Überbauungsplan Schmitten
Piano d'utilizzazione speciale · Mels
Documento
- Numero
- 2013-3860
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Mels
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 13 ago 2013
- Approvato
- 18 nov 2013
- Pubblicato
- 27 ago 2013
- In vigore dal
- 18 nov 2013
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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Meis Rathaus, Platz 2 Postfach 102 8887 Meis
18. November 2013
Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) folgen den Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Schmitten
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Das im Dorfkern von Meis gelegene Gebiet zwischen Wangserstrasse, Schmittenstrasse und dem Obergässli ist mit verschiedenen Wohn- und Gewerbegebäuden überbaut. Auf grund ihrer Baufälligkeit sollen sie abgebrochen und durch eine Überbauung mit vier Ge bäuden (Häuser A, B, C, D inkl. 2 Zwischenbauten) ersetzt werden, wobei die Nutzungs durchmischung erhalten werden soll. Das projektierte Bauvorhaben weicht von den Re gelbauvorschriften ab, weshalb ein Überbauungsplan erarbeitet wurde. Der Perimeter be inhaltet die bestehenden Parzellen Nr. 822, 823, 824, 825, 827, 829, 4561 sowie einen Teilbereich von Nr. 4168. Das Gebiet befindet sich in der Kernzone und umfasst eine Flä che von 2591 m2. Die Gemeinde Meis gehört laut ISOS zu den schützenswerten Ortsbil dern der Schweiz. Laut Schutzverordnung liegt das Vorhaben im Ortsbildschutzgebiet 2. Gemäss Regelbauweise könnte das gesamte Plangebiet mit viergeschossigen Bauten und einem Dachgeschoss überbaut werden. Nebst der Anzahl Vollgeschosse und dem allseitig minimalen Grenzabstand von 4 m sind in der Kernzone laut Art. 9 Baureglement (BauR) keine weiteren maximalen Masse vorgegeben. Allerdings haben sich Bauten be züglich Stellung, Gebäudehöhe, Gebäudelänge, Traufhöhe, Firsthöhe, Geschosszahl, Dachform, Dachgestaltung, Fassadengestaltung und Materialien gut in das Dorf- und Strassenbild einzuordnen. Im Rahmen eines Überbauungsplans kann von der Regelbau weise abgewichen werden, allerdings nur bis zur nächst höheren Zone. Gemäss Geneh migungspraxis kann mit einem Überbauungsplan ein zusätzliches Vollgeschoss ermög licht werden. Zudem d a rfe in e Mehrausnützung gewährt werden, wenn ein besseres Pro jekt als nach zonengemässer Nutzung verwirklicht wird, die Grösse des Grundstückes dies rechtfertigt und die Interessen der Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigt werden.
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Der Überbauungsplan umfasst eine Fläche von mehr als 2'500 m2. Er wird durch die Wangserstrasse, die Schmittenstrasse sowie das Obergässli begrenzt. Sowohl die Fläche als auch die Abgrenzung des Überbauungsplans ist zweckmässig. Gegenüber der im BauR (in Klammern) festgelegten Regelbauweise sind mit dem Über bauungsplan folgende Abweichungen vorgesehen: • Beschränkung auf 3 Vollgeschosse für Häuser A, B, C und D (4 Vollgeschosse) • Beschränkung auf 1 Vollgeschoss für Zwischenbaute (4 Vollgeschosse) • GL 21 m, GH 10.10 m, FH 15.70 m für Haus A, B, C (keine max. GL, GH und FH) • GL 25 m, GH 9.60 m, FH 14.60 m für Haus D (keine max. GL, GH und FH) • GL 29 m, GH 4.00 m, FH 14.60 m für Zwischenbaute (keine max. GL, GH und FH) • Unterschreitung Strassenabstände • Unterschreitung Gebäudeabstände bzw. teilweise Aufhebung derselben • DachaufbautenZ-einschnitte auf max. 70 % der Dachlänge (max. 50 % Dachlänge) • Offene Bauweise (geschlossene Bauweise). Der Überbauungsplan wurde am 30. Juli 2013 durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation vorgeprüft. Die in der Vorprüfung gemachten Ausführungen sind im vor liegenden Überbauungsplan berücksichtigt. Der Planerlass ist im Grundsatz geeignet, um eine bessere Überbauung als nach zonengemässer Nutzung zu ermöglichen. Insbeson dere werden die Interessen der Nachbarn gesamthaft nicht erheblich beeinträchtigt. Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeinde verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der Überbauungsplan Schmitten wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 950 -
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Beilagen • Genehmigter Erlass • Einzahlungsschein
Kopie • Rechtsabteiluna • Amt für Raumentwicklung und Geoinformation • Amt für Kultur - Denkmalpflege • Amt für Umwelt und Energie - UVF und Planbeurteilung • Kantonspolizei - Verkehrstechnik • Tiefbauamt - Rechtsdienst
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Plan mit besonderen Vorschriften
Legende: 1003
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Hinweise
Perimeter Baubereich für unterirdische Bauten Baubereich für 3-geschossige Bauten Baubereich für 1-geschossige Bauten Baubereich für Nebenbauten Firstverlauf der einzelnen Häuser Grünbereich Verkehrsfläche öffentlich Verkehrsfläche privat Fläche für Parkierung Baulinie "Erschliessung Parfanna Meis" wird aufgehoben Ein- und Ausfahrt Sammelgarage Velo- und Mofa-Abstellplätze Gewerbecontainer Photovoltaik-Anlage Ri cht ungspunkt 1 Richtungspunkt 2
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Erschliessung Überbauung Nebenerschl iessu ng Niveaupunkt 1/ Niveaupunkt 2 Baülinie "Erschliessung Parfanna Meis" genehmigt 03. Mai 2010 Parzelle 4168 im Besitz des Kantons St. Gallen
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Gemeinde Meis Kanton St. Gallen Besondere Vorschriften:
Art. 1
Geltungsbereich: Der Überbauungsplan gilt innerhalb des im Situationsplan angegebenen Perimeters. Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des Baureglements.
Art. 2 Zweck
Der Überbauungsplan bezweckt eine architektonisch und ortsbaulich gute Gesamtüberbauung mit einer rationellen Erschliessung und trifft Aussagen über die Gestaltung. Der Überbauungsplan sichert die Umsetzungen des Ortsbildschutzes laut ISOS Schweiz und der Schutzverordnung der Gemeinde Meis. Er bezweckt einen ökologisch sinnvollen Bodenumgang mittels verdichteter Bauweise.
Art. 3 Erschliessung
Das Überbauungsgebiet wird über die Schmittenstrasse erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die Wangserstrasse. Die erforderlichen Abstellplätze für die Bewohner und die Betreiber der Gewerbebetriebe sind primär unterirdisch in einer Sammelgarage anzuordnen. Die Ein- und Ausfahrt zur Sammelgarage hat an der im Situationsplan bezeichneten Stelle zu erfolgen. JDiejBesucherparkplätze sind primär oberirdisch am den im Situationsplan, bezeichneten Stellen anzuordnen. Zwischen den Richtungspunkten 1 ist ein mindestens 2.00 m breiter Streifen für einen Fussgängerbereich (Trottoir) freizuhalten. Zwischen den Richtungspunkten 2 ist ein mindestens 1.20 m breiter Streifen für einen Fussweg (Durchwegung des Gebäudes - Durchblick) freizuhalten. Die Abstellräume für Fahrräder und Mofas der Bewohner und Betreiber der Gewerbetriebe sind primär im Untergeschoss zu erstellen und werden über die Sammelgaragenrampe erschlossen. Die Velo- und Mofa-Abstellplätze für die Besucher der Gewerbetriebe sind oberirdisch an der im Situationsplan bezeichneten Stelle (V) anzuordnen. An der im Situationsplan bezeichneten Stelle (G) ist eine gedeckte Absteilmöglichkeit für Gewerbecontainer zu erstellen.
Art. 4 Bauvorschriften
Gemäss Baureglement und Zonenplan befindet sich der Planungsperimeter in der Kernzone und im Ortsbildschutzgebiet 2. Aufgrund des Baureglements Art. 9 ist eine 4-geschossige Bauweise mit der Fussnote 4) möglich. Aufgrund der Rahmenbedingungen und im Sinne einer Einordnung der neuen Gebäude in die örtlichen Gegebenheiten werden die Bauvorschriften im Planungsperimeter wie folgt angepasst: 1-geschossiger Baubereich (=Zwischenbauten Haus A und B, bzw. Haus C und D): max. Vollgeschosse max. Gebäudehöhe max. Firsthöhe max. Gebäudelänge mind. Gebäudeabstand Dachform
1 4.00 m 4.00 m 29.00 m angebaut an Baubereich 3-geschossig Flachdach
3-geschossiger Baubereich Haus D: max. Vollgeschosse max. Gebäudehöhe max. Firsthöhe max. Gebäudelänge Dachform
3 9.60 m 14.60 m 25.00 m Satteldach m it Gauben
Zwischen den Häusern A und B, bzw. C und D oberhalb der 1-geschossigen Baubereiche findet der Gebäudeabstand keine Anwendung. Der Gebäudeabstand zwischen Haus B und C wird mit mind. 5.00m festgelegt. Der verminderte Gebäudeabstand wird durch die im Sinne des Ortsbildschutzes städtebaulich verbesserte Situation begründet. Es werden ortstypische Einblicke in den Innenhof der Überbauung gewährieistet. Den feuerpolizeilichen Vorschriften wird mittels entsprechenden Fassadenverkleidungen Rechnung getragen. Im Bereich des Perimeters gilt die offene Bauweise an Stelle der im Baureglement Art. 11 festgeschriebenen geschlossenen Bauweise. Die 1-geschossigen Zwischenbauten zwischen den 3-geschossigen Hauptbauten gewährleisten die vom Ortsbüdschutz geforderte „Gassenbildung“ des Strassenraumes. Strassenabstände: Entlang der Schmittenstrasse gilt die Baulinie "Erschliessung Parfanna Meis", welche in Teilbereichen unterirdisch um max. 2.00 m überschritten werden darf. Entlang der Wangserstrasse mind. 3.00 m. Die Baulinie "Erschliessung Parfanna Meis" wird in diesem Bereich aufgehoben. Die Sicherung des Gehweges entlang der Wangserstrasse wird durch ein Kaufsrecht gewährleistet. Entlang des Obergässli mind. 2.90 m Die Bauten im 3-geschossigen Baubereich sind einheitlich zu gestalten und zu materialisieren. Die Baukörper sind wie im Situationsplan dargestellt zu positionieren. Der Firstverlauf der einzelnen Häuser ist im Situationsplan dargestellt. Die. Längenbeschränkung der Dachaufbauten und - einschnitte gemäss Art. 20 (BauR) wird von 50 % auf 70 % der jeweiligen Gebäudeseite erweitert. Im Bereich der mit (PV) gekennzeichneten Flächen auf den Steildächern sind Photovoltaik-Anlagen zu lässig. Das Planungsgebiet liegt gemäss provisorischer Gefahrenkarte im gelben Bereich, was einer geringen Gefährdung entspricht. Allfällige Objektschutzmassnahmen sind während der Ausführungsplanung zu prüfen.
Art. 5 Umgebungsgestaltung
Im Grünbereich des Innenhofes ist ein Spielplatz anzuordnen. Weitere Bauten und Anlagen im Grünbereich sind ausser eines Unterflurbehälters (Molock) nicht zulässig. Der Standort des Behälters wird in Absprache mit der Gemeinde Meis festgelegt. Die Durchwegung des Planungsgebietes für Fussgänger ist Teil der Überbauung. Entlang der Wangserstrasse und des Obergässli werden Fussgängerwege angeboten. Der Knotenpunkt Obergässli und Wangserstrasse wird neu und übersichtlich gestaltet.
Schemaschnitt Haus A, B und C: 3-geschossiger Baubereich Haus A, B und C: max. Vollgeschosse max. Gebäudehöhe max. Firsthöhe max. Gebäudelänge Dachform
3 10.10 m 15.70 m 21.00 m Satteldach mit Gauben
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Öffentliche Planauflage: vom 27. August bis 25. September 2013
Vom Baudepartement des Kanton St. Gallen genehmigt am:
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Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Schemaschnitt Haus D:
Plandatum: 08.08.2013
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Überbauungsplan Schmitten, 8887 Meis
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