Gestaltungsplan Frongartenstrasse 6/8

Piano d'utilizzazione speciale · St. Gallen

Documento

Numero
2014-0161
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
St. Gallen
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
19 set 2013
Approvato
6 gen 2014
Pubblicato
3 giu 2013
In vigore dal
1 feb 2014

Carta

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St Gallen

6 . Januar 2014

A-Post Stadtrat Rathaus 9001 St.Gallen

Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Gestaltungsplan Frongartenstrasse 6/8

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Das rund 290 m2 grosse Planungsgebiet (ohne Verkehrsflächen) im Zentrum der Stadt St.Gallen liegt an der Kreuzung Sonnengarten-ZFrongartenstrasse. Es umfasst die Parzel­ len Nr. C0101 und C0102 sowie den unbebauten südlichen Teil der Parzelle Nr. C0096 in der Kernzone K5 liegen. Die alten Gebäude sollen durch zeitgemässe und dem Quartier angepasste Bauten ersetzt werden. Gemäss Art. 2 der besonderen Vorschriften (abge­ kürzt BVo) bestimmt der Gestaltungsplan "die architektonischen und städtebaulichen Vor­ schriften für die Erstellung eines vorzüglichen Wohn- und Geschäftshauses als Eckge­ bäude der Blockrandbebauung Frongarten-, Seidenhof-, Sonnengarten- und Vadianstrasse". Der Erlass ist vorgeprüft und wo notwendig angepasst worden. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1100.-.

13-6741 / 362534_91711 362534,91711

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie BD-RA

13-6741 / 362534_91711

Plan

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Legende

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Stadt St.Gallen

:

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C4779

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Festlegungen

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Umgrenzung Plangebiet

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Grundfläche Hauptgebäude / max. Anzahl zulässige Vollgeschosse

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Gestaltungsplan Frongartenstrasse 6/8

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gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

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Grundfläche für auskragende Gebäudeteile / auf Höhe der angegebenen Vollgeschosse

000.00

maximale Gebäudehöhe in m.ü.M.

Anlieferung Parzellen C0101 /C0102 : : x/X :. . : —

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Anlieferung Parzelle C0096

X :

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Verfahrenseinleitung Stadtrat

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Der Stadtjcfräs^nt

Am: 22. Mai 2013

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Im Namen des Stadtrates:

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Hinweise

Der Stadtschreiber

C0101 Oeffentliche Auflage

öffentliche Strasse im Plangebiet

Vom: 3. Juni 2013 Bis: 3. Juli 2013

bestehendes Gebäude ausserhalb Plangebiet

Abbruch best. Gebäude 673.00

Erlass Stadtrat

Der

Am: 19. September 2013

am

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

A

Hauszugang

A

Zugang Erdgeschoss

000.00

Referenzhöhe Strasse in m.ü.M.

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Genehmigung Baudepartement

Am:

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Mit ErmächtigI Der Leiter des Amtes für Raumentwickl und Geoinformation

C0085 Planung:

Atelier Bottlang AG Architektur.Städtebau.Gestaltung. Lindenstrasse 77a 9000 St.Gallen

Tel 071 244 88 25

Architektur:

Rüsch & Rechsteiner AG Dipl. Architekten ETH/SIA Frongartenstrasse 15 9000 St. Gallen

Tel 071 227 30 62

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Stadtplanungsamt 23. September 2013

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besondere Vorschriften

Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan "Frongartenstrasse 6/8" gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Verfahrenseinleitung Stadtrat Der Stadtp/äsident ,

Am: 22. Mai 2013

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Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber Oeffentliche Auflage Vom: 3. Juni 2013 Bis: 3. Juli 2013

Erlass Stadtrat Der S t a d t p ^ s i d ^ ^ ^ .

Am: 19. September 2013

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Mostra tutto il testo

<c Genehmigung Baudepartement Am:

-

6. JAM. 2014

Mit Ermächtigung

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Planung:

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

Atelier Bottlang AG Architektur.Städtebau.Gestaltung. Lindenstrasse 77a 9000 St.Gallen

%

Tel 071 244 88 25

Stadtplanungsamt 23. September 2013

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A rt. 1

G eltungsbereich 1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten fü r das im Gestaltungsplan Frongartenstrasse 6/8 um grenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestim m t w ird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St.Gallen (BO). 2 Der Sondernutzungsplan besteht aus dem Gestaltungsplan im Massstab 1:200, den Besonderen Vorschriften (BesV) sowie den Beilageplänen 1-9. 3 Die in der Legende des Gestaltungsplans als Festlegungen bezeichneten Planelemente sowie die Besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Elemente sowie die Beilagepläne sind richtungsweisend.

A rt. 2

Zw eck Der vorliegende Gestaltungsplan bestim m t die architektonischen und städtebaulichen Vorschriften fü r die Erstellung eines vorzüglichen W ohn-/ Geschäftshauses als Eckgebäude der Blockrandbebauung Frongarten-, Seidenhof-, Sonnengarten- und Vadianstrasse und als Ersatz fü r die Liegenschaften Frongartenstrasse 6 und 8.

ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG

A rt. 3

Erschliessung 1 Der Zugang zum Gebäude erfolgt ab den umliegenden öffentlichen Strassen. 2 Die Anlieferung fü r das Gebäude hat an der im Plan als „Anlieferung Parzellen C0101 / C0102" bezeichneten Stelle zu erfolgen. Die Anlieferung fü r die Parzelle C0096 ist an der im Plan entsprechend bezeichneten Stelle bereitzustellen.

A rt. 4

Parkierung 1 Für die Bebauung im Plangebiet sind keine Autoabstellplätze erforderlich. 2 Im Untergeschoss oder Erdgeschoss ist genügend Raum fü r das Abstellen von Fahrrädern bereit zu stellen.

BEBAUUNG UND NUTZUNG

A rt. 5

H auptgebäude 1 Die Grundfläche Hauptgebäude legt die maximale horizontale Ausdehnung des Gebäudes und der Untergeschosse fest. 2 Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse sowie die maxim al zulässigen Gebäudehöhen der einzelnen Teilbereiche der Grundfläche Hauptgebäude richten sich nach den Angaben im Plan. Überhöhungen der Fassade (z.B. Brüstungen) über dem siebten Vollgeschoss dürfen die im Plan angegebene Gebäudehöhe nicht überschreiten. 3 Dach- oder Attikageschosse über den im Plan bestim m ten Vollgeschossen sind nicht erlaubt. 4 Die Grundflächen fü r auskragende Gebäudeteile bestimmen die maximale horizontale Ausdehnung der über den öffentlichen Grund ragenden Gebäudeteile. Die Vollgeschosse, welche m it einem auskragenden Gebäudeteil e rw eitert werden dürfen, sind im Plan bezeichnet. 5 Überschreitungen der vorgegebenen Masse sind nicht zulässig. Unterschrei­ tungen der Grundflächen- und Höhenangaben sind zulässig, sofern dadurch die architektonische und städtebaulich vorzügliche Q ualität gewahrt bleibt.

A rt. 6

Balkone Balkone an den strassenseitigen Fassaden sind nicht zulässig.

A rt. 7

Nutzung 1 Im Erdgeschoss ist nur eine gewerbliche Nutzung gestattet. 2 Über das gesamte Gebäude hat der Wohnanteil mindestens der Fläche der zwei obersten Geschosse zu entsprechen.

GESTALTUNG

A rt. 8

Fassade 1 Die Fassade ist so zu gestalten, dass eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird und sich das Gebäude hinsichtlich Struktur, Materialisierung, Detail- und Farbgestaltung optim al in die Umgebung einfügt. 2 Die strassenseitigen Fassaden sind horizontal und vertikal ausgewogen zu strukturieren und haben als prägendes Element vorwiegend geschosshohe Fenster als französische Balkone m it filigraner Geländergestaltung aufzuweisen. 3 Im Baubewilligungsverfahren ist ein Konzept zur M aterialisierung und Farbgebung vorzulegen. Mit der Baubewilligung kann eine Bemusterung im Massstab 1:1 verlangt werden.

A rt. 9

D achgestaltung 1 Nicht dem Aufenthalt dienende Dachflächen sind extensiv zu begrünen. Das geeignete Substrat ist in einer Schichtdicke von mindestens 8cm aufzubrin­ gen. Es ist regionaltypisches Saatgut zu verwenden. Die Detailgestaltung ist im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. 2 Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sind gestattet. Die Anordnung ist g u t auf die Architektur abzustimmen und hat sich gegenüber den Strassenfassaden zurückzunehmen. 3 Technische Dachaufbauten sind auf die technisch notwendigen Ausmasse zu beschränken, soweit möglich zusammenzufassen, einzuhausen und gegenüber den Strassenfassaden unter einem Winkel von 45° zurück zu versetzen. 4 Die Dachfläche über dem 7. Vollgeschoss darf nicht als Terrasse genutzt werden.

ENERGIE / ÖKOLOGIE / UMWELT

A rt. 10

Energie 1 Die Baute ist im MINERGIE-Standard zu erstellen, welcher zum Zeitpunkt der Baugesuchseingabe gilt. Im Baubewilligungsverfahren ist ein Energiekonzept bezüglich Energieproduktion und Energienutzung zu erstellen Sollten die Bauten nicht im MINERGIE-P Standard zur Ausführung gelangen, so ist im Energiekonzept darzulegen, welche kostenmässigen Folgen dadurch entstehen würden und weshalb diese Massnahmen nicht ausgeführt werden. Werden die Bauten im MINERGIE-P Standard ausgeführt, e n tfällt die Pflicht zur Erstellung eines Energiekonzeptes. 2 Ein Anschluss der Bauten an das Fernwärmenetz ist vorzusehen, sofern das Q uartier dereinst m it Fernwärme versorgt wird und der Anschluss technisch zweckmässig und w irtschaftlich tragbar ist.

A rt. 11

Ö kologie und U m w elt Es sind genügend Nistplätze fü r Mauer- und Alpensegler vorzusehen. Die notwendigen Massnahmen sind im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. Während der Bauphase sind entsprechende tem poräre Nistm öglichkeiten an­ zubieten. Mit den (Abbruch-)Arbeiten d a rfe rs t begonnen werden, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wurde.

VERFAHRENSKO ORDINATION

A rt. 12

T eilaufhebung b es teh ender Überbauungsplan Der Gestaltungsplan Frongartenstrasse 6 /8 ersetzt im Plangebiet den bestehenden Überbauungsplan „Vadian-, Sonnengarten-, Frongarten- und Seidenhofstrasse" vom 28. April 1981 / 9. Juni 1981.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die Grundeigentüm er der nachstehend aufgeführten Grundstücke erklären sich m it dem vorliegenden Gestaltungsplan Frongartenstrasse 6/8 einverstanden:

Parz. Nr.

Unte

G ru n d eig en tü m er

tiefb a u a m t Parz. Nr. C0085

dei.Stad.tSiGailen........ t-, V x -

Parz. Nr. C0096 Dr. Ed. Rüsch AG

Parz. Nr. C0101

Frongartenstrasse 15 CH-9000 St.Gallen Dr. Ed. Rüsch AG

Parz. Nr. C0102

Frongartenstrasse 15 .. .CH-9000 St.Gallen

TIEFBAUAMT Parz. Nr. C0103

d e r Stadt St.G allen REDEVCO (SUISSE) SA

B a h n h o f s t r a s s e 73

Parz. Nr. C4779

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