Überbauungsplan Mittlerhof Süd

Piano d'utilizzazione speciale · Untereggen

Documento

Numero
2009-1061
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Untereggen
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
29 ott 2007
Approvato
3 feb 2009
Pubblicato
6 nov 2007
In vigore dal
3 feb 2009

Carta

6 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

3. Februar 2009

Gemeinderat 9033 Untereggen

Gemeinde Untereggen: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

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Zonenplananpassung 2007

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Überbauungsplan Mittlerhof Süd

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Überbauungsplan Pfannacker (3. Teiländerung)

Der Gemeinderat legte mit der im Jahre 2006 vom Baudepartement zur Kenntnis genommen kommunalen Richtplanung das Konzept für die räumliche Entwicklung von Untereggen fest. Mit der "Zonenplananpassung 2007" soll auch der Zonenplan als Grundlage für die Siedlungsent­ wicklung der nächsten 10 bis 15 Jahren aktualisiert werden. Nachdem das Referendum ergrif­ fen worden ist, haben die Stimmbürger den vorliegenen Zonenplanänderungen zugestimmt. Heute leben in Untereggen rund 1026 Einwohner (Stand Ende 2007). In den vergangenen zehn Jahren verzeichnete die Gemeinde mit mehr als 30% Zuwachs ein weit überdurch­ schnittliches Bevölkerungswachstum. Dieses Wachstum soll in den nächsten 15 Jahren deutlich verlangsamt werden (s. auch Zielsetzungen des Richtplans). Die im Januar 2009 aktualisierte Übersicht über den "Stand der Erschliessung" zeigt, dass von 17 Hektaren in Wohn- und Mischzonen, aufgeteilt in kleine Einzelparzellen, noch ungefähr 0.7 Hektaren nicht überbaut sind (ca. 4%, Einwohnerpotential ca. 30-40). Mit der Revision des Zonenplans sollen - neben kleineren Anpassungen innerhalb des Siedlungsgebiets - rund 2.1 Hektaren neu der Bauzone zugeschieden werden (Wohnzone W1 bzw. Kernzone DK2). Damit stehen Baulandreserven für rund 120 Einwohner zur Verfügung. Verteilt über 15 Jahre ist ein jährliches Wachstum von 0.8% möglich. Wichtigste Neueinzonung mit einer Fläche von knapp 1.5 Hektaren ist die Hanglage Mittlerhof Süd. Aufgrund der anspruchsvollen topografischen Verhältnisse sind die Eckpunkte der Erschliessung und Überbauung in einem Überbauungsplan festgeschrieben worden. Die Ergänzung des Überbauungsplans Pfannacker vom 28. Juli 1994 regelt die Gartennutzung südlich der bestehenden Überbauung.

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Die Erlasse sind im September 2007 vorgeprüft worden. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'540.--. Aufteilung der Gebühren: AREG (Zonenplan) AREG (ÜeP Mittlerhof) AREG (UeP Pfannacker) Tiefbauamt

Fr. 1'000.-Fr. 9 0 0 .Fr. 300 Fr. 3 40 .-

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan Kopie BD-RA, TBA-RD, AREG

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