Sondernutzungsplan Baffles II
Piano d'utilizzazione speciale · Altstätten
Documento
- Numero
- 2021-2460
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Altstätten
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 16 nov 2020
- Approvato
- 15 feb 2021
- Pubblicato
- 30 nov 2020
- In vigore dal
- 15 feb 2021
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Testo
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Kanton St.Gallen Baudepartement
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepariement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post 15. Februar 2021 Stadtrat Altstätten
Rathausplatz 2
9450 Altstätten
Geschäft Nr. 21-87 Gemeinde Altstätten: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Herren Stadträte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:
e Sondernutzungsplan Baffles Il
* Aufhebung Überbauungsplan Baffles II vom 2. März 2000
Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes:
Ausgangslage - Vorhaben / Verfahrensablauf
Das Planungsgebiet befindet sich im Arbeitsgebiet Baffles am östlichen Siedlungsrand von Altstätten. Das Gebiet wird über die Bafflesstrasse erschlossen und umfasst die Parzellen Nrn. 4835, 5836 und 6556. Nordwestlich wird das Planungsgebiet durch die Bafflesstrasse und südwestlich durch die Transportstrasse begrenzt. Auf der unbebauten Parzelle Nr. 6556 plant das Unternehmen HS3 GmbH die Realisierung einer Industriehalle mit angeschlossenem Bürotrakt. Der gesamte Sondernutzungsplanperimeter ist der Arbeitszone A16 zugeteilt.
Für das Planungsgebiet besteht ein rechtskräftiger Überbauungsplan (Überbauungsplan Baffles Il, am 2. März 2000 vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt), der die Erschliessung, die Sicherung eines Werkleitungskorridors, die besondere Bauweise und die architektonische Gestaltung regelt. Der vorliegende Sondernutzungsplan soll den bestehenden Überbauungsplan ablösen.
Die Ver- und Entsorgungsleitungen, die gegenwärtig über das Grundstück Nr. 6556 verlaufen, werden umgelegt, damit eine zweckmässige Bebauung des Grundstückes möglich ist. Diesbezüglich wird die Personaldienstbarkeit des Durchleitungsrechts aufgehoben und in den neuen Sondernutzungsplan integriert.
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Der Sondernutzungsplan Baffles II (zur Genehmigung) und der Überbauungsplan Baffles Il vom 2. März 2000 (zur Aufhebung) lagen vom 30. November bis 29. Dezember 2020 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen hängig.
Erwägungen
Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG).
Die Erwägungen aus der Vorprüfung vom 20. Oktober 2020 sind in die vorliegenden Unterlagen mehrheitlich eingeflossen.
Die vorliegenden Erlasse sind rechtmässig und stimmen mit den übergeordneten Planungen überein.
Verfügung
In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation:
1. Der Sondernutzungsplan Baffles Il wird genehmigt. 2. Der Überbauungsplan Baffles II vom 2. März 2000 wird aufgehoben. 3. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 1'600.--.
Aufteilung der Gebühr: Genehmigung des Sondernutzungsplans Baffles Il Fr. 1'300.-- Aufhebung des Überbauungsplans Baffles I! vom 2. März 2000 Fr. 300.--
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden.
Freundliche Grüsse
Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
we
Ralph Etter
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Beilagen — Genehmigter Erlass (zweifach) — Aufgehobener Erlass (zweifach) — Rechnung mit Einzahlungsschein
Kopie
— Rechtsabteilung (inkl. Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)
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