Überbauungsplan Charlottengasse

Piano d'utilizzazione speciale · Mels

Documento

Numero
1995-3861
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Mels
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
17 ago 1994
Approvato
7 mar 1995
Pubblicato
1 set 1994
In vigore dal
7 mar 1995

Carta

2 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons St.Gallen

7. März 1995

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03, Fax 071 21 39 6Ö~

Gemeinderat 8887 Meis

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Überbauungsplan Charlottengasse mit besonderen Vorschriften In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T100.--.

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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

sig. Dr. W. Kuyi Dr. W. Kägi Regierungsrat

HP000270.DOC

Baudepartement Sekretariat

Beilage: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie an: Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen (2) Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)

HP000270.DOC

Plan mit besonderen Vorschriften

Kantonalbank 82

Kopiea 1082

Kantonalbank

u

Kanton St. Gallen Gemeinde Meis

82

Perimeter Baulinie

Art. 1 Zu- und Wegfahrt Tiefgarage

m

Ueberbauungsplan Charlottengasse

Zu- und Wegfahrt Besucher

X

Anlieferung Baubereich max. 4 Vollgeschosse

Art. 2 Baubereich max. 3 Vollgeschosse

Spielplatz

1; Soo

Freihaltegebiet Besucherparkplätze Hochstammbäume Container

Vom Gemeinde rat erlassen am

vom

intcrdnr

Art. 3 17. Äug. 1994

Der Gemeindgmmonn :

Oeffentlich aufgelegt

LEGENDE RICHTPLAN

Besondere Vorschriften

Der Gerneinderatsschreiber

o 1. Sept 1994

bls

aasepl. (994

Vom Baudepartement des Kantons St Gallen genehmigt am

7. März 1995

Art. 4

Der Vorsteher des Baudepartementesi: Hinweise

G e 1tungsbereich/Verbindlichkei t Der Ueberbauungsplan gilt innerhalb des im Situationsplan umrandeten Gebietes. Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des Baureglementes. Der beigefügte Richtplan gilt als Richtlinie. (Ueberbauungs- und Umgebungsgestaltungskonzept). Zweck Der Ueberbauungsplan bezweckt eine architektonisch und städtebaulich einwandfrei koordinerte Gesamtlösung, im Speziellen wurde eine gute Trennung zwischen Wohn- und Gewerbe­ nutzung angestrebt. Durch die Stellung der Gebäude werden Lärm­ immissionen der Charlottengasse bestmöglichst abgeschirmt. Erschliessung In das Ueberbauungsgebiet darf nur an den im Situationsplan bezeichneten Bereichen ein- und ausgefahren werden. Die Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage muss an der bezeichneten Stelle erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt für die Anlieferung muss über die im Plan eingezeichneten Einfahrten erfolgen. Für Gewerbe und Besucher sind an der im Situationsplan be­ zeichneten Stelle oberirdisch 8 Besucherparkplätze zu erstellen. Mit Ausnahme der Besucher-Parkplätze sind alle erforderlichen Autoabstellplätze in der Tiefgarage untergebracht. An den bezeichneten Stellen sind eine hinreichende Anzahl Container vorzusehen. Die Containerstandorte sind mit einem Sichtschütz zu umranden. Bauvorschriften Baubereich max. 4 Vollgeschosse max. 3 Vollgeschosse

m a x . Gebäudehöhe 13.00 m 10.50 m

Vollgeschoss Umfang Tiefgarage Hochstammbäume Verkehrsflächen Teer Verkehrsflächen Verbundsteine Anlieferung Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Zu- und Wegfahrt Parkplätze

4-

m a x . Firsthöhe 16.50 m 14.00 m

Umfang Tiefgarage Zum Abbruch vorgesehene Gebäude

- Im Baubereich max. 3 Vollgeschosse darf das EG nur gewerblich genutzt werden.

O

Verkehrsflächen Teer

Innerhalb des Geltungsbereiches dieses Planes oder unmittelbar angrenzend be­ findet sich kein Wald im Sinne der Waldgesetzgebung.

, M iij

Verkehrsflächen Verbundsteine

n

Für das Volkswirfschaftsdepartement des Kantons St Ga St. Gallen den zik

Art. 5

Art. 6 vom

am

bis

01. Sept. 1994

0 1. März 1995

Der Vorsteher des Volkswirtschaf tsdeportementes :

Etappierunq - Vor Beginn der 1. Bauetappe sind die Gebäude Versieherungsnummern 123/124 abzubrechen - Vor Beginn der 2. Bauetappe ist das Gebäude Versicherungs­ nummer 128 abzurechen.

Der Kantonsoberförster <

Oeffentlich aufgelegt Rechtskraft erwachsen

Heizunqsanlaqe - Für die ganze Ueberbauung ist eine zentrale gemeinsame Heiz­ anlage zu erstellen

3 a Sept. 1994

Art. 7 Mehrausnüt zuunq

- Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften und Art. 16 des Baureglementes entspricht, kann eine Mehrausnützung von max. 20 % gewährt werden.

Art. 8 Umqebunqsqesta 1tunq

- An der im Situationsplan bezeichneten Stelle ist eine Spiel­ wiese in der dargestellten Grössenordnung vorzusehen. - An der im Situationsplan bezeichneten Stelle sind zwei hoch­ stämmige Bäume zu pflanzen. Für diese Bäume kommt der Strassenabstand nicht zu Anwendung.

Volkswirtschaftsdepartement

des Kantons StGallen

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Der Vo teher

Architektur + Bauleitung

K. Mätzlen Regierungsrat iz u n

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8887 MelS

081/723 73 28

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