Sondernutzungsplan Waldacker
Piano d'utilizzazione speciale · St. Gallen
Documento
- Numero
- 2019-0165
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- St. Gallen
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 22 gen 2019
- Approvato
- 24 apr 2019
- Pubblicato
- 4 feb 2019
- In vigore dal
- 1 giu 2019
Carta
1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen
Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement, Amt für Raumentw¡cklung und Geo¡nformat¡on, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Stadtrat St. Gallen
24. April2019
Poststrasse 28 9000 St. Gallen
Geschäft Nr. 19-2798 Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgeküzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
. Sondernutzungsplan Waldacker Der Sondernutzungsplan Waldacker regelt die besondere Bebauung und Erschliessung für den Teil der Liegenschaft Nr. W1954, der der dreigeschossigen Wohnzone W3 zugewiesen ist. Er leistet einen hochwertigen Beitrag zur qualitätsvollen lnnenentwicklung. Für die hinreichende Erschliessung hat der Stadtrat gleichzeitig einen Teilstrassenplan erlassen. Dessen Genehmigung durch das kantonale Tiefbauamt vom 18. April 2019 liegt bei. Der Stadtrat hat das Verfahren für den Sondernutzungsplan am 22. Januar 2019 eingeleitet. Der Sondernutzungsplan wurde vom 4. Februar bis 6. März 2019 öffentlich aufgelegt und am 26. März 2019 vom Stadtrat beschlossen. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation stellt als Genehmigungsbehörde fest, dass der Erlass rechtmässig ist, mit den übergeordneten Planungen übereinstimmt und folglich genehmigt werden kann. ln Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11; abgeküzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6
19-2798
112
der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41; abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation:
1. Der Sondernutzungsplan Waldacker wird genehmigt. 2. Die Gesamtgebühren für die kantonalen Verfügungen betragen Fr. 1'780.Aufteilung der Gebtihr: Sondernutzungsplan Waldacker Geschäft Nr. 1 9-2798 Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Fr. 1'300.-Amt für 140.--
Umwelt
Teilstrassenplan Geschäft Nr. 1 9-2853
Tiefbauamt
Fr.
Fr. 340.--
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert viezehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse
Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
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Ralph Etter
Beilagen - Genehmigter Erlass (einfach) - Genehmigung des Teilstrassenplans Enrveiterung Ahornstrasse durch das kantonale Tiefbauamt vom 18. April 2019 (Geschäft Nr. 19-2853) - Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung (einschliesslich Erlass) - Amt ftir Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass)
19-2798
212
besondere Vorschriften
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Besondere Vorsch riften zum Sondern utzu n gs plan Waldacker Zweck: Besondere Bauweise gem. Art. 25 ff Planungs- und Baugesetz vom 5. Juli 2016 Verfah renseinleitun g Stadtrat
Am:22. Januar 2019
Der
lm Namen des Stadtrates:
DerStadtschretW Öffentl¡ch aufgelegt
Vom: 4. Februar20l9 Bis: 6. Måz 2019 Erlass Stadtrat Am: 26. Måz 2019
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lm Namen des Stadtrates:
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Genehmigt Amt filr Raumentwicklung und Geoinformation: Am:
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Planung
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+41 71 227 62 62
Stadtplanung
22. Januar 20'19
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Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Waldacker I Besondere Vorschriften
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Allgemeines
Art. I
Geltungsbereich 1 Die folgenden Bestimmungen gelten für das im Sondernutzungsplan umgrenzte Planungsgebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes (PBG), Baugesetz (nGS 8, 134; BauG) und der Bauordnung der Stadt St.Gallen (BO).
2 Der SondernuÞungsplan besteht aus dem Plan 1:500, den besonderen Vorschrif-
ten (BesV.) sowie den Beilageplänen Nr. 1 bis 14, 3 Alle in der Legende
des Sondernutzungsplans 1:500 als Festlegung bezeichneten Planelemente und die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente und die Beilagepläne sind richtungsgebend.
Arl.2 Zweck Der Sondernutzungsplan bezweckt die Erstellung einer spezifisch auf die ortsbau-
liche Umgebung abgestimmten Wohnbebauung, welche eine hohe städtebauliche, architektonische und freiräumliche Qualität aufweist. Weiter wird die zweckmässige Erschliessung des Planungsgebietes geregelt.
B
Erschliessung und Parkierung
Art. 3 Erschliessungmotorisierterlndividualverkehr
Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr hat ab der Ahornstrasse über den Erschliessungsbereich motorisierter lndividualverkehr zu erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage ist an der im Plan bezeichneten Stelle anzuordnen.
Art. 4 Erschliessung Langsamverkehr
1 Die Erschliessung für den Fuss- und Radverkehr
bereich Langsamverkehr.
erfolgt über den Erschliessungs-
2 Entlang des Erschliessungsbereichs
Langsamverkehr ist zwischen den Stützmauern und dem Baubereich Veranda ein Korridor von mindestens 3.00 m, bei Treppenaufgängen von mindestens 2.00 m freizuhalten. Die genaue Abgrenzung zwischen Erschliessungsbereich Langsamverkehr und Binnenraum ist im Rahmen des Baube-
willigun gsverfahren aufzuzeigen.
Art. 5 Parkierung
1 Sämtliche Parkfelder sind in
sind nicht zulässig.
einer Tiefgarage anzuordnen. Oberirdische Parkfelder
2 Bei Neubauten sind pro Wohnung und/ oder 100 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) ein Parkfeld für Bewohnende zu reafisieren. Die Anzahl der Parkfelder darf auf den
Faktor 0.75 verringert werden. Eine weitergehende Reduktion, maximal auf Faktor 0.6, ist mittels Carsharing und einem Mobilitätsmanagementkonzept zulässig.
3 Pro 25 Parkfelder, mindestens aber auf jedem Parkgeschoss, ist ein Behinderten-
parkfeld anzuordnen.
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Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Waldacker I Besondere Vorschriften
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4 Zusätzlich zu den Parkfeldern für Bewohnende
sind mindestens 10 Parkfelder für Besuchende zu realisieren. Davon ist I Parkfeld behindertengerecht auszuführen.
5 Die effektive Anzahl Parkfelder ist im Baubewilligungsverfahren
Art. 6
festzulegen.
Abstellflächen für Zweiräder Abstellflächen für Zweiräder sind an gut zugänglichen Stellen und in der Nähe sämtlicher Hauszugänge inner- und ausserhalb der Gebäude (Erdgeschossniveau im Baubereich Veranda und im Erschliessungsbereich Langsamverkehr) sowie in der Tiefgarage zu erstellen. Nebenbauten sind nicht zulässig. Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze ist im Baubewilligungsverfahren festzulegen.
C
Überbauung
Art. 7 Grundfläche Hauptbauten
I Die Grundflächen für Hauptbauten legen Lage und Stellung sowie die maximal
zulässige horizontale Ausdehnung der Hauptbauten fest.
2 Überschreitungen der Grundflächen und der vorgegebenen Masse durch Haupt-
bauten sind nicht zulässig. Unterschreitungen der Grundflächen und der vorgegebenen Masse durch Hauptbauten sind zulässig, sofern dadurch das charakteristische sowie das für die stËidtebaulich hohe Qualität massgebende Verhältnis der Hauptbauten in sich und untereinander gewahrt bleiben. 3 Die Höhenausdehnung
wird durch die maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse beziehungsweise die maximale Gebäudehöhe (GH) in m ü. M. geregelt. a Das Erdgeschoss hat die im Plan eingetragene EG-Kote in m ü. M. +/- 0.25 m
einzuhalten.
5 Zusätzliche Dach- oderAttikageschosse
zulässig.
Art. 8 über dem obersten Vollgeschoss sind nicht
Zugangsbereich 1 Der Zugangsbereich dient der Errichtung von Wohnungszugängen, Lifthöfen und
privaten Aussenbereichen.
2 Dachaufbauten innerhalb dieses Bereichs sind auf das technisch notwendige Mass
zu beschränken.
Art. 9 Baubereich Veranda
1 Der Baubereich Veranda dient der Errichtung von offenen Treppenhäusern, Erschliessungsflächen und privaten Aussenbereichen.
2 Die Höhenausdehnung wird durch die maximale GebËiudehöhe der jeweiligen
Hauptbaute festgelegt. Dachaufbauten sind nicht zulässig.
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Art. l0
Baubereich Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Die Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage ist zu überdecken und extensiv zu begrünen. Die Ausführung ist auf die Gestaltung des Binnenraums abzustimmen.
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Gestaltung
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Architektonische Gestaltun g 1 Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität in der Gesamtwirkung ezielt wird sowie die ruhige, gleichförmige Abwicklung der Baukörper sichergestellt wird.
2 Die Gebäude sind konstruktiv
und gestalterisch in Holzbauweise zu erstellen. Die Elemente, welche die Gesamterscheinung des Holzbaus prägen einschliesslich der Fassadenverkleidung sind in Holz auszuführen.
3 Bei den Aussenfassaden sind horizontale Elemente (Geschossübergänge) durch vertikale Elemente gestalterisch zu unterbrechen. Bei den Wntergarten-Aussenfenstern sind Ausstellmarkisen aus Gewebe vozusehen.
a lm Baubereich Veranda sind pro
Gebäudeteil (A-F) mindestens zwei über alle oberirdischen Etagen durchgehende Lichthöfe in einer ausreichenden Grösse zu erstellen. Die Endbereiche der Baubereiche Veranda sind bei den sich schliessenden Scharnierstellen als Viertelkreise und bei den sich öffnenden Scharnierstellen als annähernd Halbkreise auszubilden. Die Treppenhäuser im Baubereich Veranda sind gegenüber dem Binnenraum mit einer durchlässigen, vertikalen Schicht zu verkleiden. 5 lm Baubewilligungsverfahren ist ein Material- und Farbkonzept inkl. Fassadenschnitt im Massstab 1:20 durch die relevanten Bauteile vozulegen. lm Baubewilligungsverfahren kann ein Muster der Fassade im Massstab 1:1 gefordert werden.
ArL 12
Dachgestaltung r Sämtliche Hauptbauten sind mit einem Flachdach zu versehen.
Dieses ist extensiv zu begrünen und als Retentionsfläche zu nutzen. Die Dachflächen dürfen nur zu Unterhaltszwecken zugänglich sein. 2 Aufbauten
oderAnlagen die technisch, betrieblich oder zur Nutzung von erneuerbaren Energien erforderlich sind, sind möglichst zusammenzufassen und haben sich gut in die Dachgestaltung einzufügen. Sie sind mindestens um das Mass ihrer Höhe von der Fassadenflucht zurückzusetzen und dürfen maximal 1.00 m über OK Dachrand reichen.
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E
Art. 13 Umgebung
Umgebungsgestaltung 1 Die Umgebung ist
so zu gestalten, dass eine hohe städtebauliche, architektonische und freiräumliche Gesamtwirkung ezielt wird. Die Gestaltung hat nach einem einheitlichen, auf die bauliche und nu2ungsbedingte Situation abgestimmten Konzept zu erfolgen. 2 lm Umgebungsbereich sind private Nutzungen und Einfriedungen, abgesehen
von einem einfachen Weidezaun, nördlich und nordwestlich der Hauptbauten, nicht zulässig. 3 Der Umgebungsbereich ist unversiegelt auszugestalten.
4 Bauten und Anlagen sind, mit Ausnahme von technisch bedingten Anlagen,
unversiegelten Wegverbindungen, eines Spielpla2es und der Entsorgungsanlage bei der Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage, nicht zulässig. 5 lm Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein detaillierter Umgebungsgestaltungsplan mitAngaben zur Bepflanzung einzureichen.
fuft.14
Binnenraum
I Der Binnenraum ist gut zugänglich für alle Altersgruppen als Aufenthalts- und Spielbereich auszugestalten. 2 Stützmauern sind im Binnenraum zur Trennung des Umgebungsbereichs und dem
Erschliessungsbereich Langsamverkehr zulässig.
Art. 15 Privater Aussenbereich
1 lm privaten Aussenbereich sind in der Hälfte der Fläche Bodenbeläge zulässig. Diese sind einheitlich und so zu gestalten, dass eine hohe architektonische und freiräumliche Qualität ezielt wird.
2 Sichtschutzmassnahmen
rüsten sind zulässig.
mittels einheimischen Pflanzenarten und/ oder Rankge-
3 Die Nutzung und Ausgestaltung
gun gsverfahren aufzuzeigen.
der privaten Aussenbereiche ist im Baubewilli-
Art. 16 SpielplaE
An der im Plan bezeichneten Stelle ist ein Spielplatz zu erstellen und mit Sitzgelegenheiten und Spielgeräten auszurüsten. Der Spielplatz ist entsprechend der Grösse der Überbauung und Anzahl Wohneinheiten zu erstellen.
Àft.17
Baum- und Strauchpflanzungen
I Baum- und Strauchpflanzungen sind in angemessenerAnzahl und mit einheimi-
schen und standortgerechten Arten vozunehmen. Die genaue Standort- und Artenwahl aller Pflanzungen ist im Umgebungsgestaltungsplan im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen. 2 Das Wachstum von Hochstammbäumen im Bereich der Tiefgarage ist mit einer ausreichenden Überdeckung sichezustellen. Die Statik der Tiefgarage ist auf Hoch-
stammbäume auszulegen.
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Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Waldacker I Besondere Vorschriften
F
Verschiedenes
Art. 18 Energie
1 Bauten sind in nachhaltiger Bauweise zu erstellen. Massgebend sind die aktuellen Standards. Das entsprechende Konzept ist frühzeitig, spätestens aber mit der Baueingabe einzureichen.
2 Die Bauten sind an das Fernwärmenetz der
Stadt St.Gallen anzuschliessen. Für die Konzipierung sind die Stadtwerke möglichst frühzeitig einzubeziehen.
3 Bei den Neubauten ist wenn möglich eine Eigenstromerzeugung
mittels Photovoltaikanlagen zu realisieren. Ein allfälliger Vezicht auf eine solche Anlage ist im Rahmen des Energiekonzeptes (Abs. 1) dazulegen bzr¡'t.zu kompensieren. a ln den Tiefgaragen sind Vorbereitungen zu treffen, damit bei Bedarf Ladestationen für Elektrofahzeuge ohne grossen baulichen Auñ¡rand nachgerüstet werden können.
Art. 19 Bereich NoEufahrt
I Die Notzufahrt hat über den im Plan bezeichneten Bereich zu erfolgen.
2 Die Stellfläche ist in dem im Plan bezeichneten Bereich zu errichten und dauerhaft
freizuhalten.
ArL
20 Sicherheit Für die Bereiche gemäss Art. 52 BO ist im Baubewilligungsverfahren ein Belichtungsund Beleuchtungskonzept einzureichen.
A¡1.21
Etappierung Die Erstellung der Überbauung hat in einer Etappe zu erfolgen.
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Weitere Dokumente
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Beilagepläne zum Sondern utzungsplan Waldacker
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Umgebungsgestaltung I :500 Dachaufsicht Ebene 07 l:500 Grundriss Ebene 06 1:500 Grundriss Ebene 05 1:500 Grundriss Ebene 04 1:500 Grundriss Ebene 03 1:500 Grundriss Ebene 02 1:500 Grundriss Ebene 01 1:500 Grundriss Ebene 00 1:500 Schnitte 1:500 (inkl. Höhenkoten) Schnitte durch Niveaupunkte 1:500 Fassaden 1 :500 (Aussenansicht) Fassaden 1 :500 (lnnenansicht)
14
Fassadenausschnitt und Beschrieb 1 :1 00
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Architektur
Landschaftsarchitektu r
Bauhenschaft Planung
burkhalter sumi architekten gmbh, Mt¡nstergasse 18a 8001 Zürich Appert Zwahlen PartnerAG, Zugerstrasse 4, 6330 Cham Previs Vorsorge, Brückfeldstrasse I 6, 301 2 Bern ERR RaumplanerAG, Teufener Strasse 19, 9001 St.Gallen
+41 4425890 10 +41 41 784 37 O0 +41 31 963 03 00 +41 71 227 6262 Stadtplanung 19. November20l8
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Quenschnitt 3 durch Haus C und E
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mst. 1:500
burkhalter sum¡ architekten
Schnitte 10
Wohnüberbauung Waldacken " holts"
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Gebäudemitte
Gebãudem¡tte
Gebäudem¡tte ;
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Niveaupunkt
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Schnitt durch Niveaupunkt Haus B
Schnitt durch Niveaupunkt Haus A
Schnitt durch Niveaupunkt Haus C
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Schnitt durch Niveaupunkt Haus E
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Schnitt durch Niveaupunkt Haus F
Schnitte durch Niveaupunkte
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Wohnübenbauung Waldacket' " holts " L
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Haus C
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Haus A
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Ansicht von Westen / Aussenansicht Effektive Abwicklung
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Haus D
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Haus E
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Haus F
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Anslcht von Osten / Aussenansicht EfFektive Abwicklung
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Fassaden
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L2
Wohnüberbauung Waldacken "holts"
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Knick
Haus A
Haus B
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Haus C
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Gebðudehöh6 g6m SNP
Ansicht von Osten / lnnenansicht Effektive Abwicklung
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Haus F
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Haus E
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Haus D
Knick
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Ansicht von Westen / lnnenansicht Effektive Abwicklung
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Fassaden
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Wohnüberbauung Waldacker " holts"
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_____) Aussenfassade mit Grundriss und Schnitt
Binnenraumfassade mit Grundriss und Schnitt
Die Aussenfassaden und die stumpf zulaufenden Stirnen bilden ein mit horizontalen und vertikalen
Die Fassaden zum Binnenraum bestehen aus raumhohen, zwischen die Venandendecken eingespannten
Elementen durchwirktes hölzernes Gewebe aus dunkelgrau lasierten stehenden Holzschalungen, dunkelgnauen naumhohen fnanzösischen Fenstern, Wintengänten mit Schiebetriren, silbnig lasier'ten überhohen ventikalen Holzschalungen, hellen horizontalen Holzschalungen als Deckenstirnbänden feuenverzinkten Geländern und farbigen Ausstellmarkisen. Die Geländer von Fenstern und Veranden sind als Staketen ausgebildet.
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Holzschalungen und Verglasungen. Die vonstehenden Ganderoben mit den hölzernen WohnungseingangstÜnen bilden vor- jeder Wohnung Nischen aus, welche als pr ivaten Aussennaum genutzt wenden können. Stützen, Primär - und Sekundärkonstnuktion der Veranden sind sichtbar in Holz gehalten, die feuervenzinkten Geländer' zwischen die Stützen gestellt. Alle Holzoberflächen den Venandaschicht sind nicht schichtbildend ,,bnäunlich"
lasient und strahlen die gesuchte hölzerne Behaglichkeit [,,cosiness"J aus.
Fassadenausschnitt und Beschrieb
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t4