Gestaltungsplan Sonnegg

Piano d'utilizzazione speciale · Rorschach

Documento

Numero
2007-1360
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Rorschach
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
13 mar 2007
Approvato
30 lug 2007
Pubblicato
27 mar 2007
In vigore dal
30 lug 2007

Carta

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons St.Gallen

g,

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

x jy ^ y

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

30. Juli 2007

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_________________________________

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8

Stadtrat 9401 Rorschach

Gemeinde Rorschach: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Sonnegg, Grundstück Nr. 4

•

Gestaltungsplan Sonnegg, Grundstück Nr. 4

Mit den Erlassen wird im Nahbereich der geschützten Villa Sonnegg eine sorgfältig konzipierte Überbauung sichergestellt. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1800.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

07-3327 / 90802_44503

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

V. Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung Ämt für Raumentwicklung

07-3327 / 90802_44503

Plan mit besonderen Vorschriften

—

Stadt Rorschach Kanton St. Gallen

Besondere Vorschriften

Lageplan Gemeinde Goldach

M. 1 : 500

"0 , ^

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglements der Stadt Rorschach.

Art. 1 32130959

Geltungsbereich / Verbindlichkeit Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet, Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezelchneten Planelemente sind verbindlich, Alle übrigen Planelemente sowie die Beilagepläne und das Modell sind weg leitend.

Gestaltungsplan Sonnegg

Der Gestaltungsplan Sonnegg besteht aus dem: - Lageolan mit bes. Vorschriften und Schemaschnitten - Beilageplan 1: Fassaden und Grundrisse - Beilageplan 2: Berechnung Ausnützungsziffer

Art. 2 1:500

1:200

Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt:

Lageplan M 1:500 und Schemaschnitte M 1:250

Unterschrift dei /Grundeigentümer: Grundstück Nr. 4

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- Eine städtebaulich und architektonisch vorzügliche Gesamtüberbauung und eine gute Eingliederung in den Stadtraum - Eine Regelung der Erschließung des Areals - Schutz des Kulturobjektes Villas Sonnegg und Eingliederung in die Neubaukonzeption

^

Art. 3 Überbauung

Thurgauerstr. 61 in Rorschach

Der maximal zulässige Kubus der Hauptbaute (ohne An- und Vorbauten) wird durch die Grundfläche (horizontale Ausdehnung) bzw. die Festlegungen in den Schemaschnitten A-A und B-B (vertikale Ausdehnung) bestimmt. Hierbei gilt: Geschosse unterhalb der Höhe von 402,91 müM. gelten als Untergeschoss. Diese Vorschrift ersetzt diesbezüglich die Regelbauvorschriften.

Vom Stc^ftrat genehmigt:

Überschreitungen sind nicht zulässig. Unterschreitungen bis max, 1 m sind erlaubt, sofern die für die architektonische Gestaltung wesentlichen Elemente (Stellung bzw, Höhenverhältnis der Bauten zueinander, Gliederung der Fassaden, usw.) gewahrt bleiben.

J 3, März 2007

Für An-, Vor- und Nebenbauten legen die Baubereiche die Stellen fest, an welchen die entsprechenden besonderen Bauten bzw. Bauteile zulässig sind. Im übrigen gelten für diese die Regelbauvorschriften.

öffentliche Auflage:

2 7. März 2007 b -S

Art. 4 Ausnützung

2 6. April 2007

Die gesamte anrechenbare Geschossfläche der gesamten Überbauung beträgt maximal 1.773 m 2. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Altbau 404 m 2 der Geschossfläche Neubau max. 1.369 m2 der Geschossfläche

Namens des Stadtrates: Der Präsident:

-DeF-Stadtsehrelbef

Art. 5 Architektonische Gestaltung

j/1%1

Bauten sind architektonisch so zu gestalten, dass bezüglich Gliederung, Maßstäblichkelt, Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit gewahrt sowie eine Gesamtwirkung unter Einbezug der bestehenden Villa Sonnegg erzielt wird,

Vom Baudepartament des Kantons St. Gallen genehmigt am:.

Art. 6 Umgebungsgestaltung

30

Die Umgebungsgestaltung der Überbauung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen und ist im Baubewilligungsverfahren vorzulegen. Die im Plan bezelchneten Bäume sind zu erhalten. Im Bereich „H of/ Erschließungsflächen" sind interne Erschließungsanlagen und Anlagen für die Hof- und Platzgestaltung zugelassen. Bauten sind nicht zulässig. Bodenbefestigungen bzw. Beläge sind möglichst wasserdurchlässig auszuführen.

Mit Erm ächtigung: Der Leiter des Planungsamtes:

Art,7 Erschließung, Parkiemng

1a o Plandatum :

06.12,20 05 / 09 .01(2 00 6, überarbeitet 06.03.2006 / 31.10.2006 / 24.01.2007 12.02.2007

A rchite ktur: Deli Schnetzer, A rchite kt HbK, K ühlw etterstr. 51, 40239 Düsseldorf, Deutschland Planung:

Ueli Schnetzer, A rchite kt HbK, K ühlw etterstr. 51, 40239 Düsseldorf, Deutschland

Die Erschließung des Areals (Zu- und Wegfahrt Tiefgarage) erfolgt über die im Plan bezelchneten Stellen, Plannum m er: 355-01-G

/ 3213D9Û5 Autoabstellplätze sind weitgehend unterirdisch anzuordnen, Offene Parkplätze sind nur an den Im Plan bezelchneten Stellen zulässig und sind mit einem wasserdurchlässigen Belag auszuführen. Für Velos und Mofas sind an geeigneten und gut zugänglichen Stellen ausreichend große Abstellplätze zu erstellen. Die Notzufahrt für die Villa Sonnegg dient als Fußgängerverbindung.

0049 211 627569 0049 211 627569

Art. 8 Rücksicht auf Behinderte

2132186

Die Umgebungsgestaltung sowie die Erdgeschosswohnungen / die Wohnungen im Neubau müssen behindertengerecht ausgestaltet sein.

Legende Festlegungen

Umgrenzung Plangebiet 3

. .415,01 m :ü.M = 4- 12,10

Grundfläche Hauptbaute mit Vollgeschosszahl

2Z

Grundfläche für Vorbauten

+ 8 ,7 0

DG

Wohnen

+ 5,80

(3)

Wohnen

(2)

Wohnen

Grundfläche Dachgeschoss

J'-'-C.

Fußgängererschließung (Durchgang)

sz

Grundfläche/Baubereiche für Untergeschoss

+2,90

H of-/ Erschliessungsflächen

402,91 m .ü.M 40 m .ü.M

± 0,00

± 0,00

Wohnen

Grünflächen Durch

Tiefgarage

Fläche für Parkiemng

Wohnen

gang

:

Fläche für Notzufahrt

5,60

UG 2

398,91

m .ü.M

ThurgauerStraße

Keller

Abbruch bestehender Bauten Eingänge

Schemaschnitt

A -A

M. 1 : 250

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Notzufahrt Fussgänger - Erschliessung Einzelbaum Baumgruppen Sockelwand begrünt

im .

415,01

m ,ü ;

=

12 ,1 0

+

SZ

Zaunanlage bestehend

mm

Hinweise

+8,70

DG

Wohnen

CD

Wohnen

d)

Wohnen

CD

Wohnen

___________ .TZ. ---------------------------------+ 5,80

1

-----------------. --------------------------------- :-+ 2 ,SW

i I

__________ 'SZ_______j

öffentliche Straßen

4 02,91 m.ü.M, = ± 0 ,0 0

geschütztes Kulturobjekt gemäß Schutzverordnung von April 1995

.............

3 Z _____ ,

401,48 m.ü.M

Walthari-Straße

Treppe

-2,90

UG1

Tiefgarage

3Z_

Rampe

% -5 ,6 0

Höhenbezugspunkt in m.ü.M 402,91

Terrainhöhe in m.ü.M eingedoltes Gewässer

U G 2 Keller

# # # # # # # # # # # Schemaschnitt

B -B

M. 1 : 250