Änderung GP Dorfkernüberbauung Lenggenwil

Piano d'utilizzazione speciale · Niederhelfenschwil

Documento

Numero
1998-8660
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Niederhelfenschwil
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
14 set 1998
In vigore dal
14 set 1998

Carta

1 elemento del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

_____________________

Baudepartement des Kantons St.Gallen

GL ____________________________________

M

V g y

14. September 1998

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil

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VII 86 Niederhelfenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Änderung des Gestaltungsplanes Dorfkernüberbauung Lenggenwil vom 23. März 1994 Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiti s Planungsamtes

Dr. PvFlaad

BIH02405.DOC

Baudepartement Generalsekretariat

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

BIH02405.DOC

Plan mit besonderen Vorschriften

SCHULHAUS

KANTON ST.GALLEN

GEMEINDE

M

NIEDERHELFENSCHWIL

701

BESONDERE

L Z

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Soweit- nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Gemeinde Niederhelfenschwil.

GESTALTUNGSPLAN DORFKERNÜBERBAUUNG

VORSCHRIFTEN

Geltungsbereich

LENGGENWIL

vo m

23 m ä r z 1994, Änd er u n g

Die nachstehenden Vorschriften gelten für das im Situationsplan 1:200 bezeichnete Gebiet.

M 1: 200

Art. 2

Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt: - die Erstellung einer Zentrumsüberbauung auf der Parzelle 111 im Dorf­ kern Lenggenwil - die verbindliche Festlegung der zulässigen Bauten - die Sicherstellung einer publikumsorientierten, gewerblichen Nutzung - die zweckmässige Erschliessung und Parkierung innerhalb des Plangebietes - eine möglichst gute Einfügung der Bauten in Orfsbild und Umgebung, sowie eine ansprechende Umgebungsgestaltung

VOM GEMEINDERAT ERLASSEN AM :

” 1

1998

DER GEMEIND AMMANN

Planinhalt,

DER GEMEINDESCHREIBER

Der Gestaltungsplan " Dorfkernüberbauung Lenggenwil " besteht aus dem Situationsplan Nr. 1149-10 mit den besonderen Vorschriften, sowie den Beilageplänen Nr. 98-33 + 9 8 -3 4

BIS :

ÖFFENTLICH AUFGELEGT VOM

VOM BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN GENEHMIGT AM :

2 Z M a i 199

Soweit nichts anderes geregelt, sind die Festlegungen und die besonderen Vorschriften des Gestaltungsplanes verbindlich. Die Hinweise im Gestaltungsplan, sowie die Beilagepläne sind wegleitend.

DORFSTRASSE

Die Abgrenzungen Hochbauten bzw. die Höhenangaben legen Stellung und maximale Ausdehnung der Bauten fest. Überschreitungen sind nicht zu­ lässig. Unterschreitungen sind um bis max. 2 m erlaubt, wenn die für die städtebauliche Qualität massgebenden Elemente der Überbauung ( höhenmässige Einfügung der Bauten in das Ortsbild, Verhältnis der Bauten zu­ einander, Absätze in den Fassaden, usw. ) gewahrt bleiben.

1 4. Sep. 1998

MIT ERMÄCHTIGUNG DER LEITER DES PLANUNGSAMTES FIRST GEBJH EG NP

554.50 55030 544.20 542.80

NP

554.50 550.30 544.20 : 544.25

Erschliessung

OK. B E T W lM E

©

E IS E N H U T^ PARTNER

Verbindlichkeit

Tel. 071 - 2 7 7 3 2 7 Fax 0 7 1 - 2 7 3 2 7 6

Breitschachenstr. 4 9032 Engelburg

Der Gesfaltungsplan legt die interne und externe Erschliessung ( Zu- und Wegfahrt, Anlieferung, Eingänge, Lage und Anzahl der ober- und unter­ irdischen Parkplätze ) verbindlich fe s t.

Saumhalde 13 9100 Herisau

Umgebungsgestaltung PLANDATUM : 5. 5.1993

ÄNDERUNGEN : 2. 2. 94

FORMAT : 103x60

ln den im Plan bezeichneten Grünflächen ist die Erstellung von Bauten und Anlagen unzulässig. Ausgenommen davon sind Geräte zur Gestaltung des Kinderspielplatzes.

PLAN-NR : 1149-10

22.12.97

24.3.98

Die Flächen sind zu begrünen und mit einer Bepflanzung zu versehen. Anzahl und Plazierung der Bäume gemäss Gestaltungsplan sind richtungs­ gebend . Das Gelände südlich von den Häusern 4 + 5 ist so zu gestalten, dass das anfallende Oberflächenwasser schadlos abfliessen kann.

LEGENDE : FESTLEGUNGEN 1111111

Art. 6

GESTALTUNGSPLAN

Ausnutzungsziffer Die Ausnutzung beträgt 0.55 + 10 % Bonus

EINZUGSGEBIET GESTALTUNGSPLAN

= AZ 0.605

Gewerbeanteil : min. 166.00 m2 BGF.

BAUTEN : HOCHBAUTEN MIT SATTELDACH )

HOCHBAUTEN MIT FLACHDACH TIEFGARAGE

FIR ST : 550 65 GEB. H: 5 4 7 .5 5 EG : 5 4 3 .0 5

MI FIRST 54 8 .0 5 GEB.H 546.55 EG 54 3 .0 5

Zustimmung der Grundeigentümer

Grundstück

Nr. 111

SICHTBARES UNTERGESCHOSS

Ort,

MINIMALE GRENZ- + GEBÄUDEABSTANDE

< 4.00 >

GESCHOSSZAHL

©

Datum : /g a m je a & J

........

"1

BAUTEN MIT GEWERBEANTEIL

Christian Eisenhut

ERSCHLIESSUNG : (

)

VERKEHRSFLACHEN

(

)

ÖFFENTLICHE GEHWEGFLÄCHEN

(

)

PRIVATE GEHWEGFLÄCHEN

Beat Hug

Z U - + WEGFAHRTEN p

PARKPLÄTZE

UMGEBUNG • ( ©

)

Zustimmung des Gr-w d eig-enfümers— -Grundstück—Nr. 1437

t^W iïï T! fiTm jiirn iijw itr r r r

Ort,

GRÜNFLÄCHE

Datum ;....

■ .....................-............ —

SPIELPLATZ FÜR KINDER

HINWEISE

Tosef Meie r—;--------------------------------------------------------------

GESTALTUNGSPLAN

OFFENE GEWÄSSER -----------

BÖSCHUNGSKANTEN

V

HAUSZUGÄNGE

(R )

KEHRICHTSAMMELPLATZ HOCHSTÄMMIGE BÄUME

1437