QP Neuhuus

Piano d'utilizzazione speciale · Dörflingen

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di quartiere
Comune
Dörflingen
Cantone
Sciaffusa
Livello
Comune
Autorità
Gemeinde
Approvato da
Kt. BD
Adottato
27 gen 2009
In vigore dal
27 gen 2009

Carta

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File

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Testo

Kanton Schmfihausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 [email protected]

Dörflingen, Quartierplan «Neuhuus» (inklusive Baulinie und .Landumlegung); Genehmi­ gung Schaffhausen,27.Januar2009

Verfügung 1. Damit für das Gebiet «Neuhuus» eine möglichst gute Überbauung und eine optimale Er­ schliessung gewährleistet werden kann, wurde mit den Grundeigentümern vereinbart, einen Quartierplan zu erstellen. Der Gemeinderat Dörflingen hat daraufhin am 30. September 2008 den Quartierplan «Neu­ huus», umfassend Baulinie und Landumlegung sowie die Erschliessung beschlossen. Die öf­ fentliche Auflage erfolgte vom 3. Oktober bis 1. November 2008. Die betroffenen Grundei­ gentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom Oktober 2008 benachrichtigt. Es sind kei­ ne Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2008 ersucht der Gemeinderat Dörflingen um Genehmigung des Quartierplanes «Neuhuus». II. 1. Quartierpläne bedürfen gemäss Art. 18 Abs. 5 i.V. m. Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmi­ gungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amts­ stellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Quartierplan «Neuhuus» rechtmässig zustande ge­ kommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Quartierplan öffent­ lich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden die nachfolgenden Ergänzungen zum Quartierplan vorgebracht.

3. Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Dörflingen (Entwässe­ rungskonzept, Seite 11) soll versucht werden, infolge mangelnder Versickerungsmögiich­ keiten das anfallende Meteorwasser einem öffentlichen Gewässer zuzuführen. Gemäss den GEP-Plänen sind im Bereich der Strassen «Im Schützerhuus» und «Bildsteinstras­ se» Meteorkanalisationen vorhanden. Eine getrennte Erschliessung dieses Baugebietes von Schmutz- und Meteorwasser ist daher zu überprüfen. 4. Es ist mit archäologischen Funden und Befunden zu rechnen. Der Beginn der Erschlies­ sungsarbeiten ist rechtzeitig der Kantonsarchäologie zu melden, damit die Aushubarbei­ ten begleitet werden können. 5. Seitens der EKS AG wurde ein Vorprojekt für die elektrische Erschliessung ausgearbei­ tet. Vor der Planung von baulichen Massnahmen ist mit der EKS AG Kontakt aufzuneh­ men. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen kann die Genehmigung für den Quar­ tierplan «Neuhuus» erteilt werden.

111. Demgemäss wird v e r f ü g t: 1. Der vom Gemeinderat Dörflingen am 30. September 2008 beschlossene Quartierplan «Neuhuus», umfassend die Baulinien und die Landumlegung sowie die Erschliessung, wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen nach erfolgter Mitteilung beim Regie­ rungsrat des Kantons Schaffhausen, 8201 Schaffhausen, schriftlich Rekurs erhoben werden (Art. 16 ff des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 20. September 1971). Die Rekursschrift muss einen Antrag und seine Begründüng enthalten und unterschrieben sein. Der angefochtene Entscheid und allfällige Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. 3. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8239 Dörflingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudeparteme11t - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Hochbauamt - Rechtsdienst des Baudepartements - Vermessungsamt - Bauinspektorat - Tiefbaua rnt 2

- Amt für Grundstückschätzung - Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz - Kantonsarchäologie

DER DEPARTEM

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VORSTEHER

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, Dr. Reto Dubach, Regierungsrat

Quartierplan «Neuhuus» (4-fach)

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