Gestaltungsplan Staatsstrasse Parz.-Nr. 337, 338

Piano d'utilizzazione speciale · Rüthi (SG)

Documento

Numero
2012-2760
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Rüthi (SG)
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
13 feb 2012
In vigore dal
13 feb 2012

Carta

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File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

B au d ep artem en t, Am t für R aum entw icklung und Geoinform ation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.G allen

A-Post Gemeinderat Rüthi Staatsstrasse 78 9464 Rüthi

13. Februar 2012

Gemeinde Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Gestaltungsplan Staatsstrasse Parz. Nr. 337, 338

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Der vorliegende Gestaltungsplan umfasst die beiden Parzellen Nrn. 337 und 338 mit einer Gesamtfläche von rund 3'260 m2. Während dem die Parzelle Nr. 337 heute noch unüberbaut ist, befindet sich auf der Parzelle Nr. 338 das Gebäude Assek.-Nr. 231 mit insgesamt 16 Alterswohnungen. Nach dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde Rüthi liegen die beiden Parzellen Nrn. 337 und 338 in der dreigeschossigen Wohn-Gewerbezone WG3. Ebenfalls in der dreigeschossigen W ohn-Gewerbezone WG3 liegen die Parzellen im Nor­ den, Westen und Süden des Gestaltungsplanperimeters und die Parzellen im Osten, auf der gegenüberliegenden Seite der Staatsstrasse. Die Ortsgemeinde Rüthi plant an der Staatsstrasse, im Bereich der Parzelle Nr. 337, ein zweites Mehrfamilienhaus mit Alterswohnungen zu erstellen. Mit dem Ziel, einen optima­ len Vorschlag für einen Neubau zu erhalten, führte die Ortsgemeinde Rüthi einen privaten Studienauftrag durch. Neben einer ortsbaulich vorzüglichen Lösung wurde dabei auch eine Mehrausnützung von max. 20% gefordert. Als Gewinner des Studienauftrags ging das Projekt des Büros Göldi+Eggenberger AG, Altstätten, hervor, welches die ortsbauli­ che Situation bei gleichzeitig funktionalen Grundrissen und hoher Dichte offenbar am bes­ ten berücksichtigt hat. In der Folge wurde das Planungsbüro ERR vom Gemeinderat be­ auftragt, einen darauf abgestimmten Gestaltungsplan auszuarbeiten. Der Gestaltungsplan bezweckt eine architektonisch und ortsbaulich sensible Einbindung eines Neubaus in innerörtlicher Lage. W eiter soll die Erschliessung des Gebiets geregelt werden. Konkret legt der vorliegende Gestaltungsplan Folgendes verbindlich fest: Die Umgrenzung des Plangebiets, den bestehenden und neuen Erschliessungsbereich, die Zu- und W egfahrt zur Tiefgarage, die Anlieferung für Holzschnitzel, die oberirdische Parkierung im Bereich der Parzelle Nr. 337, die Veloabstellplätze, die Umgrenzung der unter-

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irdischen Bauten, die Grundfläche der Hauptbaute, die max. zulässige Anzahl Vollge­ schosse, die maximale Gebäude-/ Firsthöhe für das Gebäude auf der Parzelle Nr. 337, den Umgebungsbereich auf der Parzelle Nr. 337, eine Mauer (inkl. max. Höhe) sowie den Standort der Bäume auf der Parzelle Nr. 337. Unter den Hinweisen aufgeführt wird zudem der Vorbestand im Bereich der Parzelle Nr. 338 (bestehende Baute, bestehender Er­ schliessungsbereich, bestehende Parkplätze, bestehende Mauer, bestehender Umge­ bungsbereich, Hauszugang, bestehende Kugelrobinien). Mit Schreiben vom 7. Oktober 2011 wurde der Erlass vorgeprüft.

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Beilagen -

Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie Bechtsabteilung. TBA AFU HBA

1 2 -71 0 / 2 7 1 4 6 3 _ 7 7 3 9 9

Plan mit besonderen Vorschriften

Gemeinde Rüthi Kanton St. Gallen

Legende

Festlegungen Umgrenzung Plangebiet Erschliessungsbereich, bestehend Erschliessungsbereich, neu Zu- / Wegfahrt Tiefgarage Anlieferung Holzschnitzel oberirdische Parkierung

îîlîîtî

Veloabstellplätze Umgrenzungslinie unterirdische Bauten

14. Dezember 2011

Projekt Nr. 1.053.1.003.00

Grundfläche Hauptbaute

1:500

Gestaltungsplan Staatsstrasse Parz. Nr. 337, 338

max. Anzahl Vollgeschosse GH m ix. 44D.00 FH max. 444.00

max. Gebäude- / Firsthöhe m ü. M. Umgebungsbereich Mauer

Di a/AMu arm 430.40

max. Höhe Oberkant Mauer m ü. M.

▼

Ionica Frei

Baum, Neupflanzung

Auflage

VomiSem naerat erlassen am Der Gemeinderatsschreiber

epraBiden

Hinweise Hauszugang bestehende Bauten

Öffentliche Planauflage:

? 7, OtZ. 2011

W . 2012

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

!

!

oberirdische Parkierung, bestehend Umgebungsbereich, bestehend

1 3. FEB. 2012

Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Mauer, bestehend Kugelrobinien, bestehend

ERR Raumplaiier FSU SIA St. G allen H e risa u Kirchgasse 16 | 9004 St. Gallen | T +4171 227 62 62

r\

| [email protected]

V

Besondere Vorschriften

A

Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich

Art. 6

3 Die oberirdische Parkierung und der Hauptzugangsbereich sind sickerfähig auszu­ gestalten.

Veloabstellplätze Es sind mindestens 10 gedeckte Veloabstellplätze an gut erreichbarer Stelle im Erdgeschoss anzuordnen. Mindestens weitere 10 Abstellplätze sind im Unterge­ schoss und mindestens 5 nicht gedeckte Abstellplätze sind in der Nähe des Eingangs vorzusehen.

1 Diese Bestimmungen gelten für das im Gestaltungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) und des rechtskräftigen Baureglementes der Gemeinde Rüthi (BauR). 2 Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan 1:500, den besonderen Vor­ schriften, den Beilageplänen sowie dem Planungsbericht.

C

3 Alle in der Legende des Gestaltungsplanes als Festlegungen bezeichneten Plan­ elemente sowie die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die Beilagepläne gel­ ten als wegleitend. Alle übrigen Planelemente (Hinweise) sowie der Planungsbericht haben informativen Charakter.

Art. 7 4 Entlang der Staatsstrasse sind als Weiterführung der bestehenden Baumreihe

standortgerechte Bäume mit kugelförmiger Krone zu pflanzen.

E

Umwelt

Art. 11 Energie

Überbauung Grundfläche Hauptbaute

Im Baubewilligungsverfahren ist ein Energiekonzept bezüglich Energieproduktion und -nutzung einzureichen. Vorgesehen ist die Erstellung eines Nahwärmeverbunds mittels einer Holzschnitzelheizung im Gebäude.

1 Mit der Umgrenzung der Grundfläche Hauptbaute werden die Regelungen zu Grenz- und Gebäudeabständen sowie zum Mehrlängenzuschlag ersetzt. 2 Die maximale Anzahl der Vollgeschosse sowie die maximale Gebäude- und Firsthö­ he sind im Plan festgelegt.

Art. 2 Zweck

3 Überschreitungen der Grundfläche und Höhenangaben sind nicht zulässig. Unter­ schreitungen sind möglich, sofern dadurch das charakteristische sowie das für die ortsbaulich vorzügliche Qualität massgebende Verhältnis gewahrt bleibt.

Der Gestaltungsplan bezweckt eine architektonisch und ortsbaulich sensible Ein­ bindung eines Neubaus in innerörtlicher Lage. Weiter soll die Erschliessung des Gebietes geregelt werden.

Erschliessung / Parkierung

Art. 3 Erschliessung

Art. 8 Parkierung

Unterirdische Bauten Ausserhalb der Grundflächen Hauptbauten dürfen unterirdische Bauten nur innerhalb der Umgrenzungslinie erstellt werden. Technisch notwendige Bauteile wie Licht­ schächte, Notausstiege etc. dürfen auch ausserhalb der Umgrenzung erstellt werden.

Die Erschliessung des Plangebietes erfolgt über den bestehenden Erschliessungsbe­ reich zur Parzelle Nr. 338.

Art. 4

Art. 9 1 Die Parkierung für Beschäftigte und Bewohner hat unterirdisch zu erfolgen. Die

Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die bereits bestehende Zufahrt/Rampe.

Ortsbauliche und architektonische Gestaltung Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit gewahrt bleibt und eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird. Im Baubewilligungsverfahren ist ein Material- und Farbkonzept einzureichen.

2 Oberirdische Parkplätze für Besucher sind im bezeichneten Bereich zu erstellen. Von diesen Parkplätzen ist mindestens ein Parkfeld behindertengerecht auszubilden. 3 Die Anzahl der erforderlichen Parkplätze ist im Baubewilligungsverfahren nachzu­ weisen.

Umgebung

Art. 5 Anlieferung Holzschnitzel

Art. 10

Die Anlieferung für das Holzschnitzelsilo hat über den im Plan bezeichneten Rich­ tungspfeil zu erfolgen. Eine Wendemöglichkeit für das Lieferfahrzeug ist sicherzustel­ len.

Ökologie Bauten und Anlagen sind nach bauökologischen Grundsätzen zu erstellen.

4 Das Erdgeschoss ist zwingend gewerblich zu nutzen. Wohnnutzungen sind ausge­ schlossen. 5 Sofern die Bestimmungen des Baureglementes und die Bestimmungen des vorlie­ genden Gestaltungsplans eingehalten werden, kann im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens eine Mehrausnützung von 20% gewährt werden.

B

Art. 12 Umgebungsgestaltung

1 Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen auf das Gebäude, die an­ grenzende Bebauung und Umgebung und den Freiraum abgestimmten Umgebungs­ konzept zu erfolgen und ist im Rahmen des Baugesuchsverfahrens vorzulegen. 2 Die Erstellung von Mauern ist wie im Plan bezeichnet bis zu der eingetragenen maximalen Kote zulässig.

Einverständniserklärung:

Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentümer erklären sich mit diesem Gestal­ tungsplan einverstanden:

Parz. Nr.

Grundeigentümer

Unterschrift

337, 338

Ortsgemeinde Rüthi

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