Überbauungsplan Untere Platten - Steigrüti

Piano d'utilizzazione speciale · Lichtensteig

Documento

Numero
1975-6461
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Lichtensteig
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
13 feb 1975
In vigore dal
13 feb 1975

Carta

4 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

Plan mit besonderen VorschriftenApri in una nuova scheda

Testo

KANTON

Besondere Vorschriften

ST. GALLEN

GEMEINDE

LICHTENSTEIG

der Höhe unterschiedlichen Häusern wird die Gebäudehöhe für je­

Legende

den einzelnen Gebäudeteil ermittelt. Perimeter

Mostra tutto il testo

In Anwendung von Art. 22 des kant. Baugesetzes werden für das Ge­

UBERBAUUIMC3SPLAIM

bestehende

UNTERE

neue

Vom

Ba u l i n i e

wird, gilt das rechtsgültige Baureglement der Gemeinde Lichten­ steig. # »

MÌJ

MST. 1 : SOO

am 6 . November 1974

2. Der Zweck des Ueberbauungsplanes besteht darin:

Ge

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Der

Ge

b e s c h re ib e n

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Gebiete mit differenzierten

i2 j

siehe besondere Vorschriften

Bestimmungen

13 : L — .J max.

2 Geschosse

Wald

max.

6 Geschosse

des

Kt. St.Gallen

St. Lorettostrasse aus zu erfolgen.

te von mind 4,0 m ist verbindlich. G. Die in Art. 37 BR enthaltenen Richtlinien zur Erstellung von gelegt : - 1 Abstsll- oder Garageplatz pro Wohnung bezw. pro G0 m2 Wohn— geschossfläche ; mindestens die Hälfte davon in Garagen.

Die zonengemässe Ausnützung darf bei Vorliegen eines Projektes für

- Von der Gesamtzahl der Abstellplätze sind mind. 1/6 als Be­

eine Gesamtüberbauung gemäss den Baureglements-Anforderungen für

sucherparkplätze zu reservieren. Sie dürfen weder vermietet

Ueberbauungen mit erhöhter Ausnützungsziffer höchstens 0,48 betra­

noch verkauft werden.

Gewässer

- Die resultierende Anzahl Abstell- oder Garageplätze ist aufzurundun. GarageVorplätze gelten nicht als Abstellflächen.

plangebintes sind unter grundbuchamtlicher Sicherstellung zulässig. 9. Im Ueberbauungsplangebiet |_1 una

genehmigt

in die Berechnung der Ausnützungsziffer nicht einzurechnen sind

am

SatteIdächbauweise Vor-

schrift.

dreiseitig eingewandete Balkone und Loggien. 10. Der in Art. 20 und 51 des Baureglementes enthaltene Flächuncn4. Grcnzsbstände Der

,

Regierungsrat

satz für Kinderspielplätze wird für das Gebiet |_3j wie folgt

Für die Grenzabstände gilt grundsätzlich Art. 27 BR. Für Bauten

ergänzt und festgelegt :

mit mehr jls 4 Geschossen (Gebiet QQ )wird pro Mehrgeschoss der kle int? Grenzabstand um 1,0 m, der grosse Grenzabstand um 2,0 m

- als min. Fläche gelten 20% der Wohngeschossflache, wobei oolchu von ein- und Zweizimmerwohnungen nicht angerechnet wer­

erhöht.

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5. Gebäucrhühen Die Gebludahöhan betragen für die Gebiete 11

max. 7,0 m

und für das Gebiet [3]max. 16,U m. Bei zusammengebauten und in R e g i s t e r - IMr.

Datum ;

2 7. NOV. 1374

abwohrmaBsn.W'iwun gegenüber der Staatsstrasse auszuweisen. 12. Die Errichtung einer Gemeinschaftsantennenanlàge

(UKW, TV)

für das gesamte Areal ist Vorschrift. 13. Container- oder Kchrichtbehülterplätze sind in genügender An­ zahl und Grduse an der St. Lorettostrasse zu erstellen.

Motorfahrzeugabstellplätzen werden wie folgt ergänzt und fest—

Fusswegen zu regeln,

11. Für das Ucberbauungsplangebiet ist eine ausreichende Begrünung und Bepflanzung vorzusehen. im Gebiet (_3j sind mit dem Baugesuch Bepflanzung und. Immissione'

halten ;

stückweise Abweichungen und Verlagerungen innerhalb des Ueberbcuungs Baudepartement

Die Verkehrserschliessung des Areals hat ausschliesslich von der

im Plp.n dargestellte Erschliessungsstrasse. Die Strassenbrei-

gen. Die Ausnützung ist über das Gesamtareal einzuhalten. Grund— Vom

hat.

staltung und Einfügung in das Landschafts- und Ortsbild zu er­

3. Ausnützunqsziffer

v o m .6,12 ,19 7^ bis ; 6.1.1975

2,0 m2 aufzuweisen

b) Als Richtlinie für die Zufahrt in die Gebiete |%] 4-[%] gilt die.

nisch gute Verhältnisse zu erreichen;

Wohngebiet

aufgelegt

mung ist durch öffentlich - rechtlichen Grundbucheintrag zu sichern.

a) Eine Gesamtüberbauung auf dem bezeichneten Areal mit guter Ge­

b) grössere zusammenhängende Grünflächen zu schaffen, um wohnhygie-

Wohngebiet

O e f f e n t lieh

ausgestattet sein, wobei der Lift eine Mindestbodenfläche von

wegVerbindung von mind. 1,50 m vorzusehen und zu erstellen.

c) die interne Erschliessung des Areals mit Zufahrt, Parkierung und Der

Gebäude /s als Spielraum realisiert werden. Die Zweckbestim­

a) Zwischen den Richtungppunkt'en A + D ist eine öffentliche Fuss«

Richtungspunkt

tm

Ge me i n d e n at; g e n e h m i g t

6, Gebäude mit mehr als 4 Geschossen müssen mit einer Liftanlage

biet innerhalb des Perimters folgende Vorschriften erlassen:

Baulinie

1. Soweit nachstehend und im Ueberbauungsplan nichts anderes bestimmt

STEIGRÜTI

sehenden Kinderspielplatzfläche auch im Innern der / des

7. Erschliessung

PLATTEN -

- aufgrund der Geländeverhältnisse kann ein Anteil der vorzu­