Ergänzung Überbauungsplan Pfannacker, 3. Teiländerung
Piano d'utilizzazione speciale · Untereggen
Documento
- Numero
- 2009-1060
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Untereggen
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 29 ott 2007
- Approvato
- 3 feb 2009
- Pubblicato
- 6 nov 2007
- In vigore dal
- 3 feb 2009
Carta
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Testo
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
3. Februar 2009
Gemeinderat 9033 Untereggen
Gemeinde Untereggen: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
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Zonenplananpassung 2007
•
Überbauungsplan Mittlerhof Süd
•
Überbauungsplan Pfannacker (3. Teiländerung)
Der Gemeinderat legte mit der im Jahre 2006 vom Baudepartement zur Kenntnis genommen kommunalen Richtplanung das Konzept für die räumliche Entwicklung von Untereggen fest. Mit der "Zonenplananpassung 2007" soll auch der Zonenplan als Grundlage für die Siedlungsent wicklung der nächsten 10 bis 15 Jahren aktualisiert werden. Nachdem das Referendum ergrif fen worden ist, haben die Stimmbürger den vorliegenen Zonenplanänderungen zugestimmt. Heute leben in Untereggen rund 1026 Einwohner (Stand Ende 2007). In den vergangenen zehn Jahren verzeichnete die Gemeinde mit mehr als 30% Zuwachs ein weit überdurch schnittliches Bevölkerungswachstum. Dieses Wachstum soll in den nächsten 15 Jahren deutlich verlangsamt werden (s. auch Zielsetzungen des Richtplans). Die im Januar 2009 aktualisierte Übersicht über den "Stand der Erschliessung" zeigt, dass von 17 Hektaren in Wohn- und Mischzonen, aufgeteilt in kleine Einzelparzellen, noch ungefähr 0.7 Hektaren nicht überbaut sind (ca. 4%, Einwohnerpotential ca. 30-40). Mit der Revision des Zonenplans sollen - neben kleineren Anpassungen innerhalb des Siedlungsgebiets - rund 2.1 Hektaren neu der Bauzone zugeschieden werden (Wohnzone W1 bzw. Kernzone DK2). Damit stehen Baulandreserven für rund 120 Einwohner zur Verfügung. Verteilt über 15 Jahre ist ein jährliches Wachstum von 0.8% möglich. W ichtigste Neueinzonung mit einer Fläche von knapp 1.5 Hektaren ist die Hanglage Mittlerhof Süd. Aufgrund der anspruchsvollen topografischen Verhältnisse sind die Eckpunkte der Erschliessung und Überbauung in einem Überbauungsplan festgeschrieben worden. Die Ergänzung des Überbauungsplans Pfannacker vom 28. Juli 1994 regelt die Gartennutzung südlich der bestehenden Überbauung.
Die Erlasse sind im September 2007 vorgeprüft worden. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Die angeführten Erlasse werden genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'540.--. Aufteilung der Gebühren: AREG (Zonenplan) AREG (ÜeP Mittlerhof) AREG (UeP Pfannacker) Tiefbauamt
Fr. Fr. Fr. Fr.
r o o o .9 00.3 00 .340.-
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan Kopie BD-RA, TBA-RD, AREG
0 8 -5 6 2 9 / 141499 _5 2 46 8
Plan mit besonderen Vorschriften
657 636
667
Gemeinde
Legende
682
Festlegungen
V-teoneo^eQ
Unteneggen
Mostra tutto il testo
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neu
Baugebiet C
erweitert
Grün bereich G
erweitert
Gartenbereich GB H oo o Bepflanzung
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Umgrenzung Plangebiet
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Hecke
neu neu aufgehoben
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Hinweis Projekt Nr. 1.023.1.001/09
1. Oktober 2008
Ergänzung Überbauungsplan Pfannacker
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Bauten
1:500
Strassen, Wege
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3. Teiländerung
Gewässer
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Pfanriacker
Wald
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Vom Gemeinder^teftassen am: 29. Oktober 2007
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Der 0^meirm>spräsidepfe-
è FST~I ?> Öffentliche Planauflage:
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Besondere Vorschriften neu = fett
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Art. 12
Umgebungsgestaltung, Bepflanzung
06. November 2007 - 05. Dezember 2007
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Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: "* 3, F ê ÈL 200!
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Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
1Bei der Umgebungsgestaltung von Neubauten muss der Begrünung des ganzen Hanges durch Pflanzen von standortgemässen Bäumen und Sträuchern Rechnung getragen werden. Die Bepflanzung muss aber so angeordnet werden, dass möglichst viel Aussicht - insbesondere auf den Bodensee - erhalten bleibt.
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2Zur zweckmässigen Überbauung gegenüber der Landwirtschaft ist oino noturnaho Hocko sind einheimische Sträucher in dem im Überbauungsplan bezeichneten Bereich -tf i-gradliniger Ausführung zu pflanzen.
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Art. 13 bis
innerhalb des Gartenbereiches GB sind nur Anlagen im Zusammenhang mit der Gartengestaltung und -nutzung wie Kleinstbauten, Sitzplätze, Wege, Biotope, Spielplätze, Grillstellen etc. gestattet.
ERR Raumplaner FSU SIA St.Gallen I Herisau | Wil Kirchgasse 16 | 9004 St. Gallen j T +4171 227 62 62 | [email protected]
Gartenbereich GB
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