Sondernutzungsplan Höflibach Festlegung Gewässerraum

Piano d'utilizzazione speciale · Altstätten

Documento

Numero
2021-2461
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Altstätten
Cantone
San Gallo
Livello
Comune
Adottato
25 gen 2021
Approvato
13 apr 2021
Pubblicato
9 feb 2021
In vigore dal
13 apr 2021

Carta

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GenehmigungsverfügungApri in una nuova scheda

Testo

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Gemnformat.on, Lämmllsbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Stadt Altstätten Rathausplatz 2 9450 Altstätten

13. April 2021

Geschäft Nr. 20-9886 Gemeinde Altstätten: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Herren Stadträte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • Sondernutzungsplan Höflibach km 0.399 - 0.567, Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GschG • Aufhebung Baulinienplan Chroemmler Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: Ausgangslage Auslöser für die vorliegende Planung ist ein privates Bauvorhaben auf dem Grundstück Parzelle Nr. 2226 (Anbau an Assek. Nr. 3496). Der Sondernutzungsplan Höflibach km 0.399 - 0.567 ersetzt im Bereich der Parzellen Nrn. 5147 und 5148 den bestehenden Baulinienplan Chroemmler, genehmigt vom Baudepartement des Kantons St.Gallen am 25. November 1992. Der Sondernutzungsplan Höflibach wurde am 25. Januar 2021 vom Stadtrat erlassen und in der Zeit vom 9. Februar bis am 10. März 2021 öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Erwägungen Die Erwägungen aus den Vorprüfungen vom 17. April 2020 und vom 9. Oktober 2020 sind in die vorliegenden Unterlagen mehrheitlich eingeflossen. Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG).

20-9886

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Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein. Verfügung In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Der angeführte Erlass "Baulinienplan Chroemmler" vom 25. November 1992 wird aufgehoben. 3. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 1200.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (ITF oder XTF) sowie als PDF dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Vermessung, einzureichen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Ralph Etter Beilagen — Genehmigter Erlass (zweifach) — Aufgehobener Baulinienplan Chroemmler (einfach) — Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung (inkl. Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) — Amt für Natur, Jagd und Fischerei — Amt für Wasser und Energie

20-9886

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Plan

Der Stadt^äsident: Kanton St. Gallen Stadt Altstätten

Festlegungen Baulinie Gewässerraum

Sondernutzungsplan Höflibach km 0.399 - 0.567

Gewässerraum

Hinweise

Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GschG Baulinien Höflibach

Zugänglichkeitsbereich best. Baulinie für Anlagen und Bauten

1:500 best. Baulinie für Anlagen

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Vom Stadtrat erlassen am

2 5. JAN. 2021 best. Baulinie für Bauten

ie S

best. Gewässerraum nach Art. 41a GSchV best. Bereich Unterhalt best. Bauten

Öffentlich aufgelegt vom

bis am ...IO!??.-.?.?.?].

Genehmigt vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am

best. Verkehrsflächen

13. April 2021

Der Amtsleiter:

CP

44499.219 - 03 / 25.01.2021

best. Gewässer offen best. Gewässer eingedolt