Überbauungsplan Maestrani -> Änderung
Piano d'utilizzazione speciale · St. Gallen
Documento
- Numero
- 2006-0161
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- St. Gallen
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 5 dic 2006
- Approvato
- 19 dic 2006
- Pubblicato
- 23 ott 2006
- In vigore dal
- 1 feb 2007
Carta
1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Stadtrat 9001 St.Gallen
19. Dezember 2006
Qif
Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Änderung Überbauungsplan Maestrani
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRR), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss 06-5450 / 74275_40915
Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung
06-5450 / 74275,40915
Plan mit besonderen Vorschriften
Legende
/
Stadt StGalten
Festlegungen
1
»
Umgrenzung Planungsgebiet Grundfläche der bestehenden Bauten / Erschliessung
Ä1
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Grundfläche für Hauptbauten / Baubereiche
4G/ 786.0t
max. zulässige Geschosse / max. Gebäudehöhe (müM) Baubereich für Vorbauten und Balkone
Überbauungsplan 1:500 Maestrani
A
Grundfläche für unterirdische Bauten ZSockelbaulinie Gehölz bestehend / neu zu pflanzen
Art. 5 Landschaft zu erhaltende Einzelbäume
Änderungen vom 28.09.2006
zu erhaltender Obstbaumbestand zu erhaltende Niederhecken
gemäss Art. 32 Abs.2 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Erschliessung (Notzufahrten), Plätze, Wege
Öffentlich aufgelegt vom: bis:
Hohlweg
23. Okt. 2006 22 . Nov. 2006
Hochstauden / Aufwertung Uferbereich Magerweide Magerwiese Gärten, Sitzplätze, Hauszugänge Gewässer (Steinach, Seelenhofbach) Bachöffnung mit naturnaher Gestaltung
Erlass Stadtrat am:
Gewässerabstandslinie, zum Teil reduziert
Der Stadtpräsident:
5. Dez. 2006
Waldabstandslinie, zum Teil reduziert
V A
Ein-/ Ausfahrt Tiefgarage Offene Parkplätze für Besucher
Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber:
660.50
Höhenkoten gestaltetes Terrain (müM) fugenreiche Mauer
®
Genehmigung Baudepartement
am:
19. Dez. 2006
Besondere Vorschriften (Ergänzungen fett)
vA
mit Ermächtigung Der Leiter des Planungsamtes:
Kinderspielplatz (neu)
Hinweise Gemeindestrasse 2. Klasse Gemeindestrasse 3. Klasse Gemeindeweg 2. Klasse Wald/ Stockgrenze
Heppeimann Landschaftsarchitektur, Wartensteinstrasse 2, 9000 St.Gallen
Tel: 071 224 98 72 geschützte Einzelbäume Umrisse der abzu brechenden Bauten
Stadtplanung
i
September 2006
eingedolte Gewässer 662.00
Höhenbezugspunkte (müM)
4. Die im Plan bezeichneten Bereiche Hochstauden, Aufwertung Uferbereiche, Magerweide, Magerwiese sind extensiv zu bewirtschaften und zu unterhalten. Die Nutzung als Aufenthaltsbereich oder das Erstellen von Bauten und Anlagen, die nicht der ökologischen Aufwertung dienen, sind, mit Ausnahme des im Plan bezeichneten Kinderspielplatzes, nicht erlaubt.