Überbauungsplan Ängelmoos 2

Piano d'utilizzazione speciale · Walenstadt

Documento

Numero
2007-4064
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Walenstadt
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
31 mag 2007
Approvato
20 lug 2007
Pubblicato
6 giu 2007
In vigore dal
20 lug 2007

Carta

2 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

20. Juli 2007

Gemeinderat Walenstadt 8880 Walenstadt

Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Ängelmoos 2

Die Grundstücke Nr. 491 und 2645 liegen in der zweigeschossigen Wohnzone W2. Sie sollen überbaut werden. Mit dem vorliegenden Überbauungsplan Ängelmoos 2 sind gegenüber den Bestimmungen des Baureglements folgende Abweichungen vorgesehen: -

Möglichkeit zur Erstellung eines zusätzlichen Vollgeschosses Ausbau des Attikageschosses zu 85% Aufhebung des Mehrlängenzuschlags Definition der Nebenbauten.

Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung am 13. April 2007 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Bemerkungen sind berücksichtigt. Insbesondere kann mit der geplanten Gesamtüberbauung ein besseres Ergebnis als nach zonengemässer Überbau­ ung verwirklicht werden. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-.

07-3356 / 90151„44532

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie Rechtsabtei lu na - Amt für Raumentwicklung

07-3356 / 89958,44532