Gestaltungsplan Teilgebiet Vogelherd Nord

Piano d'utilizzazione speciale · St. Gallen

Documento

Numero
2006-0165
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
St. Gallen
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
21 mar 2006
Approvato
9 giu 2006
Pubblicato
22 ago 2005
In vigore dal
1 lug 2006

Carta

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

&% Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9 001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

9. Juni 2006

Stadtrat 9001 St.Gallen

Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Gestaltungsplan Teilgebiet Vogelherd Nord

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1200.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss 06-2393 / 60676_37858

V

Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

06-2393 / 60676_37858

Plan

F4316

Reherstrasse

F4949

Teilgebiet Vogelherd Nord Gestaltungsplan

F4317

Mst 1 :500

F1964

gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

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F5140

\

—

Vom Stadtrat beschlossen

Am; 09. Aug. 2005

//*

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NM Oeffenthch aufgelegt

vom:

22. Aug. 2005 21. Sep. 2005

Vom Stadtparlament erlassen Die Präsidentin des Stadtpariamentes

Am: 21. März 2006

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Der Stadtscnreiber

Wilen

'u i i A Vom Baudepartement genehmigt —9. Juni 2006

Am:

ofiST-G

77a 9000 St.Gallen Tel 071 244 88 25

Städtebauliches Konzept und Planung: Atelier Bottlang Architektur.St

Tel 071 250 13 75

Architektur: Archform Rosenheimstrasse 2 9008 St.Gallen Freiraumplanung: Peter Heppelmann Landschaftsarchitekt Warten

2 9000 St.Gallen

Tel 071 244 98 62

X

1

Stadtplanung 20. Januar 2006

: mm Fl 471

F6180

F4704

Legende Festlegungen Umgrenzung Plangebiet Grundfläche für Hauptbauten Haus 1 - 4 / Block A / B / C / D

-— ——

O 699.00

Grundfläche für Nebenbauten / Nebenbauten optional Umgrenzung Tiefgarage / Auskragende Bauteile

F5799

»

Private Aussenflächen Private Erschliessungsflächen /

Befestigte Aussenflächen / Quartierplatz

r/

Parkierung oberirdisch Besucher Chaussierung / Hausplatz

F7419

Grünfläche / Obstwiese Spielwiese bestehend / Spielplatz neu

/

Öffentlicher Fussweg / Durchgang Zu - und Wegfahrten Tiefgaragen )

Bachabstandsbereich 10 m

F5180

Neue Hecken / Hecke Schutzobjekt

(F5868)

Neue Stützmauer / Neue Mauer GH 705.00

Max. Gebäudehöhe in m.ü.M.

F5179 F1516

Hinweise Offener Bachlauf / Freihaltebereich für Gewässer Umgestaltung Strassenraum Tablatstrasse Einzelbaum

F5181

Richtungspunkte Hauszugänge O

f 's .

699.00

Referenzpunkt in m.ü.M

694.50

Höhenbezugspunkt in m.ü.M projektiertes Terrain

&

F5470

Retension

F1960

/

I

besondere Vorschriften

Stadt St.Gallen

Teilgebiet Vogelherd Nord Besondere Vorschriften gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Vom Stadtrat beschlossen Der StadtpräsidenJ/-—

Am 09. Aug. 2005

Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber Oeffentlich aufgelegt Vom: Bis:

22 .Aug. 2005 21. Sep. 2005

Vom Stadtparlament erlassen tjsJiAE/VT-

Am:

Die Präsidentin des Stadtparlamentes

21. März 2006

CjU.UAj Der Stadtschrerber

-fü c /i Vom Baudepartement genehmigt Am:

- 9. Juni 2006

Mit Ermächtigung:

ä

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

8

Städtebauliches Konzept und Planung: Atelier Bottlang Architektur Architektur: Archform Freiraumplanung:

au.Gestaltung. Lindenstrasse 77a 9000 St.Gallen Tel 071 244 88 25 Tel 071 250 13 75

Rosenheimstrasse 2 9008 St.Gallen

Peter Heppelmann Landschaftsarchitekt Wartensteinstrasse 2 9000 St.Gallen

*

Tel 071 244 98 62

Stadtplanung 20. Januar 2006

A

Allgemeines

Art. 1 Allgemeine Bedingungen

1

Die vorliegenden besonderen Vorschriften gelten für das im Gestaltungsplan Teilgebiet Vogel­

herd Nord umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschrif­ ten des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St.Gallen (BO) sowie sämtli­ che weiteren übergeordneten Gesetze und Verordnungen. 2

Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan, den besonderen Vorschriften sowie den

Beilageplänen 1 bis 7 mit Datum vom 20. Januar 2006. 3

Die in der Legende des Gestaltungsplans als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die

besonderen Vorschriften sind verbindlich, die übrigen Planbestandteile und die Beilagepläne 1 bis 7 sind richtungsgebend.

Art. 2 1

Zweck

Der Gestaltungsplan Vogelherd vom 20.11.1996 / 25.9.2000 wird teilweise aufgehoben und durch

den Gestaltungsplan Teilgebiet Vogelherd Nord ersetzt. 2

Der vorliegende Gestaltungsplan bezweckt eine Neunutzung des Teilgebietes Vogelherd Nord

mit Wohnbauten und deren Erschliessung sowie eine Neugestaltung der aussenräumlichen Situation als Ergänzung zum bereits überbauten Teilgebiet Vogelherd Süd.

B

Erschliessung und Parkierung

Art. 3 Erschliessung

1

Die Haupterschliessung des Plangebietes erfolgt mit der Zufahrt zu den Tiefgaragen ab der

Tablatstrasse (für Haus 1,2, 3, 4 und für Block A, B, C). Die Zufahrt zur Tiefgarage für Block D erfolgt separat ab der Vogelherdstrasse. 2

Die weitere Verkehrserschliessung (Hausvorfahrt, Notzufahrt) erfolgt ab der Vogelherdstrasse

über private Erschliessungsflächen, welche als Wohnstrasse resp. als Fahrweg gestaltet sind. 3

Ergänzend zur heutigen Gestaltung der Vogelherdstrasse sind an den im Plan bezeichneten

Stellen platzartige Ausweitungen mit Baum- und Heckenpflanzungen zu gestalten. 4

Die öffentlichen Fusswege dienen der Erschliessung der Plangebiete Vogelherd Nord und Süd

und gewährleisten die Anbindung an die Bushaltestelle Tablatstrasse. 5

Zwischen den Richtungspunkten sind allgemein zugängliche Fusswegverbindungen zu erstellen.

Die Wege sind ihrem Charakter nach als Wiesenweg, d.h. mit wasserdurchlässigen Materialien und ohne Randabschlüsse auszubilden. Treppenanlagen und Stützmauern sind nicht zulässig.

Art. 4 1

Parkierung

Die Anzahl und Lage der oberirdischen Parkplätze für Besucher ist im Plan festgelegt: Die maxi­

male Anzahl beträgt 9. Weiter sind 12 Parkplätze für Besucher unterirdisch in den Tiefgaragen anzu­ bieten. 2

Für Zweiräder sind genügend gedeckte Abstellplätze nahe den Hauszugängen einzurichten. Die

genaue Anzahl ist im Baubewilligungsverfahren festzulegen. 3

Die maximale Anzahl Parkplätze für das gesamte Teilgebiet Vogelherd Nord beträgt 180. Zusätz­

lich können Parkplätze für gemeinsam genutzte Fahrzeuge (z.B. Mobility) erstellt werden. Von den 180 Parkplätzen sind mindestens 6 Plätze für Behinderte zu reservieren, davon einer oberirdisch für Besucher.

C

Überbauung

Art. 5 Hauptbauten

1

Die Grundflächen für Hauptbauten legen Lage, Stellung und die max. horizontale Ausdehnung

der Hauptbauten Haus 1,2, 3, 4 und für Block A, B, C, D fest. Die max. Gebäudehöhen beziehen sich auf den Dachrand des dritten Vollgeschosses und sind mit Höhenkoten (müM) im Plan festgelegt. Über dem dritten Vollgeschoss sind technische Aufbauten bis zu einer Maximal höhe von 1.30 m ges­ tattet. Liftaufbauten sind lediglich über dem dritten Vollgeschoss von Block A, B und C erlaubt. Balkone, Vorbauten und Loggien sind in die Hauptbauvolumen zu integrieren. Erkerartige, maximal 1.0 m auskragende Bauteile sind an den im Plan bezeichneten Stellen erlaubt. 2

Bei allen Hauptbauten sind drei Vollgeschosse erlaubt. Ein zusätzliches Attikageschoss ist nicht

möglich. Talseitig tritt in der Flucht der Nordfassade zusätzlich ein Sockelgeschoss voll in Erschei­ nung. Bei der Nordfassade von Block A ist im Sockelgeschoss an der Ost- und an der Westseite je­ weils ein Durchgang für Fussgänger auszubilden. 3

Die offenen Gebäudeteile auf der Südseite der Gebäude dürfen mit einfachen profillosen Vergla­

sungen geschützt werden. 4

Die Hauptbauten sind mit Flachdächern zu decken und extensiv zu begrünen.

Art. 6 Unterirdische Bauten / Nebenbauten

1

Die Umgrenzung Tiefgarage legt die maximale horizontale Ausdehnung der Tiefgaragen fest.

2

Die Grundflächen für Nebenbauten legen Lage, Stellung und die max. horizontale Ausdehnung

der Nebenbauten fest. Die max. Gebäudehöhen beziehen sich auf den obersten Dachrand der Baute und sind mit Höhenkoten (müM) im Plan festgelegt.

Art. 7 1

Architektonische Gestaltung

Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit,

Formensprache, Materialwahl und Farbgebung eine vorzügliche Gestaltung und Eingliederung in die Umgebung erzielt sowie die Einheitlichkeit gewahrt wird. 2

Im Baubewilligungsverfahren ist zur Beurteilung ein Material- und Farbkonzept einzureichen.

D

Freiraumgestaltung

Art. 8 Konzept Grünflächen, Bepflanzungen, Bach

1

Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen. Im Baubewilli­

gungsverfahren für die erste Etappe ist für die Umgebungsgestaltung ein verbindliches Freiraumkon­ zept für die gesamte Bebauung einzureichen. 2

Die Grünflächen (Obstwiese) sind als zusammenhängende Freiflächen mit Wiesencharakter zu

gestalten. Die Ausbildung dieser Flächen hat dem natürlichen Terrainverlauf zu folgen resp. sind in Anlehnung an diesen wieder herzustellen. 3

Die im Plan vorgesehenen Baumpflanzungen sind spätestens mit Fertigstellung der angrenzen­

den Bauten vorzunehmen. Die im Plan eingetragenen Standorte gelten als richtungweisend, die ge­ nauen Standorte sind im Baubewilligungsverfahren zu bestimmen. Unterirdische Bauten im Bereich von Baumpflanzungen sind mit mindestens 1.0 m Bodensubstrat, im Bereich von Strauchpflanzungen mit mindestens 0.6 m Bodensubstrat zu überdecken. 4

Unter Berücksichtigung einer naturnahen Gestaltung und natürlichen Gewässermorphologie

muss im Baubewilligungsverfahren für den Unterschachenbach ein Entwicklungskonzept / Sanie­ rungsprojekt mit landschaftsplanerischer Begleitplanung vorgelegt werden. Der offene Bachlauf ist sowohl in seiner Topografie als auch hinsichtlich der vorhandenen Gehölze grundsätzlich zu erhalten. 5

Die geschützte Gehölzgruppe ist in ihrem Bestand zu erhalten, zu entwickeln und ökologisch

aufzuwerten (fachgerechter Unterhalt, Ausweisung von Pufferstreifen). 6

Die Nebenbauten wie z.B. die Abfahrt zur Tiefgarage, der Pavillon und die Liftbauten sind sorg­

fältig in die Freiraumgestaltung einzubinden.

Art. 9 Spielbereiche / Gemeinschaftsbereiche / Quartierplatz

1

Die bestehende Spielwiese ist in ihren heutigen Ausmassen zu erhalten.

2

Der anzulegende Spielplatzbereich ist naturnah auszugestalten und auf die Ökologie des Ge­

wässers abzustimmen. Ein Kiesbelag ohne Randabschlüsse ist als Spielfläche zulässig.

3

An der im Plan als Quartierplatz bezeichneten Stelle sind in die Platzgestaltung integrierte Spiel­

möglichkeiten für Kleinkinder zu schaffen. Der Platz ist mit einem befestigten Belag von den Wegen abzuheben. 4

Die beiden Hausplätze bei den Eingangsbereichen der Blöcke C und D sind mit einem chaus-

sierten Belag zu versehen. Mögliche Pergolen sind in Leichtbauweise auszuführen und dürfen nicht mehr als 50m2 Grundfläche aufweisen.

Art. 10 1

Private Aussenbereiche

Die privaten Aussenflächen der Blöcke A, B, C, D dienen der individuellen Gartennutzung im

direkten Anschluss zu einzelnen Bauten. Die Flächen sind mindestens zu zwei Dritteln zu begrünen. 2

Die privaten Aussenflächen der Häuser 1,2, 3, 4 dienen als Eingangs- und Gartenräume. Sie

sind basierend auf einem Rahmenkonzept für die Häuser 1,2, 3, 4 als begehbare Plätze zu gestalten und partiell zu begrünen.

E

Verschiedenes

Art. 11 Oekologie und Umwelt

1

Bauten und Anlagen sind nach bauökologischen Grundsätzen zu erstellen.

2

Bei der Umgebungsgestaltung sind für Neupflanzungen der Hecken und Bäume grundsätzlich

einheimische, standorttypische Pflanzarten zu wählen. 3

Die im Gestaltungsplan markierten Grünflächen sind ökologisch fachgerecht aufzuwerten und

naturnah extensiv zu unterhalten. Veränderungen am bestehenden Terrain sind nur gemäss den Hö­ henbezugspunkten für das projektierte Terrain möglich. 4 Mögliche Standorte von Kompostieranlagen sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen. 5

Für die Kehrichtentsorgung sind Unterflursammelstellen einzubauen. Die genauen Standorte sind

im Baubewilligungsverfahren festzulegen. 6

Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen müssen die Planungswerte der Lärmschutzverordnung

einhalten. Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu erbringen.

Art. 12 1

Energie

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für die erste Etappe ist zusätzlich zum Energienach­

weis ein Energiekonzept für die gesamte Bebauung einzureichen.

2

Sollte die Bauten nicht im MINERGIE-Standard realisiert werden, ist im Konzeptbericht darzule­

gen, welche Massnahmen zur Erreichung des MINERGIE-Standards noch notwendig wären, welche kostenmässigen Folgen dadurch entstehen würden und weshalb diese Massnahmen nicht ausgeführt werden sollen.

1 altro articolo

Art. 13 1

Sicherheit

Dem Sicherheitsbedürfnis der Benutzenden ist bei der Gestaltung der Bauten, Anlagen und Frei­

räume Rechnung zu tragen. Besonders zu beachten sind einsehbare, gut ausgeleuchtete, übersicht­ lich und transparent gestaltete Eingangsbereiche und Treppenhäuser sowie Tiefgaragen mit Tages­ licht und Aussenbezug. 2

Für die öffentlich zugänglichen Flächen (Umgebung, Tiefgaragen) ist im Baugesuchsverfahren

ein Beleuchtungskonzept vorzulegen.

Einverständniserklärung Der Grundeigentümer der nachstehend aufgeführten Grundstücke erklärt sich mit dem vorliegenden Gestaltungsplan Teilgebiet Vogelherd Nord einverstanden:

Parz. Nr.

Grundeigentümer

Parz. F 5251

Politische Gemeinde St.Gallen

Parz. F 5875

Politische Gemeinde St.Gallen

Parz. F 5863

Politische Gemeinde St.Gallen

Parz. F 5522

IGV Promotion St.Gallen AG

Parz. F 5005

Sebastian Baumgartner St.

Parz. F 1965

Sebastian Baumgartner St.Gallen

Unterschrift