Baulinienplan Untergasse Nr. 126

Piano d'utilizzazione speciale · Mels

Documento

Numero
2010-3865
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Mels
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
17 nov 2009
Approvato
29 mar 2010
Pubblicato
25 nov 2009
In vigore dal
29 mar 2010

Carta

2 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

_____________________

d

B aud ep artem en t

Bj

des Kantons St.Gallen

x jr y

29. März 2010

______________________________ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Mostra tutto il testo

Gemeinderat Meis Postfach Rathaus, Platz 2 8887 Meis

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baulinienplan Untergasse Nr. 126 <

Die Breite der Untergasse in Mittelheiligkreuz ist ungenügend. Die Strasse soll auf einer Länge von rund 120 m verbreitert und saniert werden. Damit kann eine durchgehende Strassenbreite von mindestens 3.5 m erreicht werden. Der Teilstrassenplan wurde am 26. März 2010 vom Baudepartement genehmigt. Der Strassenabstand für eine Gemeindestrasse 2. Klasse beträgt gemäss Art. 21 Baureglement 5 m ab Strassen- oder 4.50 m ab Trottoirgrenze bzw. -rand bei nicht vermarkten Strassen. Entlang der Untergasse soll die Bauweise in einem reduzierten Strassenabstand von 4.0 m ermöglicht werden. Für das Unterschreiten des Strassenabstands wurde daher beidseitig eine Baulinie festgelegt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1in Verbindung mit Anhang 6derErmächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 540.-. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt

09-7514 / 179179,61181

Fr. 200.-Fr. 340.—

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan Kopie

-

Rechlsakteiluna.

-

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst

09-7514 / 179179_61181

Plan

Politische Gemeinde Meis Kanton St. Gallen

Baulinienplan Untergasse Nr. 126 Situation 1 : 200

Vom Gemeinderat Meis erlassen am

Der Gemeindepräsident

u

Der Gemeinderatsschreiber

2A bis

Öffentlich aufgelegt vom

Mostra tutto il testo

VOM BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN GENEHMIGT: 29. März 2010

MIT ERMÄCHTIGUNG: DER LEITER DES AMTES FÜR RAUMENTWICKLUNG ----------, UND GEOINFORMATION:

Z o ^ . ST-

lj

Neuensch^va-freterîngenieurbüro AG

Auflageprojekt

Oberdorfstrasse 24

Plan Nr.:

8887 Meis

Tel: 081 723 25 24

09004 - 20

Datum / Gez. 08.09.09 / MT