Überbauungsplan Areal Fuchs

Piano d'utilizzazione speciale · Häggenschwil

Documento

Numero
2010-0360
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Häggenschwil
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
23 ago 2010
In vigore dal
23 ago 2010

Carta

4 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

6 Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

23. August 2010

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Gemeinderat 9312 Häggenschwil

Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Areal Fuchs

Das rund 0.63 ha grosse, unmittelbar nördlich des alten Dorfkerns gelegene Planungsgebiet umfasst die Parzelle Nr. 29 und liegt heute in der Wohn-Gewerbezone WG3. Gemäss der ak­ tuellen Richtplanung (Stand Entwurf) ist eine Umzonung in ein W ohngebiet tieferer Dichte ge­ plant, was den dörflichen Strukturen (teilweise Ortsbildschutzgebiet) eher entspricht. Der Überbauungsplan bezweckt eine in die örtliche Struktur eingepasste Erschliessung, eine in das bauliche Umfeld eingepasste Bebauung und eine attraktive Gestaltung des Strassenraumes (vgl. Zweckartikel). Der Erlass wurde vorgeprüft. Die Prüfung ergibt, dass er recht- und zweckmässig ist und ge­ nehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T240 - . Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt

10-5022 Z 205152__66211

Fr. 900 Fr. 3 4 0 -

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan Kopie BD-RA. TBA-RD, AREG-OP

10-5022 / 205152_66211