Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld

Piano d'utilizzazione speciale · Sennwald

Documento

Numero
2016-2861
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Sennwald
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
27 giu 2016
Approvato
3 ott 2016
Pubblicato
17 ago 2016
In vigore dal
3 ott 2016

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

3. Oktober 2016

A-Post Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen

Geschäft Nr. 16-5518 Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: .

Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld

Mostra tutto il testo

Die Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 4014 beabsichtigt, eine Leichtwindanlage zu er­ stellen. Dabei handelt es sich um eine Anlage nach dem Vertikalachsen-Prinzip mit einer Gesamthöhe von 42 m und einem Durchmesser von 10 m. Aus diesen Massen ergibt sich eine Planungspflicht, was zum vorliegenden Erlass führt. Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan am 27. Juni 2016 erlassen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 17. August bis am 15. September 2016. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'260 -

18-5518 / 497860_114376.docx 497860_114376.docx

(Anteil AFU-RU 2 1 0 .-).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

-

lagen Genehmigter Erlass (zweifach) Einzahlungsschein

Kopie Rechtsabteiluna (einschliesslich Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass) Tiefbauamt, Rechtsdienst Amt für Umwelt und Energie, Recht und UVP Amt für Umwelt und Energie, Koordination Baugesuche (D. Staub)

16-5518 / 497860_114376,docx

Plan mit besonderen Vorschriften

Festlegungen

Perimeter Standort Leichtwindanlage (Quinta99)

e ijfe U ie U jg jj Hinweise

Bauten

bestehend

Verkehrsflächen

bestehend

Gewässer

offen

Durchmesser Rotorblätter

ßm

Bemassung

Besondere Vorschriften

10. Juni 2016

Projekt Nr. 1.156.1.002

Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld

Art. 1 1 Der Überbauungsplan «Leichwindanlage Hoffeld» besteht aus dem Plan 1:500, den

Besonderen Vorschriften und dem Planungsbericht.

1 :5 0 0

Der Gemeindepräsident

n

<0

i E

2?. Juni 2016

ÿ 'NSèJ

$€G^meinder atsschreiberin

östl. WBK-Strasse

2 Die Besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet.

Auflage Vom Gemeinderat erlassen am:

Art. 2

Art. 3 Verbindlichkeit

1 Alle in der Legende des Plans als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die Be­ sonderen Vorschriften sind allgemeinverbindlich. 2 Die übrigen Planinhalte des Überbauungsplans (Hinweise) sowie der Planungsbericht haben erläuternden Charakter.

1361

Öffentliche Planauflage:

p)

Hoffeld

Art. 4 1 5, Sep7 2016

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

Zweck Der Überbauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer Leichtwindanlage zur Energieerzeugung im bestehenden Gewerbe-ZIndustriegebiet.

'h 1 7. Äug. 2015 -

Geltungsbereich

” 3. OKT.

Standort Am bezeichneten Standort ist eine Leichwindanlage Typ Quinta 99 mit einer Gesamtanla­ genhöhe von maximal 42.0m und einem Durchmesser der Rotorblätter von maximal 10.0m zulässig.

2016

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

Art. 5 Gestaltung

Die Leichtwindanlage ist farblich zurückhaltend zu gestalten. Die Ausgestaltung hat sich nach der Funktion zu richten. Vor Erstellung kann ein detailliertes Farbschema verlangt werden.

Art. 6 Rückbaupflicht

Die Leichtwindanlage ist auf Kosten des Grundeigentümers zurückzubauen, wenn;

Eli&ÄSfimplaner AG

a) damit kein Strom mehr produziert wird, oder

StGallen Herisau

b) sie zweckentfremdet wird.

KirchgasselG I 9004St.Galien I T +4171 227 62

Art. 7 Inkrafttreten

Dieser Überbauungsplan tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement des Kan­ tons St. Gallen in Kraft.