Gestaltungsplan Sonnegg
Piano d'utilizzazione speciale · Rorschach
Documento
- Numero
- 2007-1360
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Rorschach
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 13 mar 2007
- Approvato
- 30 lug 2007
- Pubblicato
- 27 mar 2007
- In vigore dal
- 30 lug 2007
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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
Baudepartement des Kantons St.Gallen
g,
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
x jy ^ y
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
30. Juli 2007
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_________________________________
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8
Stadtrat 9401 Rorschach
Gemeinde Rorschach: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Sonnegg, Grundstück Nr. 4
•
Gestaltungsplan Sonnegg, Grundstück Nr. 4
Mit den Erlassen wird im Nahbereich der geschützten Villa Sonnegg eine sorgfältig konzipierte Überbauung sichergestellt. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1800.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
07-3327 / 90802_44503
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
V. Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung Ämt für Raumentwicklung
07-3327 / 90802_44503
Plan mit besonderen Vorschriften
—
Stadt Rorschach Kanton St. Gallen
Besondere Vorschriften
Lageplan Gemeinde Goldach
M. 1 : 500
"0 , ^
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglements der Stadt Rorschach.
Art. 1 32130959
Geltungsbereich / Verbindlichkeit Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet, Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezelchneten Planelemente sind verbindlich, Alle übrigen Planelemente sowie die Beilagepläne und das Modell sind weg leitend.
Gestaltungsplan Sonnegg
Der Gestaltungsplan Sonnegg besteht aus dem: - Lageolan mit bes. Vorschriften und Schemaschnitten - Beilageplan 1: Fassaden und Grundrisse - Beilageplan 2: Berechnung Ausnützungsziffer
Art. 2 1:500
1:200
Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt:
Lageplan M 1:500 und Schemaschnitte M 1:250
Unterschrift dei /Grundeigentümer: Grundstück Nr. 4
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- Eine städtebaulich und architektonisch vorzügliche Gesamtüberbauung und eine gute Eingliederung in den Stadtraum - Eine Regelung der Erschließung des Areals - Schutz des Kulturobjektes Villas Sonnegg und Eingliederung in die Neubaukonzeption
^
Art. 3 Überbauung
Thurgauerstr. 61 in Rorschach
Der maximal zulässige Kubus der Hauptbaute (ohne An- und Vorbauten) wird durch die Grundfläche (horizontale Ausdehnung) bzw. die Festlegungen in den Schemaschnitten A-A und B-B (vertikale Ausdehnung) bestimmt. Hierbei gilt: Geschosse unterhalb der Höhe von 402,91 müM. gelten als Untergeschoss. Diese Vorschrift ersetzt diesbezüglich die Regelbauvorschriften.
Vom Stc^ftrat genehmigt:
Überschreitungen sind nicht zulässig. Unterschreitungen bis max, 1 m sind erlaubt, sofern die für die architektonische Gestaltung wesentlichen Elemente (Stellung bzw, Höhenverhältnis der Bauten zueinander, Gliederung der Fassaden, usw.) gewahrt bleiben.
J 3, März 2007
Für An-, Vor- und Nebenbauten legen die Baubereiche die Stellen fest, an welchen die entsprechenden besonderen Bauten bzw. Bauteile zulässig sind. Im übrigen gelten für diese die Regelbauvorschriften.
öffentliche Auflage:
2 7. März 2007 b -S
Art. 4 Ausnützung
2 6. April 2007
Die gesamte anrechenbare Geschossfläche der gesamten Überbauung beträgt maximal 1.773 m 2. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Altbau 404 m 2 der Geschossfläche Neubau max. 1.369 m2 der Geschossfläche
Namens des Stadtrates: Der Präsident:
-DeF-Stadtsehrelbef
Art. 5 Architektonische Gestaltung
j/1%1
Bauten sind architektonisch so zu gestalten, dass bezüglich Gliederung, Maßstäblichkelt, Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit gewahrt sowie eine Gesamtwirkung unter Einbezug der bestehenden Villa Sonnegg erzielt wird,
Vom Baudepartament des Kantons St. Gallen genehmigt am:.
Art. 6 Umgebungsgestaltung
30
Die Umgebungsgestaltung der Überbauung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen und ist im Baubewilligungsverfahren vorzulegen. Die im Plan bezelchneten Bäume sind zu erhalten. Im Bereich „H of/ Erschließungsflächen" sind interne Erschließungsanlagen und Anlagen für die Hof- und Platzgestaltung zugelassen. Bauten sind nicht zulässig. Bodenbefestigungen bzw. Beläge sind möglichst wasserdurchlässig auszuführen.
Mit Erm ächtigung: Der Leiter des Planungsamtes:
Art,7 Erschließung, Parkiemng
1a o Plandatum :
06.12,20 05 / 09 .01(2 00 6, überarbeitet 06.03.2006 / 31.10.2006 / 24.01.2007 12.02.2007
A rchite ktur: Deli Schnetzer, A rchite kt HbK, K ühlw etterstr. 51, 40239 Düsseldorf, Deutschland Planung:
Ueli Schnetzer, A rchite kt HbK, K ühlw etterstr. 51, 40239 Düsseldorf, Deutschland
Die Erschließung des Areals (Zu- und Wegfahrt Tiefgarage) erfolgt über die im Plan bezelchneten Stellen, Plannum m er: 355-01-G
/ 3213D9Û5 Autoabstellplätze sind weitgehend unterirdisch anzuordnen, Offene Parkplätze sind nur an den Im Plan bezelchneten Stellen zulässig und sind mit einem wasserdurchlässigen Belag auszuführen. Für Velos und Mofas sind an geeigneten und gut zugänglichen Stellen ausreichend große Abstellplätze zu erstellen. Die Notzufahrt für die Villa Sonnegg dient als Fußgängerverbindung.
0049 211 627569 0049 211 627569
Art. 8 Rücksicht auf Behinderte
2132186
Die Umgebungsgestaltung sowie die Erdgeschosswohnungen / die Wohnungen im Neubau müssen behindertengerecht ausgestaltet sein.
Legende Festlegungen
Umgrenzung Plangebiet 3
. .415,01 m :ü.M = 4- 12,10
Grundfläche Hauptbaute mit Vollgeschosszahl
2Z
Grundfläche für Vorbauten
+ 8 ,7 0
DG
Wohnen
+ 5,80
(3)
Wohnen
(2)
Wohnen
Grundfläche Dachgeschoss
J'-'-C.
Fußgängererschließung (Durchgang)
sz
Grundfläche/Baubereiche für Untergeschoss
+2,90
H of-/ Erschliessungsflächen
402,91 m .ü.M 40 m .ü.M
± 0,00
± 0,00
Wohnen
Grünflächen Durch
Tiefgarage
Fläche für Parkiemng
Wohnen
gang
:
Fläche für Notzufahrt
5,60
UG 2
398,91
m .ü.M
ThurgauerStraße
Keller
Abbruch bestehender Bauten Eingänge
Schemaschnitt
A -A
M. 1 : 250
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Notzufahrt Fussgänger - Erschliessung Einzelbaum Baumgruppen Sockelwand begrünt
im .
415,01
m ,ü ;
=
12 ,1 0
+
SZ
Zaunanlage bestehend
mm
Hinweise
+8,70
DG
Wohnen
CD
Wohnen
d)
Wohnen
CD
Wohnen
___________ .TZ. ---------------------------------+ 5,80
1
-----------------. --------------------------------- :-+ 2 ,SW
i I
__________ 'SZ_______j
öffentliche Straßen
4 02,91 m.ü.M, = ± 0 ,0 0
geschütztes Kulturobjekt gemäß Schutzverordnung von April 1995
.............
3 Z _____ ,
401,48 m.ü.M
Walthari-Straße
Treppe
-2,90
UG1
Tiefgarage
3Z_
Rampe
% -5 ,6 0
Höhenbezugspunkt in m.ü.M 402,91
Terrainhöhe in m.ü.M eingedoltes Gewässer
U G 2 Keller
# # # # # # # # # # # Schemaschnitt
B -B
M. 1 : 250