Wilchingen: Sonderwaldreservat "Stockerhau"

Riserve forestali · Sciaffusa

Documento

Numero
43/693
Tipo
Riserve forestali
Cantone
Sciaffusa
Livello
Cantone
Approvato da
Kt. RR
Adottato
13 dic 2011
In vigore dal
13 dic 2011

Carta

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Testo

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vorn 13. Dezember 2011

Protokoll-Nr. 43/693

Gemeinde Wilchingen; Genehmi gung einer Vereinbarung mit Ent schädigung für ein Waidreservat

Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität werden im Wald gezielt Flächen als Waidreser vate ausgeschieden. Im Rahmen der Vereinbarung 2008

-

2011 mit dem Bund für den Pro

grammbereich Biodiversität im Wald wurde als Ziel die Schaffung von Waidreservaten im Um-. fang von 230 Hektaren vereinbart; 100 Hektaren Naturwaidreservate und 130 Hektaren Son derwaidreservate. In einem Naturwaldreservat w!rd die ungestörte, natürliche Waldentwicklung zugelassen und auf jegliche Holznutzung verzichtet. Waldflächen, die sich frei entwickeln können, sind für viele Tier- und Pflanzenarten, die auf Wald mit alten Bäumen und totem Holz angewiesen sind, äusserst wertvoll. Die. Gruppe der totholzbewohnenden Insekten, Pilze, Flechten und anderen Organismen ist sehr artenreich und enthält einen hohen Anteil seltener und gefährdeter Arten. Sonderwaldreservate dienen dem Artenschutz. Für wärme- und lichtbedürftige Tier- und Pflan zenarten sind insbesondere lichte Wälder und eichenreiche Laubmischwälder von grosser Bä deutung. Solche Lebensräume sind heute selten. In Sonderwaidreservaten werden gezielt ausgewählte Flächen in einen für seltene Arten günstigen Zustand bezüglich Wärme und Licht gebracht. Die Erhaltung solcher Lebensraumbedingungen set~t voraus, dass periodisch Pfle geeingriffe ausgeführt Werden. Von solchen Massnahmen profitieren insbesondere Reptilien, Amphibien, Insekten, Orchideen und Felsenpflanzen.. Für die Sicherstellung des Waldreservates wird eine Vereinbarung zwischen dem Waldeigen tümer und dem Kanton Schaffh~usen abgeschlossen. Die Vertragsdauer ‚beträgt für Natur waldreservate 50 Jahre und für Sonderwaldreservate 30 Jahre. Die Entschädigung des Kan tons beträgt für Naturwaidreservate und für Sonderwaldreservate Fr.

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pro Hektar und Ver

tragsjahr. Dazu kommt eine Entschädigung des Bundes in der Höhe von Fr. und Vertragsjahr für Naturwaldreservate und von Fr. Sonderwaldreservate.

pro Hektar

pro Hektar und Vertragsjahr für

II. Im Gerneindewald Wilchingen soll im Gebiet «Stockerhau» ein Sonderwaldreservat mit einer Fläche von 32.5 Hektaren ausgeschieden werden. Der Gemeinderat Wilchingen hat an der Sitzung vom 7. Juni 2011 dem Vorhaben und dem Vereinbarungsentwurf zugestimmt. Das Waidreservat wird wie folgt entschädigt: Sonderwaidreservat «Stockerhau»; Fläche 32.5 Hektaren, Vertragsdauer 30 Jahre -

Kantonsbeitrag

Fr.

-

Bundesbeitrag

Fr.

III.

Auf Antrag des Baudepartementes wird beschlossen:

Die Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Wilchingen über das Sonderwaidreservat «Stockerhau» wird genehmigt. Kantonsforstmeister Bruno Tissi wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. An das Waidreservat wird als Entschädigung ein Kantonsbeitrag von Fr. (Konto 2341 .362.100) und ein Bundesbeitrag‘ von Fr.

(2341 .720.0000) ausge

richtet. Mitteilung an: Gemeinderat Wilchingen, 8217 Wilchingen -.

Baudepartement

-

Finanzverwaltung

-

Finanzkontrolle

-

Kantonsforstamt D~STAATSSCHREIBER: Dr4~a~3~r~

Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen, nachfolgend Kanton genannt, vertreten durch das Kantonsforstamt und der Einwohnergemeinde Wilchingen, nachfolgend Gemeinde genannt, vertreten durch den Gemeinderat betreffend Sonderwaidreservat “Stockerhau“ 1. Gesetzliche Grundlagen Art. 20 Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 Art. 27 des Waldgesetzes des Kantons Schaffhausen vom 17. Februar 1997 2. Zweck Sonderwaldreservate dienen dem Artenschutz. Für wärme- und lichtbedürftige Tier- und Pflanzenarten sind insbesondere lichte Wälder und eichenreiche Laubmischwälder von grosser Bedeutung. Solche Lebensräume sind heute selten. In Sonderwaidreservaten werden gezielt ausgewählte Flächen in einen für seltene Arten günstigen Zustand bezüglich Wärme und Licht gebracht. Die Erhaltung solcher Lebensraumbedingungen setzt voraus, dass periodisch Pflegeeingriffe ausgeführt werden. Von solchen Massnahmen profitieren insbesondere Reptilien, Amphibien, Insekten, Orchideen und Felsenpflanzen. 3. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung ist das 32.5 Hektaren umfassende Waldgebiet Stockerhau gemäss Plan (Anhang 1). Der Plan ist ein integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung. 4. Vereinbarungsbeginn, Vereinbarungsdauer und Kündigung Die Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Die Vereinbarung dauert bis 31. Dezember 2041. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien erstmals, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr, auf den 31. Dezember 2041 gekündigt werden. Erfolgt vor Ablauf der Kündigungsfrist keine Kündigung, sind die Parteien angehalten, eine neue Vereinbarung abzuschliessen.

5. Entschädigung für das Sonderwaidreservat Für das Sonderwaidreservat erhält die Gemeinde eine einmalige, pauschale Entschädigung von Fr. pro Hektar Wald und Vertragsjahr. Die Entschädigung für das Sonderwaldreservat Stockerhau beträgt Fr. Die Entschädigung wird der Gemeinde im Dezember 2011 ausgerichtet. 6. Aufgaben der Gemeinde Die Gemeinde führt im Auftrag des Kantons die zur Erfüllung der Schutzziele erforderlichen Massnahmen aus. Sie verzichtet auf Eingriffe, die den Schutzzielen widersprechen, wie z.B. die Erstellung von ober- und unterirdischen Bauten und Anlagen Die Gemeinde meldet Sonderwaldreservat.

dem

Kantonsforstamt

grössere

Schadenereignisse

im

7. Aufgaben des Kantons Der Kanton legt nach Anhörung der Gemeinde die Schutzziele (Anhang 2) fest. Die Schutzziele sind ein integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Kanton richtet der Gemeinde eine einmalige Entschädigung gemäss Ziffer 5 aus. Die ausgeführten periodischen Massnahmen entschädigt der Kanton gemäss Ziffer 8. Der Kanton sorgt für Besucher vor Ort für eine Information über das Sonderwaldreservat. 8. Entschädigung für ausgeführte Massnahmen An die Aufwendungen der im Auftrag des Kantons ausgeführten Massnahmen werden die beitragsberechtigten Kosten entschädigt. Die Höhe der beitragsberechtigten Kosten wird jeweils für eine Periode von 4 Jahren durch das Kantonsforstamt festgelegt. 9. Einschränkungen Die Vereinbarung enthält neben den Auflagen gemäss Ziffer 6 keine weiteren Einschränkungen. So werden insbesondere das freie Betretungsrecht des Waldes und die Jagd nicht eingeschränkt. Namens des Gemeinderates Wilchi

Namens des Kantons Schaffhausen (RRB Nr. 43/693 vom 13. 12. 2011)

Der

Der Kantonsforstmeister:

0 D

hreiber:

Wilchingen,

)

.

Diese Vereinbarung wird zweifach ausgefertigt.

Schaffhausen, 2c~2 /4 2C7~‘

Je eine original Kantonsforstamt.

unterzeichnete

Beilagen: Anhang 1, Plan 1: 5~OOO Anhang 2, Schutzziele

-

Ausfertigung

erhalten

die

Gemeinde

und

das

Vereinbarung betreffend Sonderwaidreservat Stockerhau Anhang 2 Schutzziele Zweck Sonderwaldresei-vate dienen dem Artenschutz. Für wärme- und lichtbedürftige Tier- und Pflanzenarten sind insbesondere lichte Wälder und eichenreiche Laubmischwälder von grosser Bedeutung. Solche Lebensräume sind heute selten. In Sonderwaldreservaten werden gezielt ausgewählte Flächen in einen für seltene Arten günstigen Zustand bezüglich Wärme und Licht gebracht. Die Erhaltung solcher Lebensraumbedingungen setzt voraus, dass periodisch Pflegeeingriffe ausgeführt werden. Von solchen Massnahmen profitieren insbesondere Reptilien, Amphibien, l nsekten, Orchideen und Felsenpflanzen.

Angaben zum Sonderwaidreservat Fläche:

32.5 ha

Beschreibung Mischbestände mit Buchen, Eichen, Ahorn, Fichten und Fähren. Alter. 90- bis 160 Jahre. Die Waldbestände sind Lebensraum des Mitteispechtes. Die zahlreichen Bohnerzlöcher sind wertvoll als Amphibienlaichgewässer und als Lebensraum für Insekten. Schutzziele

-

Förderung des Mittelspechtes Förderung von Amphibien

-

Erhaltung der von Bohnerzgruben geprägten Waldlandschaft

-

Massnahmen -

Schaffung von dauerhaft lichten Wäldern Erhaltung und Förderung der Eichen Erhaltung und Förderung von wasserführenden Bohnerzgruben