Teilzonenplan Rüteli - Genehmigung
Piano delle zone · Oberbüren
Documento
- Numero
- 2004-8410
- Tipo
- Piano delle zone
- Comune
- Oberbüren
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato
- 17 set 2004
- In vigore dal
- 17 set 2004
Carta
2 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa
File
GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
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Baudepartement
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des Kantons St.Gallen
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17. September 2004
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Mostra tutto il testo
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Oberbüren Rathaus Unterdorf 9 9245 Oberbüren
Gemeinde Oberbüren: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: >
Teilzonenplan 'Rüteli'
>
Überbauungsplan ‘Rüteli 11'
Die kleine Zonenanpassung ermöglicht einen sinnvollen Abschluss der Überbauung ‘Rüteli’ ge gen Norden. Gleichzeitig werden die Böschungen der Gewässer den entsprechenden Grünzo nen zugeteilt. Mit dem Überbauungsplan wird insbesonders die Höhenlage der Bauten und des gestalteten Terrains festgelegt, zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit und der Entwäs serung. Die Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-- (Teilzonenplan Fr. 200.-; Überbauungs plan Fr. 600.-).
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Oberbüren Genehm. TZP ÜP Rüteli EiT 2121
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss
Beilagen: - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein
Kopie: - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung
/
(
Oberbüren Genehm. TZP ÜP Rüteli B I 2121
Basi legali
sGS 672.11 · Cantone
sGS 731.1 · PBG · Cantone
sGS 731.11 · PBV · Cantone
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederazione
SR 814.41 · LSV · Confederazione