QP Oberwisen

Piano d'utilizzazione speciale · Löhningen · Abrogato il 28 set 2023

Documento

Numero
Bo/Ba/49/47
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di quartiere
Comune
Löhningen
Cantone
Sciaffusa
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Kt. RR
Adottato
22 dic 1992
In vigore dal
22 dic 1992
Abrogato
28 set 2023

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Löhningen con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

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Testo

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vom

Löhningen, Zonenabgrenzung, Quartierplanung und Landumle­ gung 11 0berwiesen 11 Genehmi­ gung

22. Dezember 1992

,

I.

Am 12. November 1991 beschloss der Gemeinderat Löhningen für das Baugebiet 11 0berwiesen 11 eine Quartierplanung mit Landumlegung. Die Pläne wurden vom 18. November bis 17. Dezember 1991 öffentlich aufgelegt. Eine aufgrund einer Einsprache erforderliche kleine Aenderung konnte im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentü­ mern vorgenommen werden. Rekurse wurden nicht erhoben. Am 6. Mai 1992 beschloss die Gemeindeversammlung Löhningen die aus der Quartierpl�nung resultierende Abgrenzung zwischen Dorfkernzone und Wohnzone W2 im Gebiet 11 0berwiesen 11 Die öffentliche Auflage der Zonenabgrenzung erfolgte vom 5. Juni bis 6. Juli 1992. Dagegen wurden keine Rekurse erhoben. •

Mit Schreiben vom 28. August 1992 ersucht der Gemeinderat Löhnin­ gen um Genehmigung der Zonenabgrenzung, Quartierpl anung und Bau­ landumlegung 11 0berwiesen 11 durch den Regierungsrat. II.

1. Mit Beschluss vom 19. Dezember 1989 genehmigte der Regierungs­ rat die revidierte Ortsplanung, Bauordnung und Zonenplan, der Gemeinde Löhningen. Von der Genehmigung ausgeschlossen blieb die Zonengrenze zwischen Dorfkernzone und Wohnzone W2 im Gebiet 11 0berwiesen 11 • Ferner wurde der Gemeinderat Löhningen eingeladen, für diesen Bereich des Baugebietes eine Quartier-

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planung mit Landumlegung durchzuführen. Mit den nunmehr zur Genehmigung vorliegenden Planungsinstrumenten ist der Gemein­ derat Löhningen dieser Aufforderung nachgekommen. 2.

Die gesetzlichen Verfahrensvorschriften wurden eingehalten. Damit sind in formeller Hinsicht keine Bemerkungen anzubrin­ gen.

3. Materiell ergibt sich folgendes: a) Zonenabgrenzung: Die beschlossene Abgrenzung zwischen Dorf­ kernzone und Wohnzone W2 ergibt sich aus dem Resultat der Landumlegung. Sie kann daher vorbehaltlos genehmigt werden. b) Quartierplan/Baulinienplan: Zum Quartierplan ergeben sich keine Bemerkungen. Der Bau 1 inienp 1 an basiert auf einer P 1 an­ grundlage des alten Bestandes. Durch die Baulandumlegung sind neue Grundstücke entstanden, deren Grundbuchnummern noch nicht bestimmt sind. Für eine Anmerkung im. Grundbuch ist ein Plan einzureichen, auf dem die neuen Grundstücke samt Aenderungen an Grundbuchnummern ersichtlich sind. c) Landumlegung: Eine Messurkunde über den neuen Bestand wurde noch nicht erstellt. Weiter hat, was die Dienstbarkeiten anbe­ trifft, der Gemeinderat nachträglich festzustellen, welche Aenderungen oder Löschungen sich aus dem Umlegungsverfahren und der Quartierplanung ergeben. Entsprechende Vorbehalte sind anzubringen. III.

Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h 1 o s s e n

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1. Es werden genehmigt:

1.1 Die von der Gemeindeversammlung Löhningen am 6. Mai 1992 beschlossene Abgrenzung zwischen Dorfkernzone und Wohnzo­ ne W2 im Gebiet "Oberwiesen 11 ; 1.2 die vom Gemeinderat Löhningen am 12. November 1991 be­ schlossene Quartierplanung 11 0berwiesen 11 , Quartierplan und Baulinienplan; 1.3 die vom Gemeinderat Löhningen am 12. November 1991 be­ schlossene Landumlegung 11 0berwiesen 11 , vorbehältlich - der Resultate der Flächenmutationen im Bereich der Strassen und Wege und beim Grundstück GB Nr. 295 gemäss einer noch zu erstellenden Messurkunde, - der Pfandentlassungsbewilligungen der Hypothekargläu­ biger, - der Resu 1 tate der Neuvermessung, der Anpassung der beschränkten dinglichen Rechte und der Anmeldung noch nicht eingetragener Rechte.

2. Der Gemeinderat Löhningen wird ermächtigt, den Zeitpunkt des Vollzuges der Landumlegung zu beschliessen und die sich aus dem Umlegungsplan ergebenden Einträge beim kantonalen Grund­ buchamt anzumelden. Im weiteren wird der Gemeinderat ersucht, dem Grundbuchamt sämtliche erforderlichen Unterlagen gemäss den Vorschriften des kantona 1 en Baugesetzes zur Verfügung zu stellen. 3.

Mitteilung an: - Gemeinderat, 8224 Löhningen - Baudepartement - Planun s- und Naturschutzamt, unter Beilage der unterzeichneten Pläne - Rechtsdienst Baudepartement - Tiefbauamt

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- Meliorations- und Vermessungsamt - Grundbuchamt

DER STAATSSCHREIBER:

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