Überbauungsplan Platzriet II, 2. Änderung

Piano d'utilizzazione speciale · Walenstadt

Documento

Numero
2009-4060
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Walenstadt
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
14 mag 2009
Approvato
29 giu 2009
Pubblicato
26 mag 2009
In vigore dal
29 giu 2009

Carta

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons St.Gallen

v fb

29. Juni 2009

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat W alenstadt 8880 Walenstadt

Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Überbauungsplan Platzriet II, 2. Änderung

Am 30. Oktober 1995 genehmigte das Baudepartement den Überbauungsplan RI atzt riet II. Die­ ser bildete die planungsrechtliche Grundlage für die Überbauung des Gewerbe- und Industrie­ gebiets Platzriet. Eine erste Änderung des Überbauungsplans im östlichen Baubereich B wurde vom Baudepartement am 29. Mai 2007 genehmigt. Die J plant auf dem Grundstück Nr. 435, nördlich der bereits bestehenden Halle eine weitere Produktionshalle mit überdachtem Lagerplatz. Um dieses Vorhaben zu ver­ wirklichen, soll der Überbauungsplan Platzriet II im westlichen Baubereich A wie folgt ange­ passt werden: • Aufhebung Baubereich C und eine entsprechende Erweiterung Baubereich A • Neuer Baubereich E für Betriebs- und Besucherparkplätze entlang der Industriestrasse • Neue Zu- und Wegfahrten von der Parzelle Nr. 435 auf die Industriestrasse • Aufhebung Art. 4 Abs. 2 der Besonderen Vorschriften (Firmenanschriften / Reklamen) • Verschiebung der Baulinie für Anlagen entlang der Seezdeltastrasse • Teilweise Aufhebung der Zufahrtsverbotslinie entlang der Seezdeltastrasse • Aufhebung Standorte für hochstämmige Bäume entlang der Industriestrasse (Hinweise) • Neue Standorte für Grünelemente im Baubereich E (Hinweise). Gestützt auf Art. 31 BauG können Überbauungspläne geändert werden, wenn es aus wichtigen öffentlichen Interessen geboten ist, insbesondere wenn sich die Grundlagen ihres Erlasses wesentlich geändert haben oder wenn wesentliche neue Bedürfnisse nachgewiesen sind. Das Baugesuch für den Neubau der Produktionshalle wurde bereits beim Kanton zur Prüfung eingreicht. Der Bedarf für eine neue Halle kann anerkannt werden.

0 9 -3 5 5 4 / 157366_57221

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2-

Die zweite Änderung der Überbauungsplans Platzriet II wurde am 11. Mai 2009 durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Bemerkungen sind im vorliegenden Erlass berücksichtigt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna - Am t für Umwelt und Energie - Baugesuchsadministration - Tiefbauamt - Wasserbau - Am t für Raumentwicklung und Geoinformation

0 9 -3 5 5 4 / 1 5 7 3 6 6 57221

Plan mit besonderen Vorschriften

KANTON ST. GALLEN GEMEINDE WALENSTADT

Überbauungsplan Platzriet Besondere Vorschriften

L e g e n d e

(Festlegungen)

Umgrenztes Plangebiet

Überbauungsplan Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Gemeinde Walenstadt.

Baubereich A

Bereich E neu

Baubereich B

Baubereich C

Art. 1 : Geltungsbereich/Verbindlichkeit

ÜBERBAUUNGSPLAN PLATZRIET II

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend.

ÄNDERUNG MST 1: 1000

wird aufgehoben

Art. 2 : Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Überbauung sowie die Regelung der Erschliessung des Gebietes Platzriet.

Bereich D

Art. 3 : Überbauung

VOM GEMEINDERAT ERLASSEN AM: DER GEMEINDEPRÄSIDENT

1 4. Mai

'In den Baubereichen A und B beträgt die max. Firsthohe 17 m. 2lm Baubereich B beträgt die max. Gebäudelänge 60m. FÜer Bereich~C~wird aufgehoben! 4Der Bereich D |und Ejist für Parkierung bestimmt.

2009

Zu- und Wegfahrt aufgehoben

Baubereich C

VA

Zu- und Wegfahrt neu

Zufahrtsverbotslinie aufgehoben

TA

Zu- und Wegfahrt Hochstämmige Bäume

Art. 4 : Architektonische Gestaltung

DER GEMEINDERATSSCHREIBER

Standorte aufgehoben Baulinie für Bauten

1Die Fassaden sind gut zu gestalten und zu gliedern. 2Die Oberkante von Firmenanschriften und Reklamen darf max. die Höhe von 8m über Terrain erreichen. Wird aufgehoben. 3Dem Gemeinderat ist ein Material- und Farbkonzept zur Bewilligung vorzulegen.

Baulinie für Anlagen 77 - "" T T

//-

Baulinie für Anlagen ist aufzuheben

Zufahrtsverbotslinie

Art. 5 : Umgebungsgestaltung

Baulinie für Anlagen

ÖFFENTLICH AUFGELEGT VOM

1Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsplan einzureichen, mit Angeben der Verkehrsflächen, der Entsorgungseinrichtungen, der Begrünungen und Bepflanzungen. 2Entlang der Industriestrasse, der Platzrietstrasse sowie der Querverbindung Industriestrasse- Walenseestrasse sind hochstämmige Bäume zu pflanzen.

BIS

Art. 6

:

VON BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST. GALLEN GENEHMIGT AM

MIT ERMÄCHTIGUNG: DER LEITER DES AMTES FÜR RAUMENTWICKLUNG UND GEOINFORMATION:

Erschliessung

'Die verkehrsmässige Erschliessung hat ausschliesslich über die Platz riet- und Industriestrasse sowie die im Plan bezeichneten Stellen zu erfolgen. 2Bei der Einmündung in die Walenseestrasse ist bezüglich Sichtweite die VSS- Richtlinie SN 640 090a massgebend. 3Die offenen Besucherparkplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag auszuführen. 4lm Bereich D darf ab den Parkplätzen der Parzellen 430 und 432 entlang der Industrie­ strasse direkt in die Industriestrasse ein- und ausgefahren werden.

2 9. Juni 2009

5 Im Bereich E darf ab den Parkplätzen der Parzelle 435 entlang der Industriestrasse direkt in die Industriestrasse ein - und ausqefahren werden._______

Neu

Hinweise Bestehende Bauten

Öffentliche Strasse

Hochstämmige Bäume

Gewässer

E senbahnweg

Art. 7 : Lärmschutz

Für den Baubereich B ist der Planungswert der Empfindlichkeitsstufe III einzuhalten.

Grünelemente im Bereich E