Überbauungsplan Platzriet II, Änderung

Piano d'utilizzazione speciale · Walenstadt

Documento

Numero
2007-4061
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Walenstadt
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
4 apr 2007
Approvato
29 mag 2007
Pubblicato
11 apr 2007
In vigore dal
29 mag 2007

Carta

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File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

29. Mai 2007

Gemeinderat Walenstadt 8880 Walenstadt

Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Änderung Überbauungsplan Platzriet II

Der bestehende Überbauungsplan Platzriet II vom 30. Oktober 1995 soll hinsichtlich der Zuund Wegfahrt von den Grundstücken Nr. 430 und 432 ab der Industriestrasse angepasst wer­ den Zudem sind neu Betriebs- und Besucherparkplätze entlang der Industriestrasse vorgese­ hen. Die Änderungen wurden am 16. März 2007 durch das Amt für Raumentwicklung vorge­ prüft. Die Bemerkungen der Vorprüfung sind berücksichtigt. Nebst den genannten Änderungen soll gegenüber den vorgeprüften Unterlagen neu auch eine Zu- und Wegfahrt von der Parzelle Nr. 426 in die Walenseestrasse ermöglicht werden. Gemass telefonischer Rücksprache vom 25. Mai 2007 mit dem Strassenkreisinspektor in Buchs sind die Unterlagen zwischen dem Strassenkreisinspektorat und der Gemeinde vorbesprochen. Seitens des Strassenkreisinspektorats bestehen keine Einwände gegen die vorgesehene Änderung. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 650.--.

07-2328 / 85691_43504

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt - Sl - Amt für Umweltschutz - BA

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