Teilzonenplan Post Parz. Nr. 50 - Genehmigung

Piano delle zone · Neckertal · Abrogato il 1 set 2023

Documento

Numero
2009-6712
Tipo
Piano delle zone
Comune
Neckertal
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Approvato
23 lug 2009
Pubblicato
5 mag 2009
In vigore dal
23 lug 2009
Abrogato
1 set 2023

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Neckertal con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9633 Hemberg

23. Juli 2009

Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Mostra tutto il testo

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Post Parz. Nr. 50

Die Postliegenschaft Dorf, welche gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan der öBA zugeteilt ist, soll privat genutzt werden können. Die ursprüngliche Nutzung der Post im Dorf wurde in den Volg Dorfladen verlegt. Der Teilzonenplan wurde vorgeprüft, die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass rechtund zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.-. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

09-4101 / 160122,57768

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

IkU. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

09-4101 / 160122_57768