Teilzonenplan Hegiberg - Genehmigung

Piano delle zone · Niederhelfenschwil

Documento

Numero
2014-8610
Tipo
Piano delle zone
Comune
Niederhelfenschwil
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
29 gen 2014
In vigore dal
29 gen 2014

Carta

3 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Oberdorf 10 9527 Niederhelfenschwil

2 9 .Januar 2014

Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

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Teilzonenplan Hegiberg

Mit dem Teilzonenplan Hegiberg werden die Restflächen (Landwirtschaftszone) der Par­ zellen Nrn. 1578, 1579 und 679 angepasst. Am 3. September 2013 erliess das Kantons­ forstamt die entsprechenden W aldgrenzen für dieses Gebiet, welches der Grünzone "Freihaltung F" (GF) und der W ohnzone für Ein- bis Zweifamilienhäuser (WE) zugewiesen wird. Der baugesetzliche Mindestabstand zur Waldgrenze ist eingehalten. Auf eine Vorprüfung wurde verzichtet. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 3 50 .-.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler

13-7277 Z 365866_92247

Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabte ilunq Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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