Tellzonenplan Melserhof - Genehmigung

Piano delle zone · Mels

Documento

Numero
2017-3811
Tipo
Piano delle zone
Comune
Mels
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
28 nov 2017
In vigore dal
28 nov 2017

Carta

2 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Kanton St.Gallen

Baudepartement

Báudeparlemenl. Aml fûr Raumenlwicklung und Geoinfomalion, Làmmlisbrunnenstrasse 54. 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Mels

28. November2017

Rathaus

B8B7 Mels

Geschäft Nr.17-5277 Gemeinde Mels: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des aufgehobenen Baugesetzes (sGS 731.1; aBauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

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TellzonenplanMelserhof ÜberbauungsplanMelserhof Ergänzung der Schutzverordnung

Direkt beim Bahnhof Mels befindet sich das Areal Melserhof. Das Plangebiet umfasst die in der viergeschossigen Wohnzone W4 gelegenen Parzellen Nrn. 1156, 1492,2547 und 4553 (teilweise) sowie die dem übrigen Gemeindegebiet zugeschiedenen Grundstücke Nrn. 1147,1148 und 14BB (teilweise). Es istvorgesehen, dasAreal neu zu gestalten und dichter zu überbauen. Das derzeit geschlossene Restaurant Melserhof wird renoviert und wieder geöffnet, wobei die bestehende Gartenwirtschaft mit den bedeutenden Einzelbäumen erhalten bleiben soll. Entlang der Hofstrasse ist ein fünfgeschossiger Neubau mit einer Mischnutzung vorgesehen. Der bestehende Saal beim Melserhof wird abgebrochen und durch einen eingeschossigen Verbindungsbau zwischen Restaurant und Neubau ersetzt. Um die angestrebte Mischnutzung zu ermöglichen, wird das Areal der viergeschossigen Wohn- und Gewerbezone WG4 zugewiesen. Mit dem Teilzonenplan Melserhof wird auch die Zonierung der Kleinfläche gegenüber der Hofstrasse in die W4 bereinigt. Die Parzelle Nr. 1148 ist mit einer Baumhecke bestockt, welche mit der Schutzverordnung vom 6. November 2006 unter Schutz gestellt wurde. lm Rahmen des Bauprojektes soll diese Hecke gerodet und näher an die Hofstrasse hin gepflanzt werden. Entsprechend ist eine Anderung der Schutzverordnung vorgesehen. Der überbauungsplan umfasst eine Fläche von mehr als 3'000 m2. Er ist durch die Bahnhof-, die Grof- und die Hofstrasse umgrenzt. Die Fläche und die Abgrenzung des Überbauungsplangebiets sind zweckmässig. Gegenüber der im Baureglement (BauR) festgelegten Regelbauweise sind folgende Abweichungen vorgesehen: 1 zusätzliches Vollgeschoss im Baubereich lll, kein Attikageschoss Beschränkung Vollgeschosse in Baubereichen ll, lV, V, Vl, Vll, Vlll und lX auf 1 Beschränkung Vollgeschosse in Baubereich I auf 3 Mehrausnützung von max.20o/o Erhöhung GH auf 16.50 m im Baubereich lll (13.50 m nach Art.9 BauR) Aufhebung Gebäudeabstand für Nebenbauten

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17 -5277

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AufhebungStrassenabstand

I 557680-1217 g9.docx 21 798.docx

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Aufhebung Mehrlängenzuschlag Erhöhung Gebäudelänge auf max. 55 m (40 m nach Art. 9 BauR) Balkone dürfen auf max. der Hälfte der Fassadenlänge max. 1.50 m über den Baubereich hinausragen (ein Drittel der Fassadenlänge nach Art. 19 BauR) UG max. 1.40 m über gewachsenes Terrain (0.50 m nach Art. 21 BauR) Erhöhung Grundfläche Nebenbauten auf max. 85 m2 (40 m2 nach Art.. 17 BauR).

Obige Abweichungen von der Regelbauweise liegen im üblichen Rahmen. Der Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe im Baubereich lll infolge des zusätzlichen Vollgeschosses stehen eine Einschränkung der Gebäude- und Firsthöhen bzw. auch Anzahl Vollgeschosse in den übrigen Baubereichen gegenüber. Die Gebäudehöhe im Baubereich lll entspricht der max. zulässigen Firsthöhe von 16.50 m in der WG4. Mit dem Zusammenbau der drei Gebäudeteile Melserhof, Zwischenbau und Neubau wird die max. zulässige Gebäudelänge von 40 m um rund 15 m überschritten. Mit dem eingeschossigen Zwischenbau sowie den unterschiedlichen Baustilen der drei Gebäudeteile wird diese Gebäudelänge optisch jedoch unterbrochen. Der vorgesehene Neubau im Baubereich lll entspricht von seinen Ausmassen her der umliegenden Bebauung an der Hofstrasse sowie dem Omag-Areal.

Die planerlasse wurden vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 2. Oktober 2012 und am 11. März 2013 vorgeprüft. Die wichtigsten Ausführungen sind berücksichtigt. Gegen den Überbauungsplan wurde eine Einsprache eingereicht, welche mit PrüSchreiOen des Rechtsvertreters vom 7. November 2017 zurÜckgezogen wurde. Die Berlicksichtifung ergibt: Die planerlasse sind recht- und zweckmässig. Sie können unter grng Oãr der Gemeinde Mels zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt werden. ln Anwendung von Art. 174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731'1 PBG), Art' 31 aBauG und Art. g4 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; (sGS VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS Gemeindevenrualtung 141,41; ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und 821.5) verfügt das

BaudePartement:

1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt.

2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 3'340'--

Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Fr' 3'000'-Fr' 340'-Tiefbauamt (Teilstrassenplan 17-5352)

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itq sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

17-5277 t 557680 121758

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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174PBG, Art. 31 Abs. 2 aBauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geo

t U. Strauss

Beilagen Genehmigte Erlasse

Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan vom 21. November 2017

Kopie

Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Natur, Jagd und Fischerei Amt für Umwelt - Triage Planbeurteilung Amt für Umwelt - KOBA (i.2. mit Baugesuch 17-1566) Kantonspolizei - Verkehrstechnik Rechtsdienst Tiefbauamt

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-527 7 r 557 680 _1 21 7 98

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