Überbauungsplan Unterdorf

Piano d'utilizzazione speciale · Neckertal

Documento

Numero
1982-6760
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Neckertal
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
19 ott 1981
Approvato
20 apr 1982
Pubblicato
11 gen 1982
In vigore dal
20 apr 1982

Carta

4 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN TELEFON (071) 213111

LÄMMLISBRUNNENSTRASSE 54

9001 ST. GALLEN,

20. April 19 82

Gemeinderat 96 31 Hember g

Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindammann sehr geehrte Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von A r t . '31'des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG)

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die folgenden Planungserlasse

zur Genehmigung eingereicht:

- Ueberbauungsplan Unterdorf mit besonderen Vorschriften - Teilzonenplan Unterdorf

Die Prüfung hat ergeben,

dass die Erlasse recht- und

zweckmässig sind.

Sie können genehmigt werden.

Gestützt auf Art.

31 BauG und Art.

die Verwaltungsrechtspflege Nr.

94 des Gesetzes über

(sGS 951.1)

in Verbindung mit

26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeinde­

verwaltung

(sGS 821.5)

verfügt das Baudepartement:

1. Die angeführten Planungserlasse werden genehmigt.

2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.

800.— .

-

2

-

Mit freundlichen Grüssen Baudepartement des Kantons St. Gallen Der Vorsteher:

sig. Dr. W. Geiger Dr. W. Geiger, Regierungsrat Beilage : - Planungserlasse - Einzahlungsschein Kopie : - Planungsamt und RF/BD

Plan mit besonderen Vorschriften

der Gärten darf nur mit standortgerechten, einheimischen Baum- und Strauch­ arten erfolgen. Einfriedungen und Zäune sind nicht gestattet.

BESONDERE V ORSCHRI FTE N

KANTON ST.GALLEN GEMEINDE HEMBERG

LEGENDE:

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art.

GEBIET

1

A (Ai,A2) EINZEL-UND DOPPELEINFAMILIEN

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GEBIET

B

GARAGENBAUTEN

GEBIET

C

FREIHALTEGEBIET

Art.

2

Art.

PLANGEBIET

3

HINWEISE: STRASSE WEGE

Autoabstellplätze sind -i-n genügender Anzahl-auf privatem Grund zu erstellen. Mindestens sind pro Einfamilienhaus eine Garage vorzusehen.

Zweck des Ueberbauungsplanes

Die Garagen sind als Nebenbauten in den im Plan bezeichneten Gebieten B oder in den Wohngebäuden mit möglichst unauffälliger Garagenzufahrt anzuordnen.

Richtplan

Art. Im Gebiet A sind nur freistehende Einzel- und Doppeleinfamilienhäuser gestattet. Das Gebiet A 1 darf nur im Rahmen eines Gesamtprojektes überbaut werden. Das Gebiet A 2 kann unabhängig vom Gesamtprojekt in Einzelbauweise überbaut werden.

UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN IM ALLGEMEINEN Art.

v \ < d

^ < 2 v ^ u w v < 2 X

IM

PLAN

EINGEZEICHNETEN

STRASSEN , WEGE

4 Gesamtwirkung

UND

Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der Baukörper und Fassaden, Dachformen, Materialwahl und Farb­ gebung eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.

*•

PARZELLENGRENZEN

SIND

NICHT

VERBINDLICH.

Art.

M 1 =5 0 0

5

Gestaltung der Bauten Die Gestaltung der Bauten hat von der herkömmlichen Bauart der "Toggenburgerhäuser" auszugehen.

VOM

GEMEINDERAT

DER

GEMEINDAMMANN:

GENEHMIGT

AM :

19 10. 1981

DER

7 1V , â Ä AI

GEMEINDERATSSCHREIBER

•

Art.

Sämtliche Bauten sind mit einem Satteldach zu versehen. Diese haben einen Traufwinkel von 40° bis 50 a.T. aufzuweisen. Für kleine Anbauten kann der Gemeinde­ rat ausnahmsweise auch Pultdächer bewilligen.

O'J

Art.

VOM DER

BAUDEPARTEMENT

VOM : 11.1. DES

KANTONS

BIS :

7

ST. GALLEN

GENEHMIGT AM:

Material- und Farbwahl

2 0 . April 1982

8

Höhenlage der Bauten und Anlagen Die Höhenlage der Bauten und Anlagen ist so festzusetzen, dass diese sich gut in die Umgebung einfügen. Dabei sind sowohl die natürliche als auch die künstliche Terraingestaltung zu berücksichtigen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.

m. PLANNR.

EIGENMANN

SCHWERTGASSE

3

RAUMPLANER

N D S /H T L

9000

ST. GALLEN

OP

4.1-3/2

Art.

9

Aussenraumgestaitung Die Terraingestaltung hat sich möglichst dem natürlichen Terrainverlauf anzupassen. Anstelle von Stützmauern sind wenn möglich Böschungen vorzusahen. Die Bepflanzung

TEL.

071

25 27 55

A rt.

9.5 m

- Ausbau des Dachgeschosses

80 % der Vollgeschossfläche gestattet

- Ausbau des Untergeschosses

80 % der Vollgeschossfläche gestattet

- Grenzabstände gegenüber an das Planungsgebiet angrenzende Grundstück

kleiner Grenzabstand 4,0 m grosser Grenzabstand 8,0 m

- Grenzabstände innerhalb des Planungsgebietes

Hauptbauten mind. 3 m, sofern keine wohnhygienischen Nachteile auftreten und die feuer­ polizeilichen Abstandsvorschriften eingehalten werden Nebenbauten 2 m

13 Gebiet B, Garagenbauten Im Gebiet B sind nur Garagenbauten als unbewohnte Nebenbauten zulässig. Der Zusammenbau von Nebenbauten ist gestattet, sofern die Baukörper versetzt an­ geordnet werden.

Art. Art.

THOMAS

- Maximale Firsthöhe

Für die Berechnung der zulässigen Ausnützung der GesamtÜberbauung des Gebietes A 1 können die Gebiete B und C in die anrechenbare Grundstücksfläche miteinbezogen werden.

Die Hauptfassade der Wohnhäuser ist in gestemmtem Holztäfer oder in Holzschindeln, die Seiten- und Rückfassaden sind in Holz- oder Eternitschindeln oder mit einem senkrechten Holzleistenschirm auszugestalten. Die Materialwahl und die Farbge­ bung bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Auf Verlangen sind Material- und Farbmuster am Bau anzubringen.

10. 2. 19 8 2

REGI&RUNGSRAT:

PLANDATUM: 9 . 6 . / 23 .7.1981

5,5 m

6 Dachgestaltung

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•W R

AUFGELEGT

- Maximale Gebäudehöhe

^ 'N O X

»

ÖFFENTLICH

Autoab Stellplätze

Im Gebiet A gelten folgende Vorschriften:

DIE c u

11

Als Richtlinie für die Ueberbauung und Erschliessung gilt der beiliegende Riehtplan vom 23.7.1981.Wesentliche Abwe-ichungo-n vom Richtplan können in begründe-tenFällen ausnahmsweise vom Geme indorat•im Rahmen des Baubewilligungoverfahrens ge-s-feattet werden.-

00^<2UoV^W\<2VAÜVt ÓQA Q,'iH\jG\^CXV^dG/VV (a

Art.

UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN IM SPEZIELLEN

UMGRENZUNG

ctev\ "Plàiûu w \d dßvi

X ) e (

Aussenantennenanlagen Die Erstellung von nach Aussen in Erscheinung tretenden Einzelantennenanlagen ist nicht gestattet.

Der Ueberbauungsplan bezweckt eine ins bestehende Orts- und Landschaftsbild gut eingepasste Ueberbauung des Gebietes Unterdorf sowie eine zweckmässige Er­ schliessung des Plangebietes.

BAULINIE

ÜBERBAUUNGSPLAN UNTERDORF

10

Geltungsbereich Diese Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglements der Gemeinde Hemberg.

HÄUSER

Art.

14

Gebiet C, Freihaltegebiet Die Ueberbauung des Freihaltegebietes ist nicht gestattet. Ebenso dürfen in diesem Gebiet keine Gärten erstellt werden. Der Wieslandcharakter des Gebietes ist zu erhalten und die notwendige Pflege ist sicherzustellen.