Überbauungsplan Omag 2
Piano d'utilizzazione speciale · Mels
Documento
- Numero
- 2015-3862
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Mels
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 28 gen 2014
- Approvato
- 27 mar 2015
- Pubblicato
- 11 feb 2014
- In vigore dal
- 27 mar 2015
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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmllsbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Meis Postfach 102 8887 Meis
27. März 2015
Geschäft Nr. 15-2850 Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Omag 2
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Die Parzelle Nr. 4728 ist unüberbaut und vollständig in der Industriezone I gelegen. Die Bauherrschaft will dieses Grundstück zusammen mit dem Teil vom an grenzenden Grundstück Nr. 1550, welcher heute mit dem Gebäude Assek. Nr. 4063 überbaut und ebenfalls in der I gelegen ist, überbauen. Die Fläche grenzt im Südwesten unmittelbar an die zwei- bzw. dreigeschossige W ohnzone W 2 bzw. W3. Bei derartigen Zonenübergängen stellen sich immer wieder Fragen der Beeinträchtigung der gewerblich industriellen Nutzung auf die Wohnnutzung. Vorliegend werden allfällige Konflikte dadurch entschärft, als dass die Wohnzonen im Südwesten des Industriegeländes liegen und die Hauptwohnseiten nicht unmittelbar an das Industrieareal angrenzen. Um auf die W ohnnutzung Rücksicht zu nehmen, wurde ein Überbauungsplan mit Beson deren Vorschriften erarbeitet. Danach soll die gesamte Erschliessungsorganisation aus schliesslich über die Omag-Strasse erfolgen. Zudem werden die Gebäude- und First höhen beschränkt. Im ausgeschiedenen Freihaltegebiet sind - abgesehen von Licht schächten und überdeckten unterirdischen Bauten - keine Bauten und Anlagen zulässig. An der Gebäudeseite gegen dieses Freihaltegebiet dürfen zudem keine Lüftungen oder sonstige emissionsstarke Anlagen errichtet werden. Im Gegenzug werden die Grenzab stände gegenüber der W2 auf 5 m und gegenüber der W3 auf 5.60 m verringert. Mit dem Überbauungsplan Omag 2 soll gegenüber der Regelbauweise in Klammern nach Art. 9 des Baureglements wie folgt abgewichen werden: • Verringerung Grenzabstand auf 5 m gegenüber der W2 (10 m) • Verringerung Grenzabstand auf 5.60 m gegenüber der W 3 (10 m) • Beschränkung Gebäude- und Firsthöhe auf 11.30 m (20 m) • Beschränkung auf 3 Vollgeschosse (keine Festlegung).
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Der Überbauungsplan mit den Besonderen Vorschriften kann für ein engeres, bestimmt umgrenztes Gebiet, die Erschliessung und die besondere Bauweise, vor allem hinsichtlich der Baumasse und der Ausnützungsziffer ordnen. Unter Beibehaltung der Zweckbestim mung der Zone kann von den allgemeinen Zonenvorschriften (Regelbauweise) abgewi chen werden. Es darf eine Mehrausnützung gewährt werden, wenn ein besseres Projekt als nach zonengemässer Überbauung verwirklicht wird, die Grösse des Grundstückes dies rechtfertigt und die Interessen der Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Planerlass umfasst eine Fläche von rund 4'500 m2. Er ist durch die Omag-Strasse, das bestehende Gebäude Assek. Nr. 3855, die in der I gelegene und überbaute Parzelle Nr. 4612 sowie die südwestlich angrenzende W 2 bzw. W 3 und die südöstlich angrenzen de viergeschossige Wohn- und Gewerbezone WG4 abgegrenzt. Aus ortsplanerischer Sicht ist sowohl die Fläche als auch die Abgrenzung zweckmässig. Der Überbauungsplan Omag 2 wurde vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 19. September 2013 vorgeprüft. Zum Übergang im Bereich der südwestlich angren zenden W2 wurde festgehalten, dass die Interessen dieser angrenzenden Nachbarn mit der geplanten Unterschreitung des Grenzabstands auf damals 4.50 m doch wesentlich beeinträchtigt würden. Unklar war, ob auf dieser Gebäudeseite auch emissionsträchtige Anlagen wie z.B. Lüftungen erstellt werden könnten. Andererseits wurde festgestellt, dass mit der vorgesehenen Beschränkung der maximalen Gebäude- und Firsthöhe auf damals 12.50 m doch eine gewisse Rücksicht auf die Anliegen dieser Nachbarschaft genommen. Zudem wurde festgehalten, dass der geplante Industriebau nordöstlich des Wohngebiets zu liegen kommen würde. Die im Überbauungsplan gemachten Überlegungen waren zwar aus ortsplanerischer Sicht nachvollziehbar, dennoch wurde eine nochmalige Prüfung aus planerischer Sicht für sehr angebracht erachtet. Gestützt auf obige Beurteilung wurde der Grenzabstand gegenüber der W2 auf 5 m er höht und die Gebäude- und Firsthöhe nach unten auf 11.30 m angepasst. Das Verhältnis von Grenzabstand zu Gebäude-ZFirsthöhe beträgt für die W 3 gerundete 1:2 (5.60 m zu 11.30 m), für die W2 allerdings nicht exakt 1:2 (5 m zu 11.30 m). Es ist jedoch zu berück sichtigen, dass die gesamte Erschliessungsorganisation ausschliesslich auf der OmagStrasse erfolgen wird und der 5 m breite Grünstreifen - abgesehen von überdeckten un terirdischen Bauten und den dazu erforderlichen Lichtschächten - vor weiteren Bauten und Anlagen freizuhalten sein wird. Zudem dürfen an der südwestlichen Gebäudeseite des Industriebaus (gegen die Freifläche hin) keine Lüftungen oder sonstige emissions starke Anlagen errichtet werden. Mit diesen Massnahmen wird aus ortsplanerischer Sicht ausreichend Rücksicht auf die angrenzende Wohnnutzung genommen, so dass die Inte ressen der Nachbarschaft als nicht in erheblichem Mass beeinträchtigt betrachtet werden können. Der Überbauungsplan wird weder als unzweckmässig erachtet noch trägt er den wegleitenden Grundsätzen und Zielen der Raumplanung unzureichend Rechnung. Der Planerlass erweist sich aus ortsplanerischer Sicht und gemessen an den Möglichkeiten der Regelbauweise für vertretbar und für genehmigungsfähig. Der Gemeinderat Meis erliess den Überbauungsplan Omag 2 am 28. Januar 2014. W äh rend der öffentlichen Auflage gingen zwei Einsprachen ein, welche abgewiesen wurden. Das Baudepartement wies einen gegen den Einspracheentscheid erhobenen Rekurs am 12. Februar 2015 ab. Gegen den Rekursentscheid ist beim Verwaltungsgericht eine Be schwerde hängig. Damit dieses darauf eintritt, ist eine Genehmigungsverfügung erforder lich.
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Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Der Überbauungsplan Omag 2 wird unter Wahrung des der politischen Gemeinde Meis zustehenden Ermes sensspielraumes genehmigt (Art. 3 Abs. 2 BauG).
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeinde Verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. V400.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
Kopie Rechtsabteilung (i.Z. mit Rekursentscheid unter 14-34301 Am t für Raumentwicklung und Geoinformation Am t für Umwelt und Energie Kantonspolizei - Verkehrstechnik Tiefbauam t - Rechtsdienst
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Plan mit besonderen Vorschriften
FESTLEGUNGEN
Politische Gemeinde Meis Kanton St. Gallen
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Überbauungsplan Omag 2
Besondere Vorschriften
Perimeter Umfang Unterirdischer Bauten
Art. 1 - Geltungsbereich / Verbindlichkeit
1.1 Der Überbauungsplan gilt innerhalb des im Situationsplan umrandeten Gebietes. Soweit nachfolgend keine abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des Baureglementes.
Art. 2 - Zweck
2.1 Der Überbauungsplan bezweckt eine architektonisch und städtebaulich einwandfrei koordinierte Gesamtlösung der Hochbauten und deren Erschliessung.
Ein- und Ausfahrt UG Ein- und Ausfahrt Gewerbe / Besucher
Situation 1 : 500 Baubereich (max. 11.3m hoch) Vordachbereich Freihaltegebiet
2.2 Im Speziellen soll ein sanfter Übergang von der Wohnzone W2 zur Industriezone erfolgen.
Gewerbe- und Besucherparkplätze Verkehrsflächen
Vom Gemeinderat Meis erlassen am
2.3 Architektonisch müssen sich die Neubauten den bestehenden Hochbauten in einem modernen Charakter angleichen.
Container Standorte Trennrabatte
2.4 Es ist ein strukturierter Baukörper zu planen.
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Der Gemeindepräsident
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Art. 3 -
Öffentlich Planauflage: 11. Februar bis 12. März 2014
3.2 Die Ein- und Ausfahrt des Untergeschosses muss an der bezeichneten Stelle erfolgen.
406 3 1700
3.3 Für Gewerbe und Besucher sind an der im Situationsplan be zeichneten Stelle oberirdische Autoabstellplätze zu erstellen.
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt
am
Erschliessung 3.1 Während der Bauausführung wird mit der Gemeinde Meis festgelegt, an welchen Orten die Trennrabatte für Ein- und Ausfahrt geöffnet werden darf.
3.4 An den bezeichneten Stellen sind hinreichende Container vor gesehen. Die Containerstandorte werden mit einem Sichtschutz umrandet.
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3.5 In den Verkehrsflächen sind Scherenbühnen erlaubt.
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Art. 4
Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation
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Bauvorschriften 4.1 max. Vollgeschosse / max. Gebäudehöhe / max. Firsthöhe 3 11,30 m 11,30 m 4.2 Der Grenzabstand reduziert sich: - gegenüber der W2 Zone auf 5.00m - gegenüber der W3 Zone auf min. 5.60m
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A m Bach 4.3 In den Freihaltezonen sind keine Bauten und Anlagen zulässig. Ausgenommen sind Lichtschächte und überdeckte unterirdische Bauten. Bauverwaltung Meis
Auflageprojekt
Rathaus
Plan Nr.:
8887 Meis
Tel: 081 725 30 23
Datum / Gez. .
4.4 An der Gebäudeseite gegen die Freihaltezone dürfen keine Lüftungen oder sonstige emissionsstarke Anlagen errichtet werden.