KbS Nr. 215: Rüdlingen Fallentor

Catasto dei siti inquinati · Rüdlingen

Documento

Numero
215
Tipo
Catasto dei siti inquinati
Comune
Rüdlingen
Cantone
Sciaffusa
Livello
Cantone
Approvato da
Kt. IKL
Adottato
13 feb 2003
In vigore dal
13 feb 2003

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Rüdlingen con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

Testo

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Rüdlingen

Grundbuch-Nr.:

694

Bezeichnung:

Fallentor

Datum Verfügung:

13.02.2003

Mostra tutto il testo

Status gemäss AltlV*:

Überwachungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Technische Untersuchung, 08.12.2000

KBS-Nr: 215

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Kl. 2, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

1/1

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Rüdlingen

KBS-Nr: 215

Grundbuch-Nr.:

695, 694

Bezeichnung:

Fallentor

Datum Verfügung:

03.04.2003

Status gemäss AltlV*:

Überwachungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Kiesgrube Fallentor Erweiterung Umweltverträglichkeitsbericht 1. und 2. Stufe, Festsetzung einer Materialabbauzone, Rodungsgesuch und Abbaugesuch, 1997 // Hydrogeologische Untersuchungen, Monitoring-System, Kiesgrube Fallentor, 2000

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Bauschutt, Kl. 2, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

1/1