Überbauungsplan Unter Harzenmoos

Piano d'utilizzazione speciale · Neckertal

Documento

Numero
2007-6760
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Neckertal
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
19 giu 2007
Approvato
17 ago 2007
Pubblicato
2 lug 2007
In vigore dal
17 ago 2007

Carta

4 elementi del piano, dai dati del piano di utilizzazione del Cantone (geodienste.ch).Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmiisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

17. August 2007

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Gemeinderat Hemberg 9633 Hemberg

Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Unter Harzenmoos

Im Zonenplan der Gemeinde Hemberg wurde die isolierte Bauzone mit der Auflage genehmigt, dass für die Überbauung ein Sondererlass zu erarbeiten sei, der den Betriebszweck, die Baubereiche, die Erschliessung sowie die Einfügung der Bauten regelt. Das Gebiet liegt an der Strecke Hemberg - Bächli an einer wenig einsehbaren Lage. Der süd­ liche Teil des Plangebiets liegt in der Grünzone Freihaltung (25 m ab Stockgrenze), der übrige Teil in der Gewerbe-Industriezone. Von den knapp 5830 m2 umfassenden Gewerbe-In du striezone sind rund 2350 m2 bereits überbaut, der Rest ist noch unüberbaut. Im Rahmen des vorliegenden Sondererlasses wird festgelegt, dass lediglich holz-, bzw. metallverarbeitende Betriebe zulässig sind. Die Gebäudelänge ist auf maximal 35 m beschränkt. Damit die Einfügung/Anpassung an die bestehenden Bauten gewährleistet ist, ist sowohl die Material- wie auch die Farbwahl für die von aussen sichtbaren Bauteile wie Fassaden, Dächer usw. auf die bestehenden Häuser abzustimmen. Der vorliegende Erlass wurde vorgeprüft, die aufgeführten Anpassungen wurden übernommen. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti-

07-3801 / 92233 44977

gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

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Plan mit besonderen Vorschriften

Gemeinde Hemberg Kanton St.Gallen

Legende

Besondere Vorschriften

Festlegungen

Art. 1

Diese Bestimmungen gelten für das im Überbauungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) sowie des Baureglements der Gemeinde Hemberg.

Umgrenzung Plangebiet Baulinie Baubereich A

Art. 2 Wendeplatz

Zweck 1 Der Überbauungsplan bezweckt die geordnete Feinerschliessung und eine gute ins Orts- und Landschaftsbild eingepasste Überbauung der Gewerbe-Industriezone „Unter Harzenmoos“ Bächli Hemberg.

Zu- / Wegfahrt Projektnummer: 1.004.1.012.00/001 Datum: 14. Juni 2007

Geltungsbereich

Freihaltebereich F

1 Die gewerbliche Nutzung innerhalb des Planungsgebietes ist auf holz- und metallverarbeitende Betriebe beschränkt.

Baum

Überbauungsplan Unter Harzenmoos

1:1000

Art. 3 Erschliessung

Die Erschliessung des Plangebietes hat über die im Plan bezeichnete bestehende Gemeinde­ strasse 3. Klasse sowie über die im Plan bezeichnete Zu- und Wegfahrt zu erfolgen.

Hinweise

Vom Gemeinderat erlassen am:

19. Juni 2007

Art. 4 Gemeindestrasse 3. Klasse

Hochbauten sind nur innerhalb des Baubereichs A zulässig. Im Baubereich A gilt folgende Be­ stimmung:

Gemeindestrasse 1. Klasse

Maximale Gebäudelänge

Der Gemeindeprä^fdent: ©

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Baubereich A

35 m

Bestehender Fuss- und Wanderweg

Art. 5 Materialwahl

Wald inkl. Stockgrenze Die Materialwahl und die Farbgebung der von Aussen sichtbaren Bauteile (Fassaden, Dach etc.) sind auf die bestehenden Häuser abzustimmen. Grelle Farben oder reflektierende Materialien sind verboten. Öffentliche Planauflage:

2. Juli - 2. August 2007

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

Im Rahmen dieser Vorschrift kann der Gemeinderat im Baubewilligungsverfahren bezüglich Mate­ rialwahl und Farbgebung Auflagen erlassen. | 7f Au^- 2007

Art. 6 Freihaltebereich F

Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Im Freihaltebereich F sind keine Bauten und Anlagen zulässig.

Art. 7 Umgebungsgestaltung

Im Bereich der im Plan bezeichneten Stellen sind hochstämmige einheimische Bäume zu pflan­ zen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind auf ein Minimum zu beschränken. Stark in Erscheinung tretende Stützmauern sind zu vermeiden.

ERR Raumplaner ESU SIA St.Gallen | Herisau | Wil

1

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