Teilzonenplan Bachwies - Genehmigung

Piano delle zone · Rorschacherberg

Documento

Numero
1994-1211
Tipo
Piano delle zone
Comune
Rorschacherberg
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
12 gen 1993
Approvato
5 set 1994
Pubblicato
1 feb 1993
In vigore dal
5 set 1994

Carta

2 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Baudepartement

des Kantons St.Gallen

St. Gallen, 5. September 1994

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 2130 03, Telefax 071 2139 60

Gemeinderat 9400 Rorschacherberg

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Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes ( sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden ErLass zvr Genehmigung eingereicht: Tei lzonenplan Bachwies

Der Erlass sieht die Umzonung einer Fläche von ungefähr 5'500 m2 von der Zorle für öffentliche Bauten'und Anlagen in die Wohnzone w 4 vor. Die Grundeigentümerin, die katholische Kirchgemeinde Rorschach, hatte seinerzeit das Land mit der Absicht erworben, darauf eine Kirche für den östlichen Teit der Pfarrei zv bauen. Mit Schreiben vom 9. Januar 1993 teilte diese mit, dass an dieser Absicht nicht festgeharten werde. rm Brief vom 15. August rg94 hielten Sie fest, dass auch aus Sicht der Politischen Gemeinde derzeit bis auf weiteres kein Bedarf an zusätzlichen Flächen für öffentliche Bauten und Anlagen bestehe.

Unter diesen Umständen kann der genannte Erlass genehmigt werden.

2

In Anwendung von Art. 3t BauG und Art. 94 Abs. I des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 95I.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 82I.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. ]- P innert vierzehn Tagen seit Eröf fnung Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen

Der Vorsteher: sig. Dr. W. l(Ëgt

Dr. w. Käqi

Regierungsrat Bei lage:

- Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein

Kopie:

Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen (2) - Volkswirtschaftsdepartement, (2> Rechtsabteilung - Planungsamt - Rechnungsführer (2)