KbS Nr. 284: Schaffhausen Brüel

Catasto dei siti inquinati · Schaffhausen

Documento

Numero
284
Tipo
Catasto dei siti inquinati
Comune
Schaffhausen
Cantone
Sciaffusa
Livello
Cantone
Approvato da
Kt. IKL
Adottato
20 giu 2016
In vigore dal
20 giu 2016

Carta

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File

Testo

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort

Gemeinde:

Schaffhausen

Grundbuch-Nr.:

20130

Bezeichnung:

Brüel

Datum Verfügung:

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20.06.2016

Status gemäss AltlV*:

weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Technische Untersuchung

KBS-Nr: 284

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Giessereischlacke, Bauschutt

Menge (m³): Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort

Gemeinde:

Schaffhausen

Grundbuch-Nr.:

21062

Bezeichnung:

Brüel

Datum Verfügung:

20.06.2016

Status gemäss AltlV*:

weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Technische Untersuchung

KBS-Nr: 284

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Giessereischlacke, Bauschutt

Menge (m³): Zeitraum der Ablagerung:

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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