Gestaltungsplan Brauereiwiese

Piano d'utilizzazione speciale · Rorschach

Documento

Numero
1991-1362
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Rorschach
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
1 lug 1991
Approvato
9 dic 1991
Pubblicato
22 lug 1991
In vigore dal
9 dic 1991

Carta

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

Baudepartement

Telefon 071 21 30 03 Telefax 071 21 39 60

des Kantons St. Gallen

St. Gallen,

9. Dezember

Stadtrat 9400 Rors ch ac h

1991

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G e n eh mi g u ng von G em ei nd ee rla ss en

Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehr te Stadträte

Sie haben uns in Na ch achtung von A r t . 31 des Baugesetzes 731.1;

abgekürzt BauG)

(sGS

folgende Erlasse zur Gene hmi gun g e i n g e ­

reicht :

- T e i l z o n e n p l a n Br au ereiwiese - G e s t a l t u n g s p l an Br auere iwiese mit be so nd er en Vo rs ch ri ft en

In An w e n d u n g von A r t . 31 BauG und A r t . 94 Abs. über die Ve r w a l t u n g s r ec ht sp fl eg e

(sGS 9 51.1;

V e r b i n d u n g mit Nr.

26.01 des Gebühren ta ri fs

Gemeindeverwaltung

(sGS 821.5)

1 des Gesetzes

abgekürzt VRP)

in

für die Staats- und

verfügt das Baudepartement:

1. Die angeführten Erlasse wer de n genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. für Teilzonenplan;

Fr.

1'000.—

1'4 00 .—

(Fr. 400.—

für Gestaltungsplan).

R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n a : Geaen diese V e r f ü g u n g kann nach A r t . 43 Abs.

1 V R P innert vi erzehn Tagen seit E r ö ff nu ng Rekurs beim

R e g i e ru ng sr at erhob en werden.

—

Mit

2

—

freundlichen Grüssen Der Vo rsteher : sig. Dr. W. Gtetger

Dr. W. Geiger Regierungsrat

Beila ge : - G en eh mi gt e Erlasse - Ei nz ah lu ngs sch ein

K o pie : - Re cht sab te ilu ng - Planungsamt - R e c h n u n g s führer

(2) (2)

}

Plan mit besonderen Vorschriften

KANTON ST. GALLEN STADT RORSCHACH BESONDERE VORSCHRIFTEN

Art.

-V

1

Geltungsbereich

Art.

9

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend und im Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Baureglementes der Stadt Rorschach.

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GESTALTUNGSPLAN BRAUEREIWIESE

Die Umgebungsgestaltung der Überbauung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen und ist im Baubewilligungsverfahren vorzulegen. Die im Gestaltungsplan bezeichneten, bestehenden Bäume sind zu erhalten. Die im Plan bezeichneten, neuen Bäume sind bei Fertigstellung der Überbauung mit hochstämmigen, standortgerechten Arten zu pflanzen. Abgehende Bäume sind zu ersetzen.

Bestandteile dieses Gestaltungsplanes sind: - Gestaltungsplan 1:500 mit besonderen Vorschriften - Beilageplan: Grundrisse (UG, EG, OG), Ansichten, Schnitte

8 M 0 ö

! D A

Alle in der Legende des Gestaltungsplanes als Festlegungen bezeichneten Planelemente und die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente und der Beilageplan gelten als wegleitend.

G j-J

Art.

10

M 1:500 Art.

2

Umgebungsgestaltung, Bepflanzung

Kindergarten Für den Fall, dass im Quartier der Bedarf nach einem Kindergarten ausgewiesen ist, ist im Baubereich B2 die Möglichkeit des Einbaus eines Kindergartens offenzuhalten.

Zweck

UNTERSCHRIFT DES GRUNDEIGENTÜMERS Der Gestaltungsplan bezweckt die Errichtung einer städtebaulich vorzüglichen, ins Ortsbild gut eingepassten Wohn- und Gewerbeüberbauung in verdichteter Bauweise unter Berücksichtigung von Schutzmassnahmen gegen den Verkehrslärm der St. Gallerstrasse sowie eine zweckmässige Erschliessung des Plangebietes.

PARZ. NR. 8: LQj

O

Art.

11

Kinderspielplätze An den im Plan bezeichneten Stellen sind Kinderspielplätze mit den notwendigen Anlagen zu gestalten. Eine Überdachung der Kinderspielplätze ist zulässig, sofern sich diese gut in die Überbauung einfügt.

VOM GEMEINDEPARLAMENT GENEHMIGT: 1.7.1991 Art.

3

ÖFFENTLICHE AUFLAGE: 22.7.1991 - 21.8.1991

Die verkehrsmässige Erschliessung des Plangebietes hat ausschliesslich über die im Gestaltungsplan bezeichnete Vorfahrt, Zufahrt zur Tiefgarage und Anlieferung zu erfolgen.

NAMENS DES GEMEINDEPARLAMENTES: DIE PRÄSIDENTIN:

Erschliessung, Parkierung

DER STADTSCHREIBER:

9. Dez,

Wxlthan

Über das gemäss BauR erforderliche Mass hinausgehende Parkplätze sind auch Bewohnern des angrenzenden Quartiers zugänglich zu machen. An den im Gestaltungsplan bezeichneten Stellen sind Abstellplätze für Velos und Mofas zu schaffen. Besteht ein öffentliches Bedürfnis, kann die Stadt Rorschach öffentlich zugängliche, unterirdische Parkplätze schaffen.

ARCHITEKTUR: PLANUNG:

GÖTT + STIEGER AG, ARCHITEKTEN, RORSCHACH EIGENMANN + REY, RAUMPLANER BSP, ST. GALLEN

PLANNUMMER: OP 42.1-5/1

071 41 41 88 071 22 07 03

WOHNBAUTE

Art.

4

Baubereiche A, B, C, D Bauten sind innerhalb der dafür vorgesehenen Baubereiche zu erstellen. Ihre Flächenausdehung ist durch die Baubereiche bestimmt. Zusätzlich gelten folgende Abmessungen:

A

Bl

B2

C

D

4 419.00 421.80 407.50

3 417.10

3 414.50 418.60 405.00

2 -413.50 417.70 407.00

1 411.50

LEGENDE Vollgeschosszahl Gebäudehöhe in m.ü.M. Firsthöhe in m.ü.M OK EG in m.ü.M.

FESTLEGUNGEN

—

407.50

—

407.50

UMGRENZUNG PLANGEBIET

____

BAUBEREICH A

4 VOLLGESCHOSSE

BAUBEREICH B

3 VOLLGESCHOSSE

BAUBEREICH C

2 VOLLGESCHOSSE

BAUBEREICH D

1 VOLLGESCHOSS

Art.

r

Ausnützung Die anrechenbare Geschossfläche darf max. 6200 m2 betragen. Davon können höchstens 1650 m2 für eine gewerbliche Nutzung im Gewerbebau entlang der St. Gallerstrasse beansprucht werden.

Art.

DACHFIRSTRICHTUNGEN

5

6

Behindertengerechtes Bauen

(h a u p tfirs tric h tu n g ) Alle Wohnungen im Erdgeschoss der Wohnbauten sowie die Aussenanlagen sind behindertengerecht auszuführen. Die Anforderungen der Norm SN 521 500, Behindertengerechtes Bauen, sind dabei zu befolgen.

UMGRENZUNGSLINIE TIEFGARAGE VORFAHRT / ANLIEFERUNG PARKIERUNGSFLÄCHE / VELOABSTELLPLÄTZE

V A

oo

Art

7

EIN- / AUSFAHRT TIEFGARAGE

Lärmschutz Gegen die St. Gallerstrasse dürfen mit Ausnahme des Dachgeschosses nur gewerbliche Räume erstellt werden.

BESTEHENDE, ZU ERHALTENDE BÄUME Im Baubewilligungsverfahren ist der Nachweis zu erbringen, dass die Immissonsgrenzwerte eingehalten werden können.

NEUE BÄUME CONTAINERPLATZ WENDEPLATZ KINDERSPIELPLATZ

HINWEISE TROTTOIR HAUSZUGÄNGE • 404.35

HÖHENFIXPUNKTE

Art.

8

Architektonische Gestaltung Bauten sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit gewahrt sowie eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.

Containerplätze Die Containerplätze sind an den im Gestaltungsplan bezeichneten Stellen unauffällig und gut gestaltet zu errichten. An der im Gestaltungsplan vorgesehenen Stelle ist ein Wendeplatz für den Kehrichtwagen zu erstellen.

Art.

Strasse

DER VORSTEHER:

15.5.1991/30.5.1991/12.7.1991

12

Offene Parkplätze dürfen nur in den im Plan bezeichneten Parkierungsflächen angelegt werden. Die übrigen Autoabstellplätze sind in einer Tiefgarage innerhalb der im Plan aufgezeigten Umgrenzungslinie Tiefgarage zu erstellen. Diese ist ausreichend mit Erde zu überdecken und möglichst zu begrünen.

VOM BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST. GALLEN GENEHMIGT AM:

PLANDATUM:

Art.

13

Schlussbestimmung Mit Inkrafttreten dieses Gestaltungsplanes wird der Bebauungsplan Liegenschaft Brauereiwiese vom 18.11.1911 (Baulinienplan) aufgehoben.

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