KbS Nr. 86: Schaffhausen Tanscherhalde

Catasto dei siti inquinati · Schaffhausen

Documento

Numero
86
Tipo
Catasto dei siti inquinati
Comune
Schaffhausen
Cantone
Sciaffusa
Livello
Cantone
Approvato da
Kt. BD
Adottato
20 mag 2003
In vigore dal
20 mag 2003

Carta

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Testo

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Schaffhausen

KBS-Nr: 86

Grundbuch-Nr.:

21125

Bezeichnung:

Tanscherhalde

Datum Verfügung:

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20.05.2003

Status gemäss AltlV*:

weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Baugrund, Versickerung und Altlasten (Geotechnisch-Geologische Untersuchung), Geotechnisches Institut AG Basel, 13.04.2012

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Giessereisand, Schlacke, Abraum, Kehricht, Sperrgut

Menge (m³): Zeitraum der Ablagerung:

beendet

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Schaffhausen

Grundbuch-Nr.:

21906

Bezeichnung:

Tanscherhalde

Datum Verfügung:

12.06.2003

Status gemäss AltlV*:

weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf

KBS-Nr: 86

Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Giessereisand, Schlacke, Abraum, Kehricht, Sperrgut

Menge (m³): Zeitraum der Ablagerung:

beendet

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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