Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld
Piano d'utilizzazione speciale · Sennwald
Documento
- Numero
- 2016-2861
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Sennwald
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 27 giu 2016
- Approvato
- 3 ott 2016
- Pubblicato
- 17 ago 2016
- In vigore dal
- 3 ott 2016
Carta
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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
3. Oktober 2016
A-Post Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen
Geschäft Nr. 16-5518 Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: .
Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld
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Die Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 4014 beabsichtigt, eine Leichtwindanlage zu er stellen. Dabei handelt es sich um eine Anlage nach dem Vertikalachsen-Prinzip mit einer Gesamthöhe von 42 m und einem Durchmesser von 10 m. Aus diesen Massen ergibt sich eine Planungspflicht, was zum vorliegenden Erlass führt. Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan am 27. Juni 2016 erlassen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 17. August bis am 15. September 2016. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'260 -
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(Anteil AFU-RU 2 1 0 .-).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
-
lagen Genehmigter Erlass (zweifach) Einzahlungsschein
Kopie Rechtsabteiluna (einschliesslich Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass) Tiefbauamt, Rechtsdienst Amt für Umwelt und Energie, Recht und UVP Amt für Umwelt und Energie, Koordination Baugesuche (D. Staub)
16-5518 / 497860_114376,docx
Plan mit besonderen Vorschriften
Festlegungen
Perimeter Standort Leichtwindanlage (Quinta99)
e ijfe U ie U jg jj Hinweise
Bauten
bestehend
Verkehrsflächen
bestehend
Gewässer
offen
Durchmesser Rotorblätter
ßm
Bemassung
Besondere Vorschriften
10. Juni 2016
Projekt Nr. 1.156.1.002
Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld
Art. 1 1 Der Überbauungsplan «Leichwindanlage Hoffeld» besteht aus dem Plan 1:500, den
Besonderen Vorschriften und dem Planungsbericht.
1 :5 0 0
Der Gemeindepräsident
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2?. Juni 2016
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$€G^meinder atsschreiberin
östl. WBK-Strasse
2 Die Besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet.
Auflage Vom Gemeinderat erlassen am:
Art. 2
Art. 3 Verbindlichkeit
1 Alle in der Legende des Plans als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die Be sonderen Vorschriften sind allgemeinverbindlich. 2 Die übrigen Planinhalte des Überbauungsplans (Hinweise) sowie der Planungsbericht haben erläuternden Charakter.
1361
Öffentliche Planauflage:
p)
Hoffeld
Art. 4 1 5, Sep7 2016
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
Zweck Der Überbauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer Leichtwindanlage zur Energieerzeugung im bestehenden Gewerbe-ZIndustriegebiet.
'h 1 7. Äug. 2015 -
Geltungsbereich
” 3. OKT.
Standort Am bezeichneten Standort ist eine Leichwindanlage Typ Quinta 99 mit einer Gesamtanla genhöhe von maximal 42.0m und einem Durchmesser der Rotorblätter von maximal 10.0m zulässig.
2016
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation
Art. 5 Gestaltung
Die Leichtwindanlage ist farblich zurückhaltend zu gestalten. Die Ausgestaltung hat sich nach der Funktion zu richten. Vor Erstellung kann ein detailliertes Farbschema verlangt werden.
Art. 6 Rückbaupflicht
Die Leichtwindanlage ist auf Kosten des Grundeigentümers zurückzubauen, wenn;
Eli&ÄSfimplaner AG
a) damit kein Strom mehr produziert wird, oder
StGallen Herisau
b) sie zweckentfremdet wird.
KirchgasselG I 9004St.Galien I T +4171 227 62
Art. 7 Inkrafttreten
Dieser Überbauungsplan tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement des Kan tons St. Gallen in Kraft.