Überbauungsplan Unterdorf
Piano d'utilizzazione speciale · Neckertal
Documento
- Numero
- 1982-6760
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Neckertal
- Cantone
- San Gallo
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Adottato
- 19 ott 1981
- Approvato
- 20 apr 1982
- Pubblicato
- 11 gen 1982
- In vigore dal
- 20 apr 1982
Carta
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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda
Testo
Genehmigungsverfügung
BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071) 213111
LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54
9001 ST. GALLEN,
20. April 19 82
Gemeinderat 96 31 Hember g
Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindammann sehr geehrte Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von A r t . '31'des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG)
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die folgenden Planungserlasse
zur Genehmigung eingereicht:
- Ueberbauungsplan Unterdorf mit besonderen Vorschriften - Teilzonenplan Unterdorf
Die Prüfung hat ergeben,
dass die Erlasse recht- und
zweckmässig sind.
Sie können genehmigt werden.
Gestützt auf Art.
31 BauG und Art.
die Verwaltungsrechtspflege Nr.
94 des Gesetzes über
(sGS 951.1)
in Verbindung mit
26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeinde
verwaltung
(sGS 821.5)
verfügt das Baudepartement:
1. Die angeführten Planungserlasse werden genehmigt.
2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.
800.— .
-
2
-
Mit freundlichen Grüssen Baudepartement des Kantons St. Gallen Der Vorsteher:
sig. Dr. W. Geiger Dr. W. Geiger, Regierungsrat Beilage : - Planungserlasse - Einzahlungsschein Kopie : - Planungsamt und RF/BD
Plan mit besonderen Vorschriften
der Gärten darf nur mit standortgerechten, einheimischen Baum- und Strauch arten erfolgen. Einfriedungen und Zäune sind nicht gestattet.
BESONDERE V ORSCHRI FTE N
KANTON ST.GALLEN GEMEINDE HEMBERG
LEGENDE:
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art.
GEBIET
1
A (Ai,A2) EINZEL-UND DOPPELEINFAMILIEN
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GEBIET
B
GARAGENBAUTEN
GEBIET
C
FREIHALTEGEBIET
Art.
2
Art.
PLANGEBIET
3
HINWEISE: STRASSE WEGE
Autoabstellplätze sind -i-n genügender Anzahl-auf privatem Grund zu erstellen. Mindestens sind pro Einfamilienhaus eine Garage vorzusehen.
Zweck des Ueberbauungsplanes
Die Garagen sind als Nebenbauten in den im Plan bezeichneten Gebieten B oder in den Wohngebäuden mit möglichst unauffälliger Garagenzufahrt anzuordnen.
Richtplan
Art. Im Gebiet A sind nur freistehende Einzel- und Doppeleinfamilienhäuser gestattet. Das Gebiet A 1 darf nur im Rahmen eines Gesamtprojektes überbaut werden. Das Gebiet A 2 kann unabhängig vom Gesamtprojekt in Einzelbauweise überbaut werden.
UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN IM ALLGEMEINEN Art.
v \ < d
^ < 2 v ^ u w v < 2 X
IM
PLAN
EINGEZEICHNETEN
STRASSEN , WEGE
4 Gesamtwirkung
UND
Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der Baukörper und Fassaden, Dachformen, Materialwahl und Farb gebung eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.
*•
PARZELLENGRENZEN
SIND
NICHT
VERBINDLICH.
Art.
M 1 =5 0 0
5
Gestaltung der Bauten Die Gestaltung der Bauten hat von der herkömmlichen Bauart der "Toggenburgerhäuser" auszugehen.
VOM
GEMEINDERAT
DER
GEMEINDAMMANN:
GENEHMIGT
AM :
19 10. 1981
DER
7 1V , â Ä AI
GEMEINDERATSSCHREIBER
•
Art.
Sämtliche Bauten sind mit einem Satteldach zu versehen. Diese haben einen Traufwinkel von 40° bis 50 a.T. aufzuweisen. Für kleine Anbauten kann der Gemeinde rat ausnahmsweise auch Pultdächer bewilligen.
O'J
Art.
VOM DER
BAUDEPARTEMENT
VOM : 11.1. DES
KANTONS
BIS :
7
ST. GALLEN
GENEHMIGT AM:
Material- und Farbwahl
2 0 . April 1982
8
Höhenlage der Bauten und Anlagen Die Höhenlage der Bauten und Anlagen ist so festzusetzen, dass diese sich gut in die Umgebung einfügen. Dabei sind sowohl die natürliche als auch die künstliche Terraingestaltung zu berücksichtigen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.
m. PLANNR.
EIGENMANN
SCHWERTGASSE
3
RAUMPLANER
N D S /H T L
9000
ST. GALLEN
OP
4.1-3/2
Art.
9
Aussenraumgestaitung Die Terraingestaltung hat sich möglichst dem natürlichen Terrainverlauf anzupassen. Anstelle von Stützmauern sind wenn möglich Böschungen vorzusahen. Die Bepflanzung
TEL.
071
25 27 55
A rt.
9.5 m
- Ausbau des Dachgeschosses
80 % der Vollgeschossfläche gestattet
- Ausbau des Untergeschosses
80 % der Vollgeschossfläche gestattet
- Grenzabstände gegenüber an das Planungsgebiet angrenzende Grundstück
kleiner Grenzabstand 4,0 m grosser Grenzabstand 8,0 m
- Grenzabstände innerhalb des Planungsgebietes
Hauptbauten mind. 3 m, sofern keine wohnhygienischen Nachteile auftreten und die feuer polizeilichen Abstandsvorschriften eingehalten werden Nebenbauten 2 m
13 Gebiet B, Garagenbauten Im Gebiet B sind nur Garagenbauten als unbewohnte Nebenbauten zulässig. Der Zusammenbau von Nebenbauten ist gestattet, sofern die Baukörper versetzt an geordnet werden.
Art. Art.
THOMAS
- Maximale Firsthöhe
Für die Berechnung der zulässigen Ausnützung der GesamtÜberbauung des Gebietes A 1 können die Gebiete B und C in die anrechenbare Grundstücksfläche miteinbezogen werden.
Die Hauptfassade der Wohnhäuser ist in gestemmtem Holztäfer oder in Holzschindeln, die Seiten- und Rückfassaden sind in Holz- oder Eternitschindeln oder mit einem senkrechten Holzleistenschirm auszugestalten. Die Materialwahl und die Farbge bung bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Auf Verlangen sind Material- und Farbmuster am Bau anzubringen.
10. 2. 19 8 2
REGI&RUNGSRAT:
PLANDATUM: 9 . 6 . / 23 .7.1981
5,5 m
6 Dachgestaltung
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AUFGELEGT
- Maximale Gebäudehöhe
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»
ÖFFENTLICH
Autoab Stellplätze
Im Gebiet A gelten folgende Vorschriften:
DIE c u
11
Als Richtlinie für die Ueberbauung und Erschliessung gilt der beiliegende Riehtplan vom 23.7.1981.Wesentliche Abwe-ichungo-n vom Richtplan können in begründe-tenFällen ausnahmsweise vom Geme indorat•im Rahmen des Baubewilligungoverfahrens ge-s-feattet werden.-
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Art.
UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN IM SPEZIELLEN
UMGRENZUNG
ctev\ "Plàiûu w \d dßvi
X ) e (
Aussenantennenanlagen Die Erstellung von nach Aussen in Erscheinung tretenden Einzelantennenanlagen ist nicht gestattet.
Der Ueberbauungsplan bezweckt eine ins bestehende Orts- und Landschaftsbild gut eingepasste Ueberbauung des Gebietes Unterdorf sowie eine zweckmässige Er schliessung des Plangebietes.
BAULINIE
ÜBERBAUUNGSPLAN UNTERDORF
10
Geltungsbereich Diese Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglements der Gemeinde Hemberg.
HÄUSER
Art.
14
Gebiet C, Freihaltegebiet Die Ueberbauung des Freihaltegebietes ist nicht gestattet. Ebenso dürfen in diesem Gebiet keine Gärten erstellt werden. Der Wieslandcharakter des Gebietes ist zu erhalten und die notwendige Pflege ist sicherzustellen.