Gestaltungsplan Teilgebiet Vogelherd Nord
Piano d'utilizzazione speciale · St. Gallen
Documento
- Numero
- 2006-0165
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- St. Gallen
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 21 mar 2006
- Approvato
- 9 giu 2006
- Pubblicato
- 22 ago 2005
- In vigore dal
- 1 lug 2006
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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
&% Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9 001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
9. Juni 2006
Stadtrat 9001 St.Gallen
Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Gestaltungsplan Teilgebiet Vogelherd Nord
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1200.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss 06-2393 / 60676_37858
V
Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung
06-2393 / 60676_37858
Plan
F4316
Reherstrasse
F4949
Teilgebiet Vogelherd Nord Gestaltungsplan
F4317
Mst 1 :500
F1964
gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972
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F5140
\
—
Vom Stadtrat beschlossen
Am; 09. Aug. 2005
//*
(Vi!
NM Oeffenthch aufgelegt
vom:
22. Aug. 2005 21. Sep. 2005
Vom Stadtparlament erlassen Die Präsidentin des Stadtpariamentes
Am: 21. März 2006
c L .L u ö l.
Ri
Der Stadtscnreiber
Wilen
'u i i A Vom Baudepartement genehmigt —9. Juni 2006
Am:
ofiST-G
77a 9000 St.Gallen Tel 071 244 88 25
Städtebauliches Konzept und Planung: Atelier Bottlang Architektur.St
Tel 071 250 13 75
Architektur: Archform Rosenheimstrasse 2 9008 St.Gallen Freiraumplanung: Peter Heppelmann Landschaftsarchitekt Warten
2 9000 St.Gallen
Tel 071 244 98 62
X
1
Stadtplanung 20. Januar 2006
: mm Fl 471
F6180
F4704
Legende Festlegungen Umgrenzung Plangebiet Grundfläche für Hauptbauten Haus 1 - 4 / Block A / B / C / D
-— ——
O 699.00
Grundfläche für Nebenbauten / Nebenbauten optional Umgrenzung Tiefgarage / Auskragende Bauteile
F5799
»
Private Aussenflächen Private Erschliessungsflächen /
Befestigte Aussenflächen / Quartierplatz
r/
Parkierung oberirdisch Besucher Chaussierung / Hausplatz
F7419
Grünfläche / Obstwiese Spielwiese bestehend / Spielplatz neu
/
Öffentlicher Fussweg / Durchgang Zu - und Wegfahrten Tiefgaragen )
Bachabstandsbereich 10 m
F5180
Neue Hecken / Hecke Schutzobjekt
(F5868)
Neue Stützmauer / Neue Mauer GH 705.00
Max. Gebäudehöhe in m.ü.M.
F5179 F1516
Hinweise Offener Bachlauf / Freihaltebereich für Gewässer Umgestaltung Strassenraum Tablatstrasse Einzelbaum
F5181
Richtungspunkte Hauszugänge O
f 's .
699.00
Referenzpunkt in m.ü.M
694.50
Höhenbezugspunkt in m.ü.M projektiertes Terrain
&
F5470
Retension
F1960
/
I
besondere Vorschriften
Stadt St.Gallen
Teilgebiet Vogelherd Nord Besondere Vorschriften gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Vom Stadtrat beschlossen Der StadtpräsidenJ/-—
Am 09. Aug. 2005
Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber Oeffentlich aufgelegt Vom: Bis:
22 .Aug. 2005 21. Sep. 2005
Vom Stadtparlament erlassen tjsJiAE/VT-
Am:
Die Präsidentin des Stadtparlamentes
21. März 2006
CjU.UAj Der Stadtschrerber
-fü c /i Vom Baudepartement genehmigt Am:
- 9. Juni 2006
Mit Ermächtigung:
ä
Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
8
Städtebauliches Konzept und Planung: Atelier Bottlang Architektur Architektur: Archform Freiraumplanung:
au.Gestaltung. Lindenstrasse 77a 9000 St.Gallen Tel 071 244 88 25 Tel 071 250 13 75
Rosenheimstrasse 2 9008 St.Gallen
Peter Heppelmann Landschaftsarchitekt Wartensteinstrasse 2 9000 St.Gallen
*
Tel 071 244 98 62
Stadtplanung 20. Januar 2006
A
Allgemeines
Art. 1 Allgemeine Bedingungen
1
Die vorliegenden besonderen Vorschriften gelten für das im Gestaltungsplan Teilgebiet Vogel
herd Nord umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschrif ten des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St.Gallen (BO) sowie sämtli che weiteren übergeordneten Gesetze und Verordnungen. 2
Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan, den besonderen Vorschriften sowie den
Beilageplänen 1 bis 7 mit Datum vom 20. Januar 2006. 3
Die in der Legende des Gestaltungsplans als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die
besonderen Vorschriften sind verbindlich, die übrigen Planbestandteile und die Beilagepläne 1 bis 7 sind richtungsgebend.
Art. 2 1
Zweck
Der Gestaltungsplan Vogelherd vom 20.11.1996 / 25.9.2000 wird teilweise aufgehoben und durch
den Gestaltungsplan Teilgebiet Vogelherd Nord ersetzt. 2
Der vorliegende Gestaltungsplan bezweckt eine Neunutzung des Teilgebietes Vogelherd Nord
mit Wohnbauten und deren Erschliessung sowie eine Neugestaltung der aussenräumlichen Situation als Ergänzung zum bereits überbauten Teilgebiet Vogelherd Süd.
B
Erschliessung und Parkierung
Art. 3 Erschliessung
1
Die Haupterschliessung des Plangebietes erfolgt mit der Zufahrt zu den Tiefgaragen ab der
Tablatstrasse (für Haus 1,2, 3, 4 und für Block A, B, C). Die Zufahrt zur Tiefgarage für Block D erfolgt separat ab der Vogelherdstrasse. 2
Die weitere Verkehrserschliessung (Hausvorfahrt, Notzufahrt) erfolgt ab der Vogelherdstrasse
über private Erschliessungsflächen, welche als Wohnstrasse resp. als Fahrweg gestaltet sind. 3
Ergänzend zur heutigen Gestaltung der Vogelherdstrasse sind an den im Plan bezeichneten
Stellen platzartige Ausweitungen mit Baum- und Heckenpflanzungen zu gestalten. 4
Die öffentlichen Fusswege dienen der Erschliessung der Plangebiete Vogelherd Nord und Süd
und gewährleisten die Anbindung an die Bushaltestelle Tablatstrasse. 5
Zwischen den Richtungspunkten sind allgemein zugängliche Fusswegverbindungen zu erstellen.
Die Wege sind ihrem Charakter nach als Wiesenweg, d.h. mit wasserdurchlässigen Materialien und ohne Randabschlüsse auszubilden. Treppenanlagen und Stützmauern sind nicht zulässig.
Art. 4 1
Parkierung
Die Anzahl und Lage der oberirdischen Parkplätze für Besucher ist im Plan festgelegt: Die maxi
male Anzahl beträgt 9. Weiter sind 12 Parkplätze für Besucher unterirdisch in den Tiefgaragen anzu bieten. 2
Für Zweiräder sind genügend gedeckte Abstellplätze nahe den Hauszugängen einzurichten. Die
genaue Anzahl ist im Baubewilligungsverfahren festzulegen. 3
Die maximale Anzahl Parkplätze für das gesamte Teilgebiet Vogelherd Nord beträgt 180. Zusätz
lich können Parkplätze für gemeinsam genutzte Fahrzeuge (z.B. Mobility) erstellt werden. Von den 180 Parkplätzen sind mindestens 6 Plätze für Behinderte zu reservieren, davon einer oberirdisch für Besucher.
C
Überbauung
Art. 5 Hauptbauten
1
Die Grundflächen für Hauptbauten legen Lage, Stellung und die max. horizontale Ausdehnung
der Hauptbauten Haus 1,2, 3, 4 und für Block A, B, C, D fest. Die max. Gebäudehöhen beziehen sich auf den Dachrand des dritten Vollgeschosses und sind mit Höhenkoten (müM) im Plan festgelegt. Über dem dritten Vollgeschoss sind technische Aufbauten bis zu einer Maximal höhe von 1.30 m ges tattet. Liftaufbauten sind lediglich über dem dritten Vollgeschoss von Block A, B und C erlaubt. Balkone, Vorbauten und Loggien sind in die Hauptbauvolumen zu integrieren. Erkerartige, maximal 1.0 m auskragende Bauteile sind an den im Plan bezeichneten Stellen erlaubt. 2
Bei allen Hauptbauten sind drei Vollgeschosse erlaubt. Ein zusätzliches Attikageschoss ist nicht
möglich. Talseitig tritt in der Flucht der Nordfassade zusätzlich ein Sockelgeschoss voll in Erschei nung. Bei der Nordfassade von Block A ist im Sockelgeschoss an der Ost- und an der Westseite je weils ein Durchgang für Fussgänger auszubilden. 3
Die offenen Gebäudeteile auf der Südseite der Gebäude dürfen mit einfachen profillosen Vergla
sungen geschützt werden. 4
Die Hauptbauten sind mit Flachdächern zu decken und extensiv zu begrünen.
Art. 6 Unterirdische Bauten / Nebenbauten
1
Die Umgrenzung Tiefgarage legt die maximale horizontale Ausdehnung der Tiefgaragen fest.
2
Die Grundflächen für Nebenbauten legen Lage, Stellung und die max. horizontale Ausdehnung
der Nebenbauten fest. Die max. Gebäudehöhen beziehen sich auf den obersten Dachrand der Baute und sind mit Höhenkoten (müM) im Plan festgelegt.
Art. 7 1
Architektonische Gestaltung
Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit,
Formensprache, Materialwahl und Farbgebung eine vorzügliche Gestaltung und Eingliederung in die Umgebung erzielt sowie die Einheitlichkeit gewahrt wird. 2
Im Baubewilligungsverfahren ist zur Beurteilung ein Material- und Farbkonzept einzureichen.
D
Freiraumgestaltung
Art. 8 Konzept Grünflächen, Bepflanzungen, Bach
1
Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen. Im Baubewilli
gungsverfahren für die erste Etappe ist für die Umgebungsgestaltung ein verbindliches Freiraumkon zept für die gesamte Bebauung einzureichen. 2
Die Grünflächen (Obstwiese) sind als zusammenhängende Freiflächen mit Wiesencharakter zu
gestalten. Die Ausbildung dieser Flächen hat dem natürlichen Terrainverlauf zu folgen resp. sind in Anlehnung an diesen wieder herzustellen. 3
Die im Plan vorgesehenen Baumpflanzungen sind spätestens mit Fertigstellung der angrenzen
den Bauten vorzunehmen. Die im Plan eingetragenen Standorte gelten als richtungweisend, die ge nauen Standorte sind im Baubewilligungsverfahren zu bestimmen. Unterirdische Bauten im Bereich von Baumpflanzungen sind mit mindestens 1.0 m Bodensubstrat, im Bereich von Strauchpflanzungen mit mindestens 0.6 m Bodensubstrat zu überdecken. 4
Unter Berücksichtigung einer naturnahen Gestaltung und natürlichen Gewässermorphologie
muss im Baubewilligungsverfahren für den Unterschachenbach ein Entwicklungskonzept / Sanie rungsprojekt mit landschaftsplanerischer Begleitplanung vorgelegt werden. Der offene Bachlauf ist sowohl in seiner Topografie als auch hinsichtlich der vorhandenen Gehölze grundsätzlich zu erhalten. 5
Die geschützte Gehölzgruppe ist in ihrem Bestand zu erhalten, zu entwickeln und ökologisch
aufzuwerten (fachgerechter Unterhalt, Ausweisung von Pufferstreifen). 6
Die Nebenbauten wie z.B. die Abfahrt zur Tiefgarage, der Pavillon und die Liftbauten sind sorg
fältig in die Freiraumgestaltung einzubinden.
Art. 9 Spielbereiche / Gemeinschaftsbereiche / Quartierplatz
1
Die bestehende Spielwiese ist in ihren heutigen Ausmassen zu erhalten.
2
Der anzulegende Spielplatzbereich ist naturnah auszugestalten und auf die Ökologie des Ge
wässers abzustimmen. Ein Kiesbelag ohne Randabschlüsse ist als Spielfläche zulässig.
3
An der im Plan als Quartierplatz bezeichneten Stelle sind in die Platzgestaltung integrierte Spiel
möglichkeiten für Kleinkinder zu schaffen. Der Platz ist mit einem befestigten Belag von den Wegen abzuheben. 4
Die beiden Hausplätze bei den Eingangsbereichen der Blöcke C und D sind mit einem chaus-
sierten Belag zu versehen. Mögliche Pergolen sind in Leichtbauweise auszuführen und dürfen nicht mehr als 50m2 Grundfläche aufweisen.
Art. 10 1
Private Aussenbereiche
Die privaten Aussenflächen der Blöcke A, B, C, D dienen der individuellen Gartennutzung im
direkten Anschluss zu einzelnen Bauten. Die Flächen sind mindestens zu zwei Dritteln zu begrünen. 2
Die privaten Aussenflächen der Häuser 1,2, 3, 4 dienen als Eingangs- und Gartenräume. Sie
sind basierend auf einem Rahmenkonzept für die Häuser 1,2, 3, 4 als begehbare Plätze zu gestalten und partiell zu begrünen.
E
Verschiedenes
Art. 11 Oekologie und Umwelt
1
Bauten und Anlagen sind nach bauökologischen Grundsätzen zu erstellen.
2
Bei der Umgebungsgestaltung sind für Neupflanzungen der Hecken und Bäume grundsätzlich
einheimische, standorttypische Pflanzarten zu wählen. 3
Die im Gestaltungsplan markierten Grünflächen sind ökologisch fachgerecht aufzuwerten und
naturnah extensiv zu unterhalten. Veränderungen am bestehenden Terrain sind nur gemäss den Hö henbezugspunkten für das projektierte Terrain möglich. 4 Mögliche Standorte von Kompostieranlagen sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen. 5
Für die Kehrichtentsorgung sind Unterflursammelstellen einzubauen. Die genauen Standorte sind
im Baubewilligungsverfahren festzulegen. 6
Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen müssen die Planungswerte der Lärmschutzverordnung
einhalten. Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu erbringen.
Art. 12 1
Energie
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für die erste Etappe ist zusätzlich zum Energienach
weis ein Energiekonzept für die gesamte Bebauung einzureichen.
2
Sollte die Bauten nicht im MINERGIE-Standard realisiert werden, ist im Konzeptbericht darzule
gen, welche Massnahmen zur Erreichung des MINERGIE-Standards noch notwendig wären, welche kostenmässigen Folgen dadurch entstehen würden und weshalb diese Massnahmen nicht ausgeführt werden sollen.
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Art. 13 1
Sicherheit
Dem Sicherheitsbedürfnis der Benutzenden ist bei der Gestaltung der Bauten, Anlagen und Frei
räume Rechnung zu tragen. Besonders zu beachten sind einsehbare, gut ausgeleuchtete, übersicht lich und transparent gestaltete Eingangsbereiche und Treppenhäuser sowie Tiefgaragen mit Tages licht und Aussenbezug. 2
Für die öffentlich zugänglichen Flächen (Umgebung, Tiefgaragen) ist im Baugesuchsverfahren
ein Beleuchtungskonzept vorzulegen.
Einverständniserklärung Der Grundeigentümer der nachstehend aufgeführten Grundstücke erklärt sich mit dem vorliegenden Gestaltungsplan Teilgebiet Vogelherd Nord einverstanden:
Parz. Nr.
Grundeigentümer
Parz. F 5251
Politische Gemeinde St.Gallen
Parz. F 5875
Politische Gemeinde St.Gallen
Parz. F 5863
Politische Gemeinde St.Gallen
Parz. F 5522
IGV Promotion St.Gallen AG
Parz. F 5005
Sebastian Baumgartner St.
Parz. F 1965
Sebastian Baumgartner St.Gallen
Unterschrift