Teilzonenplan Starrbergtöbeli - Genehmigung

Piano delle zone · Benken (SG)

Documento

Numero
2014-4510
Tipo
Piano delle zone
Comune
Benken (SG)
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
4 feb 2014
Approvato
30 apr 2014
Pubblicato
11 feb 2014
In vigore dal
30 apr 2014

Carta

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Benken Zentrumplatz 2 Postfach 65 8717 Benken

30. April 2014

Geschäft Nr. 14-2249 Gemeinde Benken: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Starrbergtöbeli

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Mit dem vorliegenden Teilzonenplan werden 1.1ha vom üG der Wohnzone W2 und rund T260m 2 der Grünzone GF (Waldabstand) zugeteilt. Gemäss der Kapazitätsberechnung vom 25. April 2014 hat der Zonenplan Benken für ins­ gesamt rund 2'630 Einwohner Platz. Anfang 2014 lebten insgesamt 2 78 7 Einwohner in Benken, davon rund 500 Personen ausserhalb der Bauzone. Reserven bestehen - inkl. innerer Verdichtung - für rund 300 Einwohner. Seit 1998 steigt die Einwohnerzahl um durchschnittlich rund 1.7%/Jahr. In den letzten 5 Jahren sogar um rund 3%/Jahr.

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T400.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

14-2249 / 378518_94678 378518_94678

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

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Einzahlungsschein

Kopie Rechtsabteilunq Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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