und 27 Parkplätze für das umliegende Quartier sind im Sinne einer gemeinschaft­ lichen Parkicrungsanlagc zusätzlich m axim al 27 Parkplätze oder Nutzungen im Baubereich C zulässig, soweit sie nicht für Besucher oder Pendler genutzt werden. Die genaue Anzahl Parkplätze berechnet sich nach den jeweils zugeordneten Nutzungen. Der entsprechende Bedarfsnachweis ist im Baubewilligungsverfahren zu erbringen. 2 O berirdisch dürfen Parkplätze sind grundsätzlich im H ofbereich, anzuordnen, und im Baubereich D ontsprcchond der Nutzung der Erdgeschosse sind einzelne Besucherpark­ p lätze im Vorland e rlaubt maximal 14 Parkplätze erstellt werden. Dieso Weitere Besu­ cherparkplätze im Vorland an der Vadianstrasse sind zulässig, sofern haben sie sich ei­ ner guten Um gebungsgestaltung unterzuordnen. Die Anzahl wird entsprechend der Erdgeschossnutzungen im Baubereich A im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Maxi­ mal sind 6 Parkplätze zulässig. An der Kesslerstrasse ist das Vorland beim Baubereich B mit der Realisierung der Tiefgarage und der Hofüberbauung im Baubereich D entspre­ chend Art. 10 Abs. 1 zu gestalten, wobei 2 Parkplätze zulässig sind. Die Gestaltung ist im Baubewilligungsverfahren für die Tiefgarage aufzuzeigen. 3 An gut zugänglichen Stellen sind oberirdisch genügend Veloabstellplätze bereitzustellen.

Art. 10 Vorland

1 Das Vorland dient je nachdem als Aufenthaltsfläche, als Vorgarten, als Zugang zu den Gebäuden und n u r-bedingt oder teilweise auch als Abstellfläche fü r Motorfahrzeuge und Velos. Die Gestaltung und Bepflanzung ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in Abhängigkeit der Erdgeschossnutzung, der Architektur und dem Charakter des Strassenzuges aufzuzeigen und festzulegen. 2 Entlang der Vadianstrasse sind mindestens 3 standortgerechte hochstäm mige Laub­ bäume m it einem minimalen Abstand von Im zur Strasse zu pflanzen. Es sind genügend dim ensionierte Baumgruben anzulegen. Die Abstellflächen fü r Motorfahrzeuge und Velos sind m it einer wasserdurchlässigen Bodenbefestigung zu versehen. 3-An dor Kesslerstrasso ist das Vorland beim Bauboreich B entsprechend Abs. 1 zu gcstal ton, wenn im B aubcrcich B wesentliche-bauliche Änderungen vorge nommon werden.