Sondernutzungsplan Sivelisbergbach
Piano d'utilizzazione speciale · Sennwald
Documento
- Numero
- 2019-2860
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Sennwald
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 20 ago 2018
- Approvato
- 19 ago 2019
- Pubblicato
- 29 ago 2018
- In vigore dal
- 19 ago 2019
Carta
10 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Kanton St.Gallen
Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement, Amt für Raumentw¡cklung und Gæinfomation, Lâmml¡sbrunnenstrasse 54, 900 1 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen
19. August 2019
Geschäft Nr. 19-4767 Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art.38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
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. Sondernutzungsplan Sivelisbergbach Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: Aus gangslage/Vorhaben
Gleichzeitig mit dem Hochwasserschutzprojekt Sivelisbergbach wird der Gewässerraum nach Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201; abgeküzt GSchV) festgelegt Entlang den eingedolten Bereichen wird auf die Festlegung verzichtet.
Der Gemeinderat Sennwald hat den Sondernutzungsplan und das Hochwasserschutzprojekt am 20. August 2018 erlassen und vom 29. August bis zum 27. September 2018 öffentlich aufgelegt. Aufgrund einer Einsprache gegen das Hochwasserschutzprojekt wurde eine Projektänderung vorgenommen, die auch Anpassungen am Sondernutzungsplan nach sich gezogen hat. Die Projektänderung sowie der geänderte Sondernutzungsplan wurden am 15. April 2019 vom Gemeinderat erlassen und vom 1. bis 30. Mai 2019 öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Erwägungen Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft die Erlasse auf deren Rechtmässigkeit sowie auf deren Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs.2 PBG). Die Enruägungen aus derVorprüfung vom 12. April201B sind in die Unterlagen eingeflossen.
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Der Sondernutzungsplan Sivelisbergbach ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein.
Verfügung
ln Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgeküzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindevenvaltung (sGS 821 .5; abgekürzt GebT) verfügt das
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 650.Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der
lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (lTF oder XTF) sowie als PDF dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Vermessung, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben
werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U_ Ralph Etter
Beilagen - Genehmigter Erlass - Rechnung mit Einzahlungsschein
Kopie
- Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) - Amt für Wasser und Energie - Amt für Natur, Jagd und Fischerei
1g-4747
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Basi legali
sGS 731.1 · PBG · Cantone
sGS 731.11 · PBV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione