Baulinienplan Sanierung Breitebach

Piano d'utilizzazione speciale · Waldkirch

Documento

Numero
2015-8960
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Waldkirch
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
20 gen 2015
Approvato
19 mag 2015
Pubblicato
9 feb 2015
In vigore dal
19 mag 2015

Carta

14 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Kanton St.Gallen Baudepartement

Direkt an

Eingang

| a l | DI |KP|OP|BaB|VM Gl

2 2. Mai 2015

Kopie an

AL DI KP OP BaB V m | Gl

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Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

19. Mai 2015

A-Post Gemeinderat Waldkirch Bernhardzellerstrasse 28 9205 Waldkirch (Zur Koordinierten Eröffnung via TBA-RD)

Geschäft Nr. 15-2996 Gemeinde Waldkirch: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baulinienplan Sanierung Breitebach Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV

Der Breitebach wird im Abschnitt zwischen dem Kochkreisel und dem Rosenheimweg saniert und geöffnet. Im Zuge der Bachöffnung werden mit Baulinien die Gewässerab­ stände geregelt und der Gewässerraum gesichert. Der Baulinienplan wurde am 20. Januar 2015 vom Gemeinderat erlassen. Die öffentliche Auflage fand vom 9. Februar bis 10. März 2015 statt. Es ging eine Einsprache ein, welche durch eine Panänderung erledigt wurde. Die Änderungen infolge der Einsprache und der Genehmigungsprüfung wurden am 5. Mai 2015 vom Gemeinderat erlassen. In Anwen­ dung von Art. 32 Abs. 2 BauG wurde auf das Anzeige und Auflageverfahren verzichtet. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.--.

15-2996 / 429583_102799.docx

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigtei ungsschein

Kopie Rechtsabteiluna (inkl. Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) Tiefbauamt Rechtsdienst Amt für Natur, Jagd und Fischerei

15-2996 / 429583_102799.docx

Plan

Legende C flT M lih k Festlegungen

T/Jdlcffeyclt

Baulinie für Anlagen

Lebensqualität pur.

Kanton St.Gallen

Gemeinde Waldkirch

Baulinie für Bauten Baulinie für Bauten und Anlagen Sonderbauvorschrift

Baulinienplan Sanierung Breitebach Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV

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Zwischen Baulinien für Bauten und jenen für Anlagen sind unabhängig der Frage ihrer Bewilligungspflicht - nur Anlagen zulässig, die für schwere Bau- und Unterhaltsmaschinen keine Hindernisse darstellen und die befahren werden können, ohne dass dadurch grosse Kosten für die Wiederherstellung entstehen. Die angrenzende Uferbestockung bzw. deren künftiges Aufkommen darf nicht beeinträchtigt werden.

Massstab 1:500

Beurteilung Gewässerraum Verzicht Gewässerraum

20. Januar 2015 / 5. Mai 2015 Vom Gemeinderat Waldkirch erlassen am

I

Der Gemeinderatsschreiber

Dei Gemeindepräsident

Gewässer Gewässerraum gemäss Art. 41a GSchV Projekt. Bacheindolung

10. März 2015

9. Februar 2015

Projekt. Bachoffenlegung

bis...

Öffentliche aufgelegt vom

best. Gebäude

Die Änderungen nach der öffentlichen Auflage wurde in Anwendung von Art. 32 Abs. 2 BauG im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Projekt. Gebäude

Zugänglichkeitsstreifen Genehmigt vom kantonalen Baudepartement am

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Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes

Ausfertigung für Studie Vorprojekt Auflageprojekt Ausführungsprojekt Abschlussakten

NP

N Ä N N Y + PARTNER H 9014 St. Galten • 071 278 19 19 □

9042 Speicher

■ 071 344 19 20

□

9230 Flawil

- 071 390 08 44

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entwicklung

Projekt Nr.

Plan Nr.

64.001

015H 101 Gez.

F

US

SN/EB G US H 09.087-015H.2d Format 40 x 73

Beilage Nr.

Gepr. RL

Datum 22.12.2014

RL RL

30.03.2015 29.04.2015

m2

0.292

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