Gestaltungsplan Gemeinde- und Kulturzentrum
Piano d'utilizzazione speciale · Mels
Documento
- Numero
- 2017-3863
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Mels
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 20 ott 2015
- Approvato
- 7 ago 2017
- Pubblicato
- 3 nov 2015
- In vigore dal
- 7 ago 2017
Carta
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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen
Baudepartement
Baudeparlement, Aml für Raumenlwicklung und Geo¡nformâlion, Lämmlisbrunnenskasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Mels Postfach 102
7. August 2017
BBBT Mels
Geschäft Nr.17-4207 Gemeinde Mels: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art.31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
Mostra tutto il testo
.
Gestaltungsplan Gemeinde- und Kulturzentrum
Der in den früheren BOer-Jahren erstellte Löwensaal erfüllt die heutigen Bedürfnisse an einen modernen Gemeindesaal nicht mehr. Derzeit sind zudem Abteilungen der Gemeindeverwaltung in umliegenden Gebäuden, d.h. ausserhalb des Rathauses, untergebracht. Die Gemeinde Mels beabsichtigt die Realisierung eines neuen Gemeinde- und Kulturzent rums sowie einer Rathaus-Erueiterung und führte zu diesem Zweck einen Projektwettbewerb durch. Das Vorhaben umfasst einen Gemeindesaal mit Vereinsräumlichkeiten, einen Rathaus-Ergänzu ngsbau, En¡ueiterungsräume der Weinbaugenossenschaft , die Gestaltung der angestrebten Freiräume, eine Wegverbindung vom Dorfplalzzum Untergässli sowie eine Tiefgarage. Das Gemeinde- und Kulturzentrum ist nebst der Begegnungszone im Dorfkern der zentrale Bestandteil der Dorfkernentwicklung von Mels. Ein öffentliches Bedürfnis an einem modernen Gemeindesaal sowie an einem zentralen Verwaltungsstandort für ausgewiesen. Der die Parzellen Nrn. 9BB, 990, 3226,3230 und 4442 umfassende Gestaltungsplan weist eine Fläche von rund 4'000 m2 auf. Das bestehende Rathaus liegt in der Zone fur öffentliche Bauten und Anlagen (Oe). Die restliche Fläche befindet sich in der viergeschossigen Kernzone K. Laut Art. 28 BauG kann die politische Gemeinde zur Erreichung einer Gesamtüberbauung mit städtebaulich vorzuglicher Gestaltung mit schriftlicher Zustimmung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Plangebiet Gestaltungspläne erstellen, welche die Überbauung einer oder mehrerer Parzellen projektmässig bis in Einzelheiten, beispielsweise durch Festlegung des Grundrisses, regeln. Die Anforderungen, welche in planerischer und städtebaulicher Hinsicht an eine Überbauung gestellt werden, sind in Art. 1 und 3 Bundesgese2 i.rber die Raumplanung (SR 700; RPG) umschrieben. Aufgrund der Zweckbestimmung wird deutlich, dass an einen Gestaltungsplan hohe Anforderungen gestellt werden. Die Grenze der zulässigen Abweichungen von der Regelbauweise ergibt
17 -4207
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sich einerseits aus dem Erfordernis der städtebaulich vorzüglichen Gestaltung und dem damit verbundenen öffentlichen lnteresse, andererseits aus dem Erfordernis der Wahrung berechtigter Nachbarinteressen. Laut Art. 9 des BauR sind die baurechtlichen Bestimmungen für die Oe und auch fur die K sehr offen gehalten. Es sind "nur" Grenzabstände und Lärm-Empfindlichkeitsstufen geregelt bzw. in der K noch die max. Anzahl Vollgeschosse sowie ein Einfügungsgebot in das Ortsbild. Mit dem Gestaltungsplan sollen laut Art. 6 Abs. 2 BesV die Grenz- und Gebäudeabstände nach Regelbauweise aufgehoben werden. Mit der Anordnung von Baubereichen sowie von Fassaden- und Dachbegrenzungslinien wird die maximale horizontale und vertikale Ausdehnung der einzelnen Bauten festgelegt. Die Unterlagen weisen den für einen Gestaltungsplan üblichen Detaillierungsgrad auf. Die Abweichungen von der Regelbauweise liegen im üblichen Rahmen.
Die Unterlagen wurden am 7. November 2014 durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation umfassend vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Ausführungen sind berücksichtigt und die Unterlagen entsprechend bereinigt. Während der öffentlichen Auflagefrist gingen laut Genehmigungsantrag des Gemeinderates vom 7. Juli 2017 vier Einsprachen ein. Zwei Einsprachen wurden gütlich bereinigt. Gegen die anderen Einspracheentscheide wurden Rekurse erhoben. Die beiden Rekurse wurden mit Schreiben vom 16. Mai 2017 und 5. Juli 2017 zurückgezogen.
Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verftigt das
Baudepartement:
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese VerfÜgung beträgt Fr.2'340'-'
Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Fr. 2'000'-Fr. 340.-Tiefbauamt (Teilstrassen plan 17-4220)
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
1 7-
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Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen
Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan
Kopie
Rechtsabteilung Amt für Umwelt - Triage Planbeurteilung Amt für Umwelt - Koordinationsstelle Baugesuche (i.2. mit Baugesuch 16-242) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Kultur - DenkmalPflege Hochbauamt Kantonspolizei - Verkehrstechnik Tiefbauamt Rechtsdienst (i.2. mit Teilstrassenplan 17-4220)
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3t3
Plan mit besonderen Vorschriften
&
Festlegungen
Kanton St. Gallen
Gem einde Meis
■
■
■■ ■■
Perimeter
Besondere Vorschriften
3
1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Bestandteile und
1
Geltungsbereich
<§> Vordach Kulturzentrum
»» — "
Baubereich Belichtung
—« "
— m "
1
2
1
tens die Gebäudehülle entsprechend den Vorgaben des Label MINERGIE® an
wasser ist durch erneuerbare Energien abzudecken.
Innerhalb der im Plan bezeichneten Umgrenzungen können unterirdische Bau ten und Anlagen erstellt werden.
Für Bauten und Anlagen in den Baubereichen Neubauten (Baubereich Rathaus-
4
Art. 9 Bauprojekt von raumfindung architekten eth bsa sia, Rapperswil, mit Modell
Erweiterungsbau, Baubereich Kulturzentrum) sind die Grenz- und Gebäudeab
1:200 (siehe Anhang B des Planungs- und M itwirkungsbericht vom 20. Okt.
stände gemäss Baureglement aufgehoben. Vorbehalten bleiben die feuerpoli
Vorbereich Fussgänger und Begegnungsfläche
2015) sind richtungsweisend.
zeilichen Bestimmungen.
Bereich Platzgestaltung
1
Umgebung Der Bereich Platzgestaltung ist ein äusserst wichtiges Strukturelem ent im Dorfgefüge und ist sorgfältig zu gestalten. Die Platzflächen sind bis an die raumgestaltenden Gebäudefassaden bzw. Strassenflächen (PI) zu führen oder
3
3
Alle übrigen Planelemente (Hinweise) sowie der Planungs- und M itwirkungsbe
Der Baubereich bestehendes Rathaus umfasst das bestehende Rathaus (Assek.
ren.
mäss Art. 98 BauG zu erhalten. Sämtliche baulichen Veränderungen an den 4
Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten
schutzwürdigen, historischen Hauptgebäuden und deren Nahumgebung haben in Rücksprache mit der Kant. Denkmalpflege zu erfolgen.
Fusswegverbindung
die Vorschriften des Baugesetzes (BauG) und des Baureglementes, insbesonde
Ti o
Zufahrt / Ausfahrt unterirdische Parkierungsanlage
re die Zonenvorschriften der Kernzone bzw. des Ortsbildschutzbereiches ge 4
mäss Schutzverordnung der Gemeinde Meis.
Einzelbäume
Art. 2 Zweck
Schnitte
1
bi der Chjrche
Einfriedungsmauer
2
Vorbereich Fussgänger und Begegnungsfläche
1
M o torisierter Verkehr
Richtprojekt
1
□
Der Vorbereich Fussgänger und Begegnungsfläche dient der Gestaltung des Aussenraumes und als Abschlussbereich des öffentlichen Raumes; interne Er
Der Baubereich Rathaus-Erweiterungsbau dient der Erstellung eines Büroge
E=
schliessungswege sowie die Anlieferung Kulturzentrum, Aussensitzplätze, Velo abstellplätze und dgl. sind zulässig. 2
5
Die Gebäude- und Firsthöhen des neuen Kulturzentrums im Baubereich Kultur
besonderer Berücksichtigung der bestehenden Bausubstanz. Weiter soll die Er
zentrum ergeben sich durch die Abgrenzung des Baubereiches im Grundriss
schliessung des Gebietes geregelt werden.
und Schnitt. Der Baubereich Belichtungen ermöglicht die optimale Belichtung und Belüftung
Art. 11 Mauern und Bäume
1
Die bezeichnete Mauer ist bezüglich Materialisierung und Anordnung vorzüglich in die bestehende Struktur einzufügen.
der verschiedenen Räume und Säle. Die Belichtungs-/Lüftungsbauteile dürfen
Erschliessung
Es sind teilweise gedeckte Veloabstellplätze zu erstellen. Die Anzahl ist im Baubewilligungsverfahren zu ermitteln.
die festgelegte Abgrenzung übertreffen.
2
Art. 3 Erschliessungsfläche
e
Art. 10 Der Gestaltungsplan bezweckt eine architektonisch und ortsbaulich sensible
6
H in w eise
s
grenzung des Baubereiches im Grundriss und Schnitt.
Einbindung des Gemeinde- und Kulturzentrums in das engere Dorfgebiet unter
Abzubrechende Gebäude
m
EEl EE£ BH
bäudes. Das maximale Nutzungsmass für den Neubau ergibt sich durch die Ab Firstlinie
3§
als private Aussenraumfläche (P2; mit zusätzlich max. 4 Parkplätze) auszufüh
Nr. 204). Diese historische Baute am Dorfplatz ist als Schutzgegenstand ge
richt vom 20. Okt. 2015 haben informativen Charakter.
Â
2 0 . OKT. 2015
Baubereich U nterirdische Bauten und Anlagen
Alle in der Legende als .Festlegungen“ bezeichneten Planelemente sowie die
Bereich Platzgestaltung (PI, P2)
Baubereich unterirdische Bauten und Anlagen
QP1
Bei den Neubauten Kulturzentrum und Rathaus-Erweiterungsbau ist mindes
bestehende Bauten zu unterhalten sind sowie neue Hauptbauten erstellt wer
.Besonderen Vorschriften“ sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente, das
Privater Vorbereich Parzelle Nr. 4442 (Parkplatz, Stellfläche etc.
Vom Gemeinderat Meis erlassen am:
Die im Gestaltungsplan definierten Baubereiche legen den Rahmen fest, in dem
1
den dürfen. 2
Anlieferung Kulturzentrum
QP1
Baubereiche
kungsbericht.
Baubereich Verbindungstrakt
1:500
Art. 6 Energieversorgung
zustreben. Mind. 40% des zulässigen Energiebedarfs für Heizung und Warm
Art. 8 Der Gestaltungsplan .Gemeinde- und Kulturzentrum“ besteht aus dem Situati
onsplan 1:500, den besonderen Vorschriften und dem Planungs- und M itwir
Baubereich Kulturzentrum
I I I I I I I .1— 1
Baubehörde zu erfolgen; diese zieht zudem die Gestaltungsberatung bei.
Die im Gestaltungsplan bezeichneten bestehenden Bauten sind abzubrechen.
Art. 1
Baubereich Rathaus-Erweiterungsbau
Gestaltungsplan Gemeinde- und Kulturzentrum
1
Art. 14 Die Sicherstellung der ortsbaulichen und architektonischen Qualität hat früh
zeitig in allen Planungs- und Bewilligungsphasen in enger Abstimmung mit der
Abzubrechende Bauten
Baubereich bestehendes Rathaus
3
Bebauung
Die im Gestaltungsplan bezeichneten Bäume sind zu pflanzen und zu unterhal ten. Die bestehende Eibe ist bei den anstehenden Bauarbeiten zu schützen. Die
7
Die Zufahrt zu den einzelnen Parzellen erfolgt ab dem bezeichneten Standort.
Der Baubereich Verbindungstrakt dient zur Verbindung des bestehenden Rat
Baumarten der Neupflanzungen sind im detaillierten Umgebungskonzept ge
hauses mit dem geplanten Erweiterungsbau.
Die Lage ist richtungsweisend.
mäss Art. 12 festzulegen.
Parzellengrenze Der Gemeindepräsident:
8
Art. 4 Vorgesehene Grenzmutation
Ruhender Verkehr
1
sen und dauernd sicherzustellen. Der Gemeinderat kann für besondere Fälle
Die nachfolgenden Grundeigentümer erklären sich m it dem Gestaltungsplan einverstanden.
Öffentlich aufgelegt vom:
~
3. NOV. 2015
Vom Baudepartement des Kanton St. Gallen genehmigt anp
iov^
-
2. DEZ. 2015
ß
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation: ü. Strauss'
Parz. Nr.
Grundeigentümer
Um gebungskonzept
988 990 3226 3230
Politische Gemeinde Meis
4442
StWEG Untergässli Bruno Schlegel Architektur GmbH, 8887 Meis Johann Bärtsch-John, 7320 Sargans
Ä . jS '
Gestaltung
0
2
1
plante Anlagen (Mauern und Bäume) einzureichen und bewilligen zu lassen.
Die Überbauung ist hinsichtlich Fassaden, Massstäblichkeit, äusserer Materia
i
y
M it der Baueingabe ist ein detailliertes Umgebungskonzept für den Bereich Platzgestaltung und Vorbereich/Fussgänger und Begegnungsfläche sowie ge
lisierung und Farbgebung so zu gestalten, dass die bestehende hohe ortsbauli che und architektonische Qualität erhalten bleibt bzw. wieder hergestellt wird.
Die Parkierung erfolgt mehrheitlich unterirdisch oder innerhalb der geplanten Baukuben.
1
Art. 7
ein Verkehrsgutachten verlangen.
Datum, Unterschrift
Art. 12
maximalen Fassaden-und Dachbegrenzungslinie (Anhang 1).
Gemäss Art. 26 BauR bestim mt der Gemeinderat die Anzahl der Pflichtpark plätze. In der öffentlichen Tiefgarage sind mindestens 20 Parkplätze auszuwei
Der Gemeindeschreiber:
Für die einzelnen Baubereiche gelten die in den Schemaskizzen eingetragenen
5 2
Übriges
Im Baubewilligungsverfahren sind Material- und Farbkonzepte einzureichen. Die Baubehörde kann Bemusterungen verlangen.
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Naturgefahren
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