Überbauungsplan Steix

Piano d'utilizzazione speciale · Mels

Documento

Numero
2012-3861
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Mels
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
11 gen 2011
Approvato
4 lug 2012
Pubblicato
25 gen 2011
In vigore dal
4 lug 2012

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Rathaus, Platz 2 8887 Meis

4. Juli 2012

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Steix

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Die in der zweigeschossigen Wohnzone W2 gelegene Parzelle Nr. 4666 soll überbaut werden. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 4'068 m2. Es sind drei Baubereiche vorgesehen, wovon zwei infolge der Topografie gestaffelt sein werden. Die Parkierung erfolgt unterirdisch. Gegenüber der im Baureglement (abgekürzt BauR) festgelegten Re­ gelbauweise sind folgende Abweichungen vorgesehen: Mehrausnützung von max. 20 % Zusätzliches Vollgeschoss Erhöhung max. Gebäudehöhe auf 8.00 m bis 9.00 m (8.00 m gemäss BauR) Reduktion max. Firsthöhe auf 8.00 m bis 9.00 m (11.00 m gemäss BauR) Aufhebung max. Gebäudelänge, Gebäudeabstände und Strassenabstand. Der Überbauungsplan Steix wurde durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinforma­ tion am 3. Dezember 2010 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben erwähnten Ausfüh­ rungen sind berücksichtigt. Am 1. Juni 2011 ist die geänderte Gewässerschutzverordnung in Kraft getreten (SR 814.201; abgekürzt GSchV). Im westlichen Teil des Planungsgebiets unterhalb der Weisstannenstrasse verläuft der eingedolte Parfannabach. Die Eindolung verläuft an der Parzellengrenze. Nach Angaben der Sektion Wasserbau beim Tiefbauamt wird der eingedolte Parfannabach durch die vorgesehene Überbauung nicht beeinträch­ tigt. Er bleibt für den Unterhalt und die Erneuerung zugänglich. Das Gewässer soll jedoch aus abwassertechnischen und hochwasserschützerischen Gründen verlegt werden. Nach Angaben der Gemeinde Meis wird derzeit das Auflageprojekt vorbereitet, so dass die öf­ fentliche Planauflage im Früh-Herbst (Ende Aug.- Sept.) durchgeführt werden kann. Im zur Genehmigung eingereichten Planerlass wird auf die Festlegung eines Gewässer­ raums verzichtet. In Absprache mit der Sektion Wasserbau beim Tiefbauamt ist dies ge­ stützt auf Art. 41a Abs. 5 lit. b und c GSchV im vorliegenden Fall möglich.

12-3173 / 290415_79862 290415_79862

Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'240.~. Aufteilung der Gebühren: Am t für Raumentwicklung und Geoinformation

Fr.

9 0 0 .-

Tiefbauam t

Fr.

3 4 0 .-

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilage Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan vom 22. Juni 2012 Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst

12-3173 / 290415_79862

Plan

Besondere Vorschriften

c

2760

Kanton St. Gallen

Legende

0 cQ

Bl

Allgemeines

Art. 1 Bestandteile und Geltungsbereich

Objektschutzmassnahmen nachzuweisen.

I

Art. 9

Planungsbericht und den Projektbeilagen.

3741

Art. 10

Art. 2 3742

Parkierungsanlage unterirdisch

Art. 11

Körnigkeit, Ausnützung und Gestaltung der Überbauung sowie die Umgebungsgestaltung.

Umgebungsbereich

Im Umgebungsbereich muss die Aussenraumqualität mit einem detaillierten und verbindlichen

Fusswege / Hauszugänge

II.

Erschliessung

Gestaltungskonzept (Gartenanlagen, Spielwiese, standortgerechte Gehölze und Einfriedungen,

Art. 3 Verkehrserschliessung

Hauszugänge, Zu- und Ausgänge zu Erschliessungsanlagen sowie Verbindungswege im Garten),

3509

Umgebungsbereich

welches der Gemeinderat prüft und genehmigt, sichergestellt werden. Entlang der Weisstannenstrasse

Überbauungsplan Steix

Bereich Terraingestaltung

Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr ist an den im Plan bezeichneten Stellen vorzusehen. Die Tiefgaragenzufahrt hat über die im Plan bezeichnete “Zufahrt unterirdische Parkierungsanlage“ zu erfolgen.

2255

Hinweise

Die bezeichneten Fusswege / Hauszugänge dienen der internen Erschliessung der Wohnbauten und

Art. 4 Parkierung

Terrainabgrabungen sowie Terrainaufschüttungen sind zulässig, sofern sie in Zusammenhang mit Bauten, Umgebung oder Erschliessung stehen und sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen.

Die Parkierung hat unterirdisch in einer Tiefgarage zu erfolgen.

Gemeindeweg 2. Klasse

4666

In der unterirdischen Parkierungsanlage sind für Veloabstellplätze mindestens 20 m2 auszuweisen.

M essm erhölzli

gegliederter Baubereich

1 1. jAN. 2011 Gebäude 21T950

Art. 5 Kehrichtsammelstellen

Unauffällig gestaltete Kehrichtsammelstellen sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gemäss

Parzellengrenze

den Weisungen der Gemeinde anzuordnen. 4666

Stützmauern sind sorgfältig zu gestalten und gut in das Terrain einzufügen.

IV.

Gestaltung

Art. 12 Gesamtwirkung und Gestaltung der Bauten

Die Wohnbauten in den Baubereichen sind so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der

Parzellennummer

Baukörper und Fassaden, Dachformen, Materialwahl und Farbgebung eine einheitliche Gesamtwirkung

Der Gemeinderatsschreiber: R. Köhler

4443

bis

Im Bereich Terraingestaltung muss abgestimmt auf die zukünftige Erschliessungsstrasse mittels Mauer geschaffen werden.

Zufahrtsbereich Tiefgarage

Der GempHTdpppäsident: Dr. G. Fischer

Bepflanzung abzugrenzen. Die einzelnen Anlagen müssen im Endausbau ein einheitliches

oder Böschungsbepflanzung und strassenbegleitenden Einzelbäumen Bezüge zum öffentlichen Raum

Verkehrsfläche / Wendeplatz

1:500

ist der Umgebungsbereich gegenüber der öffentlichen Erschliessungsstrasse mittels Einfriedung oder Erscheinungsbild aufweisen. Dieser Plan ist mit dem Baugesuch zur Bewilligung einzureichen.

Aussenplätze.

2 5. JAN. 2011

Die Entwässerung ist mit dem Generellen Entwässerungsplan der Gemeinde abzustimmen.

architektonisch hoher Qualität. Er regelt die geordnete Erschliessung, die Anordnung, Bauvolumen und

768

4037

Retention

Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt eine Bebauung des Gebiets Steix (Parz. Nr. 4666) von ortsbaulich und

2761

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage

öffentlich aufgelegt vom:

Minergie-Standard einzuhalten.

der Planungsbericht und die Projektbeilagen haben richtungsweisenden Charakter.

Baubereich

Vom Gemeinderat erlassen am:

Energie

Der energieoptimierten Bauweise wird Rechnung getragen. Alle Bauten haben die Anforderungen nach

Die Planfestlegungen und die Besonderen Vorschriften sind allgemein verbindlich. Die Planhinweise,

Perimeter (Umgrenzung des Planungsgebietes)

Naturgefahren

Bei Erweiterungen, Ersatzbauten und Neubauten sind im Baubewilligungsverfahren die notwendigen

I.

Der Überbauungsplan Steix besteht aus dem Plan 1:50Q, den Besonderen Vorschriften, dem 4133

Festlegungen

Politische Gemeinde Meis

Art. 8

ill.

Überbauung

sowie eine gute Einfügung in die Umgebung erzielt wird.

Art. 6 Baubereiche

Flachdächer, die nicht begehbar sind, müssen mit einer extensiven Flachdachbegrünung versehen

Die Baubereiche bezeichnen die maximale horizontale Ausdehnung der einzelnen Baukörper;

2 4. FEB. 2011

werden.

Gebäudeabstände und der Strassenabstand gemäss Art. 16 BauR sind aufgehoben. 2411 4521

Vom Baudepartement des Kanton St. Gallen genehmigt am:

- 4, JULI 2012

In den Baubereichen gelten folgende abweichende Bauvorschriften:

Art. 13

Maximale Vollgeschosszahl:

Die Behörde ist befugt, im Baubewilligungsverfahren Bemusterungen zu verlangen und besondere

3

Baubereich

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Ge

Max. Gebäudehöhe / Max. Firsthöhe

U. Strauss

4520

A

B

C

D

E

8.80 m

9.00 m

9.00 m

8.00 m

8.00 m

Bei gegliederten Baukörpern wird die Gebäude- und Firsthöhe ab dem jeweiligen Niveaupunkt ermittelt (gemäss Erläuterungen Art. 14 BauR zu Art. 60 BauG).

23. Dezember 2010/ ma

Öffentliche Auflage

au f f e r

& St u d a c h

C H - 7 0 0 0 C hur » Alexanderstrasse 3 8 Fon +41 (0)81 258 3444 Fax +41 (0)81 258 34 40 M a il in fo @ s t a u f f e r - s t u d a c h . c h

0m

10 m

20 m

2697

Auflagen zu erlassen.

2 altri articoli

Art. 14 Spielplätze

Spielplätze sind gemäss Art. 73 BauG, unterschieden nach Flächen mit Hartbelag und Spielwiesen auszuweisen und im Umgebungsgestaltungsplan darzustellen.

4518

AG

Material- und Farbwahl

Art. 7 Ausnützung

Für eine Gesamtüberbauung, die Art. 10 des Baureglementes und diesen Vorschriften entspricht, kann eine Mehrausnützung von maximal 20% gewährt werden.